Beiträge von H Hamburg

    Da hat der BGH den Studenten im Lande einen Bärendienst erwiesen. Jetzt wird es noch schwerer für Studenten eine Wohnung zu finden.

    Wieder mal so ein Fall. Erwachsene Menschen treffen eine eindeutige Abmachung und der BGH meint wieder einschreiten zu müssen, und den vermeindlich Schwachen schützen zu müssen.

    Naja, gut für unsere drei wortbrecherischen aaIngenieure, schlecht für alle Studenten, die zukünftig eine Wohnung suchen.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    man kann sich das Leben auch komplizierter machen, als es ist. Wenn dein Nachmieter die Miete (inkl. Nebenkosten) bereits ab 01.12. bezahlt, ist das grundsätzliche Problem doch bereits gelöst.

    Bei der Übergabe lest ihr alle Zähler ab und meldet den Nutzer um (betrifft nur Versorger, bei denen du direkt angemeldet bist z.B. Strom).

    Das Schlimmste was dir passiert kann ist, dass der Vermieter dich bei der Betriebskostenabrechnung mit den Kosten bis 15.12. belastet (müßte er theoretisch). Da dein Nachmieter, die Vorrauszahlung leistet, geht es in diesem Fall aber lediglich um eine kleine Nachzahlung oder vielleicht sogar eine kleine Gutschrift.

    Zahlt dein Nachmieter ledigleich die Nettokaltmiete für den halben Monat, dann wirst du wohl auf der Nebenkostenbelastung sitzenbleiben. Aber warum sollte er das machen, für einen halben Monat Nettomiete, für den Rest Bruttomiete?

    Gruss
    H H

    Hallo Gärtner,

    da liegt doch ganz offensichtlich ein Fehler vor.

    Auch ohne die Rechnung gesehen zu haben ist dein Argument mit, dass ihr bei einem Einzugszählerstand 224m³, dem heutigem Stand von 449m³, einem Verbrauch in 2012 von 72m³ und dem (unbekannten) Verbrauch in 2011 und 2014 unmöglich 179m³ in 2013 verbraucht haben könnt.

    Dass die Wasseruhren rückwärts laufen ist in der Tat blödsinn. Das ginge theoretisch nur, wenn du Wasser ins Netz drückst. Das ist nicht nur verboten, sondern auch Schwachsinn (woher sollte du das Wasser auch haben).

    Leider wirst du das Problem hier im Forum nicht klären können. Das mußt du mit deinem Vermieter abmachen. Das Gute ist, dass du am längeren Hebel sitzt, da er Geld von dir haben möchte. Ich würde auch die Nachbarin da rauslassen. Wenn der Vermieter ihr zuwenig berechnet hat, muss er das mit ihr klären, nicht du.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Hallo Ventus,

    ich weiß nicht woher hier der einhellige Tenor kommt, man könne einen kranken Mieter auf keinen Fall kündigen, aber das ist so nicht richtig. Es gibt mehr als einen Fall, in dem das erfolgreich war (LG Heidelberg 5S 119/10, AG BErlin 3C 122/13). Google das Thema oder die Urteile doch mal. Solche Dinge sind natürlich immer Einzelfallentscheidungen und lassen sich nicht verallgemeinern, es zeigt aber, dass der Vermieter nicht machtlos ist.

    Ebenso ist ein Mietminderung möglich. Auch hier gibt es zahlreiche Präzedenzfälle, Allerdings ist es schwer rechtssicher festzustellen, wieviel du tatsächlich mindern darfst. Ich wäre da immer vorsichtig.

    Bezüglich der Rückforderung der Verwaltung, kommt es sicher auch darauf an, ob du deine Mietminderung in der richtigen Form durchgeführt wurde. Korrekte Ankündigung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, angemessene Höhe usw. Hast du da bereits Fehler gemacht, wäre die GSW im Recht.

    Da es dir am Ende aber nicht darum geht, Miete zu sparen, sondern das Problem zu lösen, solltest du dich mit der GSW zusammensetzen und an einer Lösung des Problems arbeiten. Wenn es wirklich so schlimm ist, wie du schreibst, ist das auch für die ein Problem. Sollte es denen egal sein, mußt du es sowieso darauf ankommen lassen. So wie ich die Sache sehe, kannst man dort auf Dauer nicht wohnen bleiben.

    Ich denke, du wirst in dieser Angelegenheit kaum um einem Rechtsbeistand herumkommen. Im Forum kann dein Problem diskutiert, aber nicht gelöst werden.

