Beiträge von H Hamburg

    OK...das heißt ich könnte auch selbst den Schaden reparieren lassen ?

    Ja, das kannst du! Du hast die Mietsache ohne Beschädigung zu übergeben. Wie du das machst ist deine Sache. Ich denke der Vermieter will hier die 300 Euro kassieren und es dann günstiger machen lassen. Wie er es mit der Rechnung gegenüber der Versicherung macht, weiss ich nicht.

    Du musst dir jetzt natürlich genau überlegen, was du machst. Selbst reparieren und evtl. Ärger mit dem Vermieter riskieren, oder den Vermieter reparieren lassen. Da die Versicherung die grundsätzliche Haftung bereits bestätigt hat, sehe ich von der Seite wenige Schwierigkeiten, auch wenn es noch ein wenig dauert. Falls du es dem Vermieter überläßt stelle aber sicher, dass er nicht denkt, die 300 Euro kann er dir von der Kaution abziehen und du setzt dich dann mit der Versicherung auseinander (ohne Rechnung).

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    fordern kann man viel, es kommt aber auf die Regelung im Mietvertrag an, was wirklich gemacht werden muss.

    Eines mußt du aber noch genauer erklären:
    "Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind"
    Nach drei Jahren ist das nicht möglich. Entweder sind die alten Anstriche 3 Jahre älter oder es sind andere oben drauf.

    Solltest du ein gültige Schönheitsrenovierungsklausel haben und in den drei Jahren nichts gemacht haben, dann ist es durchaus möglich, dass der eine oder andere Anstrich erneuert werden muss. Das hängt aber vom tatsächlichen Zustand ab und den kann hier keine beurteilen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du bist 27 Jahre alt und hattest scheinbar noch nie in deinem Leben mit Handwerkern zu tun.

    Es ist leider allgemein üblich, dass Handwerker tagsüber kommen, denn das ist deren Arbeitszeit. Du kannst nicht erwarten, dass die Handwerkerschaft eine Spätschicht einführt, damit du deine Reparaturen erst ab 16:30 ausgeführt bekommst. Im Gegenteil, du hast sicherzustellen, dass die Handwerker werkstags zur normalen Arbeitszeit die Reparatur ausführen können. Wie du das machst (frei nehmen, Schlüssel hnterlegen) ist deine Angelegenheit.

    Leider erwarten viele Mieter, dass bei Problemen eine Kommandoaktion gestartet wird und die KSK (Klemptner Sanitär Kommando) mit dem Hubschrauber über der Schadensstelle kreist, bis es dem Bewohner in den Kram passt die Reparatur ausführen zu lassen.

    Ich kann den Handwerker gut verstehen, dass er keine Lust bei dir um einen Termin zu kämpfen.

    Mach mit dem Handwerker einen Termin tagsüber und tue nicht so, als sei es nett von dir. Freue dich lieber, dass du mit 27 Jahren noch etwas dazu lernen kannst. Da du noch nie mit Handwerkern zu tun hattest, kommt da sicher noch einiges dazu.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    und ein weiterer Hartz-4 Empfänger, der nicht in der Lage ist sich darum zu kümmern, dass die Miete bezahlt wird. Und dann wundern sich alle, warum es so schwer ist als Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu finden.

    Was heißt denn, du könnstest die Rückstände nicht bezahlen?
    Wenn deine Frau jetzt Krankengeld statt anderer Leistung bekommt, muss das Geld ja irgendwo sein.
    Was stellst du dir denn jetzt vor, dass der Vermieter auf die Miete verzichtet, weil du sie nicht bezahlen kannst?

    Zu deinem Glück gibt es aber in unserer Republik ein großes Sicherheitsnetz. Geht doch mit der Kündigung erstmal zur Fachstelle für Wohnungssicherung. Die müßten euch eigentlich helfen (Kredit zur Begleichung der Mietschulden). Wenn ihr die ausstehenden Mietschulden ausgleicht, dann ist die fristlose Kündigung vom Tisch und ihr seid fristgerecht gekündigt, was euch mehr Zeit gibt, eine Wohnung zu finden. Und haltet den Vermieter auf dem Laufenden, damit der weiß, dass ihr euch kümmert. Vielleicht hat er auch nur zu seinem eigenen Schutz gekündigt und läßt euch dort weiter wohnen, wenn ihr sicherstellen könnt, dass die Miete zukünftig pünktlich gezahlt wird. Entgegen der viel verbreiteten These, dass Vermieter Monster sind, wollen die meisten lediglich keinen Ärgen und die Miete pünklich auf dem Konto.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    Und vor allem lasst euch nicht einreden, dass es clever wäre den das volle Programm, inkl. Räumungsklage und Zwangsräumung, abzuspielen. Das würde euch wahrscheinlich noch ein paar weitere Monate in der Wohnung halten, aber noch jede Menge zusätzlichen Ärger auflasten.

