Beiträge von H Hamburg

    Meiner Meinung nach gehören die Bäder saniert, was meint Ihr dazu? :confused:


    :)

    Die Boiler gehören repariert, auf mehr kannst du nicht bestehen. Wobei ich beim Boiler in Bad 2 meine Zweifel habe, dass er wirklich kaputt ist. Er mag zu klein sein, das war er aber auch schon, als ihr die Wohnung angemietet habt. Das Tropfen während der Aufheizphase ist bei einem Boiler normal.

    Mir der Sanierung kannst du sicher vergessen. Warum sollte der Eigentümer die beiden Bäder teuer sanieren, nur weil ihr der Meinung seid; und dass gerade mal ein halbes Jahr nach eurem Einzug.

    Gruss
    H H

    Öhhh...
    Du hast aber schon mitgekriegt das das von meinem Opa aus kommt und ich selbst gar nicht auf die Idee gekommen wäre?!
    Meine Großeltern haben da 40 Jahre gewohnt. Die Laube im Garten ist selbstgebaut, die kleine Werkstatt auch. Würde alles abgerissen werden. Die liebevoll, von meiner verstorbenen Oma, hergerichteten Beete...
    Da ist es doch wohl verständlich das mein Opa und der Rest der Familie wollen das das erhalten bleibt.

    Wie gesagt, von mir aus soll mein Opa noch 30 Jahre leben. Ist auch der letzte den ich noch habe. Den ich übrigens mindestens 3 Mal die Woche besuche und ihm im Haushalt helfe.

    Sorry, aber diese Unterstellung ist echt mies.

    Welche Unterstellung?

    Du hast doch selbst geschrieben, was du vorhast - nämlich dass du dir das Haus in dem dein Opa wohnt und das ihm nicht gehört, für deine Familie unter den Nagel reißen willst. Ob die Idee von deinem Opa kommt oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso wenig ist es von Belang, was deine Großeltern dort alles gemacht haben.

    Sprich doch mit dem Besitzer über die Situation und frage ihn, was ihr tun müßt, um als Nachmieter deines Opas eingesetzt zu werden. Vielleicht fährt er ja auf deine sentimeltale Geschichte ab. Du kannst dem Vermieter allerdings nicht verdenken, dass er eine angemessenen Miete haben will.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist der Dank, dass Opa dort lange günstig wohnen konnte. Die Familie schmiedet bereits jetzt einen Plan, wie man "hintenrum" an das Haus kommt. Das fängt schon mit der Lügengeschichte des vermeindlichen Einzugs an. Ich kann so etwas nicht unterstützen.


    Ihr habt sicher schon verstanden dass dieses Haus nicht dem Opa gehört. So gesehen funktioniert alles was ihr machen wollt nur mit Rücksprache mit dem Eigentümers. Ob der euch hilft, der Familie für immer ein schönes und vor allem billigen Haus zu sichern, weiß ich natürlich nicht.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo Flomichi,

    vergiss nicht die Arbeitszeit für das Schreiben der Frage hier im Forum.

    Du wirst sicher nicht jede durch den Schaden verbrauchte Kalorie vergütet bekommen. Setz dich mit den Versicherungen, deiner Hausrat und der Wohngebäudeversicherung (notfalls über den Vermieter) auseinander. Die werden dir sagen, welche Schäden ersatzfähig sind und welche nicht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    um was für Einheiten geht es denn?
    Wenn diese aus Verdunsterröhrchen errechnet wurden, dann kann das alles durchaus richtig sein. Die Verdunstung ist von vielen Faktoren abhängig und steigt nicht immer in linearer Korrelation mit dem Ölverbrauch.

    -->Der beste Indikator für den Heizölverbrauch ist immer noch die Ölmenge, die verbraucht wurde! Wenn ihr den richtig ermittelt habt, dann habt ihr scheinbar doch mehr geheizt, als ihr dachtet.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die Mängel vorhanden sind, hat der Vermieter doch völlig recht. Bis auf die neu zu beziehenden Möbel sehe ich wenig, was nicht zu im Verantwortungsbereich des Mieters liegen würde. Es geht in erster Linie um Beschädigungen und nicht um Abnutzungen. Wobei die Grenze hierfür fließend ist und sicher etwas Verhandlungsspielraum besteht.

    Auch wenn es nicht legal ist, sich die Wohnung vorher angesehen zu haben, ändert es nichts an den Tatsachen.

    Was du machen kannst ist sicherlich, die Mängel soweit möglich selbst zu beseitigen.

    Gruss
    H H

    @
    Es geht mir hier nicht um ein paar Euronen, sondern um RECHT, DEUTSCHES RECHT nicht mehr und nicht weniger, verstehst Du was das heißt?
    !

    Da habe ich die Sache wohl falsch eingeschätzt.

    Du bist ja noch schlimmer, als ich dachte- ein Kämpfer für die Entrechteten. Es ist nur wie oft, wenn es "ums Prinzip" geht, es geht am ende doch ums Geld (hier Mietmenderung).

