Beiträge von H Hamburg

    Das ist keine Nettigkeit, sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html

    Je nach Bundesland können das sogar 10 Jahre sein.

    Hallo,

    in diesem Fall dürfte es sogar noch besser sein. Hier wurde im Mietvertrag das Recht auf Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung grundsätzlich aufgehoben. D.h. unabhängig von Sperrfristen nach Umwandlung kann hier nicht aus diesen Gründen gekündigt werden. Das ist fast ein vollständiger Kündigungsschutz für den Mieter, so lange er seine Miete pünktlich bezahlt.

    Das dürfte aber nur für die Wohnung gelten, nicht aber für die Pacht. Der Passus, dass die Pacht automatisch endet, wenn der Mietvertrag endet, heißt ja nur, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Pacht nicht eigenständig weiterläuft. Es bedeutet aber nicht, dass das Mietverhältnis nicht ohne Pacht weitergeführt werden kann. Der Besitzer der Wohnung und der des Pachtgrundstückes sind ja jetzt unterschiedliche Personen.

    Ich würde davon ausgehen, dass der Pachtvertrag mit gesetzlicher First gekündigt werden kann.

    Gruss
    H H

    Erkläre nochmal:
    Wer steht im Vertrag und wer hat den Vertrag unterschrieben?

    So wie ich das verstanden habe, steht der Name des neuen Besitzers im Vertrag, unterschrieben hat ihn aber der alte Besitzer.

    Und gib dir bei deinen Posts mal etwas mehr Mühe. Es ist doch nicht zuviel verlangt, dass du dir deinen Text nochmal durchliest, bevor du ihn absendest.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    "konnte ja nicht wissen" klingt ja nett, aber wenn ich lese "hat er ihm gesagt er wäre der vermieter im Vertrag steht aber ein anderer Name und auch deren Kontonummer für die miete" dann war doch klar, dass da irgendetwas nicht stimmt.

    Ich denke, dein Bruder hat keinen Mietvertrag und ist jetzt unabsichtlich eine Art Hausbesetzer.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es sieht so aus, als hätte dein Bruder einen Mietvertrag mit jemanden gemacht, der die Wohnung gar nicht vermieten durfte. Dieser hat ihm dann auch noch unberechtigt den Wohnung übergeben.

    Sollte es aber so sein, dass der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsschließung der im Grundbuch eingetragene Eigentümer war, dann wäre der Vertrag gültig.

    Aber für eine genaure Analyse, müßtest du noch etwas mehr Hintergründe schreiben. Und dass in einer Art und Weise, die zu verstehen ist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wo siehts du denn das große Problem? Wenn alle über einen Haupzähler laufen, teilt ihr euch die Grundgebühr und spart am Ende noch Geld. Durch die Zwischenzähler wird dann jeder Verbrauch noch individuell erfasst, so dass alles sehr vernünftig klingt.

    Rein rechtlich, kannst du natürlich auf einen geeichten Zähler bestehen. Aber die Eichung geht zu Lasten der Betriebskosten und wäre von den Mietern zu zahlen. Das mit den geeichten Stromzählern halte ich allerdings für völlig überbewertet. Stromzähler zählen entweder richtig oder gar nicht, so dass auch ein nicht geeichter Stromzähler grundsätzlich nicht ungenau ist.

    Gruss
    H H

    Hallo inessa,

    deine Vermieter benutzt die Treppe des Kelleraußeneinganges, um seine Leiter dort abzuholen. Wo ist denn da das Problem? Es ist schließlich immernoch sein Haus.

    Wenn ich schon höre, dass du gleich einen Anwalt einschalten willst, dann klingt das für mich nach Hartz 4 Empfängern, die es gewohnt sind, dass ein anwalt, der von der Allgemeinheit bezahlt wird, die Probleme löst.

    Immer wieder interessant, dass einige Leute denken, sie können etwas gewinnen, wenn sie ihren Vermieter mit allen Mittelln gegen sich aufbringen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    Abmachungen im Übergabeprotokoll können durchaus als Individualvereinbarungen gesehen werden. Damit könnte die Zusage, Renovierungskosten zu übernehmen gelten. Du kannst dich vielleicht auch auf einen Irrtum berufen, wenn es wirklich keinen logischer Grund gibt, warum du so etwas freiwillig machen solltest.

    Hast du denn schon mit dem Ex-Vermieter über die Sache gesprochen. Vielleicht wußte er auch nicht mehr, was damals vereinbart wurde.

