Kündigung ohne Grund

  • Hallo,
    bin neu hier, verzeiht daher, wenn ich irgendwas falsch machen sollte.
    bin da in eine recht komplizierte Sache geraten.
    Mein Freund und ich haben zum 01.11.14 eine dhh mit angrenzendem kleinen Pferdestall gemietet.
    der Vermieter wohnt in der anderen hälfte des dh.
    der Vermieter hat uns ohne Grundangabe gekündigt.Wir haben immer pünktlich gezahlt, kein Rückstand oder Verzug.Auch sind wir immer recht gut mit ihm ausgekommen..und jetzt das.
    er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben. Im nachhinein wissen wir, dass er uns gar nicht so einfach hätte kündigen dürfen. Jetzt haben wir erfahren, dass seine Tochter sich wohl scheiden lässt und hier einziehen will.
    also Eigenbedarf?
    Es ist keine normale Unterhaltung mit dem Vermieter mehr möglich, da er sehr cholerisch reagiert.
    Ich komm mal zum Punkt. Wir wollen auch ausziehen, da wir nicht im Stress hier weiterleben wollen.
    jetzt kam das Thema Kaution auf, die wir für den Stalltrakt geleistet haben und er lässt durchblicken, dass er nicht vorhat sie zurück zu zahlen. obwohl nix beschädigt ist und auch kein Mietrückstand da ist.
    ich habe einen Nachweis über die Kaution gefordert, den kann er nicht erbringen.
    darum habe ich jetzt für den Stalltrakt nur die halbe miete gezahlt. (Wohnungsmiete ist ganz normal voll bezahlt wie immer)
    jetzt will er uns sofort aus dem stall haben.
    bin echt hilflos und überfordert mit der Situation grad. bin schwanger und der psychische Stress belastet mich sehr. sind auch nicht rechtschutzversichert...leider.
    tipps? Ideen? Erfahrungen?

  • Zitat

    er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben.

    Damit ist der Drops gelutscht, unabhängig ob nun Eigenbedarf besteht oder auch nicht.

    Zitat

    jetzt kam das Thema Kaution auf, die wir für den Stalltrakt geleistet haben und er lässt durchblicken, dass er nicht vorhat sie zurück zu zahlen. obwohl nix beschädigt ist und auch kein Mietrückstand da ist.

    Mit welcher Begründung denn? Das würde ich mir schriftlich geben lassen und hier ankündigen, dass die Kautionssumme mit den noch zu zahlenden Miete verrechnet wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben.

    Das war keine Unwissenheit, das war grenzenlose Dummheit.
    Wer so etwas tut, sollte einen Betreuer beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. April 2015 um 12:23)

  • Hallo,

    ich kann mich der Meinung der anderen nur anschließen. Man niemals etwas blind unterschreiben.
    Man zahlt auch keine Kaution, ohne einen Nachweis dafür zu bekommen. Ohne Nachweis habt ihr nichts, was ihr "abwohnen" könnt. Am Ende wäre es dem Vermieter ein Leichtes euch auf Mietzahlung zu verklagen.

    Ich denke ihr habt sehr wenig Handhabe. Zieht so schnell wie möglich aus und verbucht die Kaution als Lehrgeld.

    Gruss
    H H

  • so. vielen Dank erstmal, für diese "netten" Worte.
    Anscheinend brauche ich ja wirklich einen Betreuer, wenn ich mich von einem cholerischen,... vermieter einschüchtern und fertig machen lasse und darum einfach unterschrieben habe. meine fresse... als wenn ich im nachhinein nicht selbst wüsste, dass es dumm war. habe hier das thema bestimmt nicht erstellt, um beleidigungen zu sammeln!

  • Glauben Sie etwa, das Ihnen hier jemand Ihre Fehler und Nachlässigkeiten ungeschehen machen könnte.
    Da müssen Sie durch und es muß auch noch richtig weh tun, damit Sie das nächste Mal sich selbst was Gutes tun.

    Halt wieder einer von den "dankbaren" Mietern. Mit einigen Jahren entwickelt man schon ein Gespür für Problemmieter mit Anspruchsdenken. Manche stinken schon durch die Leitung.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. April 2015 um 19:50)

  • na, etwas weniger Arroganz wurde euch sehr gut stehen.
    die frau ist schwanger und wurde unter druck gesetzt.

    liebe dein Name,

    du hast nichts mehr zu verlieren.
    schlimmer kann es nicht kommen.

    leg einen widerspruch nach § 574 BGB

    1. Das Widerspruchsrecht des Mieters gem. § 574 BGB

    Gemäß § 574 Abs. 1 BGB kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

    Schwangerschaft ist Härtefall
    nach dem sie für die Unterschrift unter druck gesetzt wurden, bestehen auch psyhische Probleme.

    dannach schnellstens Anwalt aufsuchen.


    sie können nichts mehr verlieren.