    Wenn es dir ums Recht geht, dann schalte einen Anwalt ein (Geld spielt ja keine Rolle). Es wird interessant, was dabei rauskommt. Ich gehe davon aus, dass du dir eine blutige Nase holst. Das Ergebnis kannst du ja im "Robin Hood-Forum" posten.

    H H

    Over and Out!

    Hallo,

    das ist doch eine äußerst vertrackte Situation.

    Grundsätzlich bist du an den Vertrag gebunden. Der Vermieter kann deinen ehem. Mitmieter zwar nicht ohne deine Zustimmung aus dem Vertrag entlassen, er kann aber einseitig darauf verzichten Forderungen gegen ihn geltend zu machen und hält sich dann nur nich an dich. Du hast dann eine theoretischen Anspruch gegen deinen Mitmieter.

    Ich denke du solltest mit dem Vermieter sprechen und ihm deutlich machen, dass du die Miete nicht alleine zahlen kannst. Biete ihm an bei der Suche nach einem Nachmieter behilflich zu sein und hoffe, dass er dich so schnell wie möglich aus dem Vertrag läßt. Dem Vermieter ist nicht daran gelegen, dass die Miete nicht mehr zahlen kannst. Erkläre ihm die Situation aber etwas weniger konfus, als du sie hier dargestellt hast.

    Gruss
    H H

    Und wieder einer!

    Du hast das Haus incl. der Einliegerwohung gemietet und wußtest genau was du für diene Miete bekommst. Unabhängig davon, ob die Einiegenwohnung baurechtlich als Wonraum zugelassen ist, kann sie scheinbar entsprechend genutzt werden. Für euren Mietvertrag ist die Baugenehmigung nicht relevant.

    Genauso wußtest du, dass eine vom Vermieter genutzte Garage samt Carport vorhanden ist. Und höre doch auf herumzuheulen, dass du wohlmöglich die Grundsteuer für 30qm zuviel bezahlst. Was macht das denn aus, 20 Euro pro Jahr.

    Kündige doch und zieh aus, wenn dir das Haus nicht passt. Zwingt dich ja keiner dort zu bleiben. Such dir aber etwas, dass dir auch leisten kannst, damit du nicht hinterher wieder versuchen mußt die Miete aus fadenscheinigen Gründen zu reduzieren.

    Es tut mir leid, aber Leute wie du sollten sich lieber selbst Eigentum zulegen, anstatt anderen Menschen das Leben schwer zu machen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Wie bitte, du hast die Einbauküche in deiner Wohnung ohne Rücksprache mit der Besitzerin entsorgt?
    Das ist ja der Hammer, da wird dir hier keiner helfen können!

    Insbesondere die Tatsache, dass die Entsorgung schon 2011 stattgefunden hat und dann auch noch wegen rückwärtigem Schimmel bringt dich in einen Beweisnotstand.

    Nur ein Tipp: Einige dich mit der Vermieterin über eine angemessene Entschädigung. Alternativ könntest du auch versuchen eine gute gebrauchte Küche bei Kleinanzeigen zu ergattern und diese dann selbst einzubauen. Aber auch das müßte vorher mit der Vermieterin abgesprochen werden.

    Und auch noch eine Frage. Wie hast du denn ohne Küche gewohnt?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    die Motivation des Vermieters erschließt sich mir nicht ganz.
    Welchen Grund hat er denn den Raum nicht zu heizen und euch den Zugang zu eurer Temperaturregelung zu verhindern? Ihr zahlt doch sicherlich für die Wärme?

    Ihr könntet euch aber auch Elektrozusatzheizungen reinstellen? Ist zwar teuer, aber sicherlich besser, als den Raum gar nicht nutzen zu können. Die Mehrkosten könnt ihr möglicherweise dem Vermieter belasten, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich würde dem Makler nicht automatisch Steuerhinterziehung unterstellen.

    Möglicherweise hat er einfach die Schnauze voll von "Kunden" die hinterher ganz schlau daher kommen und ihre Courtage zurück haben wollen, weil sie der Meinung sind das neue Bestellerprinzip hätte doch schon gegolten.

    Also du weißt worum es geht und solltest dir überlegen, ob du die Wohnung zu den genannten Bedingungen anmietest. Passt dir die Barzahlung nicht, dann bestehe auf die Rechnung und zahle den vollen Betrag.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    klar mußt du zahlen. Der Mietvertrag ist doch eindeutig formuliert.

    Ich möchte bezweifeln, dass lediglich die beiden Zugezogenen für die Erhöhung verantwortlich sind. Da du nur über die Stromnachzahlung sprichst, würde mich mal interessieren, über wieviel Geld wir reden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du mietest eine Wohnung in einem der teuersten Stadtteile in Hamburg an und hoffst jetzt, dass du die Miete nachträglich reduzieren kannst, in dem du sie mit der durchschnittlichen Hamburger Miete vergleichst.

    Das wird interessant. Du kannst nämlich nicht einfach den Mietspiegel nehmen, um die Überschreitung nachzuweisen. Es gilt die ortsübliche Vergleichsmiete und die kann auch über Vergleichswohnungen ermittelt werden. Lass dich also nicht vom Mietenspiegel täuschen. Die Realität sieht völlig anders aus. In Winterhude ist die Durchschnittsmiete bei etwa 12 Euro/qm. D.h. es gibt durchaus Lagen in Winterhude, da sind 20 Euro/qm üblich.

