Hallo,
es geht um den folgenden Fall:
Es hat eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden. Der Mieter und der Vermieter waren sich einig. Beide haben nach dem Besichtigungstermin am Telefon sowie schriftlich per Mail erklärt, einen Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen.
Frage:
Ist dadurch schon ein Mietvertrag entstanden?
Was passiert, wenn der Mieter den schriftlichen Vertrag nicht unterschreibt?
Viele Grüße
LordExcalibur