Beiträge von H Hamburg


    Der Vermieter möchte jetzt die Fläche nicht mehr dafür zur Verfügung stellen und sagt, die Mieter haben die jeweiligen eigenen Garten- und Laubabfälle auf eigene Kosten zu entsorgen, was bei der Laubmenge sehr teuer wird (geschätzt jeweils >150,-/Jahr).

    Entsorgungskosten für Laub in Höhe von 150€/Jahr pro Mieter. Das wage ich zu bezweifeln.
    Wo wohnt ihr denn, in Tschernobyl?
    Oder lasst ihr das Laub mit dem Taxi zum Recyclinghof bringen?

    Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Ihr wohnt auf dem Grundstück, damit habt ihr die Kosten für die Entsorgung der Gartenabfälle zu tragen. Du kannst da nicht erwarten, dass der Vermieter dafür auf ewig eine nicht mit vermietete Gartenfläche zur Verfügung stellt.

    Es ist für mich immer interessant, wie einige Leute jahrelang kostenlose Vorteile nutzen, ohne eine gewisse Wertschätzung dafür zu entwicklen. Statt dessen wird der Vorteil als selbstverständlich hingenommen und wenn er irgendwann entfällt ist man nich dankbar fpr die Vergangenen Jahre, sondern es wird sofort "Gewohnheitsrecht" geschrien.

    Du hast aber Glück. Niemand zwingt dich dort wohnen zu bleiben. Wenn es für dich also so furchtbar ist, deine Gartenabfälle selbst zu entsorgen, zieh aus!

    Gruss
    H H

    Hallo Wolfgang65,

    wie anitari richtig darstellt, ist es aus steuerlicher Hinsicht nicht in Ordnung. Ob es in die Kategorie SteuerBETRUG fällt, wage ich zu bezweifeln. Es geht ja nur um einen kleinen Raum.

    Bei der Miete kannst du nicht 1,5 €qm ansetzen, da deine Wohnung ganz offensichtlich kein Abstellraum mehr ist, sondern zur Wohnung umgebaut wurde, sonst hättest du sicher bei der Übergabe gemerkt, dass es keine Wohnung ist.

    Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
    Wenn es dir darum geht die Miete zu reduzieren, weil es ein Abstellraum ist, dann kannst du das vergessen. Du hast dort schließlich gewohnt.
    Wenn du das "Abstellraum-Argument" durchziehen willst, müßtest du in letzter Konsequenz ausziehen.
    Wenn du deinen Vermieter erpressen willst, kannst du nicht allzuviel verlangen, so schlimm ist das Vergehen nicht ;-).

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Wie wäre es denn mit weniger Extremen?
    Bei Fachhandwerksarbeiten kannst Du 20€/h ansetzen, bei Putz-o.ä.-Arbeiten 10€/h. Alles ohne Märchensteuer selbstverfreilich.
    Bei meiner Immobilie gibt es ~20m² Garten. Dessen Pflege stelle ich mit 9,90€ mtl. den Mietern in Rechnung.

    Wie bitte, 20 €/h für einen Handwerker, 10 € für Putzen. Wo kommst du denn her? Dafür kriegst du hier nicht einmal mehr einen Schüler für Nachhilfe (naja, für 20 wohl schon) .

    Gruss
    H H

    Danke für die Antwort!
    Ich bekomme keine Abrechnungen, da ich Pauschale zahle. Deshalb will ich nicht ohne Erläuterung mehr zahlen :)

    Oh, das habe ich überlesen. Dann war das natürlich Quatsch was ich geschrieben habe.

    In dem Fall ist eine etwas bessere Erläuterung natürlich erforderlich. Ich weiß nicht, wann du die letzte Erhöhung bekommen hast und ob die Erhöhung gem. Mietvertrag überhaupt zulässig ist, aber bei den Betriebskosten hat sich in den letzten Jahren so einiges getan.

    Gruss
    H H

    Hallo Leo_,

    ein grundsätzlicher Anstieg der Kosten, insbesondere bei gering entlohnten Dienstleistungen ist durchaus nachvollziehbar. Auch sind andere Betriebskosten angestiegen, so dass ich die Erhöhung um 10 Euro pro Monat nicht so kritisch sehen würde.