    Soweit ich weiss gilt die Mietpreisbemse sowieso nur für Neuverträge. Hier geht es demnach um die Vertrag und nicht um das Einzugsdatum.

    Hier mein Tipp: Wenn die Wohnung dir zu teurer ist, dann suche dir eine andere, statt einen Vertrag nur mit dem Vorsatz einzugehen, ihn hinterher anfechten zu wollen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    so klar ist das m.E. nicht, denn das bezieht sich grundsätzlich auf den Zustand bei Abschluss des Mietvertrages. Wenn jetzt die Bedingungen komplett geändert werden, dann herrscht durchaus Klärungsbedarf.

    Ich einen weiteren Ansatz aber darin, auf die Beibehalteung der Terrassengröße zu bestehen. Die wurde schließlich wie besichtigt vermietet und deren Nutzung kann nicht so einfach ganz oder teilweise entzogen werden.

    Ihr solltet nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm eure Situation erklären. Es kann nicht in seinem Sinn sein, dass er viel Geld investiert und am Ende unzufriedene Mieter hat.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke nicht, dass es aussichtslos ist mit dem Besitzer des Nachbargebäudes zu sprechen. Schließlich ist er der Verursacher der Lärmemisionen. Oft helfen da schon sehr einfache Maßnahmen, um den Schallpegel zu reduzieren (einfachste Schallisolierung oder -abschirmung).

    Den Lüfter zu Verstopfen ist so ziemlich das Letzte was du tun solltest. Das kann fatale Folgen haben, denn der Lüfter soll die giftigen Abgase absaugen. Ist das nicht mehr möglich, kann es zu schweren Personenschäden, sogar zu Todesfällen kommen. Wenn die Kripo dann deine alte Unterhose aus dem Lüfter zieht, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es klingt für mich sehr unwahrscheinlich, dass die Abrechnung richtig ist. 7350 KWh Verbrauch in 2 Monaten scheint viel zu viel.

    Es wird dir aber hier keiner weiterhelfen können. Dafür fehlen zu viele Informationen und vor allem die Einsicht in die Abrechung und in die Unterlagen.

    Was sagt denn dein Vermieter dazu?
    Dieser sollte der erste Ansprechpartner sein. Und es ist doch offensichtlich, dass ihr wohl kaum für 700 Euro in zwei Monaten geheizt habt, zumal der Winter gar nicht so kalt war.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    als erstes würde ich versuchen das Wort "Miete" richtig zu schreiben ;-).

    Grundsätzlich hast du recht, du bist von den Makler bzw. Vermietern abhängig, wenn es um die Vergabe der Wohnung geht, denn nur diese entscheiden, wer die Wohnung bekommt.

    Das heißt, auch wenn du rein rechtlich gar nichts musst (du musst nicht einmal mit denen sprechen), so ist es nicht ratsam irgendwelche Angaben nicht zu machen, die sinnvollerweise gefordert werden. Das würde nämlich am Ende bedeuten, dass du die Wohnung nicht bekommst. Du mußt allerdings begreifen, dass die Angaben, die du aufgezählt hast, allesamt der Einschätzung deiner Bonität dienen und nicht dem Zweck dich auszuhorchen oder die Daten im Internet zu veröffentlichen. Es ist mehr als verständlich, dass der Vermieter sicherstellen will, dass der Mietkandidat sich die Miete auch leisten kann.

    Wenn du wirklich der Meinung bist, du willst keine Angaben zu deiner finanziellen Situation machen, dann kannst du dir die Wohnungssuche eingentlich schenken.

    Gruss
    H H

    Ich habe ihr vielerlei Vorschläge gemacht, wie wir das aufteielen können...ich kaufe es Ihr ab, ich bekomme 150 EUR, ich bekomme 100 EUR und Badsachen (da war sie am Anfang auch einverstanden - und nun doch nicht mehr )
    :D

    Verstehe ich das richtig, wenn du 100 Euro und die alten Badsachen bekommst, wäre es in Ordnung für dich?
    Wir reden hier also über die Herausgabe von Badsachen, die vor 2 Jahren 50 Euro gekostet haben. Unglaublich!

    Ich kann da leider keine guten Rat geben, außer, dass du unbedingt aufpassen mußt, wenn du am 30.06. die Wohnung verläßt. Da ist bestimmt noch ein Joghurt von dir im Kühlschrank, der noch nicht abgelaufen ist. Pass bloß auf, dass deine Miebewohnerin den nicht für sich behält.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    er kann dich sogar zwingen den Gesamtbetrag zu überweisen, weil du den Handwerker selbst beauftragt hast. Das hättest du nicht gedurft. Als Gegenleistung könnstest du dann beim Auszug "dein Ventil" wieder gegen das defekte austauschen.

    Ich denke, du solltest den Vorschlag annehmen, die 144Euro bezahlen und den Vorgang unter Lehrgeld verbuchen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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