Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    bevor du irgendwelches Kosten bezahlen mußt, hast du ein Nachbesserungsrecht.
    Da gilt BGB §281. Ohne Nachfrist läuft da gar nichts gegen dich. Da du die Nachbesserung sogar aktiv angeboten hast, würde eine Schadensersatzforderung ins Leere laufen.

    Unglücklich ist nur, dass auch wenn du im Rechts bist, müßtest du die Rückzahlung der Kaution einklagen.

    Interessant ist allerdings, dass du das Zimmer mit Riss im Waschbecken übergeben hast. Der Schaden muss dir doch bereits bekannt gewesen sein, bovor du ausgezogen bist.

    Gruss
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass dein Freund bei dir einziehen darf, wenn du ein berechtigtes Interesse hast (hast du ja) und die Wohnung damit nicht überbelegt ist (bei 55qm unwahrscheinlich).

    Allerdings mußt du deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Diese darf er nur ablehnen, wenn es wirklich begründet ist (Überbelegung, stadtbekannter Raudie o.ä.). Im Normalfall dürfte der Vermieter dir die Zustimmung nicht verweigern dürfen. (BGH Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02).

    Du hast allerdings keinen Anspruch, dass dein Freund in den Mietvertrag aufgenommen wird. Ausserdem darf der Grund nicht schon bei Einzug vorhanden gewesen sein. D.h. du hast die Wohnung nicht alleine gemietet und hattest schon bei Vertragsabschluss vor deinen Freund einziehen zu lassen. (Wäre durch den Vermieter sehr schwer zu beweisen).

    Sollte der Vermieter tatsächlich ablehnen und du läßt deinen Freund trotzdem einziehen, wäre eine darauffolgende Kündigung unwirksam, weil sich der Vermieter mit der Ablehnung nicht vertragskonform verhalten hat.

    Untervermietung wäre im Grunde ähnlich, aber rechtlich noch etwas komplexer.

    So wie ich es verstehe hast du den Vermieter noch nicht gefragt. Es würde mich wundern, wenn er das ablehnt. Ist doch das Normalste der Welt, dass Menschen nicht ewig alleine wohnen wollen.

    Gruss
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Very Clever! Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Idee.

    du zahlst die Miete nicht und gehst hinterher ins Ausland...

    ...und dein Vermieter öffnet hier das Tor zur Hölle (bzw. deines finanziellen Ruins). Da muss er sich nicht einmal allzuviel Mühe geben. Ein einfaches Mahnverfahren könnte da schon reichen und du stehst 30 Jahre in seiner Schuld. Falls du dich dann zur Wehr setzen willst, hängst du in einem Verfahren, dass du dann "von weit weg im Ausland" führen kannst. Der Verlust der Kaution ist m.E. nicht einmal die Höchstgrenze deines Schadens.

    Du hättest dich um die rechtliche Absicherung deiner Mietminderung eher kümmern sollen, um sie gerichtsfest zu machen. Ich weiss ja nicht, wieviel Miete du über die 5 Jahre gekürzt hast, aber wenn die Kaution zur Abdeckung der Mietschulden (und die hast du rechtlich gesehen) nicht ausreicht, hast du auch so schlechte Karten.

    Alternative wäre sich mit dem Vermieter zusammenzusetzen und eine Einigung zu finden. Der Vermieter wird sicher an einer Lösung interessiert sein. Wenn ich deine Ausführungen aber richtig verstehe, du nicht ganz so.

    Halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn du dann im Ausland bist.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    das war sicher sehr riskant so eine Wohnung aus Vollstreckung zu kaufen, ohne ausreichende Ahnung von Mietrecht zu haben.

    Wenn du die beiden loswerden willst mußt du jetzt die richtigen rechtlichen Schritte einleiten. D.h. rechtlich korrekt abmahnen und dann rechtlich korrekt kündigen. Wenn beide inzwischen mehr als 2 Moantsmieten im Rückstand sind, kannst du fristlos und ersatzweise fristgerecht kündigen. Denk dran, dass du dem "Einsitzenden" auch kündigen mußt. Vielleicht hast du ja Glück und er widerspricht nicht.

    Da die beiden scheinbar nichts zu verlieren haben, kannst du dann auf Räumung klagen und die Wohnung zwangsräumen lassen.


