Wichtige Fragen zur Ablehnung Eigenbedarfskündigung?! Mieterin will Geld erpressen...

  • Hallo. Vielleicht hat hier jemand ähnliches erlebt oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns mit Tips etc weiterhelfen.

    Zur Situation:
    - Mehrfailienhaus, alles vermietet, Wohnung im EG 115 qm, restlichen Wohnungen 54qm
    - derzeitige Mieterin (Mann und 2 Kinder; 15 und 16) wohnt seit über 8 Jahren in der Wohnung im EG (115 qm)
    - Miete sehr weit unterm ortsüblichen Niveau
    - laut Mietvertrag Aufgabe als Putzfrau/Hausmeisterin; deshalb sehr günstige Miete
    - arbeitet schwarz, erschleicht sich Sozialleistungen

    Wohnung EG soll jetzt gekündigt werden. Eigenbedarf. Tochter mit Freund. Andere Wohnungen nicht frei. Auch kein Platz in anderen Häusern die in Eigentum sind.

    Mieterin wurde zum Gespräch gebeten und Kündigung wurde ihr mitgeteilt. Ihr wurde angeboten, Auflösungsvertrag zu unterschreiben und im Zuge dessen, ihr beim Umzug finanziell unter die Arme zu greifen, ebenso bei der Wohnungssuche und wir wären Ihr nochmals mit 1000 Euro für neue Küche entgegen gekommen.

    Reaktion war überraschend... Sie kann nicht umziehen. Sie will eine Wohnung mit mindestens 100 qm haben und zwei Bädern, ausserdem Balkon und Garten und nur in bestimmmten Stadtteilen. Ausserdem hätte Sie sich beraten lassen, von wem wurde nicht gesagt, sie verlangt 10000 Euro für den Umzug ansonsten würde Sie nicht ausziehen.

    Was kann in einer solchen Situation getan werden, bzw was ist zu empfehlen?

    Reguläre Kündigung bedeutet 9 Monate bis Auszug. Wenn Sie danach nicht auszieht, Räumungsklage.

    Klagen oder Prozesskostenhilfe kann Sie ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, denn von welchem Geld. Sie und Ihr Mann arbeiten beide schwarz und unangemeldet. Sie putzt in Privathaushalten und kellnert schwarz in einem jugoslavischen Restaurant von Ihrem Onkel. Sonst haben beide keine Einkünfte. Sie beziehen aber Wohngeld und die Einkünfte sind dort auch nicht angegeben. Wissen kommt vom langjährigen guten Verhältnis mit Mieterin.

    Schon schlimm das Mieter in Deutschland mehr Rechte haben, wie Besitzer und man nur Ärger deshalb hat.

    Rückantworten, Tips, Meinungsäußerungen zur Situation wäre nett. Danke vorab.

  • Zitat

    Was kann in einer solchen Situation getan werden, bzw was ist zu empfehlen?

    Erst einmal wegen Eigenbedarf kündigen und nicht nur darüber sprechen. Wenn Ihr von der Materie keine Ahnung habt, solltet Ihr einen Fachanwalt beauftragen.

    Zitat

    Ausserdem hätte Sie sich beraten lassen, von wem wurde nicht gesagt, sie verlangt 10000 Euro für den Umzug ansonsten würde Sie nicht ausziehen.

    Bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat die Mieterin keinen Anspruch auf Schadenersatz, Umzugshilfen oder ähnliches. Sie muss einfach nur ausziehen.
    10.000 € sind natürlich realitätsfern.

    Zitat

    Klagen oder Prozesskostenhilfe kann Sie ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, denn von welchem Geld

    Na dann ist das doch gut für Euch. Dann muss sie sich halt selbst vor Gericht vertreten.

    Zitat

    Schon schlimm das Mieter in Deutschland mehr Rechte haben, wie Besitzer und man nur Ärger deshalb hat.

    Warum denn? Wenn Ihr einen Anspruch auf Eigenbedarf habt, könnt Ihr einfach kündigen. Das kostet eben nur Zeit und Geduld.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sie will eine Wohnung mit mindestens 100 qm haben und zwei Bädern, ausserdem Balkon und Garten und nur in bestimmmten Stadtteilen. Ausserdem hätte Sie sich beraten lassen, von wem wurde nicht gesagt, sie verlangt 10000 Euro für den Umzug ansonsten würde Sie nicht ausziehen.


    Toll, dieses Anspruchsdenken. Wie wäre es denn "zur Einleitung" mit einer Mieterhöhung?