    Auch noch ein Wort zur Rechtsauskunft der Polizei: Darauf kann man im Allgemeinen nicht Vertrauen. Polizisten haben von Mietrecht genau soviel Ahnung, wie der Hausmeister.

    Gruss und halte uns auf dem Laufenden.
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo Ikarus,

    um es nochmal ganz deutlich zu sagen: Die Kündigung ist unwirksam. Dein Vermieter könnte selbst dann nicht kündigen, wenn er das Haus wirklich verkaufen wollte. Der Käufer übernimmt automatisch den Mietvertrag und könnte dir dann höchstens wegen Eigenbedarf kündigen. Streng genommen sogar erst nach Eintragung ins Grundbuch.
    D.h. selbst wenn es ganz schlecht läuft, das Haus tatsächlich verkauft wird und der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt vergehen noch viele Monate, bis du raus mußt.

    Gruss
    H H

    diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo Hannes-Mann,

    wenn du den Schimmel so dermaßen verteufelst, dann wirst du nie zufrieden sein.

    Dan Beste wird sein, du mietest eine neuere Wohnung mit Lüftungsanlage und nicht irgendeinen Altbau. Aber es wurde ja schon gesagt, dass du dir ja beim Gesundheitsamt eine Unbewohnbarkeitsbescheinigung holen kannst. Dann ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Würde mich allerdings wundern, wenn die das wirklich machen. Zwischen klugen Sprüchen und Taten, die Konsequenten haben, ist ein großer Unterschied.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich sehe das genauso wie Kolinum und Berny. Es gibt keinen triftigen Grund für einen Rücktritt oder eine fristlose Kündigung.

    Aus meiner Sicht ist die Situation auch gar nicht so kritisch. Auf den ersten Bildern sehe ich eine schmutzige Wand. Ich denke, dass es gerade bei älteren Wohnungen immer irgendwo die eine oder andere Ecke gibt, in der etwas Schimmel ist. Das hat meist weniger mit Gebäudemängeln zu tun, als damit, dass vor einer kalten Wand ein Schrank gestanden hat und keinerlei Zirkulation möglich war.

    Es ist auch nicht so, dass Schimmel ein Gebäude unbewohnbar macht. Wenn keine Baumängel vorliegen, gibt es Schimmelentfernen und wenn dann anschließend einige Grundregeln eingehalten werden und ausreichend gelüftet wird, tritt der Schimmel nicht mehr auf.

    Mir ist allerings nicht ganz klar, wieso du das nicht gesehen hast, wenn die Wohnung so "verseucht" ist, wie du schreibst, kann das jemandem, der eine Schimmelallergie hat und darauf speziell achten muß, nicht verborgen geblieben sein.

    Also wie die anderen schreiben, du kannst fristgerecht kündigen. Das Angebot mit dem Nachmieter klingt ja ganz fair, auch wenn es, wie du sagts, nicht so einfach werden dürfte, jemanden zu finden. Wenn du Pech hast kommt der Vermieter am Ende noch mit der Forderung, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, also die Wohnung nicht mit halb abgerissenen Tapeten zu übergeben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich verstehe dein Problem nicht. Der Passus im Mietvertrag ist im normalen Standardmietvertrag vorhanden und völlig in Ordnung. Dein Vermieter war zum Einbau der Rauchmelder auch schon in der Wohnung und hat sich scheinbar ganz normal verhalten. Was ist also vorgefallen, das du so paranoid bist?

    Es sollte doch klar sein, dass eine Abmahnung wegen des Zustandes deiner Wohnung ungerechtfertigt ist. Es sei denn du läßt die Wohnung wirklich verkommen oder "züchtest" Ungeziefen.

    Hat vielleicht mit dem nichts! mit Ausrufezeichen zu tun, dass ich nicht verstanden habe.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist ja schlimmer als im Denver Clan.

    Nun zur Sache:
    Wenn du einen Mangel nicht korrekt angeziegt hast, könntest du eine Abmahnung bekommen. Zeigst du zukünftig alles korrekt an, kann dann aber nichts mehr passieren.


    In deinem Text macht es aber den Eindruck, dass dein Vermieter durchaus bemüht ist das Haus in Schuss zu halten. Mit der Dachrinne hat er teilweise sogar Recht. Die Dachrinnenreinigung kann als Betriebskosten umgelegt werden, wenn es in der Betriebskostenauszählung genannt wurde (ist im Allg. so). Dadurch bleiben die Kosten dann so oder so an dir hängen.

