Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    im allgemeinen verjähren solche Forderungen nach 6 Monaten. Da du allerdings den Schaden grundsätzlich anerkannt hast, ist die Verjährung gehemmt. Sollte der Vermieter also jetzt auf dich zukommen, müßtest du bezahlen.

    Da du keine schlafenden Hunde wecken solltest, mußt du wohl oder übel abwarten, ob und wann der Vermieter mit der Türreparatur kommt. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass keine Forderung kommt. Der Vermieter hat bisher nichts gemacht, warum sollte er jetzt aktiv werden.

    Gruss
    H H

    Zudem wohne ich ja nicht bei meinen Eltern in dem Sinne, sondern bei dem Mann meiner Mutter. Wenn dort also keinerlei Mietverhältnis existiert bin ich mehr oder weniger nur ein geduldeter Gast seit 7,5 Jahren, welchen man ohne weiteres von heute auf morgen vor die Tür setzten kann.

    Hätte gedacht, dass es hier etwas eindeutigere Regeln existieren, damit solche Situationen deutlicher geregelt wären.

    Mit besten Grüßen

    Du bist doch als Anhang deiner Mutter dort eingezogen. Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst, mit der Aussage, dass du beim Freund deiner Mutter wohnst.

    Unabhängig davon solltest du nicht so tun, als wenn hier etwas passiert, was nicht vorrauszusehen war. Die meisten Kinder ziehen in den früher 20gern zu hause aus. Du dagegen hängst noch mit 24 Jahren "zuhause", obwohl du dich mit dem Besitzer der Wohnung nicht verstehst und jetzt faselst du etwas von einem Mietverhältnis, in dem du keine Pflichten hast und keine Miete zahlst, wohl aber alle Rechte. Ich glaube mit dir würde ich auch nicht klar kommen.

    Wenn wir dich als Gast sehen, dann ist es sicher so, dass du von heute auf morgen dein Aufenthaltsrecht verlieren kannst. Man sollte sich als Gast eben so benehmen, dass man nicht zur Last wirst.

    Vier Wochen sind auch nicht utopisch. In der Zeit ist sicher etwas zu finden, du mußt dir nur bemühen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich sehe es genau so wie die Vorposter, es gibt keinen Mietvertrag. Sonst hätte ja jedes Kind ein Mietverhältnis mit den Eltern.

    Es wird der gar nicht so unübliche Fall sein, dass ein "Kind" zu Hause "rausfliegt", wenn es nicht mehr geht. Dafür wird es wohl keine gesetzliche Regelung geben. Allerdings gebietet der Anstand und das Wissen, dass man sich widertrifft, dass dieser Prozeß so gestaltet wird, dass es nicht zu persönlichen Härten führt. D.h. du mußt Zeit bekommen eine andere Bleibe zu finden und du mußt dich redlich bemühen etwas anderes zu finden. Den Ansatz die üblichen Kündigungsfristen aus Mietverträgen zu Grunde zu legen finde ich persönlich schlüssig, so dass 3 Monate ok sein sollten. Aber wie gesagt, ich kenne keine verbindlichen Regeln.

    Gruss
    H H

    Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ...

    Hallo,

    willst du nicht, tust du aber.

    Wenn der Mietvertrag dich nicht explizit verpflichtet, dann mußt du nichts machen. Allerdings mußt du dann damit rechnen, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und die Kostne auf die Betriebskosten umlegt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    im Mietvertrag ist kein generelles Hundeverbot, so dass der Passus im Mietvertrag i.O zu sein scheint.

    Die Aussage des Vermieters klingt zwar pauschal, ob dass aber von einem Gericht als ein generelles Hundeverbot, dass dann widerrum nicht gültig ist, beanstandet wird, ist sehr fraglich.

