Ich wohne seit ca. 14 Jahren in einer Mietswohnung.
Bislang hatten Handwerker den Zutritt in das Haus bei Wartungen bzw. Instandsetzungen, zu mindestens kann ich mir das nicht anders vorstellen sonst wären diese arbeiten nicht ausgeführt worden.
Im Mietvertag steht kein Passus wonach ich dazu verpflichtet bin, dass ich verantwortlich bin, dafür sorge zu tragen damit die Handwerker ungehindert in das Haus kommen.
Das Haus hat einen Hausverwalter aber keinen Hausmeister.
Es geht bei den Wartungen bzw. Instandsetzungen um arbeiten in den Gemeinschaftskellerräumen und nicht um die Mietswohnungen.
Die Handwerker würden nur einen Schlüssel benötigen für die Hauseingangstür und den Keller, der Rest ist frei zugänglich.