Mietminderung nach Nichtbeseitigen von Hochwasserschäden

  • Hallo liebes Forum,

    uns hat es am 25./26, Juli 2017 leider auch mit Hochwasser erwischt. Glücklicherweise wurde nur für einen Tag Strom und Wasser abgestellt. Das Ausmaß der Katastrophe zeigte sich dann als das Wasser am nächsten Tag abgepumpt worden ist. Die Keller sind bis auf eine Höhe von cirka 1.30 Meter komplett mit Wasser vollgelaufen. Alle Türen im Keller (aus Holz) sind durchgeweicht. Sämtliche Waschmaschinen sind im Waschkeller gleich mit abgesoffen. Also doch schon ein ziemlich großer Schaden.

    Nun haben wir als Mieter damit gerechnet, dass sich der Vermieter um die entstandenen Schäden zeitig kümmert. Aber Fehlanzeige. Wir können unsere Keller aufgrund des fäkalienverseuchten Wassers und der immer noch nicht beseitigten Feuchtigkeit an den Wänden nicht als Lagerraum für Lebensmittel nutzen. Die Keller sind weiterhin nicht mehr abschließbar, da die Türen ja durchgeweicht und ausgebaut worden sind. Seitdem gammeln und schimmeln die vor sich rum. Auch die Wände schimmeln inzwischen und haben einen weiss-grünlichen Pelz. Bis heute kam kein Betrieb der den Keller trocken legt.

    Die Miete für August ist leider schon im vollen Betrag überwiesen worden. Kann ich nachträglich eine Mietminderung für den Monat August mit der Miete für September verrechnen? Muss ich eine Mietminderung vorher schriftlich ankündigen oder reicht es wenn ich im nachhinein einen Brief per Einschreiben an den Vermieter schicke, dass ich auf Grundlage der Nichtnutzbarkeit des Kellerraums und des gesundheitsgefährdenen Aspekts des Schimmels die Miete mindern möchte?

    REDEN ist mit diesem Vermieter nicht drin. Der kennt nur Nehmen und nicht Geben. Sobald es ums Geld geht, wird der zum Choleriker. Die Fluktuation der Mieter im Haus ist deswegen auch sehr hoch. Ständig kommen neue Mieter und die alten Mieter ziehen aus, weil der Vermieter schlichtweg eine Katastrophe ist.

    Darf ich als Privatperson die Mietminderung selbst berechnen oder muss ich das über einen Anwalt für Mietrecht abwickeln? Falls nicht: Wo gibt es gesetzlich gültige Tabellen mit denen ich die Mietminderung berechnen kann.

    mit freundlichen Grüßen

    neuer Mieter

  • Pikant wird die Situation dadurch noch, dass sich Anfang des Monats August ein neuer Eigentümer vorgestellt hat, welcher das Haus zum 01.09.2017 gekauft haben soll. Ob dieser nun vom Kaufvertrag zurückgetreten ist , weil er sich um die Beseitigung der Schäden nun mit dem grausigen Vermieter zofft, weiß leider keiner von uns. Dazu eine Frage: Ist der Vermieter zu einer Auskunft wann und wer der neue Eigentümer des Hauses ist verpflichtet?

  • Darf ich als Privatperson die Mietminderung selbst berechnen oder muss ich das über einen Anwalt für Mietrecht abwickeln? Falls nicht: Wo gibt es gesetzlich gültige Tabellen mit denen ich die Mietminderung berechnen kann.

    Solche Tabellen gibt es nicht, da jede Minderung der Miete auf den Einzelfall abgestellt ist. Was aber gibt sind Urteilssammlungen von Amtsgerichen. Z.B. hier:

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    Eine Minderung der Miete würde selbst ich nicht ohne einen Anwalt für Mietrecht vornehmen. Habt ihr euren Schaden an eurem Eigentum aus dem Keller eurer Hausratversicherung gemeldet? Denn diesen Verlust reguliert keine Versicherung des Vermieters.

    Und das mit dem neuen Eigentümer muss euch der Vermieter erst dann mitteilen, wenn die Miete auf ein anderes Konto gezahlt werden muss. Vorher muss er nichts bekanntgeben.

  • Nun haben wir als Mieter damit gerechnet, dass sich der Vermieter um die entstandenen Schäden zeitig kümmert

    Dazu ist der VM im Sinne der Schadensminderungspflicht verpflichtet. Noch ist er ja Vermieter. Er scheint offensichtlich die Dinge schleifen zu lassen. Wie dem auch sei, hast Du eine Hausratsversicherung dann wende Dich vorerst mal an diese.

  • neuer Mieter: Es handelt sich hier um einen sogenannten Elementarschaden, das ist ein recht komplexes Thema und es greifen besondere Regelungen (u.A. Lage des Hauses, war die Gefahr dadurch bekannt etc). Weiter beinhalten nicht alle Hausratversicherungen auch Elementarschäden, das sind Erweiterungen. Das sind alles Einzelfallentscheidungen, die in keinem Forum behandelt werden können.

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