Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?
Bin mir nicht sicher, aber der Verbraucherpreisindex wird jedes Jahr neu ermittelt und ist dann auch fällig.
Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?
Bin mir nicht sicher, aber der Verbraucherpreisindex wird jedes Jahr neu ermittelt und ist dann auch fällig.
wie die Geschichte hier jetzt weitergeht.
Was Du meinst nennt sich Brandschau und wird von der Feuerwehr unter der Beteiligung von dem Bauamt durchgeführt.
Es wurden einige Mängel festgestellt,
Bei Mängel sind diese in einer festgelegten Frist zu beseitigen und es wird eine sogenannte Brandnachschau durchgeführt.
Die Wohnung ist auch nichts offizielles. Er ist mit der Wohnung nicht gemeldet. Es steht auch nichts im Mietvertrag, dass der Vermieter eine weitere Partei ist bzw. mit im MFH wohnt.
Ein wenig Off Topic und eventuell passt es nicht wirklich hier hin?
Die genutzte Wohnung von dem Vermieter, wird diese auch anteilig bei den Nebenkosten berücksichtigt?
entsprechende gültige Vereinbarung im Mietvertrag
Das ist durchaus möglich und muss geprüft werden ob es im Mietvertrag steht.
Wir haben sollche Liegenschaften auch in der Verwaltung und der Vermieter wünscht einheitliche Namensschilder.
Habe ich schon vermutet, vielen Dank.
Du hast ja geschrieben, dass die Umlage der Kosten im Vertrag vereinbart sind.
Richtig stehen im Anhang des Mietvertrages als Nebenkostenarten aufgelistet.
Allerdings ist das jetzt 15 Jahre her und eine Gartenpflege ist noch nie umgelegt worden.
Gibt es da Fristen, wie lang diese Nebenkostenarten im Vertrag genannt, aber noch nie umgelegt wurden, auch berechnet werden dürfen ?
Andernfalls steht es dem Vermieter frei, eine Firma zu beauftragen.
Hatte ich ganz vergessen zu erwähnen, ist eventuell nicht unwichtig.
Ein Teil der Hecke wird seit 2 Jahren gepflegt durch eine Firma die vom Vermieter beauftragt wurde.
Allerdings sind die Kosten bislang noch nicht auf den Nebenkostenabrechnungen der letzten 2 Jahre aufgetaucht.
die Kosten aber wohl umlagefähig wären
Die Nebenkostenverordnung mit der Kostenart Gartenpflege ist Bestandteil meines Mietvertrages.
Kann der Vermieter nach 15 Jahren einen Wartungsvertrag für die Gartenpflege mit einen Dienstleister schließen und die kosten auf die Mieter umlegen?
wobei ich jetzt nicht konkret herauslesen kann wer diese Kosten zu tragen hat.
Wenn der Vermieter einen Wartungsvertrag abschließt, kann er das einseitig machen oder benötigt er die Zustimmung der Mieter?
Das die Kosten der Gartenpflege lt. Nebenkostenverordnung umlagefähig sind ist mir bekannt.
Nur was enthält das?
In meinem Mietvertrag fand ich folgende Auszüge.
Der Mieter ist berechtigt und im Bedarfsfall verpflichtet, insbesondere folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen.
Kosten der Gartenpflege:
Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
Die zu dem Haus gehörenden gärtnerischen Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
Seit ca. 15 Jahren habe ich die Pflege von einem Teil des Gartens übernommen obwohl keine Aufteilung geregelt ist wer für was unter Umständen zuständig ist.
Die überwiegende arbeiten sind Rasenmähen und Hecke schneiden.
Kann mir jemand sagen ob ich das überhaupt machen muss bzw. wenn der Vermieter diese arbeiten durch einen Dienstleister durchführen lässt, umlagefähig sind?
Wir wohnen in einem 3 Familienhaus in einer Wohnung zur Miete.
Bei einem Sturmschaden ist auf dem Grundstück dieses 3 Familienhaus ein Baum umgestürzt.