    Wenn ihr allerdings all Freunde seit, dann sollte es doch nicht so schwer sein die Sache wieder glatt zu ziehen. Ich denke es wird euch allen etwas an der Freundschaft liegen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    hast du schon über eine Untervermietung nachgedacht. Deine Freundin kann die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters auch untervermieten, nachdem sie bei dir wohnt und würde so die doppelte Mietbelastung sparen. So wie ich es sehe kann der Vermieter die Zustimmung schlecht verweigern. Passt aber auf, eine Untervermietung hat auch die eine oder andere Tücke.

    Berny:
    was ist denn das für ein Rat?
    Die sollen die Miete nicht bezahlen, damit sie gekündigt werden?

    Und was kommt dann? Mahnbescheide, zusätzliche Kosten für Mietausfall und eine Eintragung in irgendeine Mieterdatenbank. Ich denke das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Spricht grundsätzlich gegen dich, so etwas überhaupt vorzuschlagen (nenn mich ruhig wieder Moralapostel).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wie können jetzt sicher endlos darüber diskutieren, was ein Individualvereinbarung gerichtsfest macht und was nicht. Ich finde Leipzigers Anmerkung aber sehr hilfreich. Man muss es so sicher wie möglich machen.

    Unabhängig davon, ob die hier diskutierte Individualvereinbarung von einem Gericht wirklich als individual beurteilt würde oder nicht, so ist die Vereinbarung klar und verständlich. So dass der mieter_aus_hh nicht so zu tun braucht, als wußte er nicht was er damals unterschrieben hat.

    Gruss
    H H

    Hallo Dodo,

    dein Schreibstil und deine Reaktionen auf die Forumsmitglieder zeigen mehr als deutlich, dass du nicht weißt, wie man mir anderen Menschen umgeht. Ich gehe daher davon aus, dass du einen großen Anteil daran hast, dass dein Vermieter dich loswerden will und die Nachbarn gegen dich sind.

    Da du Mieter bist kannst du die Wohnung heute noch kündigen. Du kannst sogar morgen schon ausziehen.

    Wo ist dein Problem?

    Also ich möchte die ernsthaft empfehlen, dir schnellstens eine neue Wohnung zu suchen und dort nicht alle Leute gegen dich auszubringen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du gibst wenigstens zu, dass du Mist gebaut hast. Anders kann man das auch nicht bezeichnen.

    Schwer zu sagen, wie du aus der Sache herauskommst, ich persönlich denke aber, es wäre das beste, du sprichst offen mit deinem Vermieter und erklärst ihm die Situation. Wichtig ist natürlich, dass du auch wirklich aufhörst die Wohnung als Unterkunft für Durchreisende zu gebrauchen.

    Hier zu den einzelnden Punkten:
    Du kannst davon ausgehen, dass die Screenshots Gültigkeit haben. Um diese zu widerlegen müßtest du dem Richter schon ins Gesicht lügen und glaubhaft machen, das das alles nicht stimmt. Das ist vor Gericht nicht so ohne. Am ende könnte es dann zu einer Vereidigung kommen. Spätestens dann kannst du nicht mehr lügen.

    Aber da du "nur abgemahnt wurdest, brauchst du es nur zu unterlassen, um nicht gekündigt zu werden.

    Mit dem Untermieter mußt du natürlich glatt ziehen. Den kann er dir eigentlich nicht verbieten. Eigentlich heßßt dabei, dass du ihn überzeugen mußt, dess es ein echter Untermieter ist. Wenn ich allerdings die Geschichte mit der Feundin und die Frage nach dem Couchsurfing lese, habe ich das Gefühl, dass du deine Wohnung nicht vertragsgemäß nutzt.

    Abmahnung beziehen sich immer auf einen bestimmten Verstoss. Vermietest du wieder an Touristen gilt Sie. Bist du laut, müßtest du erst wegen Lärm abgemahnt werden.

    Gruss
    H H

    dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    der Vermieter möchte die Wohnung weiß gestrichen zurückbekommen. Das hat er eindeutig in seiner Individualvereinbarung genannten Klausel geschrieben. Du hast diese Klausel gelesen und unterschrieben. Wo ist denn deine Problem?

    Ich halte den Wunsch des Vermieter durchaus für vertretbar. Er übergibt dir eine weiß gestrichene Wohnung und will sie weiß zurückhaben. Er verlangt nicht, dass du alles frisch streichst. D.h. wenn du die Wände nicht anderesfarbig anmalst, hast du gar kein Problem. Willst du in anderen Farben wohnen, mußt du beim Auszug weiß drübermalen. Wenn dir das nicht passt hättest du die Wohnung ja nicht mieten müssen.

