Das ist keine Nettigkeit, sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html
Je nach Bundesland können das sogar 10 Jahre sein.
Hallo,
in diesem Fall dürfte es sogar noch besser sein. Hier wurde im Mietvertrag das Recht auf Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung grundsätzlich aufgehoben. D.h. unabhängig von Sperrfristen nach Umwandlung kann hier nicht aus diesen Gründen gekündigt werden. Das ist fast ein vollständiger Kündigungsschutz für den Mieter, so lange er seine Miete pünktlich bezahlt.
Das dürfte aber nur für die Wohnung gelten, nicht aber für die Pacht. Der Passus, dass die Pacht automatisch endet, wenn der Mietvertrag endet, heißt ja nur, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Pacht nicht eigenständig weiterläuft. Es bedeutet aber nicht, dass das Mietverhältnis nicht ohne Pacht weitergeführt werden kann. Der Besitzer der Wohnung und der des Pachtgrundstückes sind ja jetzt unterschiedliche Personen.
Ich würde davon ausgehen, dass der Pachtvertrag mit gesetzlicher First gekündigt werden kann.
Gruss
H H