    Ich empfehle einen Fachmann einzuschalten. Vielleicht findest du auch in diesem Forum jemanden, der dir alles Schritt für Schritt erklärt.

    Viel Spass und Gruss

    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Dann frage nicht, wenn du die Antwort nicht hören willst!

    Schicke ihm deine Daten und gern ein Foto von deiner Familie, aber lass deinen Vermieter daraus. Der ist nicht so dumm da hinzuschreiben aber seine Adresse wird trotzdem missbraucht.

    Du wirst da nicht gewinnen, du wirst durch deine Teilnahme diese Leute nur ermutigen weiter unlauteren Geschäften nachzugehen.

    Over and out
    H H

    Hallo,

    hat hier eigentlich nichts zu suchen. Vielleicht gibt es ja ein Forum, für Leute die sich gern ausnutzen lassen. Da erfährst du sicher auch, wann die nächste Kaffeefahrt ist, auf der du günstig Bettdecken kaufen kannst oder welches Schneeballsystem gerade in Mode ist ;-).

    Um aber Schaden zu vermeiden:

    Der "Estate Hunter" bekommt auf diese Art und Weise Zugriff auf unzählige Adressen (Vermieter und Mieter), die er dann offiziell nutzen oder verkaufen kann. Seine Kosten sind maximal ein einziger 500 Euro Gutschein für IKEA. Am Ende wird keiner Überprüfen können, ob wirklich jemand den Gutschein bekommen hat.

    Alle Teilnehmer werden anschließend zugemüllt mit Werbesendungen von Möbelhäusern. Die Adressen der Vermieter, an denen er hauptsächlich interessiert ist, werden dann an Maklern und dubiösen Vermögensberater weitergegeben.

    Auf so etwas sollte man keinesfalls reagieren. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob man die Adresse des Vermieters so einfach herausgeben darf. Also Finger weg!

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    das vom Mietverein keine brauchbaren Informationen kommen ist nicht ungewöhnlich. Ich habe schon oft völlig inkompetente Aussagen von denen gesehen.

    Hat wohl damit zu tun, dass dort meist schlechte Anwälte sitzen, die anderswo erfolglos sind.
    Gruss
    H H

    Hallo,

    ein Wachdienst hat doch nichts mit Verwaltungskosten zu tun. Es gibt zu diesem Thema einige Urteile, aus denen sich allerdings keine Grundsätzlichkeit ableiten läßt. Es sind scheinbar immer einzelfallabhängige Entscheidungen.

    Inbesondere kommt es daruaf an, ob der Wachdienst objektiv erforderlich ist. Wenn ja, dann könnte es unter "sonstige Betriebskosten" laufen.

    Bei den Mehrkosten für den Müll ist die Antwort einfacher. Die Müllkosten sind Betriebskosten und damit auch umlegbar.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn ihr ihm vorab keine Zusage gemacht habt (schriftlich oder mündlich), dann erfolgte die Anreise auf sein eigenes Risiko.

    Ich verstehe die Situation aber nicht ganz. Er war scheinbar zweimal da. Beim ersten Mal zur Besichtigung, beim zweiten Mal zum Vertragsabschluss, den ihr dann verweigert habt.

    Sollte es wirklich so sein, dass er das mit dem Gewerbe vorher angekündigt hat und ihr (oder euer Makler) nicht erwähnt hattet, dass es grundsätzlich gar nicht zulässig ist, könnte es durchaus Probleme geben. Vor allem, wenn ihr aufgrund dieser Tatsache abgesagt habt. Zu dem Zeitpunkt habt ihr noch nicht gewußt, dass er eine zwielichtige Person ist, so dass euch durchaus zuzumuten gewesen wäre, euch etwas mehr Gedanken zu machen, bevor einer eine so lange Reise unternimmt. Eure Recherchen hättet ihr vor dem zweiten Termin durchführen sollen und nicht hinterher.

    Mich wundert allerdings, dass ein Gewerbe grundsätzlich nicht zulässig sein soll. Auch in Wohngebieten ist ein "nicht störendes Gewerbe" (z.B. ein Büro) genehmigungsfähig.

