Denn für eine Vollstreckung müsste der Vermieter dann erstmal einen gerichtlichen Titel haben.
Der Titel ist schon vorhanden, sorry hatte ich vergessen zu erwähnen.
Ich habe die Zahlung nicht gemacht, da die Nebenkostenabrechnung worüber der Titel läuft in der Zwischenzeit korrigiert wurde zu meinen Gunsten.
Ich habe meine Zahlungsbereitschaft schriftlich angezeigt nachdem ich die korrigierte Nebenkostenabrechnung erhalte.
Der Vermieter weigert sich aber mir eine korrigierte Nebenkostenabrechnung zuzusenden.
Die Kosten dafür kämen auch noch dazu.
Die sind schon bezahlt.