Beiträge von Golum

    Möchte noch einmal auf mein Problem aufmerksam machen da es bislang zu Missverständnissen hier gekommen ist.

    Ich zweifele die Rechnung der Wartung Heizung an und vermute das kein Wartung durchgeführt worden ist und lediglich eine Rechnung geschrieben und auf die Nebenkosten umgelegt wurde.

    Daher meine Frage, gibt es noch eine andere Möglichkeit zu prüfen, ob die Wartung durchgeführt wurde?

    Ich meine gelesen zu haben, dass es eine Abgasmessung (Messprotokoll) nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) gib?

    Vermutlich wird dort auch das Datum der Messung und die Seriennummer der Heizungsanlage aufgeführt?

    Gruß Golum

    Habe Dich jetzt verstanden.

    Sorry mein Fehler habe mich in Post 1 vermutlich Missverständlich ausgedrückt. :)

    Ich habe einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2016 eingelegt, mit der Begründung, dass eine Heizungswartung nicht erfolgt ist im Abrechnungsjahr der Nebenkostenabrechnung.

    Daraufhin habe ich vom Vermieter eine Rechnung über die Wartung der Heizung erhalten.

    Der Hintergrund ist, dass ich zu Hause war, wie der Heizungsmonteur im Jahr 2017 kam und mir mitteilte, dass er nun die Heizungswartung für 2016 durchführen werde.

    Leider sind meine anderen Fragen bezüglich der Rechnung noch unbeantwortet, ob es Auflagen gibt, die eine Heizungswartung erfüllen muss, da das Rechnungsdatum für mich kein Nachweis über die ausgeführte Wartung darstellt und ob ein Messprotokoll mit Datum vorhanden sein muss.

    Gruß Golum

    Der Vermieter hat die Wartung über einen bestehenden Wartungsvertrag durchführen lassen.

    Das der Vermieter die Kosten umlegen kann, da es ich um umlegbare widerkehrende kosten handelt war mir schon bewusst.

    Ich vermute Du hast meine Frage aus Post 1 nicht richtig gelesen bzw. verstanden?

    Gruß Golum

    willkomemen2.gif im Forum!

    Vielen Dank für die Willkommensgrüße allerdings bin ich hier schon seit 2014 angemeldet.:)

    Wenn Mieter mußt Du doch wissen ob die Firma da war.

    Ich wohne in einem kleinen Haus mit nur 2 Wohnungen.

    Für Wartungsarbeiten bekommt die entsprechende Firma einen Schlüssel von dem Vermieter.

    Da ich berufstätig bin kann ich nicht immer nachvollziehen, ob im Laufe eines Tages im Haus Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.

    Gruß Golum

    Habe eine Rechnung über die Wartung unserer Heizung bekommen, wo nur drauf steht Wartung lt. Vertrag (Heizungswartung 2016).

    Da das Rechnungsdatum den 31.12.2016 ausweist bin ich mir nicht sicher, ob die Wartung tatsächlich durchgeführt wurde.

    Mich würde interessieren ob es Auflagen gibt, die eine Heizungswartung erfüllen muss, da das Rechnungsdatum für mich kein Nachweis über die ausgeführte Wartung darstellt.

    Es fehlt z.B. ein entsprechendes Messprotokoll wo eigentlich auch ein Datum stehen sollte.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Gruß Golum

    Der Mieter ist bereits schriftlich in Kenntnis gesetzt worden allerdings stützt sich der Vermieter auf den Grundbesitzabgabenbescheid.

    Meinen Hintern habe ich bereits bewegt, der 2. Müllbehälter ist nicht vorhanden.

    Vielen Dank Berny,

    genau so habe ich es bereits gemacht bzw. habe es vor.

    Allerdings bin ich noch auf der Suche nach einer Grundlage um mein Geld wieder zu bekommen.

    Habe was gefunden, weis aber nicht ob das ausreicht?

    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/50.html

    Gruß Golum

    Wenn nur eine Mülltonne vorhanden ist mußt Du auch nur eine zahlen.

    Der Rest ist Sache des Vermieters.

    Vielen Dank für die Antwort.

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage zum Beispiel im BGB oder in der Nebenkostenverordnung?

    Die Mülltonnen werden in unserer Nebenkostenabrechnung nicht Detailgenau aufgeführt sondern nur mit Abfallgebühren und dem entsprechenden Preis.

    Kann ich die kosten für die Jahre zurückfordern wo die nicht vorhandene Mülltonne auch berechnet wurde?

    @ Kolinum,
    der Vermieter wohnt nicht hier und es gibt auch keine zweite Mülltonne.
    Das vermietete Objekt ist überschaubar da es sich um ein kleines Zweimalienhaus handelt.

    Gruß Golum

    Habe nun die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten.
    Da mir die Abfallgebühren von der Höhe des Geldbetrages immer zu hoch vor kamen habe ich die Gebührenordnung der Kommune geprüft.

