Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ist das eine neue Dachgeschosswohnung, die auf einem alten Haus gebaut wurde oder ist es deine neue Wohnung?

    Das wäre bei der Beurteilung sehr entscheidend. Bei einer neuen Wohnung müßte die Dämmung besser sein. Bei einem Altbau ist es eben so wie es ist.

    Aber unabhängig davon kannst du nur eines tun: Ausziehen.
    Selbst wenn die Dämmung besser sein müßte, kann dieser Mangel nur schwer behoben werden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du scheinst dir deiner Sache aber sehr sicher zu sein. Wenn es tatsächlich stimmt, dass dein Vermieter dort jahrelang gewohnt hat und keinen Schimmel hatte, wäre ich skeptisch. Viele Mieter unterschätzen den Einfluss des Lüftens erheblich. Wie oft heißt es: "an mir liegt es nicht, ich lüfte ausreichend- fast jeden Tag".

    Die Zurückhaltung steht dir nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung zu. Und dann, wie du selber schreibst, das 3 bis 5 fache des Minderungsbetrages. D.h heißt du gehst davon aus, dass eine berechtigte Mietminderung von 20-30% gegeben ist. Wenn das zuviel ist, bist du sehr wohl im Verzug. Da kann dein Anwalt so viel lachen, wie er will. Ihm kann es aber auch egal sein, er kriegt sein Geld auch wenn er verliert (dann lacht wenigstens sein Konto).

    Wenn du meine Einschätzung haben willst:
    Das Ding hast du noch lange nicht gewonnen.

    Naja, halte uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.
    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn du dir sicher bist, dass der Schaden nicht von deiner Waschmaschine kommt, mußt du der Forderung widersprechen.Wenn die Waschmaschine im Bad steht und dieses gefliesst ist, dürften ein paar Tropfen nicht zu einem Wasserschaden führen. In einem Bad kann es immer mal Nass werden und das darf dann nicht zu einem Schaden führen.

    Du mußt allerdings belegen können, dass dein tropfender Wasseranschluß nicht die Ursache war. Das wird nicht ganz so einfach. Am besten geht das natürlich wenn du nachweisen kannst, dass der Wasserschaden schon vorher da war und auch hinterher noch da ist.

    Wie lange tropft dein Waschmaschine denn schon?

    Möglicherweise kannst du das auch an deine Haftpflichtversicherung weitergeben. Die helfen dir vielleicht sogar den Schaden zurückzuweisen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    Probleme gibt es. Du hast 50 Euro als Mietreduktion für deine Hausmeistertätigkeit erhalten. Jetzt kannst du die Tätigkeit nicht mehr ausüben und sollst diese 50 Euro gesondert überweisen, statt sie der Miete draufzuschlagen.

    Es tut mir leid, aber das ist doch kein Problem. Es ist lediglich eine Überweisung mehr. Unter "will mir aber auch nicht alles bieten lassen" verstehe ich etwas anderes.

    Naja, du regst dich ja scon über meinen Joke über deinen von dir erdachten Benutzernamen aus. Wie es so schön heißt, wer keine Sorgen hat, der macht sich welche.

    Over and out
    H H

    Hallo,

    ich würde der Dachdeckerin zustimmen. Wir reden hier über eine 3%ige Mieterhöhung (625 auf 645). Davor hattest du auf deine Miete von 2006 lediglich in 2010 eine erste 3%ige Erhöhung bekommen. Also in 8 Jahren 6%.

    Auch wenn das Erhöhungsverlangen rechtlich nicht wirksam wäre, ist es manchmal ratsam darauf zu verzichten auf Formalien zu beharren. Wenn die Vermieterin zum Anwalt getrieben wird, ist es für sie ein Leichtes eine wirksame Erhöhung zu verfassen. Aber ob das dann noch 3% sein werden wage ich zu bezweifeln.

    Beim Nachlass von 50Euro bin ich auch nicht durchgestiegen. Ich verstehe es aber so, dass du auf die ehemalige Bruttomiete von 675Euro einen Nachlass von 50 hattest. Da du die Hausmeistertätigkeit nicht mehr ausführst sollst du die 50 Euro separat zurückerstatten. Klingt umständlich, ist aber von Sinn her nicht zu beanstanden.

    Zusammenfassend würde ich mir überlegen, ob ich schlafende Hunde wecken würde.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    in den Hamburger Mietverträgen sind die Duschzeiten beispielsweise in der Hausordnung geregelt. Dort steht, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr die Nachtruhe durch Duschen oder Baden nicht in vermeidbarer Weise gestört werden darf. Das heißt, dass die Aussage, dass man Duschen kann wann immer man will nicht zutrifft. Siehe mal in deiner Hausordnung nach.