    Gruss
    H H

    [QUOTE=Donkia;68092
    Ich dachte, bei mietrecht.de bekommt man Hilfe, so wie es der Namen sagt.
    Anscheinend aber bekommen hier nur Vermieter Hilfe um ihre Mieter besser auszubeuten.
    Na dann ergötzt euch mal an eurem Opfer, bevor ihr es endgültig den Löwen zum Fraß vorwerft.

    und Ade[/QUOTE]

    Hallo,

    was bist du denn für einer?

    Berny macht einen Joke und gibt dir einen guten Rat und du schlägst um dich.

    Wenn du mit deinem realen Umfeld genauso mies umgehtst, wie mit dem virtuellen, dann bist du bestimmt nicht ganz unschuldig, dass du mit deinem Forderungen und Anschuldigungen nicht vorankommst. Die meisten halten dich wahrscheinlich für einen "verwirrten Spinner", der unter Paranoia leidet.

    Am besten du hilfst dir selbst!

    Gruss
    H H

    Seltsam! Aber so steht es geschrieben...

    Natürlich will ich nicht, dass es Streit innerhalb der Familie gibt, weil wir nicht am 01.12. hier draußen sind und dadurch eben Strafe gezahlt werden muss.

    ...

    Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein, egal ob wir was gefunden haben oder nicht ?

    Hallo,

    rein rechtlich ist die Kündigung unwirksam. Zum einen weil sie mündlich ausgesprochen wurde und zum anderen, weil der Verkauf kein Kündigungsgrund ist.

    So gesehn, mußt du nicht ausziehen und kannst auf dein Recht pochen. Aber dass passt mit deinem Vorhaben, Ärger zu vermeiden, nicht zusammen.

    Aber es ist ja noch etwas Zeit und bei dem Einkommen, sollte ein Wohnung zu finden sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    man sollte nicht immer auf das hören, was Handwerker einem erzählen. Wenn dein Vermieter für die Rauchmelder zuständig ist, dann schließt es den Tausch der Batterien ein.

    Diese Kosten werden zusammengefaßt und als Betriebskosten umgelegt. Du kannst nicht erwarten, dass für jede Wohnung der Aufwand einzeln abgerechnet wird. Das würde bei den Batterien anfangen und mit der diskussion aufhören, dass der Monteur in oberste Stockwerk mehr Stufen laufen mußte.

    Um deine Frage zu beantworten: Ja, du mußt für die Batterien deines Nachbarn bezahlen und er auch für deine. Auch wenn teure Batterien genommen werden. Diese halten dann aber auch 10 Jahre.

    Wobei ich kosten von 710 Euro für 32 Geräte sehr teuer finde. Aber das steht sicher auf einem anderen Blatt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    superärgerlich so etwas.

    Wegen des Schimmels hast du doch so einiges. Ein Gutachten und einen Zeugen, dass die Fensterbänke so vollgestellt sind, dass man gar nicht lüften kann. So gesehen, ist es für dich gar nicht so wichtig, ob es den Schimmel tatsächlich gibt oder nicht, wenn ja dann kommt es von innen.

    Wie ist denn momentan die Lage, fordern die Mieter irgendetwas?

    Wenn sie die Miete unberechtigt mindern, würde ich nicht zu emotional reagieren. Lass sie ruhig, dann hast du wenigstens bald einen Grund sie rauszuschmeißen. Denn Mieter können sich in dieser Republik viel erlauben, aber sobald die Miete nicht gezahlt wird, hat der Vermieter viele Möglichkeiten.

    Meine Empfehlung wäre die Angelegenheit etwas sachlicher zu betrachten und sich nicht zu sehr reinzusteigern (klingt sicher einfacher, als es ist), sonst frisst dich das noch auf.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn du den Einwurf belegen kannst und einen Zeugen hast, ist doch alles Paletti. Schreibe denen das (per Einwurfeinschreiben) ganz deutlich, dann werden die sich dreimal überlegen, ob sie riskieren mit Ihrer Behauptung eine Bauchlandung zu machen. In das Schreiben würde ich den Widerspruch zur Kenntnis nochmal beilegen.

    Nur mal so nebenbei: Wer filmt denn den Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten? Kann ich das auf Youtube sehen? Ich denke, den Zeugen kannst du gebrauchen, dein kleines Video nicht. Das kann ja auch gestern gedreht worden sein.


    Ich weiß nicht wieviele Nutzer mit Haus und Grund Celle zu tun haben, so dass ein Erfahrungsaustausch sicher schwer werden wird.

