Nachbesserungsrecht nach Auszug

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin vor sechs Wochen aus meiner WG ausgezogen (Grund war das zerrüte Verhältnis zu meiner Mitbewohnerin) und habe nun ein Problem mit meinem Vermieter und Ex-Mitbewohnerin. Ich versuche euch nun den Sachverhält möglichst präzise wiederzugeben:

    Der Vermieter konnte beim Auszug nicht zugegen sein (+500km) und entsprechend keine Abnahme des Zimmers vornehmen.
    (Weder beim Ein- noch beim Auszug wurde ein Übernahmeprotokoll erstellt). Als alle Möbel herausgeschafft waren, habe ich die Mitbewohnerin (unter Zeugen) mehrfach gefragt, ob es in ihren Augen noch Mängel gäbe, die zu beheben wären - was verneint wurde.

    Im Nachhinein hat die ehemalige Mitbewohnerin dem Vermieter dutzende Bilder mit vermeintlichen Mängeln geschickt - und dieser verweigert mir nun die Herausgabe der Kaution - gleichzeitig wird mir keine Nachbesserung gestattet, da die ehemalige Mitbewohnerin mir den Zutritt zur Wohnung nicht mehr gestatten würde.
    Nach mehreren Mails mit dem Vermieter möchte dieser nur, dass das Waschbecken ausgetauscht wird (hat einen Sprung vom Haarstab erlitten) und die Fußbodenleisten (war damals schon ein Provisorium) wieder angebracht werden. Aber das soll durch "profesionelle" Handwerker erledigt und die Kosten auf mich abgewälzt werden.

    Mir geht es nun vor allem um das Übergabeprotokoll und mein Nachbesserungsrecht, bzgl. den Zutritt zur Wohnung und die Behebung der Mängel duch Facharbeiter, was das ganze einfach teuer macht (Austausch des Waschbeckens - Anbringen von geklebten Fußbodenleisten).
    Mein Freund ist Diplom-Ingenieur Maschinenbau, mein Vater ist Metallbau-Meister - beide mit handwerklicher Erfahrung und würden das problemlos umsetzen.

    Wie sieht die Rechtslage aus?
    ..könnt ihr mir mit ein paar rechtliche Tipps und Hilfestellungen zu meiner Situation zukommen lassen?

    Vielen Dank schonmal
    ..die Marie :)

  • Sie sollten hier mal reinstellen, wie Ihr Mietvertrag gestaltet war. Bei WG ist das meist chaotisch. Erst dann können Sie eine vernüftige Antwort, zumindest von mir, erwarten.

  • Hallo,

    bevor du irgendwelches Kosten bezahlen mußt, hast du ein Nachbesserungsrecht.
    Da gilt BGB §281. Ohne Nachfrist läuft da gar nichts gegen dich. Da du die Nachbesserung sogar aktiv angeboten hast, würde eine Schadensersatzforderung ins Leere laufen.

    Unglücklich ist nur, dass auch wenn du im Rechts bist, müßtest du die Rückzahlung der Kaution einklagen.

    Interessant ist allerdings, dass du das Zimmer mit Riss im Waschbecken übergeben hast. Der Schaden muss dir doch bereits bekannt gewesen sein, bovor du ausgezogen bist.

    Gruss
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Maluwe, den Sprung in der Waschschüssel hast Du sicher bereits gesehen, als die der Haarstab hinein gefallen ist.

    Redlicherweise hättest Du dies sofort Deinem Vermieter anzeigen müssen, gleichzeitig Deine Privathaftpflichvers. verständigen
    können. Dieser Schaden wäre anstandslos von der Versicherung übernommen worden - sofern Du eine Haft hast.

    Dies sind so die Verhaltensweisen, die ich persönlich von Mietern nicht schätze. Immer erst versuchen zu trixen, vielleicht merkt
    es der VM ja nicht..

  • Dies sind so die Verhaltensweisen, die ich persönlich von Mietern nicht schätze. Immer erst versuchen zu trixen, vielleicht merkt es der VM ja nicht..


    Welches ich bestätigen kann.

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