    Am Ende sind die 10 Euro doch nur eine Erhöhung der Vorrauszahlung und keine echte Mieterhöhung. D. h. wenn die Kosten am Ende nicht so stark steigen, wie von der Verwaltung vermutet, dann kriegst du den Überschuss wieder. Ich denke für viele ist das besser, als bei der Abrechung eine dicke Nachzahlung zu haben.

    Du kannst das doch schon anhand der alten BK-Abrechnungen nachvollziehen. Hast du bisher immer etwas wieder bekommen, oder mußtest du nachzahlen?

    Ich würde hier nicht so ein Fass aufmachen. Geht ja nicht um Riesenbeträge und wird ja wieder verrechnet.

    Gruss
    H H


    Wenn sich die Kosten

    @ H.Hamburg,

    Offenbar hast du ein vollkommen anderes Gerechtigkeitsempfinden als ich. Ich sehe es nicht als selbstverständlich ein, für Fehler gerade stehen zu müssen, die durch zweierlei Instanzen (Gemeinde+Vermieter) vor mir verursacht wurden.

    Die Gemeinde hat ohne Zustimmung die Tonne abgemeldet (nur aufgrund eines Telefonats mit unserer Nachbarin). Da sollten sie doch zu verpflichtet sein, so etwas schriftlich zu dokumentieren und es sich unterschreiben zu lassen, da sonst jeder hingehen und wem anders die Tonne abmelden könnte!

    Zum zweiten hätte der Vermieter, sofern er gewissenhaft und sorgfältig die Nebenkostenabrechnung macht, merken MÜSSEN, dass er da etwas in die Abrechnung hineinschreibt, was überhaupt nicht mit seinen Ausgaben und Rechnungen übereinkommt.

    Hallo,

    du hast es immer noch nicht kapiert. Du hast doch durch die nachträgliche Berechnung keinen Nachteil. Du hast genau die gleichen Kosten, die du gehabt hättest wenn der Fehler in der Gemeinde nicht gemacht worden wäre.

    Wenn die Gemeinde bei jemanden 4 Jahre lang zuviel berechnet hätte, ohne dass er es bemerkt hättest, ist es doch selbstverständlich, dass das Geld zurückzuzahlen ist. So wird es wohl der Nachbarin gehen, deren Mülltonne nicht abgemeldet wurde.

    So wie ich das sehe, sind die Forderungen nicht verjährt und der Vermieter kann ist nicht Schuld. Wenn es wirklich so ist, dass der Vermieter es hätte sehen müssen, warum hättest du nicht auch merken müssen, dass der Posten "Grundgebühren" plötzlich niedriger war, als in den Vorjahren.

    Ist aber nur meine Meinung. Lass es doch drauf ankommen und werde verklagt. Dann kannst du dem Richter erklären, warum der Vermieter für den Fehler der Gemeinde zu haften hat.

    Gruss
    H H

    Hallo Miou,

    es ist wirklich gemein, das ihr beide nicht weiter in dem schönen Haus wohnen könnt. Soll sich doch der neue Besitzer mit seine Familie und den beiden Kindern etwas anderes Suchen.

    Geht's noch?


    Mir kommt echt die Galle hoch, wenn ich so etwas höre. Gebt endlich das Haus frei, damit die Menschen, denen es gehört und die rechtmäßig gekündigt haben einziehen können. Was tut ihr den armen Leuten und deren Kindern eigentlich an? Habt ihr daran mal gedacht, oder geht es euch nur um eure eigene Bequemlichkeit und dass sich bloß nichts ändert?

    Jetzt werdet ihr herausgeklagt. Und hinterher fangt ihr das Jammern an, dass ihr die ganzen Kosten zahlen müßt, obwohl ihr ja gar nichts dafür könnt.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Wenn Ihnen in den Abrechnungen keine Müllgebühr berechnet wurde, ist das Verschulden des Vermieters.
    Eine Nachforderung ist deshalb ausgeschlossen.

