Aber wenn du jetzt bezahlen würdest, hätte der Vermieter die Möglichkeit, den Auftrag an den Gerichtsvollzieher zurück zu rufen und dann würden auch die Kosten dafür nicht entstehen.
Ich werde nachher die Zahlung anweisen.
Wenn die Vollstreckung nicht zurück gezogen wird, und es ist bereits bezahlt, mit welchen zusätzlichen kosten muss ich rechnen?
Mit welcher Begründung? Es macht keinen Sinn, denn wenn er sie nicht zuschicken wollte, dann hätte er die Abrechnung auch nicht korrigieren müssen.
Die Begründung lautet, es besteht keine Verpflichtung die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.
Das Urteil ist ohne Korrektur vollstreckbar.