Renovierung lt. Mietvertrag nicht fällig aber im Vorabnahmeprotokoll verlangt

  • Hallo Forum,

    ich bräuchte mal wieder einen Rat, es geht um das leidige Thema Schönheitsreparaturen.

    Folgende Situation:

    Der Mietvertrag ist gekündigt. Er enthält einen weichen Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen:

    Küche, Bäder: in der Regel alle fünf Jahre
    darin enthaltene Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre

    Wohn-Schlafraum, Flur, Diele und Toiletten: alle acht Jahre

    Nebenräume: alle zehn Jahre

    Das Auszugsdatum liegt einige Monate vor Ablauf von 8 Jahren.

    Es gibt eine Quotenklausel von der ich schon erfahren habe dass sie unwirksam ist, also keine Zahlung an den Vermieter wegen noch nicht fälliger Renovierungen fällig ist.

    Nun hat es eine Vorabnahme der Wohnung gegeben in der der Vermieter sich im Protokoll hat unterschreiben lassen dass alle Räume weiss getrichen werden müssen.

    Ist ein solches Protokoll bindend auch wenn die Reparaturen lt. Mietvertrag noch gar nicht fällig wären. Ich habe da den Eindruck dass die Mieter arglistig getäuscht wurden und man Ihnen gern die komplette Renovierung aufs Auge drücken möchte.

    Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln?

    Vielen Dank im voraus für die Unterstützung

    lg Jabulani

  • Nun hat es eine Vorabnahme der Wohnung gegeben in der der Vermieter sich im Protokoll hat unterschreiben lassen dass alle Räume weiss getrichen werden müssen.
    Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln?


    Tja, wie wohl, wenn ich das bereits unterschrieben habe...:o

  • Die Mieter sind schon älter und es ist ihr erster Mietvertrag, wenn da jemand forsch auftritt und ihnen erklärt sie müssten das jetzt unterschreiben dann tun sie das, die Frage ist ob man das anfechten kann oder nicht, wenn jemand nicht überblickt welche Konsequenzen eine Unterschrift hat zu der man ihn drängt, kann man da nichts machen?

  • Die Mieter sind schon älter und es ist ihr erster Mietvertrag, wenn da jemand forsch auftritt und ihnen erklärt sie müssten das jetzt unterschreiben dann tun sie das, die Frage ist ob man das anfechten kann oder nicht, wenn jemand nicht überblickt welche Konsequenzen eine Unterschrift hat zu der man ihn drängt, kann man da nichts machen?


    Vermag ich nicht zu beantworten, aber grundsätzlich ist m.M. Unterschrift gleich Unterschrift.

  • Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....


    Deine Frage besser gebührenpflichtig an einen Rechtsanwalt s.u.).

  • Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....

    Wieso arglistig erschlichen? Sind die Miete unmündig, oder stehen unter Vormundschaft? Noch dazu ist ja auch erst mal die Frage wie die Wohnung aussieht. Beschädigungen müssen auch, trotz Quotenklausel, natürlich beseitigt werden.

  • Nicht unmündig aber eingeschüchtert weil ihnen im Gespräch Sachbeschädigung vorgeworfen wurde, kurz danach hiess es lapidar "Sie müssen das jetzt unterschreiben" und das haben sie dann getan, noch als Info, es ist ihre erste Mietwohnung und sie haben keinerlei Erfahrung. Die Wohnung befindet sich in sehr gutem Zustand, es wurde nie geraucht in den Räumen, das Schäden soweit sie vorhanden sind repariert werden versteht sich von selbst (in diesem Fall Spuren eines Rollators an den Türzargen, die werden neu gestrichen)

  • Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....

    Hallo,

    achte auf deine Wortwahl, arglistig Erschlichen, ist deine eigene subjektive Meinung, dem Falschen ins Ohr geflüstert, kann dir gut Schwierigkeiten bereiten.

    Es gibt eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter dies ist das einzige was in der Tat beweisbar ist, sollte sich eine Partei nicht an die Vereinbarung halten, steht Ärger ins Haus, so einfach ist das.

    Die lapidare und wohl schwer beweisbare Einrede des arglistigen Erschleichens ist eine Behauptung, der eine unterschriebenen Vereinbarung entgegensteht, merkst was?

    Gruß

    BHShuber

  • @BHSuber,

    Ok, also wenn die eine Partei die andere über den Tisch zieht und sich dadurch einen Vorteil verschafft, in diesem Fall eine Komplettrenovierung der Wohnung die lt. Mietvertrag überhaupt nicht fällig ist dann findest du das ok?

  • @BHSuber,

    Ok, also wenn die eine Partei die andere über den Tisch zieht und sich dadurch einen Vorteil verschafft, in diesem Fall eine Komplettrenovierung der Wohnung die lt. Mietvertrag überhaupt nicht fällig ist dann findest du das ok?

    Hallo,

    lies bitte nochmal meinen Beitrag, dann Behaupte, denn das scheinst du sehr schnell und gut zu können.

    Eine Behauptung muss man unter Umständen beweisen, was dir scheinbar völlig unklar ist!

    Wo genau steht dass ich irgendetwas ok finde?

    Gruß

    BHShuber

  • Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage

  • Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage

    klare Antwort nein, denn du kannst es nicht zweifelsfrei beweisen, es steht Aussage gegen Aussage und zudem hat der Vermieter noch eine unterschriebene Vereinbarung (beweisbar) in Händen!

    Gruß

    BHShuber

  • Na ja, wenn im Mietvertrag aber etwas ganz anderes steht? Warum sollte jemand freiwillig eine Wohnung renovieren obwohl er garnicht dazu verpflichtet ist, das zur Unterschrift gedrängt wurde kann ich beweisen, es gibt zwei Zeugen

  • klare Antwort nein

    Quatsch! Das würde doch die ganzen Regelungen zu den Schönheitsreparaturen kippen. Dann würde jeder Vermieter eine Vorabnahme machen und in das Protokoll rein schreiben, dass alle WÄnde zu weißen sind. Einige würden nicht unterschreiben, aber es gibt ja nun auch nicht mietrechtl. gebildete Leute, die den Großteil ausmachen, die widerrum würde es unterschreiben. Das kann vom logischen Dingen nicht so einfach sein, dass Unterschrift gleich UNterschrift ist.

  • Na ja, wenn im Mietvertrag aber etwas ganz anderes steht? Warum sollte jemand freiwillig eine Wohnung renovieren obwohl er garnicht dazu verpflichtet ist, das zur Unterschrift gedrängt wurde kann ich beweisen, es gibt zwei Zeugen

    Hallo, na dann versuch dein Glück und halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß

    BHShuber

  • Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage


    1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
    2. Wie hat sich das geäußert?
    3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Februar 2016 um 09:09)

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