Beiträge von toffer2105


    hoffentlich ist dir aber schon klar, dass auch ein Staffelmietvertrag zeitlich befristet werden kann, wenn man nochmal liest schrieb ich, dass eine Voraussetzung für eine zeitliche Begrenzung auch einer Begründung bedarf, ist diese nicht vorhanden, dann gilt automatisch ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, nicht mehr und nicht weniger.

    Hallo

    also jetzt trollst du uns oder was? Das machst du doch absichtlich. Ich fühle mich komplett veräppelt von dir.

    Lies doch mal bitte den PARAGRAPHEN, LIES IHN. Da steht nichts mit Begründung. Die braucht man in diesem Fall nicht. Bitte, lies ihn!

    Ok :/

    Hier liegt kein Zeitmietvertrag vor und du hältst hierüber erstmal einen Vortrag. Ich verstehe...

    In meinem genannten Paragraphen steht bezüglich eines Staffelmietvertrages, dass ein Kündigungsverzicht vereinbart werden kann. Die Betonung liegt auf kann. Wurde kein Kündigungsverzicht im Mietvertrag geregelt, gibt es auch keinen. Ich denke damit ist dem Fragesteller hier geholfen.

    Deine Antworten Huber sind vllt nicht falsch, aber fehl am Platze.

    klare Antwort nein

    Quatsch! Das würde doch die ganzen Regelungen zu den Schönheitsreparaturen kippen. Dann würde jeder Vermieter eine Vorabnahme machen und in das Protokoll rein schreiben, dass alle WÄnde zu weißen sind. Einige würden nicht unterschreiben, aber es gibt ja nun auch nicht mietrechtl. gebildete Leute, die den Großteil ausmachen, die widerrum würde es unterschreiben. Das kann vom logischen Dingen nicht so einfach sein, dass Unterschrift gleich UNterschrift ist.

    Du benötigst grundsätzlich gar keine Unterschrift des Vermieters bei deiner Kündigung. Die Kündigung stellt ein einseitig wirkendes Rechtsgeschäft dar. Somit bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Die Unterschrift des Vermieters auf der Kopie eures Kündigungsschreiben stellt lediglich für euch den Beweis dar, dass die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters gelangen ist. Die Scheidung spielt für euch keine Rolle.

    Oh man. Sachen gibt es. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und in den Machtbereich des Vermieters gelangen. Das scheint hier vorliegend der Fall. Die Kündigung ist wirksam. Das kannst ihn so mitteilen. Wenn er die Wohnung nicht zurück nehmen will, erstellt selber ein Protokoll. Macht Bilder. Schreibt die Zählerstände auf. Vllt auch mit einem Dritten als Zeugen. Kopie an den Vermieter. Schlüssel übergeben. Einstellen der Mietzahlung.

    ein wirksamer Untermietvertrag kann es schon mal nicht sein, da dir die Nutzung des Mietgegenstandes lediglich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Zeitlich befristet, also von Januar bis März ist ja in ordnung, aber von Montag bis Freitag sicherlich nicht.

    Da die Stadt ja schon auf euer Anliegen reagiert, müsst ihr halt weiter nerven. Hier würde ich es weiterhin mit einen freundlichen Ton versuchen. Per Email reicht auch. Sollten sich nichts tun, kann man als nächsten Schritt die Miete angemessen mindern und androhen, die Mängel selber zu beseitigen (Kosten könnt ihr mit der Miete verrechnen).

    Ich überlege zwar mich an die Hausverwaltung zu wenden, aber was bitte soll ich denen denn sagen? Dass da ein Unbekannter alle paar Tage den Müll bei mir ablädt, den ein anderer Unbekannter nicht entsorgt? Und was sollen die dagegen denn machen?

    ich habe mir mal die Mühe gemacht und hab den Wall of Text gelesen.

    Ja, wende dich bitte an die Hausverwaltung. Hier hilft nur offene Kommunikation mit allen Parteien. Die HV kann alle Mieteinheiten nochmal darauf hinweisen, wie der Müll zu entsorgen ist. Sollte es dann nicht klappen, kann er weitere Schritte übernehmen. Weitere Tonnen bestellen, andere Lagerflächen, was weiß ich. Ihr habt nen klassischen Nachbarschaftsstreit, der darauf beruht, dass ihr nicht miteinander kommuniziert. Wenn ihr das nicht wollt, dann muss die HV halt reagieren.

    Mit unangenehmen Nachbarn ist es immer schwerlich umzugehen. Hier hilft nur mit einander zu reden und irgendwie einen Kompromiss zu finden, wenn keiner ausziehen will. Die Abmahnung an sich ist schon lächerlich. Hier würde ich vllt ein kurzen Widerspruch schreiben, dass du die aufgeführten Positionen nicht anerkennst. Nur damit du darauf reagiert hast.

    puhh, ziemlich kuddelmuddel. Ich glaube, hier kann man rechtlich gar keine sichere Antwort geben. Es scheint schon ein Untermietverhältnis vorzuliegen und hierbei wäre es egal, ob ihr eure Beziehung beendet habt, aber in einem Mietverhältnis hat der Mieter auch eine Mietzahlung zu leisten und das ist hier ja nicht der Fall. Auch hat B keine Möbelstücke in der Wohnung. Doof ist allerdings, dass B für diese Wohnung gemeldet ist. Es gibt keinen schriftlichen Untermietvertrag und die Polizei wird wohl erstmal davon ausgehen, dass B rechtmäßig in der Wohnung ist. Und sollte B keinen trifftigen Grund für die Polizei liefern, weshalb er der Wohnung verwiesen werden kann, ist es schwierig.

    Vllt sprichst du mal mit den Eltern von B, dass die mal Einfluss auf ihn nehmen? Oder du holst die Hilfe von männlichen Freunden, dass die ihn aus der Wohnung helfen?

    Ich meine, hier in diesem Forum wirst du keine Hilfe finden.

    Nein, ist es nicht. Wenn diese Tätigkeiten über irgend eine vertragliche Individualvereinbarung auf die Mieter abgewälzt worden sind, kann hier keine einseitige Änderung (bzw. Umlage über die Betriebskostenabrechnung) des Vermieters erfolgen, auch wenn eine entsprechende Öffnungsklausel im Vertrag benannt ist.

    ok, deine Ausführung ist soweit richtig, nur wird dieser Umstand in keiner Weise vom Fragesteller erwähnt.

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