  • Ich stimme dem bisher geschriebenen zu, möchte aber daraufhin weisen, dass die Begründung des Eigenbedarfs auch enthalten müsste, warum der Sohnemann mit Freundin ausgerechnet 115 m² benötigt und ihm nicht auch 54 m² genügen. Zumal es sich auch noch um die Hausmeisterwohnung handelt.

    Natürlich kann ich mir vorstellen, dass hier möglicherweise noch mehr dahinter steckt. Aber in einem Streifall könnte durchaus ein Gericht die Begründung besonders interessieren.

    Aber vermutlich wird die Begründung schon passend sein. Ich sehe auch keine andere Möglichkeit, als das Angebot eines Aufhebungsvertrages und wenn dieser von einer Seite nicht akzeptiert wird, dann geht eben nur die Kündigung mit einer Frist von 9 Monaten.

  • Ich stimme dem bisher geschriebenen zu, möchte aber daraufhin weisen, dass die Begründung des Eigenbedarfs auch enthalten müsste, warum der Sohnemann mit Freundin ausgerechnet 115 m² benötigt und ihm nicht auch 54 m² genügen. Zumal es sich auch noch um die Hausmeisterwohnung handelt.

    Naja es ist nicht wirklich eine Hausmeisterwohnung sondern eine ganz normale EG Wohnung.

    Für eine 54qm Wohnung müsste ebenso auf Eigenbedarf gekündigt werden. Diese sind ja alle vermietet. Ist dann klar das man in die Größte in seinem Eigentum einzieht.

    Ausserdem 1 Hundewelpe, Bandscheibenvorfall; also unbillige Härte immer Treppen steigen zu müssen und Schwangerschaft, also erwaten Kind. Mehr muss ich zu "warum keine 54qm" nicht sagen glaub ich. Dürfte als Begründung ausreichen.

    Ich finde es so perplex das wir über unser Eigentum reden und man solchen Stress hat?! Vermieter macht nur solange Spaß wie die Mieter in der Spur laufen. Finde es so traurig das man als Vermieter nicht mehr gestärkt wird oder mehr und bessere Rechte hat.

    Also... hier dann wohl die normale Kündigung. Diese kann Sie aber nicht verweigern bzw wenn doch... kann man dann vor Ablauf der 9 Monate außerordentlich kündigen?

  • kann man dann vor Ablauf der 9 Monate außerordentlich kündigen?


    Wenn die dafür erforderlichen Kriterien vorliegen, ja.
    Ansonsten sollteste Dein Gejammere der politischen Oposition vortragen; die haben dafür stets offene Ohren (solange sie in der Opposition sind).

  • Zitat

    Also... hier dann wohl die normale Kündigung. Diese kann Sie aber nicht verweigern bzw wenn doch... kann man dann vor Ablauf der 9 Monate außerordentlich kündigen?


    - Man kannst als Vermieter keine wirksame Kündigung ohne Begründung aussprechen.
    - Es besteht eine Kündigungsmöglichkeit für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs.2 Nr.2. BGB - Eigenbedarf, was in diesem Fall als "normale Kündigung" zu sehen ist.
    - Diese Kündigungsmöglichkeit muss aber nach den gesetzlichen Vorgaben nachvollziehbar/plausibel begründet werden, was wohl auch möglich ist
    - Die Kündigungsfrist von 9 Monaten ist gesetzlich geregelt. Siehe dazu § 573c Abs.1 BGB
    - Es gibt nur die Möglichkeiten einen Mietvertrag außerordentlich zu Kündigen wenn der Mieter den Mietvertrag verletzen würde. Welche Gründe dann zum Tragen kämen steht in den §§ 543 und 569 BGB.

    Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die es rechtlich erlaubt den Vertrag vorzeitig zu lösen. Aber natürlich kann hier keine Seite allein etwas erzwingen.

    Ich hoffe, dass diese kurze Zusammenfassung hilfreich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von sense (13. März 2015 um 01:45)

  • Zitat

    Finde es so traurig das man als Vermieter nicht mehr gestärkt wird oder mehr und bessere Rechte hat.

    Ich finde es gut, obwohl ich selbst vermiete.
    Nicht auszudenken, was passiert, wenn der Vermieter jeden Mieter nach Lust und Laune aus der Wohnung werfen könnte.

    Du solltest nicht vergessen, dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt eines jeden Menschen darstellt und ein Umzug sowohl eine finanzielle, als auch eine persönliche Belastung darstellt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich finde es gut, obwohl ich selbst vermiete.
    Nicht auszudenken, was passiert, wenn der Vermieter jeden Mieter nach Lust und Laune aus der Wohnung werfen könnte.

