Abmahnung wegen AirBnB Untervermietung - wie reagieren?

  • Hallo Mietrecht Experten,

    Ich habe Mist gebaut und bräuchte dringend einen Experten Rat wie ich mich jetzt am besten verhalte.

    Ich habe ein Gästezimmer, dass ich gelegentlich über AirBnB vermietet habe - dies ist aber seit 3 Monaten nicht mehr der Fall, da ich einen permanenten Mitbewohner habe den ich auch ordentlich bei meinem Vermieter angemeldet habe und dafür auch die Erlaubnis bekommen habe. Allerdings war der Airbnb Account noch aktiv, da mein Mitbewohner häufig für Wochen beruflich unterwegs ist und nichts dagegen hatte wenn ich sein Zimmer kurzfristig weiter vermiete.

    Jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter bekommen, dass Ihm nachweissbare Informationen vorliegen, dass ich seit geraumer Zeit und offensichtlich regelmässig gewerblich die Wohnung an Touristen untervermietet hätte.

    Die genehmigte Untervermietung an den Mitbewohner sei dem Anschein nach nur vorgetäuscht und die Erlaubnis dazu wird sofort zurück gezogen.

    Dies sei eine Abmahnung im Rechtssinne und ein weiterer Vertragsverstoss wird eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

    -----

    Ich gebe ja zu, dass ich da einen Fehler begangen habe - aber das mein Mitbewohner vorgetäuscht ist nicht richtig.
    Natürlich habe ich mein Inserat bei AirBnB sofort gelöscht aber es kann gut sein, dass mein Vermieter Screenshoots gemacht hat.

    Meine Fragen:
    1. Wie verhalte ich mich jetzt am besten auf so ein Schreiben?
    Ist es sinnvoll zuzugeben, dass ich einen Fehler gemacht habe oder soll ich verlangen das der Vermieter mir die "nachweissbaren Informationen" nennt?

    2. Wie rechtskräftig wären den solche Screenshoots überhaupt?

    3. Ich habe zur Zeit eine Freundin in dem Gästezimmer wohnen, die nicht über AirBnB irgendwas gebucht hat und auch keine Miete zahlt. Ist das jetzt auch nicht rechtsmässig?

    4. Wie ist es wenn ich über Couchsurfing unentgeltlich jemanden für ein paar Tage bei mir habe?

    5. Steht diese Verwarnung nur mit der unrechtmässigen Untervermietung in Verbindung oder könnte es z.B. sein, dass sich ein Nachbar z.B über Lärm beschwert und ich dann sofort gekündigt werde, da ich ja schon mal eine Abmahnung erhalten habe?

    6. Verjährt die Abmahnung irgendwann?


    Schon mal vielen Dank für jede Hilfe, da ich gerade wirklich Angst habe meine langjährige und absolut lieb gewonnen Wohnnung durch den kleinsten Fehler zu verlieren.
    Martin

  • Hallo,

    du gibst wenigstens zu, dass du Mist gebaut hast. Anders kann man das auch nicht bezeichnen.

    Schwer zu sagen, wie du aus der Sache herauskommst, ich persönlich denke aber, es wäre das beste, du sprichst offen mit deinem Vermieter und erklärst ihm die Situation. Wichtig ist natürlich, dass du auch wirklich aufhörst die Wohnung als Unterkunft für Durchreisende zu gebrauchen.

    Hier zu den einzelnden Punkten:
    Du kannst davon ausgehen, dass die Screenshots Gültigkeit haben. Um diese zu widerlegen müßtest du dem Richter schon ins Gesicht lügen und glaubhaft machen, das das alles nicht stimmt. Das ist vor Gericht nicht so ohne. Am ende könnte es dann zu einer Vereidigung kommen. Spätestens dann kannst du nicht mehr lügen.

    Aber da du "nur abgemahnt wurdest, brauchst du es nur zu unterlassen, um nicht gekündigt zu werden.

    Mit dem Untermieter mußt du natürlich glatt ziehen. Den kann er dir eigentlich nicht verbieten. Eigentlich heßßt dabei, dass du ihn überzeugen mußt, dess es ein echter Untermieter ist. Wenn ich allerdings die Geschichte mit der Feundin und die Frage nach dem Couchsurfing lese, habe ich das Gefühl, dass du deine Wohnung nicht vertragsgemäß nutzt.

    Abmahnung beziehen sich immer auf einen bestimmten Verstoss. Vermietest du wieder an Touristen gilt Sie. Bist du laut, müßtest du erst wegen Lärm abgemahnt werden.

    Gruss
    H H

    dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!