Kündigung mit beiderseitigem Einverständnis

  • Hallo an Alle,

    Situation:
    Ich habe eine Mietwohnung zusammen mit meinem Kumpel jetzt seit gut 2 Jahren. Nun würde ich gern aus beruflichen Gründen das Mietverhältnis kündigen. Gerne auch sofort auch wenn eigentlich 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag stehen. Mein Kumpel will weiterhin auch alleine in der Wohnung bleiben und auch die gesamten Mietkosten übernehmen. Ich habe nun mit unserem Vermieter gesprochen und er ist auch damit einverstanden, dass ich mit sofortiger Wirkung aus dem Mietverhältnis austreten kann, und mein Kumpel weiterhin in der Wohnung bleibt. (Kaution hat mein Kumpel alleine bezahlt.)

    Frage:
    Wenn man dies schriftlich mit allen Betroffenen (Mitmieter/Vermieter) so festhalten würde ist das rechtlich Ok oder muss man da mit späteren Konsequenzen rechnen, da es ja eigentlich eine nicht fristgerechte Kündigung wäre.

    Ich hoffe mir kann hierbei jemand helfen.

  • Ich habe eine Mietwohnung zusammen mit meinem Kumpel jetzt seit gut 2 Jahren. Nun würde ich gern aus beruflichen Gründen das Mietverhältnis kündigen. Gerne auch sofort auch wenn eigentlich 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag stehen. Mein Kumpel will weiterhin auch alleine in der Wohnung bleiben und auch die gesamten Mietkosten übernehmen. Ich habe nun mit unserem Vermieter gesprochen und er ist auch damit einverstanden, dass ich mit sofortiger Wirkung aus dem Mietverhältnis austreten kann, und mein Kumpel weiterhin in der Wohnung bleibt. (Kaution hat mein Kumpel alleine bezahlt.)
    Wenn man dies schriftlich mit allen Betroffenen (Mitmieter/Vermieter) so festhalten würde ist das rechtlich Ok oder muss man da mit späteren Konsequenzen rechnen, da es ja eigentlich eine nicht fristgerechte Kündigung wäre.


    Nöö, wenn Ihr alle drei das so schriftlich vereinbart, kann diese Änderung (ist ja keine keine Kündigung!) sofort in Kraft treten.

  • jup, eine Kündigung ist das nicht. Sondern ihr vereinbart , dass du als Mieter aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheidest, dazu bedarf es der schriftlichen Zustimmung ALLER Vertragsparteien.

  • der Vermieter könnte jedoch auch mit euch beiden einen Mietaufhebungsvertrag abschließen, dann endet nämlich das alte Mietvertragsverhältnis und gleichzeitig könnte er einen neune MV mit deinem Mitbewohner machen, dabei könnte er eine neue Mieter bestimmen.

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