Beiträge von Golum

    Ich verstehe nicht, warum du das nicht heraus rechnen kannst.

    Weil die Nebenkostenarten zwar einzeln aufgeführt und zum Schluss zur Gesamtsumme addiert werden,
    allerdings habe ich bislang noch keine Belegeinsicht um zu prüfen ob die ausgewiesenen
    Geldbeträge stimmen.

    Der Verzug kann nun entweder durch Mahnung und deren Fristablauf eintreten oder nach 30 Tagen, die keine weitere Mahnung bedarf.

    Ein Widerspruch verschiebt nicht den Zeitpunkt der Fälligkeit und somit auch nicht den Zeitpunkt des Verzuges.

    Die Fälligkeit und der Verzug wird nur dadurch gehemmt, wenn man Einsicht in die Belege verlangt! Der reine Widerspruch reicht nicht.

    Mache ich denn einen Fehler, wenn ich die Nachzahlung begleiche allerdings Einspruch und Einsicht (Ablichtung) der Belege beantragt habe?

    Bislang konnte ich die Belege noch nicht sichten und daher konnte ich auch noch keine eventuelle Korrektur der Nebenkostenabrechnung beantragen.

    Man kann die Zahlung nur für den Anteil der widersprochenen Punkte zurückhalten.

    Die Zahlung sollte innerhalb von 30 Tagen geleistet werden, denn dann ist man als Mieter im Sinne des §286 BGB im Verzug.

    Vielen Dank für das schnelle Feedback.

    Die nachzuzahlenden Beträge sind alle aus strittigen Nebenkostenarten deshalb scheint mir eine anteilige Zahlung der Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung nicht möglich.

    Handelt es sich bei einer Fristsetzung (Zahlung) zu der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter um eine Mahnung nach §286 BGB und darf das Fristende auf einen Feiertag fallen?

    Mein Vermieter hat mir in die Nebenkosten Abrechnung 2017 eine Wartung der Gastherme geschrieben die aber meines Wissens nie passiert ist.

    Ist bei uns auch passiert mit der Heizungswartung.

    Die Rechnung der Wartung ist datiert auf den 31.12. und das Messprotokoll war so manipuliert auf der Rechnung, dass man das Datum nicht lesen konnte.

    Aber ich habe das Originalmessprotokoll.

    Die Wartung selbst ist im Abrechnungsjahr der Nebenkostenabrechnung umgelegt worden aber durchgeführt wurde diese erst ein Jahr später.

    In dem 2. Fall war im Prinzip gar nichts vereinbart.

    Ich habe dem Anwalt lediglich mitgeteilt, dass dieser Einspruch einlegen soll gegen die Nebenkostenabrechnung 2017.

    Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt es für beide Fälle, da auch für beide Fälle eine Selbstbeteiligung fällig wird.

    Die Begründung von dem Anwalt für der Forderung nach mehr Geld lautet, das der Arbeitsaufwand höher ist als erwartet.

    Ein Mandat muss nicht schriftlich erteilt werden. Sowas kann auch mündlich und ggfs. auch konkludent erteilt werden. Wenn du den Anwalt darum bittest, noch eine zusätzliche Abrechnung zu prüfen kann das als Mandatserteilung gewertet können.

    Mein Anwalt hat keine Abrechnungen geprüft sondern hat Einspruch eingelegt gegen die Nebenkostenabrechnung und eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung angefordert.

    Wie wird bei dem Vermeindlichen 2. Fall das Mandat denn abgerechnet?

    Ein Anwalt kann i.d.R. nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen. Wenn der Anwalt mehr Geld haben möchte für seine Arbeit muss dies mit Dir schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn seiner Arbeit, d.h.mit Mandatserteilung.

    Sofern mein Kenntnisstand stimmt deckt sich die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung auf Abrechnung nach RVG.

    Es ist kein separates Honorar mit dem Anwalt vereinbart worden.

    Ich habe ausdrücklich vereinbart, bevor der Anwalt anfängt zu arbeiten das die Kostendeckung über die Rechtsschutzversicherung zugestimmt ist.

    Mir stellt sich noch die Frage, warum ich für den 2. Fall kein Mandat erteilen musste?


    Vielen Dank für das Angebot aber eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen ist bereits erfolgt und nicht mehr nötig.

    Der Vermieter weigert sich Korrekturen der einzelnen Nebenkostenabrechnungen vorzunehmen und daher habe ich den Anwalt eingeschaltet da ich keine andere Möglichkeit gesehen habe.

    Ich habe meine Reklamationen Nebenkostenabrechnungen gegenüber meinem Vermieter an einem Anwalt abgegeben.

    Meine Rechtschutzversicherung hat Kostendeckung nach RVG bestätigt.

    Da es sich einmal um Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 (Fall 1) handelt und später um die Nebenkostenabrechnung 2017 (Fall 2) , hat mein Anwalt auch 2 Fälle gegenüber der Rechtschutzversicherung geltend gemacht.

    Ich war im Glauben, nachdem ich den Anwalt beauftragt habe, meine Interessen zu den Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 zu vertreten, dass dieses auch ein Fall wäre und auch für das Jahr 2017 gelte da es um einen widerkehrenden Fall handelt.

    Für den Zeitraum 2014 bis 2016 habe ich ein Mandat beim Anwalt unterschrieben und für 2017 nicht.

    Nun möchte mein Anwalt vom mir noch zusätzlich Geld haben, da die Zahlungen von der Rechtschutzversicherung aufgrund der aufwendigen Arbeiten zu wenig sind.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Korrektur und Thema weiterführen

    Grace

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