Beiträge von Golum

    um das zu prüfen müsste ich aber Einsicht in die Unterlagen nehmen.

    Bei Gewerbemietverträgen gehören die Belege immer zu der Nebenkostenabrechnung sonst ist die Nebenkostenabrechnung unvollständig.

    Soweit so gut....jetzt wird aber auf diesen Betrag nochmal 19% Umsatzsteuer zugeschlagen. Ist das korrekt so? Das ist doch eine Doppeltbesteuerung in meinen Augen, oder?

    Ich meine mich zu erinnern, dass bei Gewerbemietverträgen, die einzelnen Nebenkostenarten Brutto ausgewiesen werden, wenn man z.B. von Steuer befreit ist.

    Das hängt mit dem Steuergesetz zusammen.

    Das bedeutet wer von der Steuer z.B. befreit ist, hat auf der Betriebskostenabrechnung die Nebenkostenarten (die Steuerfähig sind) Brutto ausgewiesen und hat am ende der Nebenkostenabrechnung bei der Summe keine Mehrwertbesteuerung.

    Bei Mietern wie vermutlich bei Dir, die z.B. nicht von der Steuer befreit sind, müssten die Nebenkostenarten Netto ausgewiesen werden und zum Schluss der Nebenkostenabrechnung bei der Summe die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein?

    Was heißt in dem Fall wiederkehrend?

    Wiederkehrend sind z.B. die Kosten der Gartenpflege.

    95€ für Abfahrt von Entsorgungsgut

    Gibt es denn einen Entsorgungsnachweis, der den Geldbetrag begründet?

    Bei uns z.B. kann man Gartenabfälle kostenlos bei der Kommune auf dem Bauhof abgeben.

    Darauf steht 2405 € Arbeitszeit

    Für was denn, wiederkehrende arbeiten?

    Da würde ich mal nachhacken, ob die Rechnung in dieser Form zulässig ist.

    Eine Nebenkostenabrechnung muss für juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulte Personen nachvollziehbar sein, d.h. die Nebenkostenabrechnung hat dem durchschnittlichen Verständnisvermögen eines Mieters zu entsprechen.

    Ist dem Mieter ein Garten oder Gartenanteil zur ausschließlichen Nutzung durch Ihn überlassen

    Ist das der Fall?

    Ist es denn gerechtfertigt auf so einer Grundlage die Nebenkosten zu erhöhen?

    Das ist zulässig, es handelt sich ja nur um eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung die zukünftig noch abzurechnen wäre mit den tatsächlich angefallenen Nebenkosten.

    Vermute wenn Du einen vollständigen Abrechnungszeitraum (i.d.R 12 Monate) hinter Dir hast, dass die Nebenkostenvorauszahlung auch wieder nach unten korrigiert werden können bei entsprechenden Verbrauch.

    Ich bin mir nur total unsicher wie ich nun vorgehen sollte..

    Ich würde einen Nachtragsvertrag zu dem bestehen Mietvertrag machen.

    Dort wird alles dokumentiert was zusätzlich zu dem bestehenden Mietvertrag vereinbart wird.

    Dann brauchst du nicht zu kündigen und der ursprüngliche Mietvertrag und die neuen Vertragsbestandteile sind im bestehenden Mietvertrag geregelt.

    Das ist nun eine gute Frage, hat sich der befristete Mietvertrag stillschweigend verlängert oder hat Dich die Genossenschaft einfach vergessen und Du hast keinen rechtmäßigen Mietvertrag mehr?

    Vermutlich benötigst Du eine Rechtsberatung?

    Verwundert wurde mir von der Dame an Telefon mitgeilt dass auf meinen Namen überhaupt gar keine Anfrage eingegangen sei ....

    Wird die Anfrage von deinem Rechtsanwalt an den Mieterverein über deinen Namen geführt?

    Ich kenne den Vorsitzenden (Kölner Mieterverein) persönlich schon unzählige Jahre und nach meinem Kenntnistand haben die auch seriöse Anwälte.

    Ich bin aber kein Mitglied.

    die (Un-) Möglickeit einer Wohnungssuche in der Zeit der Coronakrise (zumindest wärend der Ausgangsbeschränkungen) und somit um die faktische Verkürzung der Dauer zur Suche einer neuen Wohnung.

    Da ist mir auch nichts bekannt, eventuell kann da der örtliche Mieterverein helfen?

    Aber wenn ich den Medien bei euch in Bayern vertrauen schenken darf, wird es ohnehin schwierig bzw. unmöglich sein, bezahlbaren Wohnraum in nahe Zukunft zu finden und das hat nichts mit Corona zu tun.

    Hast du die Eigenbedarfskündigung im Vorfeld auf Zulässigkeit geprüft?

    Aber nicht unbedingt Schäden an gemieteten Sachen. Da müsste man genau in die Vertragsbedingungen schauen.

    Da hast Du recht.:thumbup:

    Man muss genau schauen handelt es sich in den AGB der Versicherungen um einen Hausrat oder Haftpflichtschaden?

    Es stellt sich auch die Frage, ob der Kaminofen zur Mietsache gehört?

    Ich würde wenn überhaupt zu einem Haftpflichtschaden tendieren, da der Kaminofen vermutlich nicht dem Mieter gehört.

    Die Frage kannst du dir selber beantworten.

    Nimm deine Wasserverbräuche analog zu den Frischwasser und Schmutzwassergebührensätze der Kommunen.

    Ideal wäre wenn deine Wasserverbräuche über Zwischenzähler festgehalten (abgelesen) wurden, sofern der Verbrauch nicht nach Fläche abgerechnet wird vom Vermieter.

    Die Haftpflicht des Mieters enthält aber keine Glasbruch und möchte auch nicht bezahlen.

    Ich vermute, da wird was vertauscht.

    Du meinst bestimmt die Hausratversicherung?

    Nach meinem Kenntnisstand kann man bei der Haftpflichtversicherung kein Glas versichern.

    Bei der Haftpflichtversicherung ist pauschal alles bis zu einem bestimmten Geldbetrag im Schadensfall versichert.

    Bin mir nicht mehr sicher, ob das so richtig ist da es schon eine weile her ist.

    Der Index wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt und erscheint im Februar.

    Normal ist die Erhöhung jährlich.

    Wenn 24 Monate vereinbart wurde ist die 1. Erhöhung vermutlich erst 24 Monate nach Mietbeginn erforderlich, da bei Mietbeginn die Indexierung bereits berücksichtig wurde.

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