Habe gesehen das vermutlich letzte Nacht eine Fensterscheibe gesprungen ist.
Es handelt sich vermutlich um Doppelverglasung und der Schaden ist nur draußen und nicht drinnen in der Wohnung.
Wer muss den Schaden Zahlen?
Ich meine gelesen zu haben das Schäden außerhalb der Mietwohnung durch den Vermieter getragen werden muss.