    Hallo Lycaner85,

    na klar ist es die Schuld des Vermieters, das noch Sperrmüll von dir auf dem Grundstück liegt. Und es ist auch in seinem Verantwortungsbereich, dass die Türen die dein Hund zerkratzt hat, bei der Übergabe nicht fertig waren.

    Geht's noch?

    Ich denke du kommst mit den 200 Euro noch gut weg. Schließlich hast du die Wohnung bzw. das Grundstück nicht vollständig geräumt und die Türen nicht rechtzeitig fertig bekommen. Die hättest du einfach so lackieren lassen können, wie sie waren und gut wäre es gewesen.

    Ich würde die 200 Euro zahlen und die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn du jetzt viel Zeit beim Mieterbund verbringst, macht dein Hund sich zuhause wieder an den Türen zu schaffen und das Ganze geht von vorne los. Das wäre aber kein Problem - zahlt ja die Versicherung.

    Gruss
    H H

    Für uns ergeben sich nun folgende Fragen:

    - Wäre der Vermieter verpflichtet gewesen mit uns eine mtl. Vorauszahlung zu vereinbaren?
    - Ist der mtl. Abschlag i.H.v. 200,- € welcher in keiner Form begründet/berechnet wird so von uns zu akzeptieren?
    - Ist eine Abrechnung von Mai 2014 - August 2015 überhaupt zulässig? Ich habe gelesen, dass Nebenkostenabrechnungen einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen müssen. In Ausnahmefällen (z.B. Mieterwechsel) sind auch kürzere Zeiträume möglich, nicht jedoch längere.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    FFi

    Hallo,

    ich verstehe dein Problem nicht so ganz.

    Du wollstest gerne einen Abschlag zahlen, den hat der Vermieter aber nicht gefordert.
    Du hast faktisch keinerlei Nachteil, wegen der nicht verlangten Vorrauszahlung. Es hat doch doch niemand daran gehindert das Geld beiseite zu legen.

    Jetzt sollst du einen Abschlag zahlen und der ist dir zu hoch.
    Dann mach doch einen Gegenvorschlag, beschwere dich aber hinterher nicht über eine Nachzahlung.

    Der zu lange Abrechnungszeitraum ist rein rechtlich möglicherweise nicht in Ordnung.
    Aber was hast du denn davon, wenn dieser Zeitraum jetzt auf zwei Abrechnung aufgeteilt wird?
    Du könnstest allerdings vorschlagen, dass erstmal von Mai 2014 bis April 2015 abgerechnet wird.

    Und noch ein Punkt: Wie wird denn der Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.04.2014 abgerechnet? Hast du in der Zeit Heizkosten bezahlt?

    Ich denke hier gibt es keinen Grund für Bauchschmerzen. Auch wenn das alles nicht ganz den üblichen Abläufen entspricht, so scheint es nicht so zu sein, als würdest du über den Tisch gezogen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    lass dich bloss vom Einwohnermeldeamt nicht drangsalieren. Denen steht zur Zeit nicht das Recht zu, eine Bestätigung der Verwaltung zu fordern. Wieder mal ein Fall von Beamtenwillkür.

    Zur Genehmigung durch den Vermieter:
    Wegen einer nicht genehmigten Untervermietung kann in der Regel nicht fristlos gekündigt werden, sondern nach erfolgloser Abmahung nur fristgerecht (und auch das ist nicht einfach).
    Der "Haupt-Vermieter" hat andererseits wenig Möglichkeiten dem Hauptmieter die Untervermietung zu verbieten. Ich würde auf deinen Vermieter etwas mehr Druck machen, damit die Sache gelöst wird.
    Alternativ könnstest du dich auch doof stellen und mit die verlangte Einzugsbestätigung von der Verwaltung fordern. Dann muss ja mal was passieren. Ich würde davon ausgehen, dass dein Vermieter dich dann offiziell meldet, um größeren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    ... zum dritten Werktag des Monats..... Samstag=Werktag

    ;)


    wenn Du am 4. anweist, ist das Geld ja erst zum 5. oder 6. drauf

    Hallo,

    wenn du ab jetzt die Miete immer pünktlich überweist, kann der Vermieter dir nicht wegen dieser Sache kündigen. Als veranlasse, dass die Miete immer spätetens am Dritten Werktag auf dem Konto ist.

    Um sicher zu gehen könntest du den Dauerauftrag auf zum Ende des Vormonats ausführen lassen.

