Habe mit der Versicherung gerade gesprochen.
Ich werde keinen nachträglichen zusätzlichen Honorarbetrag bezahlen, da ich unter der Vorrausetzung das Anwaltsmandat erteilt habe, dass es eine Deckungszusage von der Versicherung gibt.
Diese Deckungszusage wurde auch von dem Anwalt eingeholt.
Die Versicherung wird weitere Forderungen von dem Anwalt nicht übernehmen, hat aber vorgeschlagen, dass der Anwalt den Faktor Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhöhen kann und diese Zusatzkosten würden auch von der Versicherung übernommen.
Ich werde das dem Anwalt mitteilen und muss dann sehen wie dieser sich Verhält.
Wenn der Anwalt das Mandat niederlegen würde, kann ich mir ohne Mehrkosten einen anderen Anwalt nehmen lt. der Versicherung.