Beiträge von H Hamburg

    Niemand hindert den Vermieter. Wenn er wollte, könnte er hier seine Meinung äußern.

    Ansonsten, Herr/Frau Kolinum, wieso definieren Sie das hier als ein Meinungsforum? Die URL heißt mietrecht-hilfe.de. Die User erwarten hier Hilfe von anderen. Alle, die die gefragten Themen bereits einmal selbst hatten, können durch Informationen helfen. Meinungen interessieren nicht.

    Hallo Maik,

    da kommt ja der Richtige!

    Wenn ich mit deine Beiträge ansehe, dann ist das nicht mehr, als deine Meinung. Fundiert sind deine Aussagen keinesfalls. Schon der tolle Rat in diesem Fall "einfach nicht zu zahlen", es stünde "Aussage gegen Aussage". Du hast ja die Kosten des Rechtsstreits nicht zu tragen.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Ich denke, dass man die Angelegenheit etwas anders sehen muss. Gekündigt wurde zum 30.06., durch ein Entgenkommen des Vermieters wurde ein Nachmieter gesucht und gefunden. Wenn dieser dann die zur Wohnung gehörenden Stellplätze nicht mitmietet, ist dies ein Problem des ausziehenden Mieters und nicht des Vermieters.

    Also ist bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit auch die Zahlung der Stellplätze fällig. Ein Gericht von dieser Sichtweise zu überzeugen dürfte nicht schwer fallen.

    Hallo,

    da wäre ich im Gericht gerne dabei. Da hätte der Vermieter schriftlich eine Nutzungsentschädigung vereinbaren müssen.

    Fakt ist, dass Stellplätze und Wohnung vertraglich verbunden sind. Ohne besondere Vereinbarung führt dies dazu, dass beides gleichzeitig abgegeben wird (oder gar nicht). Dass die Stellplätze ohne die Wohnung nicht mal mehr genutzt werden können, spricht doch eine deutlich Sprache.

    simba
    Das mit der Kaution ist natürlich ein Problem. Dann müßtest du notfalls die 480 Euro einklagen.

    Ich würde der Mietforderung für die Stellplätze auf jeden Fall schriftlich widersprechen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    glaubst du tatsächlich, dass der Vermieter so etwas durchsetzen könnte?
    Das ist Blödsinn und sicher nicht ernst gemeint. Hat aber bei einigen Bewohnern wohl seine Zweck erfüllt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das habt ihr leider falsch angepackt. In Mai eine 100% Mietminderung vorzunehmen, weil es im vorangegangenen Winter kalt war, geht nicht.

    Was ich nicht verstehe ist, warum ihr euch nicht selbst um Holz gekümmert habt. Das wird überall über Kleinanzeigen angeboten und gibt es in jedem Baumarkt. Statt zu frieren hätte ich mich lieber selbst darum gekümmert, zumal die verbliebene Frau es unmöglich machen konnte.

    Jetzt bleibt euch nichts anderes übrig, als die ausstehende Miete zu zahlen, wenn ihr nicht einen Prozeß riskieren wollt.

    Gruss
    H H

    Also wie gesagt habe ich ja die Kündigung von dem Vollstrecker nicht erhalten.
    Im Brief waren drei Zettel :
    Einmal eine direkte Kündigung von der Vermieterin an mich Adressen Unterschrift vorhanden.
    Dann noch ein Schreiben Adresskopf ist der Vollstrecker mit der Bitte mir die Kündigung zusenden.
    Der Inhalt des Textes ist sonst identisch mit der ersten.
    Dann einen Zettel von meinem Nachbarn das er im Namen meinen Vermieters mich noch mal auf die Kündigung hinweißt die beiden Schreiben zusendet und das gleichzeitig ein Schreiben an die Stadtverwaltung unterwegs ist mit dem Hinweis der Kündigung (bin hartzerin )

    Hallo,

    der Fall ist zwar komplex, sollte sich aber schnell lösen lassen, da die Kündigung m.E. unwirksam ist. Gehe am besten zum Mietverein oder schlate einen Anwalt ein.

