Vermieter akzeptiert Kündigung nicht . Doppelt zahlen ???

  • Hallo ich brauche ganz ganz dringend eure Hilfe.

    Folgende Situation : Wir haben mit Datum vom 22.11.2015 unserer Mietvertag gekündigt . Der Mietvertag läuft auf ein Vermieterehepaar. Am 22.11 . Wurde dann Vermieter (Herr x) dir Kündigung übergeben. Er hat uns den Erhalt auf einer Kopie quittiert.

    Haben danach nichts mehr vom Vermieter gehört. Nun haben wir uns mit ihm bzgl der anstehenden Wohnungsübergabe in Verbindung gesetzt.

    Nun kommt der Brüller er sagt die Kündigung sei nicht rechtskräftig weil sie Ehefrau (Vermieterin) sich vor 6 Monaten vom ihm getrennt habe und wo anders wohne so sei die Kündigung zwar ihm aber nicht der Ehefrau welche auch im Vertrag steht zugegangen.

    Wir wussten nichts davon das die Vermieter Ehefrau ausgezogen ist uns wurde auch nichts mitgeteilt und wir waren in der festen Annahme richtig gekündigt zu haben. Zumal einen Monat bevor wir die Kündigung abgegeben haben noch ein Briefkopf mit der NebenkostenAbrechnung von Herrn und Frau x kam. Als Adresse wsr die im Mietvertrag angegebene Adresse für beide Partein angegeben .

    Der Vermieter spielt ein echt dieses Spiel mit uns . Er meint wir müssen noch mal kündigen und sollen jetzt für 3 Monate doppelte Miete zahlen. Wir haben ein Kind bekommen und ich gehe im Moment nicht arbeiten. Ich wüsste gar nicht wie wir das schaffen sollten. Hätte der Vermieter uns nicht schon bei Übergabe der Kündigung auf den Sachverhalt hinweisen müssen. Die beiden sind doch noch verheiratet hat er nicht eine Pflicht seine Ehefrau über die Kündigung zu informieren ?

    Wie sieht es rechtlich aus ? Das ist doch fast schon Betrug ? Der VermieterEhemann hat uns mit Absicht monatelang im Dunkeln tippen lassen. Hätten wir das eher gewusst hätten wir 2 Kündigungsschreiben fertig gemacht .


    HILFE Bitte !!!!!

  • Sind mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, kann eine Kündigung nur von allen bzw. an alle ausgesprochen werden.
    Das heißt: Das Kündigungsschreiben muß ausdrücklich an beide gerichtet sein.
    Inwieweit eine Mitwirkung des Vermieters(Zustellung) hierbei verpflichtend ist, kann ich leider nicht beurteilen. Da sollte man sich einen professionellen Rechtsbeistandes bedienen.

  • Zitat

    Wurde dann Vermieter (Herr x) dir Kündigung übergeben.

    Schlecht...

    Die Kündigung wäre wirksam gewesen, wenn diese auf dem Postweg zugestellt worden wäre und keine Verzugsadresse der Frau mitgeteilt worden wäre.

    Ansonsten empfehle ich hier einen Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist denn die Kündigung namentlich an beide gerichtet und wurden beide namentlich angesprochen?

    Schlecht...

    Die Kündigung wäre wirksam gewesen, wenn diese auf dem Postweg zugestellt worden wäre und keine Verzugsadresse der Frau mitgeteilt worden wäre.

    Wieso? Der Erhalt wurde doch auf eine Kopie bestätigt.

  • Es wurden namentlich beide angesprochen.

    Dann ist aus meiner Sicht die Kündigung wirksam.

    Das eine Person der Vertragspartei Vermieter nicht mehr dort wohnt halte ich für irrelvant.

    Zumal die andere Person diesen Umstand erst kurz vor Ablauf der K-Frist bekannt gegeben hat.

    Ach so, falls der Herr VM jetzt noch damit kommt das beide den Erhalt hätten quittieren müssen damit die Kündigung wirksam ist, das ist Blödsinn.

  • Dann ist aus meiner Sicht die Kündigung wirksam.
    Das eine Person der Vertragspartei Vermieter nicht mehr dort wohnt halte ich für irrelvant.
    Ach so, falls der Herr VM jetzt noch damit kommt das beide den Erhalt hätten quittieren müssen damit die Kündigung wirksam ist, das ist Blödsinn.


    So isses.
    Das an beide VM adressierte Kündigungsschreiben wurde doch wohl an der im MV benannten VM-Adresse einem der beiden VM übergeben?

  • Oh man. Sachen gibt es. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und in den Machtbereich des Vermieters gelangen. Das scheint hier vorliegend der Fall. Die Kündigung ist wirksam. Das kannst ihn so mitteilen. Wenn er die Wohnung nicht zurück nehmen will, erstellt selber ein Protokoll. Macht Bilder. Schreibt die Zählerstände auf. Vllt auch mit einem Dritten als Zeugen. Kopie an den Vermieter. Schlüssel übergeben. Einstellen der Mietzahlung.

  • Du benötigst grundsätzlich gar keine Unterschrift des Vermieters bei deiner Kündigung. Die Kündigung stellt ein einseitig wirkendes Rechtsgeschäft dar. Somit bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Die Unterschrift des Vermieters auf der Kopie eures Kündigungsschreiben stellt lediglich für euch den Beweis dar, dass die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters gelangen ist. Die Scheidung spielt für euch keine Rolle.

  • Das fällt aber nicht in deinem Verantwortungsbereich. Du hast die Kündigung an das Vermieterehepaar gerichtet und die Kündigung an der Adresse abgegeben, die im Mietvertrag genannt ist. Mehr schuldest du nicht. Wäre dir der Umstand bekannt gewesen, dass sie in Scheidung leben, dann wäre es unter Umständen etwas anderes.

  • Also reicht 100% die Unterschrift des Vermieters und die Vermietung hätte nicht unterschreiben müssen ??


    Ähm...., was ist denn in Euerm Fall der Unterschied zw. Vermieter und Vermietung...? Jetzt wird es wohl langsam drollig...:(

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