Vielen Dank für die Antwort.
Kann das denn richtig sein, beim letzten mal hat ein Dienstleister bei mir etwas beschädigt und nun hat er Erinnerungslücken und sagt er kann sich nicht mehr an den Vorgang erinnern?
Vielen Dank für die Antwort.
Kann das denn richtig sein, beim letzten mal hat ein Dienstleister bei mir etwas beschädigt und nun hat er Erinnerungslücken und sagt er kann sich nicht mehr an den Vorgang erinnern?
Wohne zur Miete und habe in meinen privaten angemieteten Räumen Kameras installiert.
Wenn ich jetzt z.B. einen Dienstleister vom Vermieter zu Besuch habe, müssen dann die Kameras entfernt bzw. ausgeschaltet werden?
Das kommt unter Umständen darauf an, ob was im Mietvertrag dazu steht.
Eine Untervermietung kann grundsätzlich verboten sein bzw. ein Untermietzuschlag durch den Vermieter erhoben wird.
Auch ist es möglich das es zur Untervermietung auch die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
Die Hausverwaltung hat uns Ende Dezember ein Schreiben geschickt, dass die Abrechnung noch dauert und somit (also durch das Schreiben) die Jahresfrist, die der Hausverwaltung zur Erstellung der NK-Abrechnung zur Verfügung steht, nicht mehr angewendet werden kann.
Die Hausverwaltung kann nicht einfach die hoheitliche Richtersprechung (Bis auf die Ausnahmen) ignorieren.
Natürlich ist es kaum möglich, die Reparaturen mit Anfahrt, Ersatzeilen usw. aus dem Vertrag herauszurechnen.
Das geht schon, einfach 2 Verträge (Reparatur/Instandsetzung&Wartung) machen.
Kosten wie Anfahrt, wenn beide Verträge am selben Tag ausgeführt werden auf die Verträge anteilig berechnen.
Läuft die Tiefkühltruhe über deinen Stromzähler?
Es wären ja dann eigentlich nur Heizkosten, die durch die Nebenkosten bspw. Betriebskosten abgerechnet werden dürfte.
Werden denn Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
wie hoch der Druck sein muss?
Vermutlich ist die Druckerhöhungspumpe defekt die das Wasser in die einzelnen Wohnungen pumpen muss.
Als zusätzliches Problem kam jetzt noch dazu dass die Hausratversicherung wohl eine Wohnungsaußentür mit bündig eingebautem Zylinderschloss voraussetzt damit bei Diebstahl gezahlt wird.
Die bekommt man in allen Größen und Längen zu kaufen.
Sie findet Berücksichtigung in der Abrechnung.
Nur in den Heizkosten oder die anderen Nebenkostenarten auch?
im 2. Stock ist die Dachgeschosswohnung, die seit langem nicht vermietet wird.
Findet diese Wohnung Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung?
Nach eigener Aussage des Vermieters, wurde das Ablesen beim Tausch versäumt und deswegen geschätzt.
Das kann ich mir nicht vorstellen und würde das einmal prüfen lassen.
Muss der Wasserzähler im Bild neu geeicht werden bzw. Ausgetauscht werden?
Bei uns werden die Wasserzähler alle 2 Jahre ausgetauscht.
Ist dein Zähler überhaupt geeicht?
Einen Zähler nachträglich zu eichen ist vermutlich teurer als ein neuer geeichter Zähler.
sodass man die Möglichkeit hat, die Korrektheit überprüfen zu lassen.
Wo kann man das machen lassen?
Hat sich vermutlich erledigt mit dem prüfen von dem Stromverbrauch allgemein. Ich habe das mal überschlagen. Wenn ich den Grundpreis und Zählerpreis von den ca. 300 € abziehe, bleiben ca. noch 177 € an Stromverbräuche übrig für ein Jahr. Finde ich zwar auch noch viel aber dennoch als realistisch einstufbar.
Allerdings hat da jetzt nichts mit dem Allgemeinstrom zu tun, nach dem zuerst gefragt wurde
Das ist richtig, es handelt sich um den Stromzähler für den Stromverbrauch in der Wohnung.
Wenn wirklich kein Verbraucher mehr läuft, dann muss das Rad spätestens nach wenigen Minuten komplett stehen.
Habe ich noch einmal geprüft und nach ca. 5 Minuten hat das Rad stillgestanden.
Daher würde ich zuerst mal dem Vermieter die Frage stellen.
Werde ich machen.
Bei uns wird in der Heizkostenabrechnung kein Strom umgelegt, sondern erfolgt auch über die Nebenkostenart Strom allgemein.
Habe heute einmal in meiner Wohnung alle Sicherungsautomaten abgestellt.
Trotzdem läuft das Zählerrad langsam weiter.
Weiß jemand, ob dass seine Richtigkeit hat?
Möchte das Thema einmal aufgreifen da ich den Allgemeinstrom bei uns sehr hoch finde.
Kann aber auch sein, dass ich mich täusche.
Davon betroffen ist ein 2 Familienhaus und dort leben jeweils in einer Wohnung eine Person.
Von dem Allgemeinstrom gehen Verbräuche wie Hausflur und Kellerbeleuchtung, Betrieb Gasheizung und der Verstärker für die TV Anlage drauf.
Im Jahr belaufen sich die kosten für den Allgemeinstrom auf ca. 300 € (NK 2023).
Die Frage stellt sich mir, ob das realistisch ist bzw. ob man prüfen lassen kann ob noch andere Verbraucher dran hängen?
Eigenes Thema bitte nicht in fremde Themen setzen
Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln?
Weil die Nebenkostenabrechnung seit Jahren immer mit Abrechnungsfehler behaftet sind.
Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?
Habe ich nicht behauptet.
Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind.
Das soll er auch.
Mir ist aber aufgefallen, das in der Verganenheit identische Kosten umgelegt worden sind.
Beispiele sind die Kaltwasserverbräuche, Wartung Heizung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht.
Das ist nicht ganz Korrekt.
Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht.
Wenn auf dem Rechnungsbetrag ein falscher Geldbetrag steht, kann es unter Umständen zu meinem Nachteil auswirken.
Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers.
Und wie kann ich das Überprüfen?
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