    Aber du hast unterschrieben und kommst jetzt scheinheilig "Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.". Wieder einer, der eine Vertrag unterschrieben hat und jetzt hofft um seine gegebene Zusage herumzukommen. Es ist unglaublich.

    Ob es sich hier um eine wirksame Individualvereinbarung handelt, wird nur der verhandelnde Richter abschließend bestimmen können. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob sie in einem separaten Vertrag ist, oder extra gegengezeichnet (beides wäre sicher schlau vom Vermieter gewesen), sondern es kommt darauf an, dass sie nicht Teil des Formularmietvertrages ist. Die deutliche Kennzeichnung als Individualvereinbarung spricht da klar gegen dich. Du hattest auch einen klaren Einfluss auf die Klausel. Du hättest sie streichen können. Jetzt denkst du bestimmt, dann hätte ich die Wohnung aber nicht bekommen und hast möglicherweise recht, aber untergejubelt wurde dir der Passus nicht.

    Gruss
    H H

    Alles klar Jessy,

    bei stimmt doch irgendetwas nicht. Du gehörst zu den Leuten die beratungsresistent durch die Welt ziehen und sich wundern, wenn es dann irgendwann nicht mehr funktioniert. Dein Mann hatte 2400 Euro netto und ihr habt es trotzdem geschaft euch in die Insolvenz zu wirtschaften. Aber lass mich raten, Schuld haben die anderen. Vor allem die, denen ihr jetzt Geld schuldet, dass sie wahrscheinlich nie widersehen.

    Deine Beharrlichkeit deinen unleserlichen Schreibstil beizubehalten spricht schon ein deutliche Sprache.

    ...ich habe.....dazu nichts....mehr zu....sagen

    ...H....H...

    Hallo,

    das ist wirklich ein unglückliche Situation. 3000 Euro ist eine stattliche Summe, die man nicht rumliegen hat. Ein schwacher Trost ist, dass du das Geld ohne die "Schlamperei" auch hättest zahlen müssen. Nur dann in monatlichen Raten.

    Es gibt aber Hoffnung, dass du nicht alles Zahlen mußt und dass du einiges zurückbekommst. Du mußt für 2013 und 2014 ja nur die Vorrauszahlungen leisten. Das wird dann noch abgerechnet. Auch wenn 2013 am Anfang lange kalt war, war es zum Ende hin heiztechnisch nicht so kritisch und 2014 war ja wirklich ein lascher Winter und bis Jahresende wird's wohl auch nicht mehr allzu frostig.

    anitari
    selbst wenn es sich um Betriebskosten handelt, wäre dann nicht nur der Teil vor dem 01.01.2013 verfallen? Alles was in 2013 war, könnte doch bis 31.12.2014 abgerechnet werden.

    Gruss
    H H

    Ähem..., er meint wohl die vom BGH gekippten Regeln bzgl. fester Fristenpäne, da Benachteiligung des Mieters.

    Hallo Berny,

    was ist das jetzt, deine übliche Besserwisserei?
    Denkts du wirklich es war nicht klar welche Urteile er gemeint hat????

    Ich habe zu diesen Urteilen meine eigene Meinung. Ich weiß, dass diese laut Gesetz nicht zählt (brauchst du also nicht extra zu erwähnen). Die Vermieter haben gar keine andere Wahl als Standardmietverträge zu benutzen. Es gibt auch keine Grund dies nicht zu tun, weil diese eigentlich die Rechtslage abbilden sollten. Wenn in den damaligen Mietverträgen das Thema Schönheitsreparaturen abgehandelt wurden, dann war allen Parteien (auch den Mietern) klar, dass der Mieter sich um diese Sachen kümmert. Wenn dann unsere Gerichte Jahre später festlegen, dass die ganze Schönheitsreparaturklausel ungültig ist nur weil einige Formulierungen den Mieter benachteiligen, ist das gegenüber dem Vermieter, der niemanden Benachteiligen wollte, nicht fair. Und schon gar nicht, dass einige Mieter, wie Aining, hinterher die Zusage, die sie gemacht haben, aufs Kleinste überprüfen wollen, um sich aus ihrer Verpflichtung herauszuwinden.

    Rechtlich sicher nicht zu beanstanden, moralisch und charakterlich aber verwerflich.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    und was willst du jetzt vom Forum?

    Die ersten Abrechnungen waren verständlich und nachvollziehbar. Beim Warmwasser sieht es wirklich etwas merkwürdig aus, aber was sollen wir jetzt machen?

    Ich glaube nicht, dass du eine große Verschwörung von Brunata gegen die Mieter der Republik aufgedeckt hast. Am besten fragst du bei Brunata.

    Gruss
    H H

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