Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wie der Mietvertrag es sagt, mußt du nur die objektiv notwendigen Schönheitsreparaturen durchführen. Was objektiv erforderlich ist, läßt sich von hier aus natürlich nicht sagen. Da ihr dort inzwischen 4 Jahre wohnt, wird der eine oder andere Raum sicher fällig sein.

    Ob und in welchem Raum einfach übergestrichen werden kann ist auch von der Lage vor Ort abhängig. Beim Überstreichen empfehle ich gute Farbe zu kaufen, die besser deckt, damit man etwas dünner malen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein weiterer dünner Anstrich, wenn er dann gut durchgeführt ist, einen fachgerecht gestrichenen Raum in einen nicht mehr fachgerechten verwandelt.

    Die Klausel selbst scheint mir nicht unzulässig zu sein, so dass ihr kaum aus den Schönheitsreparaturen herauskommt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    die Kosten für den Warmwasserkollektor sind im Prinzip Heizkosten und keine Wasserkosten. Er erzeugt schließlich kein Wasser, sondern Wärme. D.h. die Wasserkosten (ob sie nun richtig oder falsch sind) betragen nicht knapp 1000 Euro, sondern eher gut 600.

    Die Kosten für den Kollektor können als Betriebskosten angesetzt werden, da sie der Wasseraufbereitung dienen. Das geht allerdings nur, wenn sie tatsächlich als wiederkehrende Kosten anfallen. Ob die Kosten am Ende tatsächlich 431,89 Euro betrugen kannst du den Unterlagen des Vermieters entnehmen.

    Gartenwasser kann u.U. vom Abwasser befreit werden. Dafür muss die Gartenwasseruhr aber ein offiziell vom Wasserversorger anerkannter Zähler sein und der Verbrauch muss denen auch gemeldet werden.

    Was hat denn dein Vermieter zu deiner Behauptung, die Abrechung sei eine Farce gesagt? Ich persönlich würde nicht immer gleich unterstellen, jemand will dich über den Tisch ziehen. Vielleicht ist nur der eine oder andere Fehler drin, der sich ohne Probleme korrigieren läßt, wenn man vernünftig drüber spricht.

    Noch interessehalber: unter 500 Euro für eine nagelneue Dopplehaushälfte mit 103m², klingt für mich extrem günstig (selbst für geförderten Wohnungsbaubau). In welcher Region wohnst du?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    klar haben viele ähnliche Erfahrungen. Ich denke jeder hat schon mal eine Wohnung gekündigt und mußte dann bis zum Ablauf der Kündigung die Miete zahlen.

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dein Vermieter wirklich damit einverstanden war, dass so mal eben aus der Wohnung ausziehst und dann für den letzten Monat auch nur noch die Kaltmiete bezahlt hast. Da habt ihr doch nur das gehört, was ihr hören wolltet (ähnlich, wie in der Werbung). Der Vermieter hat sicher gemeint, dass du nicht bis zum Ende der offiziellen Kündigungsfrist zahlen mußt.

    Es ist m.E. noch relativ nett vom Vermieter, dass du trotz des kurzfristigen Auszugs nur eine Kaltmiete zahlen mußt. Wenn du im September gekündigt hast, müßtest du eigentlich bis 31.12. Miete zahlen.

    Dass du die Nebenkosten für den August zahlen mußt, ist doch selbstverständlich. "ich war ab Mitte Juli nicht mehr da", was ist denn das für eine Aussage. Hast du für Monate in denen du im Urlaub warst auch nur die Kaltmiete gezahlt?

    Etwas anderes wäre es, wenn er tatsächlich ab dem 01. September einen Nachmieter hatte, der auch tatsächlich die volle Miete gezahlt hat (und nicht wegen irgendwelcher Renovierungen erst ab Oktober).

    Gruss
    H H

    P.S. willkomen in der Welt der Erwachsenen. Da muss man die Verträge, die man abschließt tatsächlich einhalten.

