Hallo,
oder du kannst dir den Aufwand sparen und dir für wenige Euro Dichtungsband im Baumarkt kaufen. Damit sind die Fenster ruck zuck abgedichtet.
Gruss
H H
Hallo,
oder du kannst dir den Aufwand sparen und dir für wenige Euro Dichtungsband im Baumarkt kaufen. Damit sind die Fenster ruck zuck abgedichtet.
Gruss
H H
Hallo Doro,
du gehst mir so einer Sache zum Anwalt?
Der Sachverhalt ist doch klar. Es ist ein Kündigungsausschluss von 24 Monaten vereinbart und das hat dein Freund so unterschrieben.
Aber egal, für viele Leute sind abgeschlossene Verträge ja nur optional.
Gruss
H H
Seltsam? Aber so steht es geschrieben...
Hallo,
ich verstehe nicht, dass es immer wieder Vermieter gibt, die derartige Klauseln in den Vertrag nehmen. Schon das Wort "Reihenfolge" macht gar keinen Sinn. Damit wäre es aber keine starre Frist, weil "Reihenfolge" nicht "Abständen" bedeutet. Unabhängig davon ist aber die Endrenovierungsklausel und damit der ganze Passus ungültig.
Wenn solche Vermieter dann an ausgebuffte Mieter gelangen, sind sie am A...
Gruss
H H
Wenn eine vergleichbare Wohnung mehr als das dreifache einer anderen verbraucht, sollte das schon zum (nach-)denken anregen. .
Die Wohnungen sind ja toll vergleichbar. Fast gleich groß und die eine hat nur einen Kamin mehr, als die andere. Sehr clever, Berny!
Nun zur Sache,
wenn Mieter 1 einen Kaminofen hat, dann ist es durchaus nachvollziehbar, dass seine anderen Heizkosten niedriger sind.
Und wenn Mieter 2 für eine 85qm Wohnung knapp 1000 Euro pro Jahr an Heizkosten zahlt, klingt das nicht gerade dramatisch.
Alles in allem ist es natürlich schwer ohne Detailwissen eine genaue Aussage zu treffen. Für mich sieht es aber so aus, als ob es passen könnte.
Gruss
H H
Hallo,
ich denke den Weg zum Anwalt kannst du dir sparen. Du hast die Wohung so angemietet wie sie war/ist und kannst jetzt nicht erwarten, dass jetzt alles sofort nach deinen Wünschen hergerichtet wird.
Bezüglich des Bades kann ich deinen Ärger verstehen, allerdings darfst du die Sache auch nicht so überspitzt sehen.
Wieso sollte die Wohnung nicht benutzbar sein, weil ihr das Bad nicht benutzen mögt?
Der Vormieter hat dort auch gewohnt und ihr habt die Wohnung so übernommen. Eine rückwirkende Mietminderung ist ohnehin nicht möglich.
Morgen kommt jemand und sieht sich das Bad an. Das solltest du erstmal abwarten.
Gruss
H H
Hallo Braunbärberlin,
du weisst ja scheinbar ganz genau, wie die Rechtslage ist. Vielen Dank für die Beleerung.
Mach doch was du willst.
Gruss
H H
Hallo,
wie kommst du denn darauf, dass ein abgebrochener Schlüssel Vermietersache ist?
Das würde nur dann gelten, wenn es sich um ein alterschwaches oder extrem schwergängiges Schloss gehandelt hätte. Bei Mieterverschulden ist der Mieter schadenersatzpflichtig.
Gruss
H H
Wenn ich höre, dass der Schaden 2 Uhr Nachts entstanden, mache ich mir meine Gedanken.
Hallo,
so lange du das Fernsehprogramm deines Nachbarn durch die Wand nur hören und nicht sehen kannst, gibt es wenig Möglichkeiten etwas vom Vermieter zu verlangen.
Es klingt allerdings schon merkwürdig, dass du den Rauch aus der Nachbarwohnung riechst. Ich stimme den anderen zu. Es muß doch möglich sein herauszufinden, wo die undichte Stelle ist. Bist du sicher, dass der Geruch vom Nachbarn kommt und nicht durch deine Klamotten eingeschleppt wurde?
Gruss
H H
Das Badezimmer ist vllt 4 qm groß und nicht kalt, da die Tür ja dort offen steht. Es gibt keine Fenster und die Lüftung ist defekt. Jetzt soll ich die Tür geschlossen halten, wenn ich geduscht habe und dort alles beschlagen ist? Und für den dort aufkommenden Schimmel an der Decke muss dann auch ich aufkommen und nicht der Vermieter?
Du schreibst es doch so schön: "die Lüftung ist defekt". Damit hast du das Problem erkannt. So lange die Lüftung nicht repariert ist, wird sich an deinem Problem nichts ändern. Hast du deinen Vermieter denn schon darüber informiert?
Gruss
H H
Ach Berny,
jetzt wird es langsam erbärmlich. Deine Beiträge werden immer magerer. Dumme Kommentare und Korrekturen von Tippfehlern.
Hast du nichts anderes zu tun?
Gruss
H H
Hallo,
ich wäre nicht so sicher, dass das unwirksam ist.
Da die 150 Euro und die 75 Euro sich widersprechen würde automatisch 75 Euro greifen und dass ist zulässig. Es ist auch eine Obergrenze angegeben. Die Höchstsummer darf allerdings maximal 8% der Jahresnettomiete ausmachen. D.h. wenn deine Nettokaltmiete über 417 Euro liegt könnte die Klausel durchaus wirksam sein.
Die Renovierungsklausel könnte ebenfalls in Ordnung sein.
Das sieht nach einem Fall aus, der am Ende durch die Gesinnung des Richters entschieden wird, falls es so weit kommt.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Hallo,
der Vermieter hat doch einen Lösungsansatz gegeben. Die Kälte und die Feuchtigkeit kriegt ihr nur durch Heizen und Lüften raus. Da keine Heizung installiert ist, muss eben ein mobiles Gerät her. Wenn die Miete gering genug ist, ist das doch eine Alternative sein.
Wenn ihr das kalte Badezimmer permanent offen habt, ist es kein Wunder, dass es dort schimmelt. Dann kondesiert die gesamte Feuchtigkeit der warmen Luft an den Wänden und der Decke im Bad.
Gruss
H H
Hallo,
die Kleinreparaturklausel würde in diesem Fall greifen, so dass du den Installateur bezahlen müßtest, wenn der Betrag als Kleinreparatur gilt.
Ich finde dein Angebot eine neue Armetur zu kaufen und diese gleich einbauen zu lassen. Wie ihr dann abrechnet müßtest du mit dem Vermieter abstimmen. Dafür gibt es keine Regel. Mach ihm doch mal einen Vorschlag. z.B. Du die Armatur, er den Einbau.
Gruss
H H
P.S. ärgere dich nicht über Berny und Kolinum das sind die Forumdinos. Die benehmen sich wie Waldorf und Statler, die Opas aus der Muppetshow. Wenn denen eine Frage nicht passt, gibt's nette Kommentare.
Hallo,
so ist es eben in einer WG. Man hängt da eben mit drin, auch wenn du jetzt theoretsich für etwas bezahlst, was du nichtt genutzt hast.
Grundsätzlich enstehen auch verbrauchsabhängie Nebenkosten, wenn du nicht zu Hause bist. Z.B. wird bei den Heizkosten an Anteil (30-50%) nach qm abgerechnet. Und warum sollte dein Mitbewohner z.B. den Strom für den Kühlschrank alleine bezahlen, wenn er ihn so weiterbenutzt hat, wie bisher, oder das Beheizebn der Gemeinschaftsräume usw.
Gruss
H H
Hallo,
ich halte es nicht für unnormal, dass so eine Arbeit nicht über die Feiertage durchgeführt wird. Darüber würde ich mich an deiner Stelle nicht beschweren. Der Vermieter hat schließlich den Schimmel bereits entfernt.
Aber irgendetwas anderes kann da nicht stimmen. Wenn die Schimmelursache an der Aussenwand liegt, wird eine Erneuerung des Innenanstrichs nichts ändern. Genauso wenig, wie eine neuen Tapete gegen die Kälte schützt.
Wenn die Aussenwand tatsächlich so kalt ist, dann muss eine Isolierung drauf, sonst baut sich der Schimmel schnell wieder auf.
Gruss
H H
Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?
Besten Dank!
Hallo,
es kommt sicher immer auf den Versicherungsvertrag an, aber die fatalen Schäden "Wasser" oder "Feuer" sind im allgemeinen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese wird vom Vermieter bezahlt und über die Betriebskosten umgelegt. Diese Versicherung zahlt erstmal verschuldeninabhängig und würde versuchen sich bei grober Fahrläßigkeit das Geld zurückzuholen. Einen Regressanspruch hat die Versicherung aber nur gegen den Verursacher persönlich und nicht gegen die Mitbewohner.
Problematischer ist es mit anderen Schäden. Für eine demolierte Einbauküche oder das ruinierte Parkett sind alle Mieter genauso gesamtschuldnerisch haftbar, wie für die Miete.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Hallo flow.erin,
das ist leider in diesem Forum so. Berny und Kolinum dominieren die Themen und entscheiden welche Fragen "blöd" sind und was Mietrecht ist. Du kannst noch von Glück sagen, dass du noch nicht beleidigt worden bist (Pass mal auf, was die jetzt mit mir machen).
Zu deinem Thema. Auch wenn deine Verärgerung theoretisch nachvollziehbar ist, so gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der du nicht dein volles Drittel bezahlen mußt.
Deine Mitbewohner haben nicht Unrecht, wenn sie behaupten, dass sie keine Sonderkosten verursacht haben. Du kannst die beiden nicht auf Zusatzkosten in den Gemeinschaftseinrichtungen hängen lassen, nur weil du nocht da warst. Beide haben weder die Heizung, noch den Kühkschrank usw. mehr benutzt als vorher.
Wenn du also einen Nachlass haben willst, dann nur in Absprache mit beiden Mitbewohnern.
Bei der Heizung mußt du zusätzlich bedenken, dass hier ein Anteil (30-50%) nach qm abgerechnet wird. Somit hatte dein Zimmer auf jeden Fall einen Verbrauch.
Zwischen der dritteligen Abrechnung und deiner (erst halbieren) besteht sowieso nur ein Unterschied von 50 Euro. Da würde ich keinen Streit vom Zaun brechen.
Gruss
H H
"und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt."
- Was soll denn dieser geistige Dünnpfiff? Es sieht doch so aus, dass dieser Aufwand garnicht erforderlich ist, da nicht feststeht, wie der Zustand der Mietsache ist UND wie sie zurückzugeben ist. Ich tippe auf besenrein und ohne Beschädigungen.
:p
Hallo Berny,
es wird jetzt langsam armseelig was du von dir gibst.
Jetzt fängst du an mich zu beleidigen. Willst du jetzt allen anderen regelmäßigen Lesern des Forums beweisen, dass ich mit meinen gelegentlichen Kritiken zu deinen Beiträge recht hatte?
Gruss
H H
Hallo Sascha,
wenn du dich zukünftig vernünftig verhälst, gibt es keinen Grund gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Fall, dass die Abmahnung irgendwann doch gegen dich verwendet wird, würde ein Gericht die sie sowieso überprüfen.
Grundsätzlich halte ich es aber, wie die anderen, für dreist sich so zu benehmen. Allein, wie du über die Nachbarn schreibst, zeigt ein sehr despektierlichen Verhalten gegenüber deinen Mitmenschen.
Gruss
H H
Hallo Juppi,
wenn deine Schwester nur diese zwei Sätze im Mietvertrag hat, dann sehe ich keine Grund, dass die Vereinbarung ungültig sein sollte. Zu einer kompletten Renovierung scheint ihr aber nicht verpflichtet zu sein. Ihr müßt die Wohnung lediglich in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Vielleicht sehen einige Räume ja noch vernünftig aus.
Ich sehe es so: Vertrag ist Vertrag und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt.
Das Angebot einer besenreinen Übergabe ist doch gar nichts. Kein Wunder dass dem Vermieter das zu wenig ist.
Gruss
H H
Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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