    Hallo,

    das seh ich anders. Wenn die Müllgebühren von der Gemeinde für 4 Jahre nachberechnet werden, dann hat der Vermieter das Recht diese an euch weiterzubelasten. Es war ja scheinbar auch nicht sein Fehler, sondern der Fehler der Gemeinde.

    Gildrion, ich verstehe dich nicht ganz. Tu doch nicht so, als würde hier die größte Ungerechtigkeit der Republik anstehen. Es ist offensichtlich so, dass ihr für die letzten 4 Jahre keine oder zu wenig Müllgebühren bezahlt habt, obwohl das Wort Müllgebühren in der Abrechnung steht . D.h. der Vermieter fordert jetzt etwas, was ihr bei richtiger Abrechnung der Gemeinde ohnehin hättet zahlen müssen. Du wirst hier also nicht benachteiligt, sondern du hattest theoretisch einen Vorteil, den du nur nicht bemerkt hattest.

    So gesehen finde ich das Angebot des Vermieters noch ganz nett.

    Gruss
    H H

    Hallo Humanoid,

    Prozesskostenhilfe bekommen, das Verfahren verloren und dennoch willst du nochmal klagen. Und das alles auf unsere Kosten!

    Das ist die Krux mit vielen Sozialhilfeempfängern. Sie wollen gegen alles und jeden klagen, weil es ja nicht ihr Geld ist. Wenn ein Richter die Prozesskostenhilfe ablehnt, weil es aussichtlos ist, dann hat der Richter keine Ahnung.

    Hier mein Tip: krieg dein Leben auf die Reihe und höre auf der Geld von der Anderen zu verschwenden!

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Was ich nicht abkann sind diese vom Papa Übernehmer , also Vatter mittlerweile um die 70 , kann sich nicht mehr kümmern, übergibt das ganze an den Sohnemann, der sieht nur die Dollarzeichen, kein Bezug zu den Mietern auch nicht für die die ihm als Pimpf schon mit Schokolade abgefüllt haben und somit schon 30 Jahre dort wohnen. Sohnemann kauft sich nen neuen Audi weil nun kommt ja die dicke Kohle rein durch die Mieteinnahmen. An Ausgaben für Reparaturen wurde natürlich nicht gedacht, also gibts auch keine wenn was ansteht. Da wird vertröstet , mit Kleinreparaturklausel versucht zu verarschen und und und ..... ja mein alter Vermieter war schon ein Schatz :) aber schickes Auto hatte er -............. :mad:

    Beruf Sohn , sonst nix hingekriegt

    Oha, 8 Tage nach dem letzten Beitrag nochmal so eine Moralpredigt. Da muss es in dir ja mächtig gebrodelt haben.

    Gruss
    H H

    Wie bitte? Die Frau ist Mieterin und bezahlt ganz sicher auch Heizkosten. Der Vermieter hat für eine warme Wohnung zu sorgen, wie auch immer. Der Mieter soll sich selbst darum kümmern? Lachhaft!

    Hallo Maik,

    was ist denn daran lachhaft?

    Wenn ich im Winter da sitze und friere und sich das Problem dadurch lösen läßt, dass ich Holz besorge, dann würde ich das machen. Vor allem, wenn es wie in diesem Fall nicht von der Frau des Vermieters gemacht werden kann. Von den Heizkosten her ist das Neutral, das Brennmaterial muss ohnehin gezahlt werden.

    Du würdest wahrscheinlich da sitzen und kochen vor Wut wegen des "Scheißvermieters". Dann hättest du es auch warm und sogar Heizkosten gespart. Bist schon ein ganz cleveres Kerlchen, Maik.


    Gruss
    H H

    Sollte der VM tatsächlich mal ne Rechnung stellen und einer das sogar noch zahlen, gleich beim Finanzamt anschwärzen, denn der führt da sicher keine 19% Mwst von ab ^^

    Warum sollte der Vermieter denn für solche Zahlungseingänge (wenn er sie bekommen würde) Mehrwertsteuer abführen müssen????

    Bist du wieder betrunken, Azze?

