hoffentlich ist dir aber schon klar, dass auch ein Staffelmietvertrag zeitlich befristet werden kann, wenn man nochmal liest schrieb ich, dass eine Voraussetzung für eine zeitliche Begrenzung auch einer Begründung bedarf, ist diese nicht vorhanden, dann gilt automatisch ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, nicht mehr und nicht weniger.
Hallo
also jetzt trollst du uns oder was? Das machst du doch absichtlich. Ich fühle mich komplett veräppelt von dir.
Lies doch mal bitte den PARAGRAPHEN, LIES IHN. Da steht nichts mit Begründung. Die braucht man in diesem Fall nicht. Bitte, lies ihn!