Mängel der Wohung Mietminderung

  • Hallo zusammen,

    ich habe zu einigen Mängeln in meiner Wohnung und bzgl. einer Mietminderung einige Fragen.

    1:

    Bei mir ist seid Januar '18 der Empfang der Gemeinschafts-Satschüssel stark gestört. Die Schüssel gab es schon so als ich einzog.

    Beim letzten Sturm hat sich da offensichtlich was getan bzw. ist kaputt gegangen. Ich Empfange keinerlei Sender die in einem bestimmten

    Frequenzbereich liegen. HD Sender gehen alle nicht mehr und die normalen SD fallen schon bei bewölktem Himmel komplett aus.

    Ich mache mittlerweile seit Januar mit dem Vermieter (Hier ein Ableger der Volksbank) rum .

    Der Zuständige Herr ist leider eine echte Schnarchnase den man alles 3 Mal nachtragen muss bzw. immer nachfragen muss.

    Nach dem im Februar ein Techniker da war und nochmal wieder kommen wollte(aber nicht mehr von sich hat hören lassen), hab

    ich heute nochmal beim Vermieter nachgefragt....mit der lapidaren Anwort. Die Reparatur wird voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai gemacht.

    Bedeutet für mich 4 Monate ohne richtigen Fernsehempfang...

    2:

    Die Gegensprechanlage ist bei uns schon sicher ein Jahr defekt, meine Nachbarn und ich können zwar mit den Personen unten sprechen...aufmachen geht aber nicht.

    Entweder den Schlüssel runter werfen oder runter laufen und aufmachen. Hier findet der Techniker den Fehler nicht bla bla bla....


    Ich bin ja echt kein Unruhestifter aber hab jetzt keine Lust mehr darauf zu warten das was passiert. Mieterhöhung hab ich letztes Jahr mit 12% schlucken müssen

    bin jetzt nicht mehr bereit die volle Miete zu zahlen.

    Kann ich diese 2 Mängel mietmindernd geltend machen? Wenn ja um wie viel?

  • Willkommen im Forum!

    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.:thumbup:

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich würde für den Monat April die Miete für beide Mängel um 10% kürzen...jeweils 5%. Die Kürzung für die Antenne würde ich

    Rückgängig machen so bald alles wieder funktioniert.

    In welcher Form muss ich meinem Vermieter die Kürzung mitteilen?

  • Bei Mietminderungen bitte immer die Beratung eines Anwalts

    für Mietrecht, oder örtlichen Mietervereins in Anspruch nehmen.

    Über die genaue Minderungshöhe kann nur bei einer Beratung

    real Auskunft erteilt werden.

    Ich würde für den Monat April die Miete für beide Mängel um 10% kürzen...jeweils 5%. Die Kürzung für die Antenne würde ich

    Rückgängig machen so bald alles wieder funktioniert.

    In welcher Form muss ich meinem Vermieter die Kürzung mitteilen?

    Aber nur nach realer Rücksprache mit Rechtsanwalt oder Mieterverein

    bitte!



  • Die Kürzung für die Antenne würde ich

    Rückgängig machen so bald alles wieder funktioniert.

    Ist ja auch deine Pflicht, du hast kein Recht zur Kürzung, wenn ein Mangel vorliegt.

    In welcher Form muss ich meinem Vermieter die Kürzung mitteilen?

    Einschreiben ist da immer eine relative sichere Sache. Per Mail würde es aber auch reichen, dann aber eine Bestätigung des Empfanges erbitten.

    Aber auch von mir der Hinweis: Erst nach anwaltlicher Beratung.

  • Vielen Dank für die Tipps...hab mich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Ich denke ich bin auf der sicheren Seite...

    falls es hart auf hart kommt, was ich nicht glaube, wird ein Anwalt hinzu gezogen.

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