    Wir haben einen Müllbehälter allerdings wurden immer 2 Müllbehälter mit unterschiedlichen Liter Volumen in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet.

    Habe den Vermieter informiert, und dieser hat mir auch den Grundbesitzabgabenbescheid zugesendet und dort stehen tatsächlich 2 Müllbehälter drauf die auch berechnet werden von der Kommune.

    Meine Frage ist, muss ich den 2 Müllbehälter bezahlen obwohl dieser gar nicht vorhanden ist aber auf dem Grundbesitzabgabenbescheid drauf steht?

    Gruß Golum

    Die Versicherunsprämie selbst wird sich wohl nicht verändern da diese über den Wert der Immobilie ermittelt wird.

    Gruß Golum

    Und nun hat hier halt der Vermieter angekündigt, er würde die leerstehende Wohnung "umwidmen". Die Frage ist immer noch, was eine Umwidmung verwaltungstechnisch sein soll und wie so etwas vollzogen wird.

    Falls Du das auch nicht weißt, ist das ja nicht schlimm. Wir wissen es (bisher) hier leider auch nicht, aber unsere Zweifel, dass so etwas so ganz einfach mal eben so möglich sein soll, haben wir geäußert.

    Habe auf die schnelle was gefunden, könnte eventuell die Lösung sein?

    Nebenkosten f

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Entzug der Nebenkosten von der leeren Wohnung nur auf die Vebräuche aber nicht auf die Grundkosten?

    Gruß Golum

    @ AjaxMH,
    Das ist eine gute Frage was ist eine entwidmung, hatte eigentlich gedacht das ich hier im Forum eine Antwort finde?

    Meine mal gelesen zu haben das man eine Wohnung entwidmen kann wenn diese z.B. ausgebrannt ist.

    Leider bleibt es dann nicht bei der Grundsteuer.:mad:

    Straßen und Fahrbahnreinigung,Oberflächenwasser,Grundkosten Wasser und Heizung,Wartungskosten ect. kämen ja auch noch dazu.:(

    Habe hier unter Punkt 3 wohl was gefunden was sinn macht allerdings keinen Paragraphen oder ähnliche Gesetzesgrundlage.

    Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Top 8


    @ Kolinum,
    ich bin genau deiner Meinung.:D:):o


    @ Berny,

    Der Vermieter stellt sich das einfach vor und will zukünftig die anfallenden Nebenkosten der nicht mehr vermieteten Wohnung auf die anderen Mieter umlegen.:mad:

    Gruß Golum

    Guten Morgen,

    @ AjaxMH,
    Die Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 wurde 2 mal nachgebessert und scheint jetzt in Ordnung zu sein.
    Ich wollte damit nur andeuten das ich nur ein Anrecht habe auf die Korrektur 2012 und nicht die davor liegenden Jahren wo ja auch schon mit den falschen Umlageschlüsseln abgerechnet wurde.

    Ist halt meine Schuld da ich das nie überprüft habe.

    @ Berny,
    wie bereits in meinem Post (#6) erwähnt, hat mein Vermieter nach der Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 angekündigt die 3. Wohnung die nicht mehr vermietet wird zu entwidmen und das diese Wohnung in Zukunft nicht mehr in die Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt wird.

    Gruß Golum

    Guten Tag zusammen bin neu hier und möchte mich in der Zukunft mehr um meine Kosten rund um die Mietswohnung kümmern und hoffe hier das richtige Forum gefunden zu haben wo mir weiter geholfen werden kann.

    Ich habe im Dezember 2013 meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 bekommen.

    Das Haus besteht aus 3 Wohnungen wobei 2 vermietet sind und eine Wohnung seit jahren leer steht und nicht vermietet ist.

    Bei den Gesamtbemessungen als Berechnungsgrundlage werden 2 Wohneinheiten in der Nebenkostenabrechnung angegeben und die 3. Wohnung findet keine Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung.

    Der Umlegeschlüssel ist entweder nach Fläche oder nach Mieter.

    Nun hatte ich für die Nebenkostenabrechnung 2012 Einspruch eingelegt und dieser wurde auch stattgegeben.

    Ich habe eine Neuberechnung der Nebenkostenabrechnung 2012 erhalten wo alle 3 Wohnungen berücksichtigt sind und auch eine Gutschrift erhalten.

    Nun stellt sich mir die Frage, kann ich für die Nebenkostenabrechnungen die vor 2012 erstellt wurden rückwirkend eine Neuberechnung beantragen und wie weit kann ich da im Zeitfenster zurück gehen?

    Ich meine etwas von Verjährungsfrist von 3 Jahren gelesen zu haben?

    Würde mich freuen wenn mir hier jamand weiter helfen könnte.

    Gruß Golum

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