    Gruss
    H H

    P.S. bei Bankgeschäften gilt der Samstag nicht als Werktag.

    [quote='1']
    Die Hausverwaltung informierte im Juni 2013, dass die "Hausmeisterleistung" ab Juli 2013 an eine neue Firma vergeben werden und die Kosten sich monatlich auf Betrag X belaufen. In dem Schreiben wurde nur erwähnt, dass die bisherige Firma den Vertrag kündigte. Also keine weiteren Erläuterungen, wie es aus meiner Sicht nach 560BGB zu erfolgen hat.
    QUOTE]

    Hallo,
    die Verwaltung hat dich informiert, dass eine neue Firma übernommen hat, und dass höhere Kosten entstehen - und das schriftlich. Was willst du mehr? So wie ich verstehe ist deine Betriebskostenpauschale nicht einmal erhöht, sondern in der BK-Abrechnung eingerechnet worden.

    Geht es dir darum, dass nicht erwähnt wurde, dass diese Firma auch dei Gartenarbiet macht?

    Um wieviel Geld geht es denn überhaupt?
    260% klingt viel. Wenn du allerdings vorher 10Euro für einen Rentner bezahlt hast und jetzt 36Euro für eine Firma fällig werden relativiert sich das alles ein wenig.

    Da du so unbelehrbar auf dem §560 herumreitest, geht doch zu einem Anwalt und lass dir für viel Geld erklären, was bedeutet.

    Gruss
    H H

    Wir hatten schon noch vor ein paar Jahre hier zu wohnen, da wir ja nicht lange hier hausen ..

    Sonst noch was, außer der Umzug ?

    Hallo,

    es wird schwer für euch eine Lösung zu finden. Eure Nachbarn sind offenbar sehr problematisch und daran läßt sich kaum etwas ändern. Eure einzige Chance ist es, Druck auf den Vermieter und mit dem zusammen auf den Betreuer zu machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das am Ende dazu führt, dass die Probleme verschwinden (von den Mietern ganz zu schweigen), vielleicht wird es aber besser (die Hoffnung stirbt zu letzt).


    Habt ihr denn schon den Vermieter und den Betreuer mit dem Gestank und dem nackt herumlaufen konfrontiert?

    Es wäre verwunderlich, wenn die nicht über die Probleme wüßten. Je nachdem, wie die reagieren würde ich weitermachen.
    1. Das Problem wird kleingeredet --> dann würde ich anfangen mir eine Wohnung zu suchen
    2. Die kennen das Problem und versuchen seit Jahren etwas zu ändern --> dito
    3. Das Problem in dem Ausmaß war nicht bekannt und es wird versprochen etwas zu tun --> noch warten

    Mietminderung hilft euch gar nicht und wäre schwer durchzusetzen. Die Polizei könnt ihr nur einschalten, wenn das Nacktherumlaufen zur Belästigung (Erregung öffentlichen Ärgernisses) wird.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich wäre mir da nicht so sicher, dass so ein langzeitiger Mietvertrag noch als Ferienwohnungsmietvertrag gilt. Das Mietverhältnis, dass du anstrebst ist als Wohnverhältnis ausgelegt und so könnte es auch gesehen werden, wenn die Familie nicht ausziehen will (oder kann) und es zu einem Rechtstreit kommt. Dann gelten alle Recht eines Wohnraummietvertrages. Gerade die Tatsache, dass es sich um eine Familie handelt macht die Sache nicht einfacher.

    Gruss
    H H

    Das ist WEG, da KANN der einzelne Eigentümer nichts machen. Da müsste ein Beschluss der WEG her, die der Hausverwaltung aufträgt einen anderen Hausmeister zu organisieren.
    Aber solange sich sonst niemand gestört fühlt, wird das wegen eines Mieters kein Eigentümer machen.

    Und wollen wir mal ehrlich sein:
    Nirgendwo anders sind Hausmeister so bemüht gut zu arbeiten wie in der WEG, denn dort arbeitet er vor den Augen derer, die ihn direkt bezahlen: Die einzelnen Wohnungseigentümer, die in deren Wohnungen leben. Arbeitet er da nicht gut, fliegt er schneller als er Ciao sagen kann. Das ist das Gegenteil zum profanen Mietbau, wo der Eigentümer zig Kilometer weit weg sitzt und nur Mieter im Haus sind. Da sind Hausmeister gern mal etwas ruppiger und schludriger.
    Was ich damit sagen will: Beschwerden über Hausmeister in der WEG sind eher selten und kommen meist nur von Meckerer, die sich auch gegen das Zwitschern von Vögeln beschweren.

