Hallo Forum,
ich bräuchte mal wieder einen Rat, es geht um das leidige Thema Schönheitsreparaturen.
Folgende Situation:
Der Mietvertrag ist gekündigt. Er enthält einen weichen Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen:
Küche, Bäder: in der Regel alle fünf Jahre
darin enthaltene Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre
Wohn-Schlafraum, Flur, Diele und Toiletten: alle acht Jahre
Nebenräume: alle zehn Jahre
Das Auszugsdatum liegt einige Monate vor Ablauf von 8 Jahren.
Es gibt eine Quotenklausel von der ich schon erfahren habe dass sie unwirksam ist, also keine Zahlung an den Vermieter wegen noch nicht fälliger Renovierungen fällig ist.
Nun hat es eine Vorabnahme der Wohnung gegeben in der der Vermieter sich im Protokoll hat unterschreiben lassen dass alle Räume weiss getrichen werden müssen.
Ist ein solches Protokoll bindend auch wenn die Reparaturen lt. Mietvertrag noch gar nicht fällig wären. Ich habe da den Eindruck dass die Mieter arglistig getäuscht wurden und man Ihnen gern die komplette Renovierung aufs Auge drücken möchte.
Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln?
Vielen Dank im voraus für die Unterstützung
lg Jabulani