    Hallo,

    natürlich kannst du behaupten, du hättest die Kündigung nie bekommen. Ob du im Zweifel auch einem Richter ins Gesicht lügen kannst ist sicher eine andere Frage. Vielleicht sogar unter Eid. Wenn dein Vermieter dann einen Zeugen hatte, siehst du dann richtig alt aus.

    Für mich immer erstaunlich wie kreativ Leute wie du werden, wenn es darum geht andere zu betrügen. Aber wenn es darum geht die Miete zu zahlen, fehlt es hinten und vorne an Ideen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    es muss nicht zwingend Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk sein. Theoretisch reicht es, wenn die Wand schlecht isoliert ist.

    Durch die Konvektion (Wärmewanderung) steigt die erwärmte Luft über der Heizung nach oben. Dadurch strömt die kältere Luft von unten an die Heizung und gibt die Feuchtigkeit an der kalten Wand ab.

    Wenn der Schimmel nur an den Heizungen und nicht an Stellen ohne Heizkörper auftritt, dann halte ich eine Durchfeuchtung von unten für unwahrscheinlich (der Schimmel wäre an anderen Stellen dann wesentlich schlimmer). In diesem Fall könnte es ausreichen die Stellen mit einer Styroportapete besser zu dämmen. Durch besseres Lüften oder eine Lufttrockner ließe sich die Feuchtigkeit zukünftig dann auch noch reduzieren.

    Wenn es sich tatsächlich um aussteigende Feuchtigkeit handelt, ist es natürlich schwierig.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich habe den Eindruck, deine Frage lautet:
    Wie kann ich als Mieter in der obersten Etage prüfen, ob die Wartung in der Zentralheizung im Keller regelmäßig durchgeführt wird?

    Antwort: indem du den Vermieter fragst. Bei Zweifeln könntest du die Belege/Wartungsrechnungen einsehen.

    Im Normalfall werden die Heizungswartungen auch über die Betriebskosten abgerechnet. Wenn die dort fehlen, ist das ein Indiz, dass nichts gemacht wurde.

    Falls du eine Gasetagenheizung hast, könnte es durchaus sein, dass du für die Wartung zuständig bist.

    Gruss
    H H

    Hallo Mirrii,

    so schnell schießen die Preußen nicht.

    Zuerst mußt du den Prozeß verlieren, dann muß erst das Urteil geschrieben und zugestellt werden, dann muß der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, dann muß dieser einen Termin machen und ankündigen.

    Bis zur Räumung kann es also im schnellsten Fall noch etliche Tage, im Normalfall ein paar Wochen und im längsten Fall viele Wochen dauern.

    Nur interessehalber, warum wirst du denn geräumt, Miete nicht gezahlt?
    Dann kannst du der fristlosen Kündigung und der daraus resultierenden Räumung unter Umständen durch die vollständige Begleichung der Mietschulden umgehen. Sprich mit der Wohnungsnothilfe.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo Dirk,

    ich sehe es wie toffer2105: Der Mietvertrag enthält keine starren Fristen, da diese in §10 Nr.3 explizit aufgeweicht worden sind. M.E. ist die Renovierungsklausel nicht unbedingt ungültig.

    Ich würde an deiner Stelle davon ausgehen, dass du die Renovierung entsprechend durchführen mußt. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass du die ganze Wohnung inkl. der zu lackierenden Flächen neu streichen mußt. Das hängt eher davon ab, wie die Wohnung beim Einzug aussah, wie lange du dort gewohnt hast, ob du zwischendurch etwas gemacht hast und vor allem, wie die Bude jetzt aussieht.

    An deiner Stelle würde ich mich rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und die Sache mal durchsprechen. Vielleicht gibt es ja eine einfache Lösung z.B. du streichst alle Wände neu, dafür machst du keine Lackierarbeiten.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es muß nicht unbedingt um eine Vorrauszahlung gehen. Es könnte auch so sein, dass der Mieter selbst für die Brennstoffversorgung zuständig ist. In einem Einzelhaus, ist das nicht auszuschließen.