    Daher mein Tipp: Einfach ausziehen. Vielleicht ist ja beim nächsten Haus ein Hausmeister, der einem auch noch den Kinderwagen die Treppe hochträgt.


    Das so eine Antwort von einem Verwalter kommt, was ja zu erwarten.
    Toller Tip, "einfach ausziehen". Sag doch gleich, dass es dir als Verwalter am liebsten ist, wenn nur Mieter in deinen Objekten wohnen, die schön "die Schnauze halten".

    Und wollen wir doch mal ehrlich sein: Wenn die Verwalter ihren Job besser machen würden, gäbe es weniger von solche Problemen.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    du solltest deinen Vermieter damit konfrontieren und ihn unmissverständlich auffordern, für Abhilfe zu sorgen.

    Der Verwaltung ist es völlig egel, ob du dich wohlfühlst oder ob du ausziehst. Die wollen sich das Leben nur so einfach wie möglich machen. Sobald der Vermieter Druck macht, werden die sich überlegen was einfacher ist, weiter zu behaupten alles wäre in Ordnung oder den Hausmeister zurechtzuweisen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist in der Tat schwer zu sagen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Vertrag nicht wirksam ist, wenn er nicht von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Es gibt aber immer wieder Ausnahmen.

    Wo ist der Vertrag denn jetzt?
    Wenn die Eltern deiner Freundin ihn (und die Zweitschrift) jetzt haben, ist doch alles in Butter. Zerreiß das Ding und gut ist.

    Was passt den Eltern deiner Freundin denn nicht? Im Normalfall werden Standardverträge benutzt, bei denen der Vermieter es vermeiden sollte Änderungen vorzunehmen. D.h. wenn euch der Standardvertrag nicht gefällt, werdet ihr niemals eine Wohnung finden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    meines Wissens nach gilt nur das was im Mietvertrag steht. Die Angabe im Inserat zählt nicht und auch die "falschen" qm in der Abrechnung sind keine Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Mietminderung ist so gesehen nicht drin.

    Das Einzige, was du reklamieren kannst ist die falsche Bk-Abrechnung, da viele der Kosten nach qm verteilt werden. Die übliche Einwendungsfrist beträgt 12 Monate.

    Bei dem nicht erschienenen Handwerker sehe ich auch schwarz. Wenn es hart auf hart kommt, wird oft behauptet, es wäre geklingelt/geklopft worden und niemand hätte aufgemacht. Wenn du allerdings genug Zeugen hast (Nachbarn, die auch vergeblich gewartet haben), dann kannst du die Verwaltung mal mit der Sache konfrontieren. Auch wenn du keinen Schadenersatz kriegst, werden die sich zukünftig mehr darum kümmern, dass solche Termin eingehalten werden.

    Gruss
    H H

    Es immer schwer nachzuweisen, dass du tatsächlich zu Hause warst

    Doch ist es Betrug. Der Vermieter musste wissen, das die Heizung über den Zähler seines Nachbarn läuft.
    Anders läge der Fall wenn es ein Mieter gewesen wäre.

    Jetzt ist es nicht nur lächerlich, sondern wird langsam albern. Es ist ganz offensichtlich, dass du dich im Strafrecht nicht so gut auskennst, wie im Mietrecht.

    Aber bleibt man beide (du und Berny) bei eurem Glauben, man kann jede Ungerechtigkeit, jeden Abrechnungsfehler oder sonstige Unregelmäßigkeiten in die Betrugsschublade packen.

    Gruss
    H H

    P.S. kommt jetzt noch was mit einem "und damit basta" hinterher?


    Du hast vergessen "basta" zu sagen.

    Nein es steht nur so da und die § aus den Dauernutzungsvertrag habe ich ja in #1 angehängt.

    Willst du uns jetzt solange nerven, bis wir aller der Meinung sind, dass die Regelung ungültig ist?

    Wenn du das wirklich schaffst, wäre das eine gute Übung für die Gerichtsverhandlung. Da musst den Richter auch nochmal überzeugen.

    Over and Out
    H H

    Hallo,

    es kann ja wohl nicht angehen. Dein Hund beschädigt die Wohung deines Vermieters und du siehst dir das tatalos an. Zahlt ja die Versicherung und damit alle anderen. Wenn du deinen Köter nicht im Griff hast, dann kannst du keinen Hund halten. Dann wunderst du dich, warum Mieter mit Haustieren es so schwer haben eine Wohnung zu finden.

    Zur Sache, dein Vermieter hat natürlich keinen Anspruch auf neuen Türen, er kann allerdings verlangen, dass am Ende alle Tüten gleich aussehen.

    Gruss
    H H

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