Wer ist Zuständig bzw. muss die Beseitigung von dem Baum bezahlen?
Man hat ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Vermieter die Belegeinsicht nicht ermöglicht.
Die Belegeinsicht ist erfolgt.
Daraufhin habe ich Differenzen bei der Abrechnung gefunden und schriftlich reklamiert.
Nach 2 Monaten immer noch keine Antwort vom Vermieter.
Habe ich dazu noch das Zurückbehaltungsrecht der Nebenkostennachzahlung?
Ohne Information Geld abbuchen geht schon mal gar nicht - ich würde in eurem Fall falls möglich auch ein offenbar bestehendes Lastschriftmandat sofort entziehen
Habe ich bei meinem Vermieter auch gemacht und einen Dauerauftrag eingerichtet.
Um was für Kosten geht es in diesem Fall?
Reinigung der Dachrinne.
Was ist der Anlass, dass der Vermieter diese Kosten nun nachträglich abrechnen will bzw. wie kam es dazu?
Die Kosten wurden vorher nie in Rechnung gestellt und werden nicht als Nebenkosten im Mietvertrag deklariert.
Wenn im Mietvertrag Nebenkostenart „17 Sonstige Nebenkosten“ deklariert ist und darunter nichts weiter steht, kann dann der Vermieter nachträglich anfallende Nebenkosten die nicht in den Nebenkostenarten 1 -16 vorkommen unter Nebenkostenart 17 abrechnen?
Ich meine gelesen zu haben, im Mietvertrag muss unter Nebenkostenart 17 Sonstige Nebenkosten explizit aufgeführt sein welche Nebenkosten darunter geführt werden.
Nebenkosten, die bisher nicht angefallen sind, aber vertraglich vereinbart wurden, können umgelegt werden.
Ich klinke mich einmal ein, wenn ich darf?
Nebenkostenart „17 Sonstige Nebenkosten“, müssen diese Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufgeführt sein?
Der Zwangsvollstreckungsbescheid war heute in der Zustellung.
Dieser wurde meinen Arbeitgeber auch zugestellt.
Ich habe aber bereits schon bezahlt.
Wie vermeide ich, dass ich doppelt bezahle und mein Geld dann nicht mehr zurück bekomme?
Ich müsste nur noch die Gebühr für den Bescheid bezahlen.
Das konnte ich bislang nicht da mir der Geldbetrag nicht bekannt war.
Im Zwangsvollstreckungsbescheid steht ein minimaler andere Geldbetrag als die eigentliche Forderung.
Aber wenn du jetzt bezahlen würdest, hätte der Vermieter die Möglichkeit, den Auftrag an den Gerichtsvollzieher zurück zu rufen und dann würden auch die Kosten dafür nicht entstehen.
Ich werde nachher die Zahlung anweisen.
Wenn die Vollstreckung nicht zurück gezogen wird, und es ist bereits bezahlt, mit welchen zusätzlichen kosten muss ich rechnen?
Mit welcher Begründung? Es macht keinen Sinn, denn wenn er sie nicht zuschicken wollte, dann hätte er die Abrechnung auch nicht korrigieren müssen.
Die Begründung lautet, es besteht keine Verpflichtung die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.
Das Urteil ist ohne Korrektur vollstreckbar.
Mit welcher Begründung?
Musss ich noch einmal nachlesen und reiche ich dann nach.
Denn dein Problem ist, dass ein Titel über den ursprünglichen Betrag vorliegt.
Das ist eben nicht der Fall, der Titel liegt über den korrigierten Geldbetrag vor.
Du solltest daher den Betrag nun überweisen um keine weiteren Kosten zu produzieren.
Ich wollte bezahlen nachdem ich die korrigierte Nebenkostenabrechnung bekommen habe.
Mein Vermieter hat mir allerdings nur mitgeteilt, dass die Vollstreckung eingereicht ist.
Wie soll ich mich verhalten?
Jetzt noch bezahlen oder die Vollstreckung abwarten?
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