Beiträge von H Hamburg

    Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich diese Kündigung rückgängig zu machen. Aus meiner Sicht habe ich alles versucht, bzw. wüsste nicht was ich noch hätte machen können/sollen. Hier im Haus gibt es nur verschiedene Privatvermieter, meiner hat keine weitere Wohnung. Einen Nachbarn zu fragen wäre also ergebnislos gewesen.

    Hallo,

    ich denke, dass der Vermieter mit einer Räumungsklage nicht durchkommen würde.

    Du kannst nachweisen, dass du versucht hast die Miete zu bezahlen und dass du versucht hast ihn zu erreichen. Damit hast du deine Pflicht erfüllt.

    Der Vermieter kann dir aber nicht nachweisen, dass du die Adressänderung und die Kontoänderung bekommen hast. Damit ist er in der Beweisnot.

    Mir persönlich würde es nicht gefallen, einen Vermieter zu haben, der mich loswerden will, aber ich würde mir in diesem speziellen Fall keine Sorgen machen, dass er mich tatsächlich rechtswirksam kündigen kann.

    Gruß

    H H

    Hallo, danke für deine Antwort.

    In der Abrechnung steht "Hausmeistertätgkeiten". Vertraglich war dies zuvor nicht geregelt. Es handelt sich um einen Mietvertrag, welcher aus einer Vorlage entstanden ist und unter dem Punkt "Betriebskosten" ist der Punkt "Hauswart" deutlich durchgestrichen. Das lässt mich darauf schließen, dass der Hauswart nicht teil der Nebenkosten ist?

    Hallo,

    das würde ich genauso sehen.

    Zeigt sich wieder einmal , dass Streichung im Formularmietvertrag immer gut für Mieter sind.

    Die Frage ist allerdings, wie und ob du das bei deinen Vermieter durchsetzen willst. Da ihr in einem Haus wohnt, wäre ein Streit sicher nicht das Beste. Wenn ihr noch dazu die einzigen Mieter im Haus seid, dann kann der Vermieter euch auch ohne Gründe kündigen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du schreibst, du wüsstest schon viel, willst aber wissen, ob du deine Wohnung mit farbig gestrichenen Wänden zurückgeben darfst.

    Diese Frage lässt sich so einfach googlen, dass ich hier nicht einmal etwas sagen möchte.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    liest du überhaupt, was ich dir schreibe?

    Ich habe das mit den Großgeräten nochmal präzisiert (Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann)

    Auch habe ich geschrieben, das der Einbau eines FI-Schalters bei der sog. klassichen Nullung kaum möglich ist.

    Over and Out!

    Hallo,

    es geht ja nicht darum, was man machen sollte, sondern was du verlangen kannst.

    Der Elektriker hat recht, wenn er sagt, dass es "eigentlich" zu wenig ist. Aber das zu wenige fällt größtensteils in den Bestandschutz. Lies das mal:

    http://www.faz.net/aktuell/wirtsc…n-14884856.html

    Ein Auszug:

    "... Eine angemessene Stromversorgung gehört laut Bundesgerichtshof (BGH) zum zeitgemäßen Wohnen - unabhängig vom Alter des Gebäudes. Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann, so die Bundesrichter (Az.: VIII ZR 281/03). Auf diesen Mindeststandard hat der Mieter Anspruch - es sei denn, der mangelhafte Zustand ist ausdrücklich vereinbart..."

    Das mit der "klassischen Nullung" betrifft den Schutzleiter, der auf den Nullleiter gelgt wurde. Ist zwar nicht schön und heute nicht mehr zulässig, bei älteren Gebäuden aber nicht ungewöhnlich und kaum vermeidbar. Da wirst du keine Anspüche geltend machen können. Vor allem macht das den nachträglichen Einbau eines FI-Schalters sehr schwer.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    das ist eine sehr komplexe Frage mit einer einfachen Antwort: Das kommt darauf an!

