Hallo Leute,
sorry, daß ich mich jetzt erst melde.
Ich habe eingangs einen Link auf einen Thread in diesem Forum vom letzten Jahr erwähnt. Mein Problem ist in diesem Thread genau erklärt. Ich möchte das ungern hier alles noch mal aufschreiben.
Meine Frage bezog sich vor allem auf das Vorgehen in einem solchen Fall. In einem anderen Forum haben sie mir bereits empfohlen, dem Vermieter einen Brief zu schreiben und in diesem Brief eine Zahlung des abgezogenen Betrags bis zum Tag x zu verlangen. Außerdem anzudrohen, daß ich für den Fall der Nichtzahlung die Korrektur mit der nächsten Miete selber vornehmen würde.
Ich glaube aber, daß diese Empfehlung nicht richtig ist. Die Nebenkostenabrechnung 2014 ist erst am 31.12.2015 fällig. Der Vermieter hat bis zu diesem Tag Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und auch zu korrigieren. Meines Wissens nach muß ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, dann aber bis zum Ende des Jahres warten. Erst 2016 könnte ich dann selber die entsprechenden Korrekturen vornehmen.
Ich bin mir hier aber nicht sicher, da es nicht um eine falsche Nebenkostenabrechnung geht, sondern um eine falsche Abrechnung meiner Vorauszahlungen. Das ist ja nicht das selbe oder?