    Schon unglücklich an so jemanden zu geraten. Ich hoffe er bereitet jetzt nicht allzu viele Probleme und fährt nicht noch andere Geschütze auf.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    das mit der Nachzahlung steht in BGB §569 (3) 2. Im Fall, dass die fristlose Kündigung wirksam ist (falls die Miete wirklich nicht beim Vermieter eingegangen ist) ist die Nachzahlung möglich. Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn „spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ bezahlt wird oder sich das z. B. Sozialamt verpflichtet, die Mieten zu übernehmen (Paragraf 569 BGB, Absatz 3). Die Frist läuft, wenn die Räumungsklage zugestellt wird.

    D.h. wenn die Mieten zugegangen sind ist sowohl die fristlose, als auch die fristgerechte Kündigung unwirksam.

    Falls ein Bankirrtum vorliegt, musst du schnellstens bezahlen und die Fristlose ist vom Tisch. Der fristgerechten Kündigung würde ich sicherheitshalber widersprechen, entweder, weil du bezahlt hast oder (falls nicht) du nicht abgemahnt wurdest.

    Was du jetzt machen mußt ist, sicher nachzuweisen, dass die Mieten auf das richtige Konto überwiesen wurden. Falls nicht, das Geld so schnell wie möglich überweisen.

    Ansonsten musst du erstmal nichts tun, schon gar nicht ausziehen. Die Vermieterin müßte aktiv werden und eine Räumungsklage einreichen. Die würde sie allerdings verlieren, wenn du bezahlt hast.

    Gruss
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Probleme gibt es.

    Dein Vermieter will deine Heizkostenvorrauszahlung (oder Pauschale) reduzieren, weil du seit vielen Jahren immer wieder eine Rückzahlung bekommst. Klingt vernüntig und fair.

    Du solltest ersteinmal klären, ob du wirklich eine Heizkostenpauschale zahlst oder eine Vorrauszahlung. Bei der Pauschale hättest du im Grunde nicht einmal das Recht auf eine Rückzahlung. Du müßtest aber auch nicht nachzahlen, wenn du mal mehr verbrauchst.

    Jetzt fragst du uns, ob du darauf bestehen kannst weiterhin eine zu hohe Pauschale zu bezahlen. Warum solltest du das tun? Aber egal, ob Pauschale oder Vorrauszahlung, macht es für dich finanziell keinen Sinn zuviel zu zahlen.

    Gruss

    Hallo,

    was heißt "zusätzlich wurden unten noch vom Vermieter zusätzliche Klauseln hinzugefügt"?
    Hat er das gemacht, nachdem du unterschrieben hast, oder standen diese Klauseln im Vertrag und du hast Sie gelesen und mittels deiner Unterschrift zugestimmt?

    Ich sehe durchaus Sinn in diesen Klauseln. Es geht darum klare Regeln für die Bewohner dieser WG festzulegen. Es soll halt nicht jedermann das Bad benutzen, du sollst in deinem Zimmer keine weiteren Bewohner aufnehmen und es auch nicht an einen "Fremden" weitervermieten können.

    Ich würde davon ausgehe, dass die Bad-Regel nicht so streng ausgelegt werden kann und dass ein gelegentlicher Übernachtungsgast ins Bad darf.

    Bei der Untervermietung verstehe ich es schon so, dass du es nicht darfst und auf die Zustimmung nicht bestehen kannst. Wenn du vorhattest ein Zimmer zu beziehen, dass du weitervermieten kannst, hättest du dir vielleicht eines suchen sollen, bei dem das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

    Gruss

    Hallo,
    es liegt hier ganz offensichtlich ein Tippfehler vor. Es wird eine Erhöhung von 0,5 Euro/qm angegeben, was zu einer Miete von 84,50 führen würde.
    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter den Vertrag wegen des Irrtums anfechten erfolgreich anfechten könnte. Dann hättet ihr ein schönes rechtliches Chaos (kein Vertrag mehr).

    Was hast du denn vor? Hoffst du dass du durch eine klaren Fehler wieder auf eine Miete von 48 Euro kommst?

    Gruss


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

    Hallo,

    Samstag, 26. August, Sonntag 28. August 2014? Wo wohnst du denn? Hier auf der Erde ist jetzt Freitag der 29. August 2014 und bei uns folgt dem Samstag der Sonntag direkt ;-).

    Wie lange geht das denn jetzt schon?

    Hört sich aber an, als wäre der Nachbar noch gar nicht so lange zu gange. In einem Mietshaus ist es leider nicht zu vermeiden, dass Lärm entsteht, wenn eine Wohnung renoviert/saniert wird. Außerdem fängt er erst um 10:00 an und hört meist gegen 20:00 auf. Auch wenn es ärgerlich ist, dass er nicht Bescheid gesagt hat, würde ich mich als toleranter Nachbar zeigen und lediglich die Sonntagsruhe einfordern.