    Grundsätzlich gilt gemietet, wie besehen. Alerdings "darf" der Mieter gewisse Sachen vorraussetzen. Dazu gehört auch eine normale Nutzung der Stromeinspeisung. Es kann also nicht angehen, dass die Wohnung gar nicht richtig genutzt werden kann, weil nicht genug Strom da ist.

    Soweit ich weiß muss es wenigstens so sein, dass man zwei Großgeräte zur gleichen Zeit nutzen kann (zB. Waschmaschine und Herd, oder Herd und Backofen, oder Spülmaschine und Waschmaschine usw.), ohne dass die Sicherung ständig rausfliegt. Mikrowelle, Dunstabzug oder Kühschrank sind keine so großen Verbrauchen, die sollten sowieso laufen können.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die gesamte Küche und das Bad (inkl. Waschmaschine), mit all diesen Geräten über eine einzige 16A Sicherung laufen soll. Die Anschlussleistung läge dann nur knapp über 3500 W. Ist wirklich wenig, könnte aber für zwei Großgeräte so gerade eben ausreichen.

    Da das Haus von 1966 ist, hat es bisher wohl immer gereicht. Ich würde erstmal sehen, ob man sich damit einrichten kann. Wenn alle Räume eine eingene Zuleitung zum E-Verteiler haben, wäre der Einbau einer zusätzlichen Sicherung wahrscheinlich kein so großes Problem. Gibt ees aber nur eine Zuleitung, die später erst verzweigt, dann wwird es sehr problematisch und teuer.

    Gruß

    H H

    Ich habe meinem Arbeitgeber signalisiert, dass ich an einer Auslandsentsendung interessiert wäre. Dies kann somit im Grunde genommen jederzeit passieren. Wäre eine "Verlegung" des Arbeitsplatzes ein zulässiger Grund für eine außerordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzichts?

    Hallo,

    in dem Fall wäre das kein Grund, da du bereits beim Abschluss des Mietvertrages damit rechnen konntest versetzt zu werden. Die Frage wäre allerdings, ob der Vermieter so etwas beweisen könnte.

    Ich würde es mir aber nicht antun, einen Kündigungsverzicht zu unterschreiben, wenn ich damit rechne ins Ausland versetzt zu werden. Willst du wirklich im Ausland lebend einen Zivilprozess führen, der dich viel Geld kosten kann?

    Gruß

    H H

    Wie gesagt, wenn der Vermieter mitspielt, kann die Freundin vielleicht auch aus dem Mietverhältnis austreten.

    Sprechen müssen allerdings alle drei Parteien miteinander, da alle gleichberechtigt sind. Vermieter und die Freundin allein können nicht ohne Mitsprache des Mitbewohners irgend etwas vereinbaren.

    Hallo,

    diese Aussage ist nicht ganz richtig. Theoretisch kann der Vermieter einen der Mieter von den vertraglichen Verpflichtungen befreien. D.h mit allen zukünftigen Forderungen wended er sich nur noch an den anderen Mieter.

    Es gibt aber nur wenige Fälle in denen der Vermieter so etwas machen sollte. Z.B. wenn er den verbleibenden Mieter gerne auch alleine behalten möchte, aber weiß dass dieser aus irgendwelchen Gründen die Vereinbarung nicht unterschreiben würde.

    Ist aber alles nur theoretsich. Praktisch ist eine Einigung mit allen Vertragparteine am sinnvollsten.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    das ist ja echt eine Sauerei.

    Wobei ein Lufttrockner eine gute Hilfe ist, wenn der Schimmel davon verschwindet. Ein Liter Wasser pro Tag ist nicht so ungewöhnlich. Das dunstest ihr locker in einer Nacht aus. Den Stromkosten für so einen Trockner spart man schnell beim Heizen wieder ein, so dass sich das wirklich lohnt.

    Wenn der Lufttrockner also hilft, dann würde ich mich mit so einer Lösung arrangieren. Sonst so schnell es geht ausziehen. In der Zwischenzeit würde ich dann extrem Heizen und Lüften, damit du nicht noch krank wirst.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    die Kündigung ist nicht mehr wirksam.

    Nach BGB §545 setzt sich das Mietverhältnis stillschweigend fort. Ich würde dem Vermieter gegenüber allerdings etwas Verhandlungsbereitschaft zeigen. Die offiziellen Mietenspiegel von vielen Städten haben mit der Realität wenig zu tun. Auch wenn du rein rechtlich auf der sicheren Seite sein könntest, macht es niemals Sinn sich mit dem Vermieter anzulegen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du siehst das genau richtig, die Kündigung ist unwirksam. Die vielen Gründe hast du ja schon sehr gut erfasst.

    Wenn du einfach nur Zeit gewinnen willst, solltest du gar nichts machen und abwarten, bis der Vermieter merkt, dass du nicht ausziehst. Dann wird er im April eine Räumungsklage einreichen. Wahrscheinlich wird er aber noch vor Einreichen der Klage merken, dass er so einiges falsch gemacht hat und dann wohl korrekt kündigen. Bis dahin sind wieder einige Monate ins Land gezogen. D.h. selbst unter ungünstigen Umständen hast du gut ein halbes Jahr Zeit.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    wichtiger, als das Profil ist ein positiver Text im Kontaktformular. Vermieter wollen sich nicht durch Immoscout klicken, um zu erfahren, wer sich denn bewirbt.

    Mit kurzen. freundlich Worten schreiben,

    -wer ihr seid (mit dem Kind solltet ihr erwähnen)

    -was ihr beruflich macht

    -wie ihr finanziell abgesichtert seid (was ihr verdient)

    -warum ihr die Wohnung haben wollt.

    Es kann auch nie schaden, so etwas zu schreiben, wir sind ruhige Menschen, die weder musizieren , noch laute Parties feiern.

    Gruß

    H H

    Vielen Dank!
    Habe mein Schreiben an den Vermieter per Einschreiben abgesandt. Sollte sich der Vermieter nicht rühren und die Nachzahlung trotzdem abbuchen, da ich Lastschriftverfahren nutze, wäre dann eine Rückbuchung meinerseits der richtige Weg?

    Gruß Lars

    Hallo,

    na klar ist das der richtige Weg. Wenn ich richtig rechne, müsstest du ja sogar etwas zurückbekommen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ohne Gerichtsvollzieher geht das nicht. D.h. es wird wohl nicht morgen passieren.

    Aber ich wäre sehr vorsichtig. Wenn der Vermieter die richtigen Beziehungen hat, dann rückt er schneller an, als man denkt. Dann könnte er die Wohnung räumen und die Möbel einlagern lassen. Da kommen schnell einige Tausender als Verfahrenskosten zusammen.

    Ob er soweit geht hängt dann eher davon ab, ob er davon ausgehen kann, das Geld von deinem Sohn einfordern zu können. Wenn ja, hat er keinen Grund nicht knallhart durchzuziehen. Schließlich gibt es eine Vereinbarung.

    Gruß

    H H

    Dann wurde ein Vergleich geschlossen und da steht drin dass er bis morgen ausziehen muss.

    Hallo,

    lass dir nichts erzählen, von wegen Räumungsverfahren.

    Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde (warum auch immer dein Sohn sich darauf eingelassen hat), dann ist dies gültig.

    Da die meisten Urteile vollstreckbar sind, bräuchte der Vermieter sich nur einen Gerichtsvollzieher holen und der räumt das Haus. Da könnten noch enorme Kosten auf deinen Sohn zukommen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    was ist denn dein Problem? Willst du ausziehen oder nicht?

    Wenn du eine Kündigung bekommen hast und du dieser nicht widersprichst, zählt sie (wo kein Kläger, da kein Richter)

    Wenn du aber nicht ausziehen willst, kommt es darauf an, ob die die Kündigung akzeptiert oder nur dem Empfang bestätigt hast. Akzeptieren einer an sich ungültigen Kündigung kommt einer Aufhebung gleich.

    Gruß

    H H

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