Wer zahlt Fensterbeschädigung von Außen?

  • Habe gesehen das vermutlich letzte Nacht eine Fensterscheibe gesprungen ist.

    Es handelt sich vermutlich um Doppelverglasung und der Schaden ist nur draußen und nicht drinnen in der Wohnung.

    Wer muss den Schaden Zahlen?

    Ich meine gelesen zu haben das Schäden außerhalb der Mietwohnung durch den Vermieter getragen werden muss.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wer muss den Schaden Zahlen?

    Der Verursacher, wenn sich keiner ermitteln lässt, dann der Vermieter.

    Da die Scheibe außen gesprungen ist, dürfte auch die Beweislast zu Lasten des Vermieters gehen, da wäre ich mir aber nicht zu 100% sicher. Denn das kann auch passiert sein, als das Fenster weit geöffnet war.

    Also mal schauen was der Vermieter sagt und dann schaut man weiter.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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