Ich verstehe nicht, warum du das nicht heraus rechnen kannst.
Weil die Nebenkostenarten zwar einzeln aufgeführt und zum Schluss zur Gesamtsumme addiert werden,
allerdings habe ich bislang noch keine Belegeinsicht um zu prüfen ob die ausgewiesenen
Geldbeträge stimmen.
Der Verzug kann nun entweder durch Mahnung und deren Fristablauf eintreten oder nach 30 Tagen, die keine weitere Mahnung bedarf.
Ein Widerspruch verschiebt nicht den Zeitpunkt der Fälligkeit und somit auch nicht den Zeitpunkt des Verzuges.
Die Fälligkeit und der Verzug wird nur dadurch gehemmt, wenn man Einsicht in die Belege verlangt! Der reine Widerspruch reicht nicht.
Mache ich denn einen Fehler, wenn ich die Nachzahlung begleiche allerdings Einspruch und Einsicht (Ablichtung) der Belege beantragt habe?
Bislang konnte ich die Belege noch nicht sichten und daher konnte ich auch noch keine eventuelle Korrektur der Nebenkostenabrechnung beantragen.