    Gruss
    H H

    Hallo Mech,

    ich finde es toll, dass du trotz der Probleme versuchst die Situation zu klären und dabei ein gutes Verhältnis zum Vermieter wahren möchtest. Ich würde hier nicht davon reden, dass er in dir einen Dummen gefunden hätte, maximal einen zu gutmütigen.

    Möglicherweise hast du recht und der Vermieter ist nicht arglistig. Er könnte auch einfach nur völlig überfordert sein.
    Davon ausgehend, dass du keinen "bösen" Vermieter hast, würde ich auch versuchen die Angelegenheiten gütlich zu lösen. Deine Idee mal vorbeizugehen finde ich gut. Ich würde ihm an deiner Stelle anbieten, dass du dich selbst um die Sachen kümmerst und die Kosten, die vorher mit ihm abzusprechen wären, von der Miete abziehst. Auch wenn es nicht wirklich deine Aufgabe ist, so mußt du dich wohl selbst um die Mängel kümmern, wenn du sie behoben haben möchtest.

    Dir bleibt sonst noch der Rechtsweg. Aber der ist auch mit viel Arbeit und mit noch mehr Ärger verbunden. Da wäre es natürlich wichtig, dass die ganzen Mängel nicht nur im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, sondern dass deren Beseitigung schriftlich zugesagt wurde. Aber auch wenn du sämtliche Verfahren gewinnst, dann dauert es sehr lange und du hättest erstmal nur Recht bekommen. Die Fähigkeit zur Behebung der Schäden wird der Vermieter damit auch nicht erlangen.

    Du könnstest dich aber auch nach einer neuen Bleibe umsehen. Das kommt aber auf das Angebot an und ein Umzug ist auch nicht ohne.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Erst einmal Danke für deine Antwort.
    Ich finde es wieder einmal interessant, das man urteilt ohne näher etwas zu wissen. Bist du mit dem goldenen Löffel im Mund geboren um einfach zu urteilen? Sorry...du kennst nur die oberen Fakten und mehr nicht. Ich wünsche dir von ganzen Herzen, das es DIR IMMER gutgeht und du niemals in so eine Situation kommst und jemand nach tritt wenn man eh schon unten ist.
    glg Kampfküken

    Was hat die Fähigkeit, sein Leben so auf die Reihe zu bekommen, dass man nicht vom Sozialamt lebt und nicht zuviele Schulden macht, denn mit dem berühmten goldenem Löffel zu tun.

    Ich muss die Hintergründe deiner derzeitigen Lebenssituation nicht kennen. Menschen wie du bedienen im allgemeinen die Klischees. Es gibt allerings immer ein paar Ausnahmen, die tatsächlich schuldlos in so eine Lage gekommen sind (objektiv gesehen sind das sehr wenige, nach deren Selbsteinschätzung fast alle). Solltest du also so eine "echte" Ausnahme sein, fühl dich einfach nicht angesprochen. Mir tun immer nur die Kinder leid und, auch wenn du es nicht verstehen wirst, die Gläubiger, die durch deine Insolvenz leer ausgehen.

    Am Ende habe ich dir mit dem Hinweis, dass du nicht ausgesperrt werden darfst, sogar helfen wollen. Also bitte schön!

    Gruss
    H H

    Hallo Phoebelein,

    jetzt gehst du mir doch langsam auf den Keks. Was soll dein weltverbesserisches Gelaber von "Unternehmern, die vom Staat ja immer alles gezahlt kriegen" und dass dein Haus seit 1964 nicht renoviert wurde.

    Du wohnst in Hamburg für eine Kaltmiete von 320 Euro und die wird auch noch vom Staat bezahlt. Und jetzt führst du eine Vendetta geben deinen Vermieter, wegen Betriebsksoten, die dem Vermieter unstrittig entstanden sind. Es ist also nicht so, dass der Vermieter etwas haben möchte, was im dem Grunde nach nicht zusteht. Er hat einen Teil der Forderung deiner Meinung nach lediglich zu spät geltend gemacht (was möglicherweise zu bestreiten wäre).

