Mietminderung wird von Nebenkostenguthaben abgezogen

  • Vielleicht erinnert sich manch einer noch an diesen Thread:

    https://forum.mietrecht.de/thread/7297-ma…erung-bekommen/

    Ich habe letztes Jahr die Miete gemindert wegen eines mehrere Monate lang offen stehenden Fensters. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen zusammen mit einem "Kontoauszug für Debitorenkonto". In diesem Konto rechnet der Vermieter aus, daß ich im Mietrückstand wäre, da er die Mietminderung nicht akzeptieren will. Von meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung hat er nun diesen angeblichen Mietrückstand abgezogen.

    Wie gehe ich nun vor?

  • Zitat

    Von meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung hat er nun diesen angeblichen Mietrückstand abgezogen.

    Das könnte der Vermieter tun, aber er hätte dann die Mietminderung in vollem Umfang nicht akzeptiert, was ihm aber nichts nützt, wenn die Mietminderung zu Recht bestand.

    Um dagegen etwas zu unternehmen, sollte ein Mieter sich seiner Mietminderung sicher sein. Sie ist ja sein gutes Recht, aber er ist auch in der Beweispflicht.
    Die gesetzliche Grundlage ist der § 536 BGB.

  • Ist die Frage: War die Mietminderung in der Sache gerechtfertigt? Und war sie es in der Höhe auch?
    Welches Fenster stand monatelang offen? Eines in Deiner Wohnung? In welcher Jahreszeit? Und mit welcher Begründung senkt dieses offene Fenster - wenn es denn nicht in Deiner Wohnung ist - die Wohnqualität in Deiner Wohnung erheblich?
    Nur dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

    Du erzählst hier ja nichts genaues über den Mangel.
    Ich denke nicht, dass es ein Wohnungsfenster ist sondern irgendwo im Treppenhaus, denn in der Wohnung akzeptiert man ein nicht schließbares Fenster ja nicht. Da kündigt man Ersatzvornahme an und lässt das Fenster reparieren, wenn der Eigentümer nichts macht, zumal das offene Fenster für das eigene Mobiliar eine Gefahr darstellen kann (Witterung).

    Bei einem offenen Hausflurfenster sehe ich nicht wirklich einen erheblichen Mangel. Im Winter kann es auskühlen, gut, da könnte man zwischen 2 und 5 % mindern. Aber im Sommer sehe ich da keinen Mangel, da in Vielen Mietshäusern im Sommer in den Treppenhäusern dauergelüftet wird.

  • Ich glaube nicht, dass wir so weiterkommen.
    Besonders der letzte Beitrag zeigt deutlich, dass nun gemutmaßt wird und sogar schon Minderungsquoten vorgeschlagen werden, ohne überhaupt den Mangel zu kennen.

    Wenn beule nicht bereit ist, näheres über sein Problem zu berichten, dann ist für mich hier Schluss.

  • Ich glaube nicht, dass wir so weiterkommen.
    Wenn beule nicht bereit ist, näheres über sein Problem zu berichten, dann ist für mich hier Schluss.

    Das habe ich bereits schon geahnt. Als Sie hier als "Neuling" voller Enthusiasmus Teilnehmer in diesen Forum wurden, dachte ich mir:
    Na, manche der , ach so Hilfsbedürftigen, werden Sie ganz schnell wieder aus den Wolken holen.
    Hier sind einige schon Jahre dabei und können ein Liedchen singen. Manches stinkt schon durch die Leitung.

    Bis jetzt sind Sie noch gut weggekommen, ohne das Sie mit gewissen Prädikaten beworfen wurden.
    Für mich gibt es keine Gutmenschelei. Das geht früher oder später schief.

  • Hallo Leute,

    sorry, daß ich mich jetzt erst melde.

    Ich habe eingangs einen Link auf einen Thread in diesem Forum vom letzten Jahr erwähnt. Mein Problem ist in diesem Thread genau erklärt. Ich möchte das ungern hier alles noch mal aufschreiben.

    Meine Frage bezog sich vor allem auf das Vorgehen in einem solchen Fall. In einem anderen Forum haben sie mir bereits empfohlen, dem Vermieter einen Brief zu schreiben und in diesem Brief eine Zahlung des abgezogenen Betrags bis zum Tag x zu verlangen. Außerdem anzudrohen, daß ich für den Fall der Nichtzahlung die Korrektur mit der nächsten Miete selber vornehmen würde.

    Ich glaube aber, daß diese Empfehlung nicht richtig ist. Die Nebenkostenabrechnung 2014 ist erst am 31.12.2015 fällig. Der Vermieter hat bis zu diesem Tag Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und auch zu korrigieren. Meines Wissens nach muß ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, dann aber bis zum Ende des Jahres warten. Erst 2016 könnte ich dann selber die entsprechenden Korrekturen vornehmen.

    Ich bin mir hier aber nicht sicher, da es nicht um eine falsche Nebenkostenabrechnung geht, sondern um eine falsche Abrechnung meiner Vorauszahlungen. Das ist ja nicht das selbe oder?

  • beule, es betraf doch die Mietminderung wegen eines offenen Fensters. Zu diesem Vorgang hast Du bisher keine eindeutige Darstellung gegeben. Aus diesem Grund kannst Du auch keine vernünftige Hilfestellung von hier erwarte.
    Auch Dein Beitrag #7 trägt nicht zur Erleuchtung bei. Es fehlt ganz einfach die Begründung, warum Du glaubst, dass ein offen stehendes Fenster ein Wohnmangel wäre.

    Kolinum, Du hast meinen Hinweis falsch ausgelegt. Mit dem "...dann ist für mich hier Schluss" meine ich nur diesen Thread. ;)
    (Also die Smileys sind einfach das Vorletzte)


  • Kolinum, Du hast meinen Hinweis falsch ausgelegt. Mit dem "...dann ist für mich hier Schluss" meine ich nur diesen Thread. ;)
    (Also die Smileys sind einfach das Vorletzte)

    Hatte ich auch so verstanden.

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