    Du solltest nicht vergessen, dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt eines jeden Menschen darstellt und ein Umzug sowohl eine finanzielle, als auch eine persönliche Belastung darstellt.

    Naja, dass sehe ich anders... Ich sage von uns, dass wir mehr als umgängliche Vermieter sind, die alles rechtens machen und auch soziale Aspekte mit einfließen lassen. Wenn man dann aber Mieter hat, die solche Sachen ausnutzen, bekommt man diese nur sehr schwer raus. Zumindest muss man Zeit und Geld investieren.

    Ich sehe es vom Standpunkt des ehrlichen, netten Vermieters, der sich an Gesetze und Regeln hält. ...und da ist man viel zu wenig gestärkt. Bsp. 3 Monate für Mieter, der Vermieter hat bis zu 9 Monate. Wer wart denn die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters? Eigenbedarf... Härte und Sozialklausel. Der ausländischen Dame, die kein deutsch kann nach 15 Jahren leben in Deutschland, die 5 Kinder hat, wird dann Recht zugesprochen.

    Ja ich sehe das, vielleicht hochnäsig..., dass man halt wenn man kein Eigentum hat, Abstriche machen muss. Wenn man nix hat, darf man nicht fordern, sondern sollte froh sein wenn man geholfen bekommt.

    Die Sache ist jetzt beim Anwalt. Wir haben uns jetzt beraten lassen. Außerdem werden wir die Familie mal auf Schwarzarbeit, Sozialmißbrauch und weitere Dinge hinweißen. Die vollen 20% Mieterhöhung sind ebenfalls anberaumt. Abmahnungen wegen Vernachläßigung werden auch folgen. Mal schauen ob das nicht fruchtet.

    Aber wie bereits erwähnt ist es hier auch so, es kostet uns Geld und jede Menge Zeit, trotz rechtlich eindeutiger Lage.

    Was hat das denn mit Gerechtigkeit zu tun? Gleichstellung wäre fair und nicht Besserstellung derjenigen die nix haben. Das Leben ist halt kein Ponyhof. Haben wir den Linken und Grünen und alt 60er zu verdanken.

    Jedenfalls Vielen Dank, für die nett gemeinten und hilfreichen Antworten.

  • hausbesitzer79:

    "Bsp. 3 Monate für Mieter, der Vermieter hat bis zu 9 Monate. Wer wart denn die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters?"
    - Jeder Wähler, egal ob M oder VM, hat eine Stimme. Nun rate mal, wo man bei Wahlen die meisten Simmen bekommt?

    "Die Sache ist jetzt beim Anwalt. Wir haben uns jetzt beraten lassen. Außerdem werden wir die Familie mal auf Schwarzarbeit, Sozialmißbrauch und weitere Dinge hinweißen."
    - Auch das sollte beim RA Thema sein.

    "Was hat das denn mit Gerechtigkeit zu tun? Gleichstellung wäre fair und nicht Besserstellung derjenigen die nix haben. Das Leben ist halt kein Ponyhof."
    - Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.

    "Jedenfalls Vielen Dank, für die nett gemeinten und hilfreichen Antworten."
    - Gerne, und Du wirst sicherlich weiter berichten...

  • Hallo. Nochmal eine kleine Wasserstandsmeldung...

    Mieterin hat jetzt ein Schreiben vom Mieterverein bei Schwiegereltern eingeworfen. Laut Beratung stehen ihr angeblich 10.000 Euro Schadenersatz zu.

    Da frag ich mich doch, welcher Mieterverein berät denn so einen Quatsch!? Ich habe das Schreiben leider noch nicht gesehen, daher kann ich keine genauen Angaben machen. Gibt es denn Fälle wo so etwas zutrifft? Habe ich noch nie gehört/gelesen.

    Ist denn davon abzuraten oder sollte man ihr das mal mitteilen, dass Sie sich auf dünnem Eis bewegt wegen der Schwarzarbeit etc... Nicht das man dies nachträglich falsch ausgelegt bekommt wie zB Erpressung?!

    Es ist alles wasserfest, aber ich will diese Person früher rausbekommen, da diese auf Zeit spielt und es sich ewig hinziehen kann.

  • Wenn Ihr Eigenbedarf alle Kriterien erfüllt können Sie natürlich kündigen. Vermuten Sie aber Widerstand, dann wäre eine vorherige Konsultation mit einem RA empfehlenswert.

    § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1).....

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

    1. ......

    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    (4) ....

  • Hallo. Wie bereits oben beschrieben haben wir Anwalt eingeschaltet. Ebenso wie bereits beschrieben sind alle Formalitäten und Ansprüche abgeklärt. Diese sind Wasserdicht. Deshalb meine Frage wie ein Mietverein oder dergleichen einen solchen Quatsch weitergeben kann?

  • Deshalb meine Frage wie ein Mietverein oder dergleichen einen solchen Quatsch weitergeben kann?


    Da darfste Dich nicht fragen bzw. wundern. Ausführlicher will ich hier nicht werden...:o

  • Hallo,

    das meiste ist ja bereits gesagt. Deine Kündigung wird wohl berechtigt sein und in einem möglichen Räumungsprozess hast du gute Chancen.

    Ich möchte aber zu diesem Punkt etwas sagen:

    Klagen oder Prozesskostenhilfe kann Sie ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, denn von welchem Geld. Sie und Ihr Mann arbeiten beide schwarz und unangemeldet. Sie putzt in Privathaushalten und kellnert schwarz in einem jugoslavischen Restaurant von Ihrem Onkel. Sonst haben beide keine Einkünfte. Sie beziehen aber Wohngeld und die Einkünfte sind dort auch nicht angegeben.

    Gerade in solchen Situationen ist es äußerst gefährlich. Solche Leute können Prozeßkostenhilfe beantragen und, wenn diese dann bewilligt wird, können ohne Kostenrisiko einen Prozess riskieren. Zahlen tut der Staat. Was der Staat in deisem Fall aber nicht bezahlt ist dein Anwalt. Den mußt du auch dann selbst bezahlen, wenn du die Räumungsklage gewinnst. Das Geld kannst du dir dann aber von deiner Gegnerin widerholen (was bei der Finanzlage schwer wird).

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich als erstes die Kündigung aussprechen, damit es mal offiziell losgeht. Den offiziellen Weg würde ich auf jeden Fall weiterverfolgen, so lange die Mieter nicht ausgezogen sind. Nebenher würde ich versuchen mich mit ihr zu einigen (nicht 10 Riesen, aber wenn du mit 5 rauskommst, wäre es besser, als durch die Mühlen der Gerichte zu gehen). Wichtig bei einer Einigung ist allerdings, dass die Räumung klar fixiert wird. So wie ich deine Mieter einschätzen, wollen sie erstmal die optimale Wohnung finden und, wenn das dann endlich erledigt ist, noch eine nette Abfindung kassieren.

    Eine Mieterhöhung könnt parallel zur Kündigung problematsich werden. Wenn diese nach der Kündigung ausgesprochen wird, dann könnte u.U. die Kündigung verwirkt sein. Aber das soll dir dein Anwalt erklären

    Ein Scheißsituation. Ich verstehe deine Frustration üner die Vermieterrechte total.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Zitat

    3 Monate für Mieter, der Vermieter hat bis zu 9 Monate. Wer wart denn die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters?
    Eigenbedarf....Härte und Sozialklausel. Der ausländischen Dame, die kein deutsch kann nach 15 Jahren leben in deutschland, die 5 Kinder hat, wird dann Recht gesprochen. Ja ich sehe das,vielleicht hochnäsig.., dass man halt wenn man kein Eigentum hat, Abstriche machen muss. Wenn man nix hat, darf man nicht fordern, sondern sollte froh sein, wenn man geholfen bekommt.


    Was Du da von Dir gibst ist absurd, hausbesitzer das ist die falsche Richtung!

    4 Mal editiert, zuletzt von Banane (20. März 2015 um 14:43)

  • Zitat

    Deshalb meine Frage wie ein Mietverein oder dergleichen einen solchen Quatsch weitergeben kann?

    Fragen Sie den Mieterverein. Wer, außer diesen, sollte das wohl wissen?

  • Den meisten Menschen schaut man eben auch nur vor den Kopf und nicht ins innere. Aber "Pack" denk ich kann man schon von weitem erkennen. Da sind viele Vermieter auch selber Schuld , was man sich so in die Wohnung holt. Grade wenn die Miete weit unter Durchschnitt liegt, naja wieso geht man so weit runter. Weil die Wohnung wohl keiner haben wollte. Fürs Amt zu teuer war ?

    was war das 115m² , da müssen ja wenn das Amt zahlen soll schon 5-6 Leute rein. Sry aber dann muss man eben mit Familie Flodder rechnen.

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