    Ob es allerdings ratsam ist, sich über das ausgesprochene Verbot hinwegzusetzen ist noch viel fraglicher. Selbst wenn der Vermieter vorerst zur Zustimmung verplichtet wäre, wird er alles daran setzen ihn nachträglich zu verbieten. Dreimal laut gebellt und ihr müßt ihn wieder abschaffen. Ich würde auf so etwas keine berufliche Karriere aufbauen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    komisch ist doch eher, dass du dich in ein Studentenwohnheim einmietest, obwohl du kein Student bist und wunderst dich, dass der Vertrag nicht auf deine Bedürfnisse passt.

    Für eine Stundentenwohung klingt der Vertrag durchaus akzeptabel. Wenn du mit diesen Kündigungsmöglichkeiten nicht zurechtkommt, dann kannst du die Wohnung nicht nehmen.

    Gruss
    H H

    Hmmmm,
    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.
    Dann kann ich die auch mit Wohnraum Miete Veranschlagen.
    Das halte ich alles bischen schwammig, an Wohnraum wird ja schon ein Gewisser Anspruch gestellt.
    Oder ich bau eine Gartenlaube aus Holz auf mach strom und nen Heizlüfter rein.
    Dann ist es auch ein Wintergarten.

    Kan dem ganzen nicht folgen....

    Was willst du eigentlich? Du mußt uns nicht überzeugen, dass du im Recht hast. Wenn du wirklich der Meinung bist, dein durch einen Ofen beheizbarer Wintergarten ist nicht beheizbar, kannst du es ja darauf ankommen lassen und es im Zweifel einem Richter erklären.

    Ich schreibe dir das mal auf: "Mein Wintergarten ist nicht beheizbar, weil ein Holzofen drin steht". Klingt doch toll! Dann kannst du noch dein Geschwafel mit der Hölzhütte und der Garage mit dem Schild dran bringen. Wirst schon sehen, was der Richter dazu sagt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es ist interessant. Du willst Medizin studieren, schaffst es aber nicht einmal ein so einfaches Thema im Internet zu recherchieren. Mehr oder weniger die gleiche Frage hatten wir hier schon zigmal und die Antwort ist immer die selbe:

    Erstmal muss man die Regeln des Mietvertrages kennen, aber im Allgemeinen ist ein Kündigungsausschluss gültig und Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren, muss er aber nicht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    meine Meinung kannst du haben.

    Die Hausverwaltung kann natürlich keine Gebühr bei Verstößen verlangen. Sie kann allerdings festlegen, ob im Schuppen Papiertonnen gelagert werden dürfen oder nicht. Deine merkwürdige Ansicht, die Mietgemeinschaft könne bestimmen, was in der Anlage passiert, ändert daran nichts.

    Witzig finde ich auch, dass du so tust, als gehöre dir die Anlage, weil du einige Genossenschaftsanteile hast. Dann gehört mir die Deutsche Telekom, weil ich ein paar Aktien habe.

    Gruss
    H H

    Rechtsgrundlage?

    Ab dem 4. Werktag, wenn keine andere Fälligkeit für die Mietzahlungen vereinbart, ist der Mieter automatisch in Verzug.

    Da bedarf es, wenn das öfter vorkommt, für eine ordentliche Kündigung keiner Abmahnung.

    .

    Was soll denn das "Rechtsgrundlage"?

    Lies dir gern die zur unpünklichen Mietzahlung gehörende Rechtsprechung durch. Das werde ich dir nicht raussuchen. Naja, einen gebe ich dir: http://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI2765222.html

    Wenn du es gelesen hast, dann kannst du dich ja noch mal melden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich sehe es auch so, dass auch für eine fristgerechte Kündigung erst eine Abmahung erforderlich gewesen wäre.