    In dem Fall will der Vermieter, dass der Inhalt des Öltanks abgekauft wird. Ist eigentlich nicht zu beanstanden, allerdings muss sowohl die Menge des Öls und der derzeitige Markpreis angesetzt werden.

    Menge: Zu jedem Tank gibt es sog. Peiltabellen, mit denen man die cm in Liter umrechnen kann.
    Preis: zur Zeit ist Heizöl günstig. 66ct/ltr. D.h für die 2750 Euro kriegst du 4166 Liter. D.h. die Tanks müßten voll sein und noch ein Fass daneben stehen. Eventuell hat er die Menge schlecht geschätztund als Preis 80ct/ltr angenommen (war lange in dem Bereich).

    Ich würde mir auf jeden Fall zusichern lassen, dass du bei deinem Auszug das verbliebene Öl erstattet bekommst.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    nicht einfach dein Fall. Bei Schimmel kommt es immer auf die Ursache an.

    Hier ein paar grundsätzliche Überlegungen:
    Fenster die "nur" ziehen sind keine Grund für Schimmelbildung. Eher im Gegenteil. Durch den ständigen Zug hast du sogar eine zusätzliche Lüftung (das soll nicht heißen, dass undichte Fenster gut sind).

    Heizkosten von 631 Euro für 7 Monate in einer 80 qm-Wohnung , klingen erstmal eher niedrig. Kommt aber auf Baujahr des Hauses an und ob Warmwasser inkludiert ist. Oder waren die 631 nur die Nachzahlung?

    Ein schnelles Auskühlen der Wohnung und die kalte Wand spricht sehr stark dafür, dass die Isolierung schlecht ist.

    Alles zusammen genommen (niedrige Heizkosten und schlechte Isolierung), klingt es für mich eher so, als wenn die Feuchtigkeit von innen kommen könnte. Damit wäre durch ein besseres Lüften der Schimmel möglicherweise vermeidbar gewesen. Allerdings gbt es beim Lüften durchaus Grenzen der Zumutbarkeit. Wie oft lüftest du denn?

    Die Geschichte mit dem Inkasso und dem Amtsgericht (Mahnbescheid?) ist mir nicht ganz klar. Dann muß es scheinbar eine Geldforderung des Vermieters geben. Was fordert er denn?

    Davon ausgehend, dass du die Wohnung behalten und das Schimmelproblem lösen möchtest, würde ich an deiner Stelle folgendes machen.
    Die kalte Wand mit einer Isoliertapete (dünne Styropor Schicht) versehen, dann Rauhfaser und anstreichen.
    Fenster mit Tesamoll o.ä. abdichten.
    Besser Lüften oder einen Raumtrockner kaufen.

    Es ist sicher schwer nachzuweisen, dass der Schimmel garantiert nicht von dir kommt. So dass ich versuchen würde das Problem wie o.g. zu lösen. Zeit hast du scheinbar genug und so teuer sind die Tapeten und die Farbe nicht.

    Bezüglich der Forderungen kann ich nichts raten, weil das unklar ist. Ich würde aber versuchen, die Forderung nicht noch zu erhöhen. D.h. lass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn du dir nicht absolut sicher bist, dass du gegen den Schimmel nichts hättest tun können.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechstberatung

    Hallo bennyme,

    jetzt wird es langsam lästig. Dir kann hier wirklich keiner sagen, in welchem Verhältnis die Miete zu den Nebenkosten im Jahre 2006 festgelegt wurden. Wie auch?? wenn du selbst es nicht einmal weißt.

    Aber interessant, du kriegst nach 8 Jahren eine erste Mieterhöhung von 3% und versucht dich drumrum zu winden, wie ein Aal. Und dann wunderst du dich auch noch, dass nicht alle Mitmenschen bewundern, was du für ein "Schlitzohr" bist. Tut mir leid, von meiner Seite keinerlei Verständnis.

    Ein letzer Gruss, da ich zu deinem Thema nichts mehr schreiben werde.

    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,
    was siehst du nicht ein? Dass du die Betriebskosten, die du verursacht hast bezahlen sollst?