    Gruss
    H H

    Hallo

    ein ähnliches Thema hatten wir die Tage schon mal - die Verdunstung der Röhrchen steht nicht in Relation mit der Wärmemenge.

    Das kann durchaus sein. Du kannst nicht davon ausgehen, dass die Röhrchen die absolute Wärmemenge über das Mass der Verdunstung anzeigen. Das liegt daran, dass Flüssigkeiten nicht nur bei Wärme verdunsten, sondern auch über das Ausgleichsbestreben zwischen Trockenheit und Feuchte. Die Anzahl der Skalenteile gibt nicht zwingend einen Hinweis für die tatsächliche Wärmemenge. Was die Röhrchen allerdings gut zeigen, ist den Verbrauch der einzelnen Nutzer in Relation zu einander.

    Die Anzahl der verbrauchten Striche zeigt also nicht, ob wirklich mehr Wärme verbraucht wurde, bzw. ob der Winter kälter oder wärmer war.

    Das in 2013 mehr verbraucht wurde liegt sicher vor allem daran, dass die Wintersaison 2012/2013 kalt und vor allem sehr lange war.

    Ich weiss natürlich nicht, ob ordnungsgemäß abgerechnet wurde, aber aus meiner Sicht ist der hohe Gasverbrauch in 2013 nicht völlig unerklärlich und die dennoch niedrigere Verdunstung der Röhrchen auch nicht ausgeschlossen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung oder Aufforderung etwas zu tun oder zu unterlassen.

    Hallo

    ein ähnliches Thema hatten wir die Tage schon mal - die Verdunstung der Röhrchen steht nicht in Relation mit der Wärmemenge.

    Das kann durchaus sein. Du kannst nicht davon ausgehen, dass die Röhrchen die absolute Wärmemenge über das Mass der Verdunstung anzeigen. Das liegt daran, dass Flüssigkeiten nicht nur bei Wärme verdunsten, sondern auch über das Ausgleichsbestreben zwischen Trockenheit und Feuchte. Die Anzahl der Skalenteile gibt nicht zwingend einen Hinweis für die tatsächliche Wärmemenge. Was die Röhrchen allerdings gut zeigen, ist den Verbrauch der einzelnen Nutzer in Relation zu einander.

    Die Anzahl der verbrauchten Striche zeigt also nicht, ob wirklich mehr Wärme verbraucht wurde, bzw. ob der Winter kälter oder wärmer war.

    Das in 2013 mehr verbraucht wurde liegt sicher vor allem daran, dass die Wintersaison 2012/2013 kalt und vor allem sehr lange war.

    Ich weiss natürlich nicht, ob ordnungsgemäß abgerechnet wurde, aber aus meiner Sicht ist der hohe Gasverbrauch in 2013 nicht völlig unerklärlich und die dennoch niedrigere Verdunstung der Röhrchen auch nicht ausgeschlossen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung oder Aufforderung etwas zu tun oder zu unterlassen.

    Cepheus73

    Natürlich hast du recht, ein Einschreiben ist ein rechtlich sicherer Weg, wenn man eine Mietminderung ankündigen und anschließend ohne weitere Rückantwort die Mietzahlung sofort einstellen will. Davon rede ich hier nicht. Ich rede hier von einem normalen Umgang miteinander. TS128 schickt eine Email und erklärt die Lage, anschließend sagt der Vermieter oder Verwalter o.k.. Wenn man auf eine Email oder einen Brief nach einer Woche keine Rückmeldung erhält kann man immer noch ein Einschreiben schicken. Die Verzögerung würde ich riskieren. Wir reden hier schließlich über 30 Euro pro Monat (8 Euro/Woche).

    Lass dich bitte nicht davon abbringen freundlich zu schreiben. Wahrscheinlich wird es gar kein Problem sein, dass du für die Zeit in der du die Garage nicht nutzen kannst keine Miete dafür zahlst (ist ja logisch). Ich würde das auch nicht per Einschreiben schicken, macht nur Arbeit und zeigt gleich ein gewisses Misstrauen. Besser paralell per Email, dann ist es auch angekommen.

    Gruss

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!