Beiträge von beule

    Hallo Leute,

    sorry, daß ich mich jetzt erst melde.

    Ich habe eingangs einen Link auf einen Thread in diesem Forum vom letzten Jahr erwähnt. Mein Problem ist in diesem Thread genau erklärt. Ich möchte das ungern hier alles noch mal aufschreiben.

    Meine Frage bezog sich vor allem auf das Vorgehen in einem solchen Fall. In einem anderen Forum haben sie mir bereits empfohlen, dem Vermieter einen Brief zu schreiben und in diesem Brief eine Zahlung des abgezogenen Betrags bis zum Tag x zu verlangen. Außerdem anzudrohen, daß ich für den Fall der Nichtzahlung die Korrektur mit der nächsten Miete selber vornehmen würde.

    Ich glaube aber, daß diese Empfehlung nicht richtig ist. Die Nebenkostenabrechnung 2014 ist erst am 31.12.2015 fällig. Der Vermieter hat bis zu diesem Tag Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und auch zu korrigieren. Meines Wissens nach muß ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, dann aber bis zum Ende des Jahres warten. Erst 2016 könnte ich dann selber die entsprechenden Korrekturen vornehmen.

    Ich bin mir hier aber nicht sicher, da es nicht um eine falsche Nebenkostenabrechnung geht, sondern um eine falsche Abrechnung meiner Vorauszahlungen. Das ist ja nicht das selbe oder?

    Vielleicht erinnert sich manch einer noch an diesen Thread:

    https://forum.mietrecht.de/thread/7297-ma…erung-bekommen/

    Ich habe letztes Jahr die Miete gemindert wegen eines mehrere Monate lang offen stehenden Fensters. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen zusammen mit einem "Kontoauszug für Debitorenkonto". In diesem Konto rechnet der Vermieter aus, daß ich im Mietrückstand wäre, da er die Mietminderung nicht akzeptieren will. Von meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung hat er nun diesen angeblichen Mietrückstand abgezogen.

    Wie gehe ich nun vor?

    Wenn ich es richtig versteht, kann ich die Miete für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel bestand, mindern. Nachträglich aber nur ab Erklärung des Vorbehalts.

    Es ist bislang keine weitere Mahnung gekommen, und ich hoffe, daß das Thema damit erledigt ist. Vielen Dank für die Antworten.

    Anfang April diesen Jahres ging in meiner Mietwohnung das Dachschrägefenster in meinem Schlafzimmer kaputt: Das Fenster ließ sich nicht mehr schließen. Ich habe den Vermieter unmittelbar schriftlich informiert. Dieser hat aber nicht reagiert. Die Miete für Mai und Juni habe ich noch voll gezahlt. Im Mai habe ich mich dann an einen Mieterbund gewendet. Mein Berater dort hat dem Vermieter Ende Mai einen Brief geschrieben, in dem er ihm eine Frist zur Reparatur gesetzt hat und erklärt hat, daß die Miete ab sofort unter dem Vorbehalt von Mietminderung gezahlt wird. Die Frist hat der Vermieter verstreichen lassen. Bei der Mietzahlung Anfang Juli habe ich dann 10% von der Bruttomiete abgezogen. Bei der Mietzahlung für August noch mal dasselbe. Am 1.8. wurde dann das Fenster repariert. Mein Vermieter ist nun der Meinung, ich hätte nur einmal die Miete mindern dürfen. Ich verstehe aber die Mietminderung im August als nachträgliche Minderung für Juni, da die Miete im Monat Juni unter Vorbehalt bezahlt wurde. Mein Berater vom Mieterbund hat mir gesagt, daß ich ab dem Zeitpunkt, als der Vorbehalt erklärt wurde, die Miete mindern kann. Jetzt habe ich aber eine Mahnung bekommen.

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