    Im Übrigen finde ich es interessant, dass du auf der einen Seite vermeiden willst, dass die Situation eskaliert und andererseits auf deinem Standpunkt beharrst. Auch wenn du ein nachtaktiver Mensch bist, sollte es nicht nötig sein Nachts um 2 Uhr zu duschen, wenn dadurch Probleme entstehen (schlechte Dämmung hin oder her).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    der Fall ist rechtlich sehr komplex, so dass ich eingentlich nichts schreiben wollte. Ich tue es dennoch.

    Ich habe keine Vorbehalte gegen Hartz 4 Empfänger, aber wenn ich solche Geschichten lese fällt es schwer. Ihr arbeitet nicht, habt drei! Hunde, lebt in einem Haus, dass vom Staat bezahlt wird und dann so ein Beitrag.

    Sicherlich hat das Haus vor vornherein keinen guten Zustand vorgetäuscht hat. Dennoch seit ihr eingezogen und jetzt bist du der Meinung du würdest wissen, wieviel Geld dein Vermieter hast und was er mit seinem machen sollte. Wenn du über die Verwendung von Geld bestimmen willst, dann verdien doch einfach welches.

    Ich kenne die Situation natürlich nicht, aber ich gehe davon aus, dass das Haus sehr günstig vermietet wird. Sonst würden das Amt, bzw. wir (die Steuerzahler) die Miete nicht übernehmen. Niemand darf sich wundern, dass es Wohnungsleerstand gibt, wenn es Leute wie euch gibt.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    wenn das Amt die Kaution übernimmt, wird im allgemeinen eine vom Mieter unterschriebene Abtretungsurkunde mitgeschickt. In der steht, dass die Kaution nicht an den Mieter, sondern nach Aufforderung an das Amt zurückzuzahlen ist. Die Aufforderung deshalb, weil sie unter einer bestimmten Zuordnungsnummer zu zahlen ist.

    Die Abtretungsurkunde muss vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden. D.h. der Vermieter darf dir das Geld nicht zurückzahlen. An deiner Stelle würde ich beim Amt anfragen, dass sie die zur Auszahlung an dich freigeben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was der Vermieter machen muss ist hier sicher nicht ganz eindeutig. Schließlich war das Laminat schon beim Einzug so schlecht.

    Ich würde aber empfehlen, euch zu informieren, welche Kosten überhaupt auf den Vermieter zukommen würden. Wenn ich es richtig verstehe soll er ja nur das Material zahlen, so dass es nicht so viel sein kann. Aber so ganz ohne eine Idee, um wieviel Geld es sich handelt, wäre ich auch zurückhaltend.

    Im Schreiben würde ich nochmal ganz deutlich machen, dass ihr die Verlegung übernehmt und zusichern, dass ihr das auch wirklich könnt, Dann schreiben wieviel er zahlen müßte. Am ende macht er dann ein gutes Geschäft. Er kriegt einen neune Fußboden und zahlt nur das Material.

    Viel Glück
    H H

    Hallo,

    es ist doch selbstverständlich, dass du die Kosten trägst, die du verursacht hast.

    Genauso selbstverständlichist es auch so dass ein Techniker, der Arbeiten bei dir ausführt dafür bezahlt werden mußt. Das kommt bei Informatik aber erst im 4 Semester.

    Rechtlich alles in Ordnung.
    Gruss
    H H

    Hallo,

    Beantworter H hat keine Lust sich das alles mehrfach durchzulesen, damit er das versteht. Aber er wird versuchen die Sache grundsätzlich zu beantworten:

    Wenn ich das richtig verstehe sind für die Treppenhausreinigung 10 Euro pro Monat berechnet worden, die du aber nicht bezahlt hast, weil die Arbeit nicht durchgeführt wurde.

    Die neuen Besitzer haben dann jemanden beauftragt, der die Reinigung in Abständen durchführt, diese aber nicht gut macht. Es ist durchaus verständlich, dass die neuen Besitzer den Betrag für die Treppenhausreinigung haben wollen, wenn der neue Vermieter seinerseits dafür zahlt. Ob die Reinigung gut oder schlecht ist, steht dann auf einem zweiten Blatt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein genaue Vereinbarung über die Reinigung im Treppenhaus gibt, so dass es immer subjektiv ist. Es darf aber auch bei schlechter Ausführung nicht dazu führen, dass du den Betrag komplett einbehälst.

