Hallo Ventus,
ich weiß nicht woher hier der einhellige Tenor kommt, man könne einen kranken Mieter auf keinen Fall kündigen, aber das ist so nicht richtig. Es gibt mehr als einen Fall, in dem das erfolgreich war (LG Heidelberg 5S 119/10, AG BErlin 3C 122/13). Google das Thema oder die Urteile doch mal. Solche Dinge sind natürlich immer Einzelfallentscheidungen und lassen sich nicht verallgemeinern, es zeigt aber, dass der Vermieter nicht machtlos ist.
Ebenso ist ein Mietminderung möglich. Auch hier gibt es zahlreiche Präzedenzfälle, Allerdings ist es schwer rechtssicher festzustellen, wieviel du tatsächlich mindern darfst. Ich wäre da immer vorsichtig.
Bezüglich der Rückforderung der Verwaltung, kommt es sicher auch darauf an, ob du deine Mietminderung in der richtigen Form durchgeführt wurde. Korrekte Ankündigung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, angemessene Höhe usw. Hast du da bereits Fehler gemacht, wäre die GSW im Recht.
Da es dir am Ende aber nicht darum geht, Miete zu sparen, sondern das Problem zu lösen, solltest du dich mit der GSW zusammensetzen und an einer Lösung des Problems arbeiten. Wenn es wirklich so schlimm ist, wie du schreibst, ist das auch für die ein Problem. Sollte es denen egal sein, mußt du es sowieso darauf ankommen lassen. So wie ich die Sache sehe, kannst man dort auf Dauer nicht wohnen bleiben.
Ich denke, du wirst in dieser Angelegenheit kaum um einem Rechtsbeistand herumkommen. Im Forum kann dein Problem diskutiert, aber nicht gelöst werden.
Auch noch ein Wort zur Rechtsauskunft der Polizei: Darauf kann man im Allgemeinen nicht Vertrauen. Polizisten haben von Mietrecht genau soviel Ahnung, wie der Hausmeister.
Gruss und halte uns auf dem Laufenden.
H H
dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung