Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    lass dich bloss nicht unterkriegen.

    Unabhängig davon, dass deine Vermieterin gar nicht das Recht hat dir den Besuch zu verbieten, kann sie nicht einfach eine Übernachtungspauschale verlangen, nachträglich schon gar nicht.

    Die Formulierung im Mietvertrag "nicht erwünscht" heißt auch nicht "nicht erlaubt" oder "verboten". Wenn deine Freundin wirklich nur gelegentlich bei dir übernachtet hat, dann hast du dich m.E. auch daran gehalten.

    Mach es wie Berny es machen würde. Kaution schriftlich einfordern, sonst Mahnverfahren einleiten.

    Gruss
    H H

    Mein Türschlöss war kaputt und ich kam nicht mehr in meine Wohnung in der sich ein kochender Topf auf dem Herd befand. So brach ich aus Verzweiflung selbst die Türe auf.
    Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen oder darf ich selbst entscheiden wann ich dies mache ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    du zerstörst mutwillig das Eigentum deines Vermieters und willst auch noch selbst entscheiden wann und wie du es reparierst?

    Um deine Frage zu beantworten: Natürlich darf der Vermieter das tun.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ein Klient von dir?
    Was bist du, Anwalt, Makler, Betreuer, Totengräber???

    Wenn dein Klient die Übergabe wirklich am 28.04.2015 gemacht hat, dann verstehe ich deine Frage nicht. Er hätte in diesem Fall die Wohnung bis zum 28.04. in Besitrz gehabt und muss den April logischerweise bezahlen.

    Wäre die Wohnung im März übergeben worden, dann sähe die Sache anders aus. Wenn dein Klient nachweisen kann, dass es die Absprache gab (z.B. Nachmieter als Zeugen) und dass im April tatsächlich aufwändige Arbeiten stattgefunden haben, dann wäre die Miete nicht mehr zu zahlen. Da die Genossenschaft die Kaution kürzt, müßtet ihr das Geld allerdings einklagen.

    Wenn dein Klient die Kaution so nötig braucht, wäre ein weiteres Problem, dass die Genossenschaft, diese sowieso nicht sofort zurückzahlen muss.

    Falls es eine Sozialwohnung ist, dürften Mietrückstände sowieso nicht aus der Kaution beglichen werden.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo kraekers,

    du scheinst ja ein echter Menschenfreund zu sein. Siehst viele Jahre zu, wie deine Nachbarin einen Teil deiner Betriebskosten bezahlt und jetzt willst du darauf bestehen, dass dieses Unrecht auf ewig fortgeführt werden muss.

    Und beim Gemeinschaftstrom (ist das die Glühbirne im Flur?) kriegst du 18 Euro von der Nachbarin (das bedeutet einen Gesamtverbrauch von fast 50 Euro) und scheißt dich jetzt an, obwohl du es geduldet hast.

    Das sind mir die Liebsten. Wenn es um das Geld anderer geht, dann muss man das locker sehen, beim eigenen Geld wird aber jeder Cent gezählt.

    Hier noch mein Tipp: Verschone und mit deinem Mist!

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    denkst du wirklich der Vermieter würde auf 2 Monatsmieten verzichten, nur damit du deine Wohnung in aller Ruhe kündigen kannst?
    Das funktioniert nur in Gegenden, in denen viel Leerstand ist. Dann kannst du das dem Makler gerne anbieten. Wenn er keinen Mieter zum 01.07. findet, hast du durchaus eine Chance.

    Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass der Vermieter gar nicht direkt von dir kontaktiert werden will. Dafür hat er den Makler engagiert.

    Gruß
    H H

    Hallo H Hamburg,

    wie Berny richtig schreibt, kannst du keine Mietminderung für April 2015 oder davor durchführen. Du solltest (mit Zeugen) die Mängel genau erfassen und ab nun mit Einwurf-Einschreiben diese Dinge dokumentieren. Im Zweifel hilft dir evtl. auch ein guter Anwalt oder ein ordentlicher Mieterverein in diesem Fall weiter, da das Problem ja öfter eintritt. Viele Grüße.

    Das ist eine Meinung als Mieter, keine Beratung.

    Hallo frosch4321,

    ich habe mir schon gedacht, dass ich keine rückwirkende Mietminderung durchführen kann. Ich werde aber auch nichts dokumentieren. Vor allem deshalb, weil ich dort gar nicht wohne.

    Gruss
    H H

    Doch - irgendwo (bitte nagele mich nicht fest) hatte ich mal gelesen, dass Personenbruchteile in Abrechnungen nicht statthaft seien wegen Verstoss gegen die Menschenwürde o.ä.

    Berny,

    Doch...????

    Habe ich nicht geschrieben, dass Personenbruchteile vermieden werden müssen? Liest du fremde Beiträge überhaupt, oder bist du nur noch am tippen?

    Gruss
    H H

    "Meine Frage ist jetzt, wenn die Heizung einen Tag im Monat ausfällt, darf ich die Monatsmiete dann für ich sage mal 20% mindern, oder nur den Tagesmietpreis um 20%?"
    - Letzteres, würde ich sagen.

    Was heißt denn "würde ich sagen"?

    Natürlich darf die Miete nur für die Tage gemindert werden, an denen der Mangel aufgetreten ist. Dies allerdings auch nur, wenn der Mangel zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung geführt hat. D.h. wenn das Warmwasssr für 15 Min ausfällt, kann nicht gekürzt werden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da hat das Forum, ja endlich mal wieder einen Vermieter gefunden, der die Dreistigkeit hat, sich im Mietrecht nicht auszukennen. Und das, obwohl er ein Haus mit 3 Wohnungen hat. Jetzt wird seine Abrechnung als Toilettenpapier bezeichnet und es wird hier geraten, ihm einfach ein paar Paragraphen um die Ohren zu hauen. Den Rest solle er selbst rausfinden.

    Wenn ich dort wohnte würde, mit der Wohnung zufrieden wäre und noch einige Zeit dort leben möchte, würde ich das Gespräch mit dem Vermieter konstruktiver angehen. Das Ziel sollte dann sein, eine faire Regelung zu finden - fair für beide Seiten. So wie ich das verstehe war von Anfang an für beide Seiten klar, dass die Mieter die Kosten für das Öl anteilig bezahlen.

    Wenn der Vermieter allerdings ein "Arsch" ist, dann gibt es natürlich das volle Programm.

    Gruss
    H H


    Grundlegend habe ich mein Anliegen hier nicht gepostet weil ich dringend Rat bräuchte. ..., denn ich poste hier doch für E U C H !!! Damit hier Leben rein kommt und ihr mit fachlichem Spezialwissen glänzen könnt.

    ....

    @ Hamburg - Mit deiner Berechnung haste vollkommen Recht, bin auch ich noch drauf gekommen. Jedenfalls mal diverses durchgerechnet und als ein Wert von 27 rauskam, sah es dann plausibel aus. Nur warum zur Hölle kann die Hausverwaltung dann nicht einfach 27 Personen angeben ?

    Vielen Dank, Azze,

    Die Rechnung ist doch einfach:
    Anzahl der Tage, die gewohnt wurden = X
    Anzahl "Azzes" = Y
    Anteil Heizungskosten = Z
    Nach der Formel: X*Y-Z=0 läßt es sich dann einfach errechnen.

    Oder.... man denkt nur eine Sekunde nach und sieht, dass die Anzahl der Tage gleich dem Anteil der Heizungskosten ist.

    Personen kann die Verwaltung nicht angeben, weil die Anzahl der Bewohner über das Jahr wechselt. Die Abrechnung wäre noch unklarer, wenn da stehen würde:
    Anzahl Personen: 27,0712, Ihr Anteil: 0,1616
    Das müßte nämlich dort stehen, wenn die Hausverwaltung "einfach" die Anzahl der Personen angibt.

    Ich denke aber auch, dass das Wort "Personenanzahl" durch "Personentage" getauscht werden müßte. Dass die Abrechnung durch diese Ungenauigkeit unwirksam sein könnte, wage ich zu bezweifeln.