    D.h. die Nachforderung seit dem Zeitpunkt, an dem der neune Vermieter jemanden beauftragt hat, der es wenigstens gelegentlich durchführt ist gerechtfertigt. Der Vermieter muss allerdings seine Ausgaben belegen können.

    Schreiber H over and out

    Was kann ich tun? Laut Gesetz kann es Mietern nicht verboten werden in der eigenen Wohnung zu rauchen. Jedoch ist eine Mietminderung in einigen Fällen möglich. Wie ich gelesen habe leider immer mit Gerichtsbeschlüssen verknüpft und damit kann ich mich nicht beschäftigen...

    Alles klar, und wir sollen dir die Arbeit abnehmen und uns damit beschäftigen?

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Geruch aus den Steckdosen kommt. Wahrscheinlich ist das eine Raucherwohnung und riecht eben so. Da hättest du vorher genauer "hinriechen" müssen.

    Mietminderung kannst du vergessen, wenn es vorher schon war.

    Gruss
    H H

    Hallo Carolin,

    du als Mutter machst da ja eine tolle Werbung für Familien mit Kindern. Genau durch diese Einstellung wird es immer schwerer für Familien mit kleinen Kindern Wohnungen zu bekommen. Kein Vermieter möchte nach ein paar Jahren hören, dass seine Türen und Türrahmen, die möglicherweise alt aber noch gut waren, jetzt beschädigt sind.

    Vollgekritzelte Tapeten, beschädigte Türen und das alles ist normal??? Das sehen die meisten bestimmt anders. Für Beschädigungen durch deine Kinder haftest immernoch du und nicht dein Vermieter.

    Mit Glück zahlt deine Versicherung, aber auch die schauen nicht lange zu, wenn es immer heißt "kaputt ... wie es halt bei Kindern ist".

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    auch wenn die Angaben von durchschnittlichen Betriebskosten in den Medien mit Vorsicht zu geniessen sind passt das in diesem Fall nicht so schlecht.

    Bei 40qm und durchschnittlichen 2,16-2,91 Euro/qm und Monat sind das 86,4 - 116,4 Euro pro Monat (604,8-814,8 in 7 Monaten) du hast 783 Euro. Da bist du doch nicht drüber???

    Auch wenn die Abrechnung rechtlich nicht vollständig ist, solltest du ein bißchen runterkommen und nicht gleich davon ausgehen, dass du hier über den Tisch gezogen worden bist. Du kannst sicher ein vernünftige Abrechnung fordern, diese wird aber an den Kosten nicht viel ändern.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    die Aussage "soll sie doch klagen" klingt zu einfach. Wenn der Vermieter eine Kaution hat, muss er nicht klagen.

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter mit der durchgeführten Beetbeseitigung nicht einverstanden ist. Es war eine einheitliche Rasenfläche vorhanden, jetzt sind neben dem verbleibenen Rasen rückgebaute Beete, auf denen das Gras noch wachsen soll. Rollrasen ist gegenüber einer gesähten und normal gewachsenen Wiese keine Wertsteigerung. Es ist lediglich eine Möglichkeit sofort Gras zu haben und nicht Monate zu warten.

    Es ist kaum anzunehmen, dass es in so einem Fall eine brauchbare Rechtsprechung gibt, weil das sicher immer Einzelfälle sind.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum ihr nicht früher angefangen habt. Ihr wußtet sicher seit ein paar Monaten, dass ihr auszieht. Da dir Forderung nach Beseitigung der Blumenbeete klar war, hätte man diese schon früher zurückbauen können. Dann hätte ihr jetzt kein Thema.

    Aber hätte meine Tante Eier, dann wäre sie mein Onkel. Vielleicht kommt ihr ja aus der Sache raus, wenn ihr nur die Beete mit Rollrasen belegt.

    Gruss
    H H

    Leipziger:
    freiwillige angebotene Bürgschaften eines dritten sind auch bei Mietgeschäften unbegrenzt möglich. Der Vermieter ist zwar nicht berechtigt mehr als 3 Monatsmieten zu fordern, der Mietbewerber kann aber mehr anzubieten (BGH, Urteil vom 07.06.1990 – IX ZR 16/90).

    Die unbegrenzte Bürgschaft ist ein propates Mittel von Eltern Zweifel an der Bonität ihrer studierenden Kinder zu zerstreuen. Die Aufnahme eines Elternteils in den Mietvertrag ist da eher umstritten und funktioniert nicht immer.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!