um das zu prüfen müsste ich aber Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Bei Gewerbemietverträgen gehören die Belege immer zu der Nebenkostenabrechnung sonst ist die Nebenkostenabrechnung unvollständig.
Soweit so gut....jetzt wird aber auf diesen Betrag nochmal 19% Umsatzsteuer zugeschlagen. Ist das korrekt so? Das ist doch eine Doppeltbesteuerung in meinen Augen, oder?
Ich meine mich zu erinnern, dass bei Gewerbemietverträgen, die einzelnen Nebenkostenarten Brutto ausgewiesen werden, wenn man z.B. von Steuer befreit ist.
Das hängt mit dem Steuergesetz zusammen.
Das bedeutet wer von der Steuer z.B. befreit ist, hat auf der Betriebskostenabrechnung die Nebenkostenarten (die Steuerfähig sind) Brutto ausgewiesen und hat am ende der Nebenkostenabrechnung bei der Summe keine Mehrwertbesteuerung.
Bei Mietern wie vermutlich bei Dir, die z.B. nicht von der Steuer befreit sind, müssten die Nebenkostenarten Netto ausgewiesen werden und zum Schluss der Nebenkostenabrechnung bei der Summe die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein?