Gesamtschuldnerische Haftung in WG-Mietvertrag ein unkalkulierbares Risiko?

  • Ich bin kurz davor einen WG-Wechsel zu vollziehen. Bisher hatte ich einen Untermietvertrag, in der neuen WG sind alle Mieter Hauptmieter, daher besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Mir wurde nun seitens der Familie nahe gelegt dieses Risiko nicht einzugehen, da man dieses nicht kalkulieren könne bei evt von anderen verursachten Schäden. Eine Teilhaftung seitens des Vermieters wird mit der Begründung ausgeschlossen, es handele sich dabei nur um die Sicherstellung von Miete- und Betriebskostenzahlungen. Kann mir jemand einen Rat geben, ist es wirklich ein zu großes Risiko?
    Mir geht es weniger um die Mietkosten eines Mitmieters sowie Nebenkosten für die man haftbar gemacht werden kann, das ist ein vergleichsweise geringes Risiko. Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?

    Besten Dank!

  • Wenn Sie einen gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben, haften Sie für alle Eventualitäten gesamtschuldnerisch. Jeder für alle.
    Auch können Sie nur gemeinsam kündigen. Das ist erfahrungsgemäß das gröste Problem.
    Z.B.
    - Einer zahlt die Miete nicht
    - Einer kann sich in die Gemeinschaft nicht oder nur schlecht einfügen
    - Mögliche Ortswechsel (familiär, beruflich)

    Die Warnungen Ihrer Familie sind begründet.

    Ich muß allerdings gestehen, das mein Sohn ebenfalls eine WG gegründet hat. Aber beide kennen sich schon als Kleinkinder, waren beruflich oft zusammen und sind verwandt.
    Wildfremde Menschen sind wie Katzen im Sack.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (10. Januar 2015 um 11:22)

  • gloom33:

    "in der neuen WG sind alle Mieter Hauptmieter, daher besteht eine gesamtschuldnerische Haftung."
    - Richtig, so isses.

    "Eine Teilhaftung seitens des Vermieters ..."
    - Ähem, verstehe ich etwas falsch?

    "Kann mir jemand einen Rat geben, ist es wirklich ein zu großes Risiko?"
    - Hier ist es öfters Thema...:(

    "Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft"
    - Nein, es gilt das Verusacherprinzip lt. BGB.

    "oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?"
    - Kommt auf den Versicherungsvertrag an.

  • Vielen Dank Berny, das klingt vielversprechend:

    "Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft"
    - Nein, es gilt das Verusacherprinzip lt. BGB.

    Können andere das bestätigen oder gibt es da auch Ausnahmen, beispielsweise für den Fall dass der Verursacher nicht zahlen kann und daher die anderen für den Schaden aufkommen müssen?

    Ist mir bisher eine große Hilfe, besten Dank schonmal!

  • Zitat

    Können andere das bestätigen oder gibt es da auch Ausnahmen, beispielsweise für den Fall dass der Verursacher nicht zahlen kann und daher die anderen für den Schaden aufkommen müssen?


    Wie die Überschrift schon sagt, gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung und daher kann ich die Aussage von berny nicht bestätigen. Innerhalb einer WG haftet ganz klar der Verursacher gegenüber seinen Mitbewohnern, aber nicht gegenüber dem Vermieter.

  • Innerhalb einer WG haftet ganz klar der Verursacher gegenüber seinen Mitbewohnern, aber nicht gegenüber dem Vermieter.


    Richtig. Und ggü dem VM haften die M, und zwar ein jeder gesamtschulnerisch.

  • Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?

    Besten Dank!

    Hallo,

    es kommt sicher immer auf den Versicherungsvertrag an, aber die fatalen Schäden "Wasser" oder "Feuer" sind im allgemeinen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese wird vom Vermieter bezahlt und über die Betriebskosten umgelegt. Diese Versicherung zahlt erstmal verschuldeninabhängig und würde versuchen sich bei grober Fahrläßigkeit das Geld zurückzuholen. Einen Regressanspruch hat die Versicherung aber nur gegen den Verursacher persönlich und nicht gegen die Mitbewohner.

    Problematischer ist es mit anderen Schäden. Für eine demolierte Einbauküche oder das ruinierte Parkett sind alle Mieter genauso gesamtschuldnerisch haftbar, wie für die Miete.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Man kann sich hier nur mit weiteren Verträgen absichern. Doch die Schuld und das Risiko ist bei einem Hauptmieter für eine Wohnung die Selbe...Auch die andere Versicherungen müssen hier in Kenntnis gesetzt werden. Die Ermittlung der Risikostufen ist jedoch von Anbieter zu Anbieter extrem unterschiedlich.

  • Maggy, wenn ein Thema seit mehr als 14 Tagen abgearbeitet ist, muss man doch nicht nochmal neu aufrollen... Oder willst Du damit nur möglichst schnell möglichst viele Beiträge in Deiner Statistik stehen haben? :cool:

  • Maggy, wenn ein Thema seit mehr als 14 Tagen abgearbeitet ist, muss man doch nicht nochmal neu aufrollen... Oder willst Du damit nur möglichst schnell möglichst viele Beiträge in Deiner Statistik stehen haben? :cool:


    Genauso isses. Ich hoffe nur, dass sich solche Eintags(schmeiss)fliegen nicht so lange halten.

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