Hallo Zusammen,
vor ca. drei Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen.
Bei der damaligen Abnahme(mit dem ehemaligen Vermieter/Verwalter) wurde der Anstrich der Wohnung als in Ordnung befunden. Es war zwar keine Profiarbeit(Übergang von Wand zu Decke nicht besonders toll) aber für mich und dem Vermieter war es OK.
Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind, fordert der neue Eigentümer/Verwalter die Wände/Decken neu zu streichen da diese für ihn nicht im abnehmbaren Zustand sind.
Der Zustand des Anstrichs wurde beim Einzug leider nicht dokumentiert.
Bin ich nun verpflichtet den Raum neu zu streichen?
Vielen Dank im Voraus
und viele Grüße