    Dein Vermieter hat nach der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Ich gehe davon aus, dass die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, so dass er die Abrechnung für 2013 bis zum 31.12.2014 schicken muß.

    Was passiert, wenn du ihm deine Adresse einfach nicht sagst und er deshalb nicht schafft die Abrechnung bis zum 31.12.2014 zuzuschicken kann ich nicht sagen. Ich denke, dass er dir in dem Fall durchaus eine gewisse Arglist unterstellen und die Abrechnung auch verspätet zustellen könnte. Die Kosten für die Adressermittlung müßtest du in dem Fall auch noch zahlen.

    So wie ich die Sache sehe, kommst du um die Abrechnung nicht drumherum. Ob du es einsiehst oder nicht.

    Gruss
    H H

    Hallo bennyme,

    was verstehst du denn an dieser einfachen Angelegenheit nicht?

    Dein Vermieter müßte bei der Mieterhöhung die Nebenkosten rausrechnen und die Nettomiete in Relation zum Mietenspiegel setzen. Dann kann er die Nettomiete erhöhen und den Betriebskostenanteil wieder draufrechnen.

    Aber du schreibst auch irgendetwas davon, dass du vermeiden willst mit einer Anerkennung Fakten zu schaffen, also auch das vermieden willst. Stattdessen machst du irgendwelche konfusen Annahmen, dass die Kaltmiete die gesamte Teilinklusivmiete übersteigen müßte. Das würde bedeuten, die NK-Pauschale war 0 Euro.

    Naja, mach was du willst. Es ist so, wie ich angenommen habe, du willst deinen Vermieter übervorteilen und auf unbestimmte Zeit Mieterhöhungen umgehen.

    Hier ist wieder ein Fall, dass ein Vermieter es nicht so genau genommen hat und es einfach haben wollte. Jetzt will er die Miete um 3% erhöhen und der Mieter fängt an ihm, die Pragraphen und obskure Rechnungen um die Ohren zu hauen.

    Wohl dem, der dich nicht als Mieter hat.

    Over and Out
    H H

    Bennyme, was ist eigentlich dein Problem?

    Möchtest du herleiten, dass bei deinem Vertrag ein Mieterhöhung aus formalen Gründen auf ewig unmöglich ist?
    Das wird dir nicht gelingen.

    Eine Bruttomiete kann selbstverständlich angehoben werden. Rein formal ist die derzeitige Mieterhöhung sicher nicht rechtssicher, so dass du eine durchaus eine Verzögerung erreichen könntest. Du solltest dir aber gut überlegen, ob du wegen 12 Euro/3% Erhöhung diesen Ärger auf dich nehmen willst.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    bei einem Vergleich in einem laufenden Verfahren verdient ein Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung mehr, als bei einem Urteil, weil er noch eine Einigungsgebühr draufschlagen darf (die bemisst sich eigentlich nach dem Vergleichswert). Ich bin da aber auch kein Fachmann. Wenn du die Rechnung überprüfen lassen willst, kann dir wahrscheinlich die Anwaltskammer helfen.

    Das ist sicher ein gutes Beispiel für alle klagefreudigen Mitbürger.
    Dein Vermieter wollte gar nichts zahlen und dein Vorschlag war 10.000 Euro zu kriegen.
    Jetzt kriegst du 5.000 und zahlst davon 3000 an den Anwalt und etwa 200 ans Gericht. Bleibt 1.800 Euro!
    Dein Vermieter zahlt auch 3000 an seinen Anwalt, 200 ans Gericht und 5000 an dich. Macht 8400 Euro (falls er einen Anwalt hatte)!

    Insgesamt sind also 8.400 Euro gezahlt worden. Da hat sich das Verfahren doch gelohnt - für die Anwälte.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    was die davon haben, ist doch klar. Die Verwaltung ist garantiert mit dem Makler verbandelt. Es ist ein kleiner Trost, zu wissen, dass der Abkassiererei der Makler bald endlich ein Riegel vorgeschoben wird (nützt dir aber nichts mehr).

