Der Hausmeister hat mir den Schlüssel endlich wiedergegeben.
Hat er einen Nachschlüssel gemacht?
Der Hausmeister hat mir den Schlüssel endlich wiedergegeben.
Hat er einen Nachschlüssel gemacht?
Es kommt auf den Grund an
Vermutlich Brandschutz bzw. Brandgefahr.
Nach meinem Kenntnisstand, gibt es keine Regelung, dass der Mieter einen Abstand einhalten muss wenn er Möbel an einer Wand aufstellt.
du musst schlicht und einfach die Gesamtkosten der Heizanlage anschauen, also Gas Verbrauch, Wartung, Schornsteinfeger usw.
Das habe ich schon verstanden.
Wenn nun die Gesamtkosten durch das teurere Gas beispielsweise 8000€ sind, dann sind 30% davon 2400€, also mehr als vorher.
Wenn ich das Beispiel heranziehe, dass die Verbrennungskosten um das fünffache gestiegen sind,
warum muss ich dann auch den fünffachen Preisanstieg z.B. für die Wartung und Schornsteinfeger, Heizkostenverteiler ect. bezahlen?
Da hat sich doch nichts bzw. nur eine geringe Preisanpassung (z.B. Stundenlohn bei Arbeitszeit) geändert.
Ein Heizkostenverteiler, der momentan 2 € an Miete im Jahr kostet, würde dann mit 10 € zu Buche schlagen.
Wenn also die Gesamtkosten höher werden, werden die 30% Grundkosten auch zwangsläufig höher.
Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Das die Verbrennungskosten steigen ist ja geklärt aber an den Grundkosten ändert sich irgendwie nichts.
Eventuell kommt da eine änderung der Berechnungsgrundlage?
Das die Verbrauchskosten/Verbrennungskosten aufgrund der wirtschaftlichen Situation steigen ist ja nichts neues und unstrittig.
Aber wie sieht es mit den Grundkosten aus, werden die auch steigen proportional zu den Verbrauchskosten- Verbrennungskosten?
Wie kann man in diesem Fall die Heizkosten richtig berechnen?
Vermutlich nur mit Heizkostenverteiler.
Hast Du so kleine Geräte an deinen Heizkörpern montiert bzw. was ist im Vertrag geregelt über die Heizkosten?
Die Frage ist nun also: Bin ich verpflichtet, diese Summe zu zahlen?
Die Frage würde sich mich erst einmal stellen, wieviel das tatsächlich kosten würde und ob die Sonderleerung durch einen Beleg nachgewiesen werden kann oder ob der genannte Geldbetrag nur eine Willkürlichkeit des Vermieters ist.
Dann ist mir noch aufgefallen, dass der Vermieter die Wasseruhren und Wärmemengenzähler immer mietet, also nicht fest kauft. Wäre es nicht für alle billiger, wenn der Vermieter die Messgeräte beim Heizungsbauer kaufen würde.
Bei Kauf sind die Zähler aber nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnungen.
Hat der Mieter dann das Recht auf eine Mietminderung?
Ich vermute nicht, da die Gas Beschaffung wegen Krieg eingestellt bzw. nur geringfügig möglich ist.
Man spricht auch von höhere Gewalt bzw. ein Ereignis was nicht vorhersehbar war.
Dafür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden da er das nicht zu verantworten hat.
Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?
Bin mir nicht sicher, aber der Verbraucherpreisindex wird jedes Jahr neu ermittelt und ist dann auch fällig.
wie die Geschichte hier jetzt weitergeht.
Was Du meinst nennt sich Brandschau und wird von der Feuerwehr unter der Beteiligung von dem Bauamt durchgeführt.
Es wurden einige Mängel festgestellt,
Bei Mängel sind diese in einer festgelegten Frist zu beseitigen und es wird eine sogenannte Brandnachschau durchgeführt.
Die Wohnung ist auch nichts offizielles. Er ist mit der Wohnung nicht gemeldet. Es steht auch nichts im Mietvertrag, dass der Vermieter eine weitere Partei ist bzw. mit im MFH wohnt.
Ein wenig Off Topic und eventuell passt es nicht wirklich hier hin?
Die genutzte Wohnung von dem Vermieter, wird diese auch anteilig bei den Nebenkosten berücksichtigt?
entsprechende gültige Vereinbarung im Mietvertrag
Das ist durchaus möglich und muss geprüft werden ob es im Mietvertrag steht.
Wir haben sollche Liegenschaften auch in der Verwaltung und der Vermieter wünscht einheitliche Namensschilder.
Habe ich schon vermutet, vielen Dank.
Du hast ja geschrieben, dass die Umlage der Kosten im Vertrag vereinbart sind.
Richtig stehen im Anhang des Mietvertrages als Nebenkostenarten aufgelistet.
Allerdings ist das jetzt 15 Jahre her und eine Gartenpflege ist noch nie umgelegt worden.
Gibt es da Fristen, wie lang diese Nebenkostenarten im Vertrag genannt, aber noch nie umgelegt wurden, auch berechnet werden dürfen ?
Andernfalls steht es dem Vermieter frei, eine Firma zu beauftragen.
Hatte ich ganz vergessen zu erwähnen, ist eventuell nicht unwichtig.
Ein Teil der Hecke wird seit 2 Jahren gepflegt durch eine Firma die vom Vermieter beauftragt wurde.
Allerdings sind die Kosten bislang noch nicht auf den Nebenkostenabrechnungen der letzten 2 Jahre aufgetaucht.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!