    Gruss
    H H

    Jedoch ist ein Regenabfluss meines Balkons auch auf diesen Bereich gerichtet. Wenn es also regnet oder ich auf dem Balkon Pflanzen gieße läuft überschüssiges Wasser durch diesen Abfluss unter umständen genau auf den Sitzbereich von Restaurantbesuchern. Gibt es hierzu eine Verordnung? Ist hier der Vermieter gefragt?


    Hallo,

    die Sache ist relativ einfach.

    Für das Regenwasser ist der Vermieter zuständig. Da der Aussenbereich bei Regen wohl kaum genutzt wird, dürfte das ein kleineres Problem sein.

    Für das Blumengießwasser bist du verantwortlich. Du mußt dafür sorgen, dass du die Blumen so gießt, dass es nicht tropft. Es gibt da so viele Möglichkeiten, wie Blumenbübel mit Auffangwanne oder mit Wassereservoir. Und dann muß auch nur im Topf gegossen werden. Wenn du allerdings der Meinung bist, du mußt deine Pflanzen regelmäßig abduschen, dann geht das nicht, wenn Gäste auf der Terasse sind.

    Gruss
    H H

    Du hast anscheinend nicht richtig gelesen. Es geht nicht um eine Mietminderung sondern um eine Erhöhung der Miete! Und niemand hat behauptet, dass ich nur für die Küche bezahle!

    Hallo,

    du willst es scheinbar gar nicht verstehen, also schreibe ich es mal etwas einfacher:

    Eine alte Küche ist kein Mangel, solange sie funktioniert! D.h. du kannst sie nicht Ablehnung einer Mieterhöhung heranziehen.


    Aber du scheinst zu dem Typus zu gehören, der mit seiner verbohrten Meinung losgeht und Bestätigung sucht. Wenn er sie dann nicht findet, wird um sich geschlagen. Aber du hast ja scheinbar jemanden gefunden, der dir nicht widersprochen hat.

    Mach gerne was du willst. Am Ende mußt du nicht uns überzeugen, sondern den Richter.

    Over and Out!
    H H

    Hallo,

    wenn ich das lese, macht es den Eindruck du würdest die Miete nur für die Küche bezahlen!

    So lange die Küche funktioniert wäre sie auch kein Grund für eine Mietminderung. Du kannst nicht erwarten, dass der Vermieter in eine neue Küche investiert, nur weil die alte alt ist. Nach deiner Logik würden alle Wohnungen immer billiger werden, da ja alles älter wird.

    Ich wäre da vorsichtig mit der Verweigerung der Zustimmung. Der Vermieter kann dich auf ZUstimmung verklagen und wenn du dann kommst mit "ich will aber vorher eine neue Küche" begibst du dich auf dünnes Eis.

    Wie ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und was zahlst du?

    Gruss
    H H

    Hal Ich kann ja schlecht anfangen, selber alles abzudichten. Wir sind auch durchaus bereit, einen Teil der Kosten zu tragen, weil die Wohnung ansonsten quasi ideal ist.

    i

    Hallo,

    Altbauwohnungen in die der Rauch der Untermieter zieht, hatten wir hier schon mal. Kaum zu glauben, dass es so etwas öfter gibt. Muss ziemlich nervig sein. Auch ich würde den Vermieter infomieren und um Abstellung bitten. Wenn es allerdings ein MFH mit Wohnungseignetümern ist, dann muss das alles über die Verwaltung laufen und das kann dann dauern.

    Warum versuchst du nicht einfach die Sockelleiste abzudichten. Wenn der Gestank eindeutig daher kommt, sollte es auch ohne großen Aufwand möglich sein. Zuerst provisorisch mit Kreppband, wenn das hilft dann dauerhaft zuschmieren. Wenn die Wohnung es euch wert ist, dann kann man aucxh etwas Mühe reinstecken.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    aha!

    Ihr habt scheinbar einen Kündigungsverzicht von 2 Jahren vereinbart. Damit ist doch alles klar.
    Dein Vermieter ist aber netterweise (und das meine ich ernst) bereit darauf zu verzichten, wenn du die Maklercourtage erstattest. Ich finde das fair. Vor allem, weil es vorher vereinbart wurde.

    Auch das andere ist doch nichts ungewöhnliches. So etwas unterschreibt man bei jeder Mieterselbstauskunft (ausser das mit dem Makler)

    Also ich bleibe dabei, klingt nicht unfair. Wenn es dir aber trotzdem nicht gefällt, suche dir eine andere Wohnung.

    Gruss
    H H

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