    Stecke deine Energie lieber in eine einkömmliche Beschäftigung und verdiene etwas Geld, damit du der Gemeinschaft weniger auf der Tasche liegst.

    Die Anmassung zu behaupten, das Forum würde nicht genug wissen ist frech, aber symptomatisch für dich. Der Staat zahlt dir nicht genug Sozialhilfe, ein kostenlose Forum gibt dir nicht genug Informationen.

    Mach was du willst und stürze dich ruhig in einen Rechtstreit (kostet ja nicht dein Geld, sondern unseres). Jammere aber hinterher nicht herum, wenn du doch verloren hast.

    Ich bin bei diesem Thema raus (ausser dir auf deine noch kommenden Beschimpfungen noch eine zwei Kommentare zu geben).

    Over and Out
    H H

    Hallo Amatitlan,

    für mich hört sich das so an, als hättest du das ganz grundsätzlich richtig gemacht.
    Hast du die Mietminderung schriftlich angekündigt oder "einfach" nicht mehr bezahlt?

    M.E. würden die Forderungen des Vermieters ins Leere laufen. Damit käme er nicht durch. Miete für eine Wohnung, die du auf seine Aufforderung hin räumen mußtest. Das kann er ja mal einem Richter erklären.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Die ganzen Fehler, die jemand in seinem Leben macht, um in so eine Situation zu geraten, lassen sich leider nicht an einem Freitagabend lösen. Insolvent mit Kind und nicht in der Lage die Miete an den Richtigen zu überweisen -es ist zum Haareraufen!

    Hier nur soviel: dein Vermieter darf dich nicht aus deiner eigenen Wohnung aussperren. Wenn er es doch macht, rufe die Polizei.

    Gruss
    H H

    P.S. wieder einmal interessant, wie insolvente Leitungsempfänger die Anwälte beschäftigen. Und dass auf Kosten der Steuerzahler. Wenn Menschen wie unser Kampfküken diese Energie mal entwickelt hätten, bevor nur noch ein Trümmerhaufen übrig geblieben ist, wäre das alles gar nicht passiert.

    Hallo Kampfküken,

    was denkst du, was wir hier für dich tun können. Das Chaos kann doch nur ein Finanzfachmann entwirren.

    Wenn du eine Mietpfändungbekommen hast, wurde dir auch mitgeteilt, wohin du die Miete zahlen mußt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zwei Mieten von deinem Konto an einen Gläubiger, der nicht Titelinhaber ist, überwiesen hat. Das würde die Bank nicht von selbst tun.

    Wer hat dir denn jetzt gekündigt?
    Ist das Haus unter Zwangsverwaltung?

    Das Vermieterpfandrecht ist ja noch nicht ausgesprochen worden. Das ist nicht verwunderlich. Denn bei jemanden, der nichts Besonderes hat bringt das Vermieterpfandrecht nichts, außer zusätzlichen Kosten.

    Ich würde an deiner Stelle zur Schuldenberatung gehen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    der Kündigunsgrund ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Mietpreis ist bereits im oberen Bereich des Mietenspiegels, so dass der Anschein dafür spricht, dass die Wohnung angemessen verwertet wird. Die reine Möglichkeit noch mehr Miete zu bekommen reicht nicht aus. Sonst würde eine Kündigungswelle durch die Republik schwappen.

    Da du ja lediglich 3 Monate länger in der Wohnung bleiben willst, sollte die Sache für dich nicht allzu problematisch sein. Ich würde der Kündigung erstmal widersprechen (um Zeit zu gewinnen zum letztmöglichen Termin).

    Wenn du dir sicher bist, dass du 3 Monate später ausziehen willst, könntest du es so machen, wie Toffer so schön vorgeschlagen hat oder du kannst deinerseits die Kündigung zum 30.09. aussprechen. Mit deiner eigenen Kündigung würdest du dem Anwalt den Wind völlig aus den Segeln nehmen. Bei den Laufzeiten für Räumungsverfahren, ist es ausgeschlossen, dass du vor dem von dir angestrebten Räumungstermin aus der Wohnung mußt, selbst wenn der Kündigungsgrund rechtens wäre .

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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