Beiträge von LordExcalibur

    Hallo,

    wie verhält es in folgendem Fall:

    Eine Wohnung wurde mit vom Mieter beschafften Elektroheizungen beheizt und die Miete war entsprechend gering. Eine Mieterhöhung nach Mietspiegel war hier nicht möglich.

    Der Vermieter hat nun eine Etagenheizung eingebaut und die Kosten dafür im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umgelegt. Die Vergleichsmiete nach Mietspiegel hat sich dadurch stärker erhöht wie die Erhöhung durch die Modernisierung.

    Nun möchte der Vermieter erneut die Miete erhöhen auf die neue Vergleichsmiete nach Mietspiegel.

    Ist das so zulässig? Die Kaltmiete würde sich durch die beiden Erhöhungen um ca. 40% erhöhen. Es handelt sich um eine Stadt ohne Mietpreisbremse in NRW.

    Danke

    LordExcalibur

    Hallo,

    folgender Fall:
    Der Mieter weist den Vermieter darauf hin, dass die Dachrinne oberhalb seines Balkons verschmutzt sei und bittet ihn diese zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.
    Einige Tage später stellt der Mieter eine starke verschmutzung seines Balkons und der darauf befindlichen Möbel fest. Offenbar wurde am Tag zuvor in Abwesenheit des Mieters die Dachrinne gereinigt.

    Frage: Muss der Mieter diese Verschmutzung hinnehmen? Hätte der Vermieter den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Arbeiten zur Zeit X durchgeführt werden und evtl. der Balkon verdreckt werden könnte?

    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einem 3-Parteienhaus im 1. OG. Seit einigen Monaten beschwert sich der Mieter unter mir laufen darüber, dass ich zu laut sei, er hören könne wenn ich in der WOhnung herumlaufe...
    Es ist nun so, dass ich in der ganzen Wohnung Laminat habe. Ich laufe entweder mit Hausschuhen oder Barfuß/auf Socken in der Wohnung. Zudem arbeite ich im Schichtdienst und muss zur Frühschicht um ca. 5:30 aufstehen. Das bedingt natürlich, dass ich vom Schlafzimmer ins Bad und in die Küche gehen muss um dann zur Arbeit zu fahren.
    Das ganze mache ich meiner Meinung nach nicht wirklich laut. Ich gehe normal in der Wohnung und schließe die Türen ganz normal. Das ganze kann natürlich nicht ganz geräuschlos ablaufen. Das gleiche gilt für nächtliche Toilettengänge.
    Der Mieter unter mir hat vor einigen Wochen schonmal den Vermieter dagehabt, weil angeblich meine "Laufgeräusche" in der Wohnung zu laut seien. Der Vermieter hat sich das angehört und für normal befunden.

    Wie verhält man sich hier am besten?


    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo,

    mein Vermiter hat mich bei Einzug gebeten, den mir zugewiesenen Kellerraum nicht abzuschließen, da sich in diesem Raum der Hauptabsperrhahn für das Wasser befindet.
    In der Hausordnung steht drin, dass Kellerräume immer nach benutzung abzuschließen sind.
    Da auch in den Versicherungsbedingungen meiner Hausratversicherung steht, dass diese bei Einbruchdiebstahl nur zahlen, wenn die Räume verschlossen waren, habe ich den Keller immer abgeschlossen.

    Heute klingelt mein Vermieter bei mir und fragt warum ich denn meinen Keller abschließen würde. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass dort u.a. ein teures Fahrrad und zwei Skiausrüstungen gelagert werden und meine Hausratversicherung nicht zahlen würde, falls der Raum nicht verschlossen ist.
    Er kam dann mit dem Argument, dass im Notfall (z.B. bei einem Rohrbruch) der Zugang zum Absperrhahn möglich sein muss.

    Wie bewertet ihr das?
    Er möchte nun einen Zweitschlüssel anfertigen lassen und diesen in Keller lagern, da mit im Notfall das Wasser abgesperrt werden kann. Kann er das verlangen?

    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo,

    ich habe kürzlich meine erste Heizkostenabrechnung bekommen.
    Es handelt sich um ein Haus mit 3 Mietparteien.

    Insgesamt sind etwa folgende Kosten entstanden:
    Brennstoffkosten (Gas): 1500€
    Wartung Heizung: 170€
    Wartung (separat): 72€
    Kaminreinigung: 60€
    Betriebsstrom: 150€
    Abrechnung und Ablesung: ca. 320€

    Diese Kosten wurden dann gestrennt in Warmwasserbereitung und Heizung.
    Es wurde zu 50% nach Verbrauch (gem. Warmwasserzähler bzw. Heizkostenverteiler) und zu 50% nach Wohnfläche verteilt.

    Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

    1. Verteilung 50:50 nach Verbrauch und nach Wohnfläche
    Auf verschiedenen Webseiten las ich, dass typischerweise 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche abgerechnet wird, jedoch eine 50:50 Teilung zulässig ist.
    Kann der Vermieter das beliebig festlegen? Muss es bestimmte Gründe für die 50:50 Verteilung geben?

    2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt. Insgesamt sind das etwa 20% der Brennstoffkosten.
    Was meint ihr dazu?


    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einen Dreifamilienhaus gemietet. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum der durch eine "normale" Wohnungstür mit Bartschloss von der Waschküche aus begehbar ist. In meinem Kellerrraum befindet sich der Hauptabsperrhahn für die Wasserversorgung.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss. Nun ist es so, dass ich im Keller u.a. ein relativ teures Fahrrad und meine Skiausrüstung lagere und diesen eigentlich nicht unverschlossen lassen möchte, zumal in diesem Fall auch meine Hausratversicherung nicht für eventuelle Diebstahlschäden aufkommt.
    Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

    Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?

    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo zusammen,

    ich bin Ende Oktober eingezogen. Jetzt habe ich festgestellt, dass im Flur die Wechselschaltung für das Flurlicht (2 Lichtschalter) nicht richtig funktioniert. Das Flurlicht lässt sich nur einschalten, wenn einer der beiden Schalter in nach oben steht. Steht dieser andersherum passiert gar nichts.

    In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel über 120€ enthalten.


    Frage: Fällt das unter die Kleinreparaturen? Der Mangel war offensichtlich schon beim Einzug vorhanden, ist jedoch bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen.

    Wie sollte ich mich am besten verhalten?

    Viele Grüße
    Sebastian

    Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass der Mietinteressent, sofern er den schriftlichen Vertrag nicht unterzeichnet noch keine Verpflichtung eingegangen ist, richtig? Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass der Vermieter ggf. das Mietangebot zurückziehen könnte?

    Hallo,

    es geht um den folgenden Fall:
    Es hat eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden. Der Mieter und der Vermieter waren sich einig. Beide haben nach dem Besichtigungstermin am Telefon sowie schriftlich per Mail erklärt, einen Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen.

    Frage:
    Ist dadurch schon ein Mietvertrag entstanden?
    Was passiert, wenn der Mieter den schriftlichen Vertrag nicht unterschreibt?

    Viele Grüße
    LordExcalibur

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