toffer2105.
Ziehmlich neu hier und gleich mal andere TE maßregeln wollen. Das ist ein Forum, wo jeder sich mit seiner Meinung beteiligen kann.
Da muß sich niemand verbiegen und schon garnicht "gutmenscheln". Sie können das gern tun. Dann ist es eben Ihre Meinung.
Erzählen Sie hier dem Fragesteller keine Fantastereien. Sie sind da völlig im Irrtum, wenn Sie Leuten wohlgefällig nach dem Munde reden.
Die Aussage des Vertrages ist eindeutig und läßt für Spekulationen keinen Raum.
Bei der Anmietung war bekannt, das auf den Grundstück ein "Bauwerk" steht und dieses bei Rückgabe zu entfernen ist.
Jetzt stellt man sich verwirrt dar und hofft darauf, das hier jemand ihren Wünschen folgt. Wenn das nicht so ist, wird das ganze Forum madig gemacht. Da ist die TE nicht die Erste und auch nicht die Letzte.
Möchte der TE aber das hören, was ihm genehm ist, soll er sich vorher dazu äußern. Er würde von mir auch eine maßgeschneiderte, seinen Wunschvorstellungen entsprechende Antwort bekommen.
Dazu möchte ich mich natürlich nochmal äußern.
At first ich schreibe nie, was der Threadersteller hören möchte, sondern ich schreibe immer meine Meinung, die ich mir aufgrund des gegebenen Sachverhaltes gebildet habe. Wird der Sachverhalt nicht korrekt geschildert oder ein wichtiges Detail nicht genannt, weil der Threadersteller es nicht für wichtig hielt oder somit das Ergebnis für ihn schlecht ausfallen würde, dann kann meine Einschätzung aufgrunddessen falsch sein. Natürlich kann ich sonst auch generell falsch liegen, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren, ich bin da dann auch ziemlich dankbar für, jedoch alleine "Aber was ist an diesem Satz "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" so schwer zu verstehen? " reicht mir dann regelmäßig nicht aus, da Willenserklärungen auszulegen sind.
At second wenn du dich mal hier weniger zurück nehmen würdest, wäre das Forum hier viel entspannter. Da du im Internet siezt, was total unüblich und unnötig ist, gehe ich sehr stark davon aus, dass du 55+, eher 65+. Deine Sticheleien, Maßregelungen oder ähnliches kannst dir sparen. Deine theoretische Ausbildung(en) scheinen auch schon etwas her zu sein.
at third ich stimme mit deiner Meinung nur überein, sprich das der Threadersteller hier die Hütte abreißen muss, wenn es eine explizite Vereinbarung darüber gibt oder wenn es in einem Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Sollte so etwas jedoch nicht vorliegen, dann ist der Pächter dazu verpflichtet die Pachtsache so zurück zu geben, wie der Pächter es von seinem Vertragspartner bekommen hat. Zusätzliche Arbeiten hätten vereinbart werden müssen. Und die Klausel "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" kann sich nur auf zusätzliche Bauten, die der Pächter erbaut und somit nicht vom Vertragspartner übernommen hat, beziehen. Denn auch sind Verträge nach ihrem tatsächlichen Willen auszulegen, gem. § 157 BGB. 2 Pächter zuvor mussten die Hütte nicht abreißen und es kann nicht gewollt sein, dass der Pächter Bauten von der Pachtsache entfernt, da sie im Eigentum des Vertragsgebers stehen. Grundlage: §§ 581 II iVm 546 I BGB.