  • DeinName87:

    "er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben."
    - Den Negativäusserungen meiner Vorredner dazu schliesse ich mich an.

    "ich habe einen Nachweis über die Kaution gefordert, den kann er nicht erbringen."
    - Muss er jetzt auch nicht (mehr). Habt Ihr etwa KEINEN Nachweis über die seinerzeit geleistete Kaution??

  • Zitat

    ich habe einen Nachweis über die Kaution gefordert, den kann er nicht erbringen

    Soll heißen, der VM gibt nicht zu, daß Ihr Kaution bezahlt habt, demnach gibt es da wohl keine Quittung der bezahlten Kaution?

    Dieser VM ist offensichtlich so unverschämt wie Ihr dumm seid.

  • 1. Das Widerspruchsrecht des Mieters gem. § 574 BGB

    Gemäß § 574 Abs. 1 BGB kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

    dannach schnellstens Anwalt aufsuchen.

    sie können nichts mehr verlieren.

    Toller Tip. Es geht hier aber nicht um eine Kündigung, sondern um eine Vertragsauflösung.

    Nichts mehr zu verlieren... außer dem Prozeß mitsamt der Übernahme der Kosten.

    Der Drops ist gelutscht, ihr habt schon zu viele Fehler gemacht. Das wird nichts mehr.
    Damit ihr als Pferdebesitzer versteht, zitiere ich die Dakota Indianer: "Wenn du entdeckst, dass du ein toes Pferd reitest, steig ab!". Es nützt nichts sich eine gräßere Peitsche zu besorgen.

    Gruss
    H H

  • wenn ich so Sachen lese denk ich mir auch nur wo da etwas wie Hirn geblieben ist. Aber jeder war mal jung oder unwissend und hat Fehler gemacht. Daraus lernt man, wenn man sich dann hier Rat holen will (auch wenns zu spät ist) bringt "rund" machen nichts mehr. Erklärung wie man hätte vorghene sollen wären da besser damit man beim nächsten mal nicht so naiv ist.

    Ich wurde im Leben auch diverse male übern Tisch gezogen (so wie wir alle wohl ) nur durch das Einholen von Informationen kann man beim nächsten mal besser reagieren.

  • erst mal hören was ein Anwalt sagt.

    Warum hier noch Geld für einen Anwalt bezahlen? Durch den Aufhebungsvertrag ist doch alles glasklar.

    wie ein Indianer sagte: "Howgh, ich habe gesprochen"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • erst mal hören was ein Anwalt sagt.

    ein lakota Indianer sagt, "gehe mutig deinen weg"

    Liebe Indi,
    ich möchte Dich wirklich nicht angreifen, aber bei so manchem Kommentar von Dir zweifele ich ernsthaft an Deinem Wissen.

    Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung. Es handelt sich hier um eine vertragliche Vereinbarung. Einem Vertrag kann man i. d. R. nicht widersprechen. Im Zweifel kann man einen Vertrag anfechten, wenn er z. B. sitenwidrig ist, unter vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen wurde, u. A.

    Das wird hier aber nicht vorliegen. Wenn jemand sich von seinem Gegenüber eingeschüchtert sieht, sollte er jede verbale "Verhandlung" ablehnen und auf den Schriftweg oder einen Mediator verweisen. Auf dem Schriftweg kann man verhandlungsgegenstände genau prüfen, ehe man etwas unterschreibt. Eine bereits unterschriebene Aufhebungsvereinbarung ist eine gegenseitige Willensbekundung und der Gesetzgeber inpliziert, dass jeder, der rechtsfähig und mündig ist, auch in der Lage ist, ein Rechtsgeschäft einzugehen, oder eines abzulehnen, wenn es ihm nicht gefällt.

    Indi, tu den Menschen bitte den Gefallen und schreibe nicht einfach irgend etwas, wovon Du denkst, dass das die Menschen hören wollen, weil sie sich damit besser fühlen könnten, sondern bleibe bei der gesetzlichen Lage und sachlich, auch wenn es schmerzlich ist.

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