    Gruss
    H H

    P.S. wenn du wieder mal was hast, eine Referat oder deine Steuererklärung, dann beschäftige uns gerne wieder. Schreibe aber vorher, dass du uns nur beschäftigen willst.

    Hallo Azze,

    ich denke auch, es wäre das Beste die Hausverwaltung direkt zu fragen.

    Aber um meinem Trieb zur Klugscheißerei nachzugehen:
    Beim Verteilerschlüssel der Personen wird es daran liegen, dass sich die Anzahl der in dem Haus lebenden Menschen ständig ändert und deshalb als Grundwert die Personentage genommen werden. Bei dir 59 (59 Tage X 1 Person). Im Haus sind insgesamt 9887 Personentage angefallen (ca 27 Menschen wohnen wohl dort). Finde ich eigentlich sehr verständlich.

    Über die 29 ct für den Feuerlöscher möchte ich mich gar nicht auslassen :)wo simma denn hier:).

    Gruss
    H H

    wenn du 2 mieten im Rückstand bist, hast du die Chance fristlos gekündigt zu werden.
    dannach zahlst du deine mietrückstände und alle sind glücklich.

    werde ich jetzt gesteinigt?

    Hallo indi,

    nein gesteinigt wirst du nicht. Den geistig Schwachen verzeiht man gerne.

    Im Ernst, dein Tip ist absoluter Blödsinn. Nicht nur das man sich ins Unrecht setzt, es macht das alles nur noch viel teurer. Der Schadenersatz bis zum Ende der Laufzeit ist so oder so fällig. Die Suche nach einen Nachmieter wird dem Vermieter dadurch zusätzlich erschwert. Dazu kann man sich eine Eintragung in eine der vielen Mieterdatenbanken (z.B. Demda) einhandeln.

    Schülke,
    ich sehe es wie Leipziger82. Erkläre deinem Vermieter deine Lage (vor allem, dass du kein Geld hast), er wird kaum Interesse daran haben, den Vertrag "aus Prinzip" durchzusetzen.

    Dann biete ihm alle erdenklich Unterstützung bei der Suche nach einem Nachmieter an. Suche selber, sorge dafür, dass die Wohung picobello ist.

    Wenn gar nichts geht, dann hast du in der Tat schlechte Karten.

    Gruss
    H H

    Zitat von H Hamburg
    Wenn bei mir das Essen einen bitteren Beigeschmack hätte, weil mich mein Ökogewissen quält, dann würde ich einen anderen Herd zum Widerausbau (wie anitari vorgeschlagen hat) kaufen.

    Hat er/sie nicht vorgeschlagen...:eek:

    Berny, was soll das wieder für ein Schrott sein. Natürlich hat anitari das vorgeschlagen, im Post #2:
    "Was Du tun kannst?

    Selbst einen sparsamen Herd kaufen. Den des Vermieters aufheben und bei Auszug wieder hinstellen. "

    Hast du selber noch geliked. Aber wohl doch nicht kapiert!

    Gruss
    H H

    Hallo Sebastian,

    am 03.01.2015 hatte wir schon mal genau das gleiche Thema von dir hier im Forum.
    Wenn du wirklich eine zweite Meinung brauchst, dann solltest du nicht das gleiche Forum bemühen, sondern woanders anfragen. Oder hoffst du, dass die Frühjahrsmeinung eine andere ist, als im Winter?


    03.01.2015, 20:39#1


    LordExcalibur


    Keller mit Hauptwasserhahn nicht abschließen

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einen Dreifamilienhaus gemietet. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum der durch eine "normale" Wohnungstür mit Bartschloss von der Waschküche aus begehbar ist. In meinem Kellerrraum befindet sich der Hauptabsperrhahn für die Wasserversorgung.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss. Nun ist es so, dass ich im Keller u.a. ein relativ teures Fahrrad und meine Skiausrüstung lagere und diesen eigentlich nicht unverschlossen lassen möchte, zumal in diesem Fall auch meine Hausratversicherung nicht für eventuelle Diebstahlschäden aufkommt.
    Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

    Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?

    Viele Grüße
    Sebastian

    oje,oje

    hast du schon mal Gedanken gemacht, was die energieeffizienz beim Stromverbrauch tatsächlich bedeutet?
    in nahe zu jedem haushalt wird beim Kochfeld mehr Strom vergeudet, durch zu kleine und schlechte töpfe.

    jeder cm rand am Kochfeld bedeutet heizleistung für den raum.

    der Wirkungsgrad beim backofen und Kochfeld, im bezug auf ältere geräte ist unwesentlich.

    wo die effizienzklassen zum tragen kommt, ist Kühlschrank und Geschirrspüler.
    wobei, beim Geschirrspüler der Strom wieder unwesentlich ist.

    schau dir mal den unterschied bei GS, im bezug auf Stromverbrauch A und A+++.

    im übrigen ist ein gutes A manchmal sparsamer als ein A+ gerät.

    A, A+,A++ und A+++ sind geduldige zeichen.
    die werte in KWh können eine andere sprache haben

    Hallo,

    das ist doch mal eine Antwort. Beim Kochen ist die Energieeffizienz nicht ganz so relevant, solange die Energie so gut wie möglich in die Töpfe gebracht wird. Beim Backen ist das anders. Alte Öfen sind nach vorne schlecht isoliert, so dass über die heiße Backofentür der Raum mit geheizt wird.

    Man muß es aber auch mal von dem Ansatz der Investition betrachten. Wenn der Vermieter einen funktionsfähigen Herd gegen einen neuen, energieeffizienten austauscht, dann wäre das eine Modernisierung, die er auf die Miete umlegen könnte.

    Wenn bei mir das Essen einen bitteren Beigeschmack hätte, weil mich mein Ökogewissen quält, dann würde ich einen anderen Herd zum Widerausbau (wie anitari vorgeschlagen hat) kaufen. Entweder neu oder du kaufst einen guten gebrauchten bei Ebay o.ä..

    Bei der ökologischen Gesamtbetrachtung aber nicht vergessen, dass auch die Herstellung eines Herdes Energie verbraucht.

    Gruss
    H H

    Herzlichen Dank :)

    Ihr habt mir soeben den arsch gerettet :)

    Hallo,
    hier hat dir keiner den Arsch gerettet.

    Nur weil diese Abrechnung formal nicht richtig ist, heißt das nicht, dass du die Nachzahlung nicht am Ende doch bezahlen mußt. Dein Vermieter muss die Form der Abrechnung lediglich korrigieren, dann wird sie wirksam. Zeit genug hat er ja dafür.

    Wenn ich aber deine Wirtschaftsverständnis sehe, dann graut es mir. Deine Nachzahlbetrag sei um 2000% gestiegen. Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Tatsächlich sind deine Nebenkosten von 1204 € auf 1327 € gestiegen. D.h. um 10%. Das klingt für mich nicht sonderlich dramatisch.

    Ich wäre immer etwas vorsichtig, wenn ich einen "blauäugigen" Vermieter habe. Das muss nicht immer schlecht sein. Auch wenn eine Abrechung formal nicht korrekt ist, muss sie nicht zu deinem Nachteil sein.

    Aber reklamiere die Abrechnung ruhig. Dann wirst du ja sehen, was passiert. Bestenfalls macht sich dein Vermieter schlau und bringt sie in eine formal richtige Form. Schlimmstenfalls geht er zu einem Fachmann, der ihm genau sagt, wo er denn vergessen hat Betriebskosten zu berechnen (z.B. fehlt eine Position Versicherung) und ihm erklärt, wie er die Miete erhöhen kann.

    Jeder wie er meint.
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich kann die Vermieterin in gewisser Weise verstehen, dass Sie das Geld einbehält, bis die Versicherung bezahlt hat. Schließlich will sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist die Weigerung die Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren. Wenn Leitungswasserschäden versichert sind, dann muss die Versicherung das bezahlen.

    Ich würde ihr diesen Sachverhalt nochmal deutlich machen. Bittet doch eure Versicherung ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen. Zur Not müßt ihr den Mieterbund oder einen Anwalt einschalten.

    Gruss
    H H

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