Ich habe zu meiner Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung.
Diese Nachzahlung ist mit einer Zahlungsfrist verbunden.
Muss ich diese Frist zur Zahlung einhalten, wenn ich Einspruch in die Nebenkostenabrechnung eingelegt habe?
Ich habe zu meiner Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung.
Diese Nachzahlung ist mit einer Zahlungsfrist verbunden.
Muss ich diese Frist zur Zahlung einhalten, wenn ich Einspruch in die Nebenkostenabrechnung eingelegt habe?
Ich zahle eine kleine monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung 2018 erhalten und muss ein wenig nachzahlen was mich allerdings nicht stört.
Kann der Vermieter einfach die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen oder kann es so bleiben wie es ist und ich zahle im Bedarfsfall einfach nach?
Was ist denn im Mietvertrag geregelt bzw. vereinbart?
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe zeitnah einen Termin bei meinem Vermieter für die Einsicht in die Rechnungen der Nebenkostenabrechnungen.
Darf ich die Belege vor Ort mit einem Fotoapparat oder Mobiltelefon ablichten (Fotografieren) bzw. was muss ich da noch beachten oder anmelden beim Vermieter?
hat sich im allg. Treppenhaus seine Garderobe aufgestellt.
jetzt hat er seit 4 Monate -unbenutzt- auch einen Rollator im Treppenhaus abgestellt.
Das Treppenhaus gehört i.d.R nicht zur Mietsache und darf auch nicht als Abstellfläche genutzt werden.
Weiterhin stellt das Treppenhaus einen Flucht und Rettungsweg dar.
Kinderwagen wie auch Rollatoren sind zulässig nach meinem Kenntnisstand.
Leider sind diese Schatten immer noch an den gleichen Stellen zu finden.
Vermutlich habt Ihr nicht nass in nass gerollt, das kann zu Schattenbildung führen?
Die Miete unserer Wohnung wird jedes Jahr erhöht wegen Modernisierung.
Es gab aber keine Modernisierungen.
Soviel mir bekannt ist, ist eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung nur möglich, wenn der betroffene Mieter einen Nutzen von dieser Modernisierung hat.
im Vertrag ist die rede von Grundmiete 230,- und Nebenkosten 119,-
Bei der Miete würde ich keine schlafenden Hunde wecken.![]()
Handelt es sich bei den Nebenkosten um eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?
Und was kann ich da machen? Oder bringt mir das etwas in meiner Situation?
Nicht wirklich was.
Entweder die Kündigungsfristen wie bereits erwähnt akzeptieren oder zum Anwalt oder Mieterschutz gehen wie ich wegen der Wartung.
Aber sind die Fristen für den Einspruch Nebenkostenabrechnung 2017 nicht schon vorbei?
Mein Vermieter hat mir in die Nebenkosten Abrechnung 2017 eine Wartung der Gastherme geschrieben die aber meines Wissens nie passiert ist.
Ist bei uns auch passiert mit der Heizungswartung.
Die Rechnung der Wartung ist datiert auf den 31.12. und das Messprotokoll war so manipuliert auf der Rechnung, dass man das Datum nicht lesen konnte.
Aber ich habe das Originalmessprotokoll.
Die Wartung selbst ist im Abrechnungsjahr der Nebenkostenabrechnung umgelegt worden aber durchgeführt wurde diese erst ein Jahr später.
Befüllung der Tonne mit Regenwasser vom Dach über Rinne/Rohr,
Denn was ihm nichts kostet müsste genau das Richtige sein.
Das kostet aber auch, dabei handelt es sich um das Oberflächenwasser was beim Regen in den Boden versickert.:-)dark
1. Von dem Wasserversorger wird eine Gesamtrechnung für sog. Schmutzwasser gestellt. Frage: wie ist das in der Nebenkostenabrechnung umzulegen?
Normalerweise analog zum Frischwasserverbrauch oder es ist anders im Vertrag geregelt.
In dem 2. Fall war im Prinzip gar nichts vereinbart.
Ich habe dem Anwalt lediglich mitgeteilt, dass dieser Einspruch einlegen soll gegen die Nebenkostenabrechnung 2017.
Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt es für beide Fälle, da auch für beide Fälle eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Die Begründung von dem Anwalt für der Forderung nach mehr Geld lautet, das der Arbeitsaufwand höher ist als erwartet.
Ein Mandat muss nicht schriftlich erteilt werden. Sowas kann auch mündlich und ggfs. auch konkludent erteilt werden. Wenn du den Anwalt darum bittest, noch eine zusätzliche Abrechnung zu prüfen kann das als Mandatserteilung gewertet können.
Mein Anwalt hat keine Abrechnungen geprüft sondern hat Einspruch eingelegt gegen die Nebenkostenabrechnung und eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung angefordert.
Wie wird bei dem Vermeindlichen 2. Fall das Mandat denn abgerechnet?
Ein Anwalt kann i.d.R. nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen. Wenn der Anwalt mehr Geld haben möchte für seine Arbeit muss dies mit Dir schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn seiner Arbeit, d.h.mit Mandatserteilung.
Sofern mein Kenntnisstand stimmt deckt sich die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung auf Abrechnung nach RVG.
Es ist kein separates Honorar mit dem Anwalt vereinbart worden.
Ich habe ausdrücklich vereinbart, bevor der Anwalt anfängt zu arbeiten das die Kostendeckung über die Rechtsschutzversicherung zugestimmt ist.
Mir stellt sich noch die Frage, warum ich für den 2. Fall kein Mandat erteilen musste?
Vielen Dank für das Angebot aber eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen ist bereits erfolgt und nicht mehr nötig.
Der Vermieter weigert sich Korrekturen der einzelnen Nebenkostenabrechnungen vorzunehmen und daher habe ich den Anwalt eingeschaltet da ich keine andere Möglichkeit gesehen habe.
Ich habe meine Reklamationen Nebenkostenabrechnungen gegenüber meinem Vermieter an einem Anwalt abgegeben.
Meine Rechtschutzversicherung hat Kostendeckung nach RVG bestätigt.
Da es sich einmal um Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 (Fall 1) handelt und später um die Nebenkostenabrechnung 2017 (Fall 2) , hat mein Anwalt auch 2 Fälle gegenüber der Rechtschutzversicherung geltend gemacht.
Ich war im Glauben, nachdem ich den Anwalt beauftragt habe, meine Interessen zu den Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 zu vertreten, dass dieses auch ein Fall wäre und auch für das Jahr 2017 gelte da es um einen widerkehrenden Fall handelt.
Für den Zeitraum 2014 bis 2016 habe ich ein Mandat beim Anwalt unterschrieben und für 2017 nicht.
Nun möchte mein Anwalt vom mir noch zusätzlich Geld haben, da die Zahlungen von der Rechtschutzversicherung aufgrund der aufwendigen Arbeiten zu wenig sind.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Korrektur und Thema weiterführen
Grace
Verstehe so langsam, da werde ich wohl erst einmal mit der Nebenkostenabrechnung 2018 selber wieder tätig werden und den Einspruch einlegen und den Anwalt erst einmal nicht damit beauftragen um das Ergebnis der Nebenkostenabrechnungen aus den letzten Jahren abwarten.
Die Einsprüche gegen die einzelnen Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre wurden fristgerecht abgegeben.
Ja. das ist korrekt so. Denn jede Abrechnung muss gesondert geprüft und bearbeitet werden. Der Anwalt muss auch jeden Vorgang getrennt abrechnen.
Warum wurden dann in Fall 1 drei Jahre Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt und in Fall 2 nur ein Jahr?
Darf ich fragen, warum du den Einspruch nicht selbst vornimmst, wo du doch schon weißt, wo der Fehler liegt? Falls der Vermieter nicht drauf reagiert und die Sache korrigiert kann man es immer noch dem Anwalt geben, oder?
Sorry das war mein Fehler, habe ich falsch geschrieben.
Die Einsprüche habe ich selber vorgenommen.
Allerdings reagiert mein Vermieter nicht darauf.
Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat die
Einsprüche schriftlich nur wiederholt gegenüber meinem Vermieter.
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