Hallo zusammen,
ich bin Ende Oktober eingezogen. Jetzt habe ich festgestellt, dass im Flur die Wechselschaltung für das Flurlicht (2 Lichtschalter) nicht richtig funktioniert. Das Flurlicht lässt sich nur einschalten, wenn einer der beiden Schalter in nach oben steht. Steht dieser andersherum passiert gar nichts.
In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel über 120€ enthalten.
Frage: Fällt das unter die Kleinreparaturen? Der Mangel war offensichtlich schon beim Einzug vorhanden, ist jedoch bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen.
Wie sollte ich mich am besten verhalten?
Viele Grüße
Sebastian