Es wären ja dann eigentlich nur Heizkosten, die durch die Nebenkosten bspw. Betriebskosten abgerechnet werden dürfte.
Werden denn Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
Es wären ja dann eigentlich nur Heizkosten, die durch die Nebenkosten bspw. Betriebskosten abgerechnet werden dürfte.
Werden denn Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
wie hoch der Druck sein muss?
Vermutlich ist die Druckerhöhungspumpe defekt die das Wasser in die einzelnen Wohnungen pumpen muss.
Als zusätzliches Problem kam jetzt noch dazu dass die Hausratversicherung wohl eine Wohnungsaußentür mit bündig eingebautem Zylinderschloss voraussetzt damit bei Diebstahl gezahlt wird.
Die bekommt man in allen Größen und Längen zu kaufen.
Sie findet Berücksichtigung in der Abrechnung.
Nur in den Heizkosten oder die anderen Nebenkostenarten auch?
im 2. Stock ist die Dachgeschosswohnung, die seit langem nicht vermietet wird.
Findet diese Wohnung Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung?
Nach eigener Aussage des Vermieters, wurde das Ablesen beim Tausch versäumt und deswegen geschätzt.
Das kann ich mir nicht vorstellen und würde das einmal prüfen lassen.
Muss der Wasserzähler im Bild neu geeicht werden bzw. Ausgetauscht werden?
Bei uns werden die Wasserzähler alle 2 Jahre ausgetauscht.
Ist dein Zähler überhaupt geeicht?
Einen Zähler nachträglich zu eichen ist vermutlich teurer als ein neuer geeichter Zähler.
sodass man die Möglichkeit hat, die Korrektheit überprüfen zu lassen.
Wo kann man das machen lassen?
Hat sich vermutlich erledigt mit dem prüfen von dem Stromverbrauch allgemein. Ich habe das mal überschlagen. Wenn ich den Grundpreis und Zählerpreis von den ca. 300 € abziehe, bleiben ca. noch 177 € an Stromverbräuche übrig für ein Jahr. Finde ich zwar auch noch viel aber dennoch als realistisch einstufbar.
Allerdings hat da jetzt nichts mit dem Allgemeinstrom zu tun, nach dem zuerst gefragt wurde
Das ist richtig, es handelt sich um den Stromzähler für den Stromverbrauch in der Wohnung.
Wenn wirklich kein Verbraucher mehr läuft, dann muss das Rad spätestens nach wenigen Minuten komplett stehen.
Habe ich noch einmal geprüft und nach ca. 5 Minuten hat das Rad stillgestanden.
Daher würde ich zuerst mal dem Vermieter die Frage stellen.
Werde ich machen.
Bei uns wird in der Heizkostenabrechnung kein Strom umgelegt, sondern erfolgt auch über die Nebenkostenart Strom allgemein.
Habe heute einmal in meiner Wohnung alle Sicherungsautomaten abgestellt.
Trotzdem läuft das Zählerrad langsam weiter.
Weiß jemand, ob dass seine Richtigkeit hat?
Möchte das Thema einmal aufgreifen da ich den Allgemeinstrom bei uns sehr hoch finde.
Kann aber auch sein, dass ich mich täusche.
Davon betroffen ist ein 2 Familienhaus und dort leben jeweils in einer Wohnung eine Person.
Von dem Allgemeinstrom gehen Verbräuche wie Hausflur und Kellerbeleuchtung, Betrieb Gasheizung und der Verstärker für die TV Anlage drauf.
Im Jahr belaufen sich die kosten für den Allgemeinstrom auf ca. 300 € (NK 2023).
Die Frage stellt sich mir, ob das realistisch ist bzw. ob man prüfen lassen kann ob noch andere Verbraucher dran hängen?
Eigenes Thema bitte nicht in fremde Themen setzen
Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln?
Weil die Nebenkostenabrechnung seit Jahren immer mit Abrechnungsfehler behaftet sind.
Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?
Habe ich nicht behauptet.
Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind.
Das soll er auch.
Mir ist aber aufgefallen, das in der Verganenheit identische Kosten umgelegt worden sind.
Beispiele sind die Kaltwasserverbräuche, Wartung Heizung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht.
Das ist nicht ganz Korrekt.
Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht.
Wenn auf dem Rechnungsbetrag ein falscher Geldbetrag steht, kann es unter Umständen zu meinem Nachteil auswirken.
Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers.
Und wie kann ich das Überprüfen?
Das hat er auch gemacht in der Nebenkostenabrechnung.
Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.
Gibt es eine Formel um den Betrag zu ermitteln?
Die Höhe der Brennstoffkosten und die Menge in kWh sind in der Nebenkostenabrechnung angegeben.
Gilt das auch für die Entlastung Soforthilfe bei der Nebenkostenabrechnung?
Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?
Keiner einen Tipp?
Warum soll ich als Bewohner eines Mehrfamilienhauses mehr Grundgebühr zahlen als bsp. jmd der ein Einfamilienhaus bewohnt.
Vermutlich weil im EFH der Müllbehälter kleiner ist und vermutlich günstiger im Jahr als bei einen Mehrfamilienhaus.
Das kann man aber bei der Komune prüfen lassen, kostet ein Anruf.
Das hilft mir nicht wirklich weiter. Zusätzlich hätte ich auch noch
eine Folgefrage zu diesem Thema. Daher wäre es für mich hilfreich,
wenn mir noch jemand etwas zu meinem letzten Post mitteilen
könnte.
Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast
Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?
Wird der Entlastungsbetrag über den 30. Mai 2023 hinaus bei dem nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt?
Vielen Dank für die Information.
Bei meinem Energielieferanten wurde bei mir in der Jahresabrechnung nicht der Dezemberabschlag erlassen.
Ich habe einen prognostizierten Verbrauch von 3.156 kWh, Arbeitspreis im Dezember 2022 Betrug brutto 31,87 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis war 109,56 €.
Da hätte die Entlastung 92,95 € betragen müssen lt. Rechner, die ich nicht erhalten habe.
Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.
Rechnungsgrundlage ist, Entlastungsbetrag = Arbeitspreis Brutto 57,86 Cent pro Kilowattstunde - gedeckelter Preis 40,00 Cent pro Kilowattstunde * 80 % * Verbrauchsprognose 3.156 kWh.
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