    Von mir nur soviel:
    Eine Zustellung von einem Gerichtsvollzieher hat rechtlich nichts mit dem Inhalt zu tun. Er dient nur als besser bezahlter Postbote, der eine Zustellung sicher nachweisen kann. Du könnstest den Gerichtsvollzieher auch damit beauftragen einen Liebesbrief an deinen Freund zuzustellen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Letzes Jahr wurde bei uns im Haus eine neue Heizungsanlage eingebaut. Gebracht hat es nicht viel. Freuen uns schon auf die nächste NK Abrechnung,bzw. Endabrechnung.
    Moderniesierung wurde 3 Tage vorher schriftlich bekannt gegeben. Ich war zu diesem Zeitpunkt Hochschwanger. 3 Wochen vor ET. Das ganze dauerte 4 Tage, in einer kalten Wohnung, Anfang Februar mit 3 jährigen Kleinkind.
    Unser Vermieter hat uns zwar pro Wohnung je 2 Heizstahler für die Zeit zur Verfügung gestellt, leider aber nicht wirklich hilfreich wenn diese nicht ordentlich funtionieren.

    Hallo,

    zerre deinen Vermieter vor die Genfer Menschenrechtskommission.

    Das ist ja eine der schlimmsten Verbrechen seit langem. Einfach in eine Wohnung eine neue Heizung einzubauen und dafür die Mieter 4 Tage mit Heizstrahlern auszustatten. Dann wird bestimmt jemand in der Zeit zurückgeschickt und bringt dir eine Extradecke!

    Kommst hier mit so einer Sache, die inzwischen 1 Jahr her ist. Geht's noch?

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    BIn halt wegen Genossenschaft davon ausgegangen das man dort nicht "verarscht" wird :) Is ja ein Sozial angeleter Verein. Früher waren die Mieten dort auch noch bezahlbar, heute sind diese Wohnungen deutlich über dem üblichen Mietspiegel. Werden ja auch ständig saniert und modernisiert.

    Hallo Azze,

    deine Probleme möchte ich haben... sich jetzt über eine in 2011 durchgeführte Endrenovierung zu ärgern.

    Die sich ständig verschärfende Rechtsprechung hat doch nichts mit "Verarschung" zu tun. Im Prinzip enthalten fast alle älteren Mietverträge ungültig gewordenen Klauseln, obwohl sie seinerzeit im besten Wissen erstellt wurden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es hat einen Wasserschaden gegeben und jetzt muss der Estrich saniert werden - klingt für mich nicht ungewöhnlich. Das dafür der Keller geräumt werden muss ist wohl auch einleuchtend.

    Deine Vermieterin hat dir diese Kellerräume kostenfrei zur Verfügung gestellt, ohne dafür Extramiete zu bekommen. So gesehen hat sie völlig Recht, wenn sie die Zwischenlagerung zu deinem Problem macht.

    So wie es aussieht, mußt du den Keller für 2 Monate räumen und hast kein Anspruch auf Ersatzraum. Ich würde an deiner Stelle soviel auf den Dachboden schaffen, wie es geht und den Rest anderswo unterstellen. Auf keinen Fall würde ich Ärger machen, denn deine Vermieterin hat durchaus die Möglichkeit dir die zukünftige Nutzung zu untersagen.

    Die Kosten/den Schaden für den Wasserschaden mußt du eigentlich nicht tragen, wenn das Problem nachweisbar durch eine mangelnde Wartung entstanden ist. Bei Beschädigungen von abgestellten Gegenständen hätte das eventuell über die Versicherung abgewickelt werden können, wenn man den Schaden gemeldet hätte.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    üngültig!

    Eine starre Endrenovierungsklausel, die nicht als Individualvereinbarung gefasst ist, hat keine Gültigkeit.

    Ich würde den Zustand bei Übergabe dokumentieren und notfalls auf Rückzahlung der Kaution klagen.

    Gruss
    H H

    das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    für mich klingt das eher nach unsachgemäßer Montage. Eine richtig installierte Schüssel sollte einen kräftigen Sturm locker aushalten. Ich habe bisher weder herumfliegende Schüsseln, nach abmontierende Schüsselnutzer gesehen - und hier in Hamburg gibt es häufige Orkan.

    Viele Fassaden sind so gebaut, dass Lasten nicht direkt daran befestigt werden können, sondern durch die Fassade hindurch an der tragenden Wand. Wenn Teile der Fassade herausgerissen sind, würde ich fast davon ausgehen, dass hier nicht richtig gearbeitet wurde.

    Ob der Vermieter die Anbringung genehmigt hat, ist dabei nicht relevant. Im Gegenteil, willst du es jetzt ihm anlasten, dass er erlaubt, hat, dass deine Bekannte eine Schüssel an seiner Hauswand befestigen darf?

    Ich denke deine Bekannte, bzw. deren Haftpflichtversicherung ist zuständig.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    1. Das Widerspruchsrecht des Mieters gem. § 574 BGB

    Gemäß § 574 Abs. 1 BGB kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

    dannach schnellstens Anwalt aufsuchen.

    sie können nichts mehr verlieren.

