Nach Eigentümer/Verwalter wechsel neue Forderungen zwecks Mängel bei Übergabe

  • Hallo Zusammen,

    vor ca. drei Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen.
    Bei der damaligen Abnahme(mit dem ehemaligen Vermieter/Verwalter) wurde der Anstrich der Wohnung als in Ordnung befunden. Es war zwar keine Profiarbeit(Übergang von Wand zu Decke nicht besonders toll) aber für mich und dem Vermieter war es OK.

    Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind, fordert der neue Eigentümer/Verwalter die Wände/Decken neu zu streichen da diese für ihn nicht im abnehmbaren Zustand sind.

    Der Zustand des Anstrichs wurde beim Einzug leider nicht dokumentiert.
    Bin ich nun verpflichtet den Raum neu zu streichen?

    Vielen Dank im Voraus

    und viele Grüße

  • Hallo,

    fordern kann man viel, es kommt aber auf die Regelung im Mietvertrag an, was wirklich gemacht werden muss.

    Eines mußt du aber noch genauer erklären:
    "Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind"
    Nach drei Jahren ist das nicht möglich. Entweder sind die alten Anstriche 3 Jahre älter oder es sind andere oben drauf.

    Solltest du ein gültige Schönheitsrenovierungsklausel haben und in den drei Jahren nichts gemacht haben, dann ist es durchaus möglich, dass der eine oder andere Anstrich erneuert werden muss. Das hängt aber vom tatsächlichen Zustand ab und den kann hier keine beurteilen.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    "Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind"
    Ja OK, die Wände und der Anstrich ist um 3 Jahre gealtert. Wirkliche Abnutzungserscheinungen sind aber nicht aufgetreten. Die Wände sind mit dem Anstrich wie bei Einzug versehen.Mich ärgert aktuell nur das der Übergang von Wand zu Decke(in Knapp 4 Meter höhe) nun nicht mehr hinnehmbar ist.

    Den Vertrag werde ich im Detail nochmal prüfen wenn ich wieder zu Hause bin.

    Gruß


  • Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind, fordert der neue Eigentümer/Verwalter die Wände/Decken neu zu streichen da diese für ihn nicht im abnehmbaren Zustand sind.

    Ob sich die Wände und Decken in Ihrer Wohnung einem abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Zustand befinden soll hier jemand schlüssig beurteilen können?

    Denken Sie erst mal über den Sinn oder Unsinn dieser Frage nach! Tschüß!

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