    Wenn dir die Sache so wichtig ist, hast du immer die Möglichkeit die gezahlte Maklerprovision anschließend zurückzufordern (notfalls per Gericht). Also erst unterschreiben und zahlen und hinterher beweisen, dass hier deine Notlage unberechtigterweise ausgenutzt wurde. Ich persönlich würde es aber nicht machen, weil das immer mit einem Risiko und garantiert mit viel Ärger verbunden ist.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    Zudem habe ich ein Problem, welches mir auch Bauchschmerzen bereitet: Uns wurde zum 28.02.15 gekündigt (angeblich wie abgesprochen, nur leider weiß ich davon nichts) Honigsuppe

    ?? Wie, du weißt nichst von deiner Kündigung??

    Auch ich empfehle dir es damit zu versuchen, deinen Vermieter alias "der Alte" (unglaublich) zu bitten und nicht aufzufordern. Möglicherweise hilft es, wenn du ihm freundlich darauf hinweist, dass es auch für ihn gut ist, wenn du schnell eine Wohnung findest.

    Falls du es nicht schaffen solltest, kannst du dich auf eine Räumungsklage und Schadenersatzforderungen vorbereiten, wenn der Enkel mit seiner Familie ins Hotel muß, weil du nicht raus bist.

    Zu deinen Bauchschmerzen möchte ich noch erwähnen: Was denkst du, welche "Bauchschmerzen ein krebskranken Mann und dessen Familie haben, wenn sie mit einer Mieterin zu tun haben, die berechtigterweise wegen Eigenberarf gekündigt wurde und es vielleicht nicht schafft sich innerhalb von 3 Monaten eine neue Wohnung zu suchen.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    Bei geringer Feuchtigkeit im Keller habe ich so meine Methode.Lt.Chemie verbinden sich Hydrogenium und Natriumchlorid sehr gut, das
    mache ich mir zunutze. Ich stelle eine Schüssel mit Streusalz in den Keller, dieses ist nach einigen Tagen naß. Dies darin befindliche
    Wasser ist schon nicht mehr im Keller, das Salz wird getrocknet und evtl. wieder mal verwendet.

    Einen Keller mit Streusalz zu entfeuchten und das Salz dann hinterher im Ofen zu trocknen? Viel ineffizienter geht es doch wohl nur noch mit Trockenpusten.

    Es gibt in jedem Baumarkt Entfeuchter, die mit einem speziellen Salz (Calziumchlorid) gefüllt sind. Das funktioniert besser, wenn man es unbedingt chemisch machen möchte. Bessere Alternative sind elektrische Entfeuchter. Die kosten um 150 Euro und holen bis zu drei Liter Wasser pro Tag aus der Luft.

    Gruss
    H H

    Gruss

    Hallo,

    mal davon ausgegangen, die Heizungsreparatur kostet 3000 Euro und dein Vermieter kann seinen Anteil (müßten bei 2 von 3 Wohnungen um 2000 sein) dann hättest du die Möglichkeit einzuspringen und das Geld über nicht gezahlte Miete zurückzuholen. Bei 100% Mietkürzung sind 2000 Euro in absehbarer Zeit doch wieder drin (ich weiß natürlich nicht wieviel Miete du zahlst).

    In der Zwischenzeit würde ich mir auch mit Heizlüftern helfen. Die Dinger kosten nicht die Welt (ab 30 Euro im Baumarkt). Auch die Ausgaben (genau wie der Strom dafür) sind doch ruckzuck wieder eingespart, wenn man dafür keine Miete zahlen muß. Das wäre auch eine lägerfristige Möglichkeit, falls du das Geld für die Reparatur nicht auslegen kannst.

    Ob du zum Anwalt gehts mußt du selbst entscheiden. Das wäre auch wieder Geld, dass du vorstrecken mußt. Und wenn beim Vermieter nichts ist, dann muß auch das über die Miete eingespart werden. Die Rechstlage scheint relativ klar zu sein, so dass für die Sache auch der Mieterverein helfen könnte. Immerhin sitzt du hier mit der Möglichkeit die Miete zurückzuhalten am längeren Hebel.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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