    Toller Tip. Es geht hier aber nicht um eine Kündigung, sondern um eine Vertragsauflösung.

    Nichts mehr zu verlieren... außer dem Prozeß mitsamt der Übernahme der Kosten.

    Der Drops ist gelutscht, ihr habt schon zu viele Fehler gemacht. Das wird nichts mehr.
    Damit ihr als Pferdebesitzer versteht, zitiere ich die Dakota Indianer: "Wenn du entdeckst, dass du ein toes Pferd reitest, steig ab!". Es nützt nichts sich eine gräßere Peitsche zu besorgen.

    Gruss
    H H

    Hallo Sun-rob,

    hast du den Vermieter die Mängel denn ordnungsgemäß (schriftlich) angezeigt?
    Hast du die 100%ige Mietminderung ordnungsgemäß angekündigt?
    Hast du die Behebung der Mängel mit Fristsetzung gefordert?

    Sonst sehe ich sehe deine Chancen den Vertrag fristlos zu kündigen als gering an. Noch geringer ist die Möglichkeit Schadenersatz geltend zu machen.

    Dann wäre die Chancen des Vermieter, dich auf die Zahlung der ausstehenden Miete zu verklagen allerdings ziemlich gut.

    Hast du denn überhaupt schon gekündigt?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich kann mich der Meinung der anderen nur anschließen. Man niemals etwas blind unterschreiben.
    Man zahlt auch keine Kaution, ohne einen Nachweis dafür zu bekommen. Ohne Nachweis habt ihr nichts, was ihr "abwohnen" könnt. Am Ende wäre es dem Vermieter ein Leichtes euch auf Mietzahlung zu verklagen.

    Ich denke ihr habt sehr wenig Handhabe. Zieht so schnell wie möglich aus und verbucht die Kaution als Lehrgeld.

    Gruss
    H H

    Hallo Leska13,

    ich wäre mir nicht so sicher, dass es nur die Schufa-Einträge sind. Solange die nicht negativ sind (Raten nicht gezahlt) ist ein Eintrag nichts ungewöhnliches. Fast jeder hat Einträge in der Schufa (Kreditkarten, Girokonten mit Dispo, usw.).

    Ich denke es ist eher deine Gesamtsituation - alleinerziehend mit zwei Kindern. Arbeitest du, oder kriegst du Hartz-4?
    Wenn ich so etwas wie "mein Anwalt" lese, habe ich so meine Befürchtungen.

    Nicht einfach für dich, aber es gibt soviele Vermieter, die sich schon die Finger an ähnlichen Situationen verbrannt haben (damit will ich nicht gesagt haben, dass du eine Problemmieterin bist).

    Ich würde den derzeitigen Vermieter bitten, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, in der sie bestätigen, dass du nie Probleme gemacht und immer artig deine Miete bezahlt hast. Vielleicht hilst es dir ein wenig.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Frage hast du diesen Nagel in die Wand gehaun ? Dann erstmal Glückwunsch, du solltest Lotto spielen, bei soviel Glück , schaffste auch 6 Richtige :)

    Wenn du den Nagel nicht reingehaun hast, biste auch nicht dafür verantwortlich. aber selbst wenn doch, mensch da zieht man den Nagel raus meldet das und tut unwissend :)

    Ich würd dafür nix zahlen ganz einfach. Hab auch mal ne Leitung angebohrt (ja sowas kommt vor ) nur muss man ja nicht gleich drauf hinweisen das man was damit zu tun haben könnte. Man hat ne Leuchte montiert und diese lässt sich nicht schalten !!! zack ende. dann ist der Vermieter am Zug

    Hallo Azze,

    deine Beiträge werden ja immer wilder. Jetzt gibts du jemanden den Rat, doch einfach jemanden anderen zu betrügen. Vielleicht könnte DeBe auch einer alten Frau die Handtasche klauen und hoffen, dass mehr als 52 Euro drin sind.

    Es tut mir leid, aber ich denke, dein Beiträge sind größtenteils einfach schwachsinnig.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    wie kommst du denn darauf, dass es zu Problemen kommen wird? Nur weil dein Nachbar zu faul ist eine Quittung zu schreiben?

    Mach doch selbst eine List und lass ihn den Erhalt jeweils abzeichnen.


    Zur Klausel:
    Die wird ungültig sein. Der Vermieter kann euch nicht zwingen die Aufwertung des Hauses direkt zu bezahlen. Er könnte den Umbau allerdings ausführen lassen und die Kosten als Modernisierung auf die Mieter umlegen (11% pro Jahr).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es ist weniger die Frage wie du dich verhalten sollst, sondern eher wie du dich verhalten willst.

    Rein rechtlich kannst du die Mieterhöhung anerkennen und die etwas höhere Miete zahlen. Da der Fehler offensichtlich zu sein scheint, hätte der Vermieter allerdings die Möglichkeit die Erhöhung zu korrigieren, allerdings nicht rückwirkend.
    Der Fehler des Vermieters kann dir hinterher nicht angelastet werden, so dass Nachforderungen kaum möglich sind.

    Wenn du allerdings ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast und auch behalten willst und zudem die Mieterhöhung als angemessen empfindest, dann könnstest du den Vermieter auch auf den Fehler hinweisen.

    Ist der Vermieter dir aber schnurzegal, dann könntest du sogar soweit gehen, dass du eine korrigierte Erhöhung ablehnst, weil die Miete gerade erst erhöht wurde. Dann hättest du aber ein großen Streitpotenzial mit ungewissem Ausgang.


    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    das meiste ist ja bereits gesagt. Deine Kündigung wird wohl berechtigt sein und in einem möglichen Räumungsprozess hast du gute Chancen.

    Ich möchte aber zu diesem Punkt etwas sagen:

    Klagen oder Prozesskostenhilfe kann Sie ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, denn von welchem Geld. Sie und Ihr Mann arbeiten beide schwarz und unangemeldet. Sie putzt in Privathaushalten und kellnert schwarz in einem jugoslavischen Restaurant von Ihrem Onkel. Sonst haben beide keine Einkünfte. Sie beziehen aber Wohngeld und die Einkünfte sind dort auch nicht angegeben.

    Gerade in solchen Situationen ist es äußerst gefährlich. Solche Leute können Prozeßkostenhilfe beantragen und, wenn diese dann bewilligt wird, können ohne Kostenrisiko einen Prozess riskieren. Zahlen tut der Staat. Was der Staat in deisem Fall aber nicht bezahlt ist dein Anwalt. Den mußt du auch dann selbst bezahlen, wenn du die Räumungsklage gewinnst. Das Geld kannst du dir dann aber von deiner Gegnerin widerholen (was bei der Finanzlage schwer wird).

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich als erstes die Kündigung aussprechen, damit es mal offiziell losgeht. Den offiziellen Weg würde ich auf jeden Fall weiterverfolgen, so lange die Mieter nicht ausgezogen sind. Nebenher würde ich versuchen mich mit ihr zu einigen (nicht 10 Riesen, aber wenn du mit 5 rauskommst, wäre es besser, als durch die Mühlen der Gerichte zu gehen). Wichtig bei einer Einigung ist allerdings, dass die Räumung klar fixiert wird. So wie ich deine Mieter einschätzen, wollen sie erstmal die optimale Wohnung finden und, wenn das dann endlich erledigt ist, noch eine nette Abfindung kassieren.

    Eine Mieterhöhung könnt parallel zur Kündigung problematsich werden. Wenn diese nach der Kündigung ausgesprochen wird, dann könnte u.U. die Kündigung verwirkt sein. Aber das soll dir dein Anwalt erklären

    Ein Scheißsituation. Ich verstehe deine Frustration üner die Vermieterrechte total.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    du wohnst in einer superschönen Wohnung und bist nach 6 Monaten angepisst, weil dir dort keine gebratenen Tauben in den Mund fliegen- das ist ja allerliebst.

    Für mich klingt das alles nicht so dramatisch. Das mit der Heizung ist scher nicht gut gelaufen, aber der Vermieter ist schießlich nicht untätig gewesen. Gleiches gilt für den Zaun. Was erwartest du denn vom Vermieter, wenn der Ärger mit seiner Versicherung hat?

    Über die Wohnung, die "zwar einigermaßen OK" ist, aber nicht für euch in Jungfrauenweiß komplett neu gestrichen wurde, möchte ich mich gar nicht erst auslassen.

    Nun zu deinen Fragen:
    Nein, eine nachträgliche Mietminderung kannst du nicht geltend machen.

    Nein, du hast kein Anrecht auf ein schriftliches Übergabeprotokoll. Im Nachhinein schon gar nicht. Wenn du meinst du kannst ruhiger schlafen, wenn der Schaden an der Tür dokumentiert ist, dann notiere es samt Fotos und lasse dir von deinen Zeugen bestätigen, dass der Schaden beim Einzug schon vorhanden war.

    Ja, du kannst den Defekt an der Tür dem Vermieter immernoch schriftlich anzeigen. Dafür ist es nie zu spät.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

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