    Einen Anwalt brauchst du m.E. nicht, bevor ihr nicht mit dem Vermieter geredet habt. Ihr versprecht ihm hoch und heilig, dass ihr jetzt immer pünktlich zahlt und er lenkt ein.Vielleicht hatte der Vermieter ja einfach nur die Schnauze voll, von der unpünktlichen Zahlerei und wollte euch mal klar machen, dass es kein Spaß mehr ist. Ihr müßt euch daürber im Klaren sein, dass die Kündigung als Abmahnung gilt, auch wenn sie zurückgezogen wird.

    Falls der Vermieter hart bleibt, sagt ihr ihm, dass ihr die Kündigung nicht akzeptiert, da ihr nicht abgemahnt wurdet und dass Ihr nicht ausziehen werdet.
    Aber wenn ihr sowieso bald ausziehen wollt, dann könnt ihr ihm ja auch vorschlagen, dass ihr bis Monat X wohnen bleiben dürft und dann freiwillig auszieht.

    Gruss
    H H

    Lies bitte nochmal den Eingangsbeitrag: Dort steht geschrieben, dass santori gegenüber dem Vermieter erwähnt hat, dass er "vor hat" auszuziehen. Wie lässt sich denn aus einem Vorhaben eine Beendigung eines Vertragsverhältnisses ableiten?

    Der Vermieter muss hier nachweisen, dass ein wirksamer mündlicher Nachtrag entstanden ist. Das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

    Du unterschlägst doch völlig, dass es der Mieter war, der die Nachmieter gesucht, gefunden und zum Vermieter geschickt hat. Tu doch nicht so, als ob das kein wesentlicher Punkt ist, nur damit du mit deinem "ich würde perönlichen ausschließen" nicht blöd dastehst. Da hiflft dir dein neues Beispiel auch nicht weiter. Es zeigt nur, dass du es nicht kapiert hast, dass der Ankündigung Taten gefolgt sind.

    Nochmal:
    Mieter sagt, dass sein Studium bald zu ende ist und er demnächst ausziehen möchte (wahrscheinlich zum 30.09.). Gleichzeitig bittet er darum einen Nachmieter suchen zu dürfen, findet einen (oder mehrere) und schickt diesen zum Vermieter. Das könnte als konkludentes Handeln angesehen werden.

    Ich versuche hier nicht behaupten, dass der Vermieter im Recht ist. Ich möchte nur davor warnen, so zu tun, als ob hier alles ganz klar ist und man auszuschließen kann, dass ein Richter anders urteilen würde.

    Und aus meiner Sicht ist dieses "wahrscheinlich" und "vorhaben" ohnehin vorgeschoben. Das klang möglicherweise nicht so unwahrscheinlich, als darüber gesprochen wurde. Der Vermieter hatte doch überhaupt kein persönliches Interesse, den Nachmieter, der ihm vom Vormieter geschickt wurde zu nehmen. Auch den Nachmietern wird santori gesagt haben, dass die Wohnung ab 01.10. zur Verfügung stünde. Jetzt so zu tun, als sei man von der Situation völlig überrascht ist doch lächerlich. Sucht Nachmieter, schickt diese zum Vermieter und wundert sich, dass ein Vertrag gemacht wird?

    Wie gesagt, mir wäre das zu heiß. Ja nachdem, was ich zum Vermieter und zu den Nachmietern genau gesagt habe, würde ich keinen Prozess riskieren.

    Gruss
    H H

    Das würde ich persönlich ausschließen wollen, da in dieser mündlichen Unterhaltung kein Ende des Mietvertrages "vereinbart" wurde.

    Nach deiner Argumentation müsste ja dann auch (irgend)ein Vertrag zustande kommen, wenn ich gegenüber einem Dienstleister/Verkäufer erwähne, dass ich "vielleicht" etwas abschließen/kaufen möchte.

    Was ist denn das für ein Beispiel? das hat nichts mit konkludentem Handeln zu tun. Zu sagen man wolle ausziehen und dann einen vertragsbereiten Nachmieter zu präsentieren aber schon. Diesem Nachmieter gegenüber wird santori auch erwähnt haben, dass er auszieht. Damit gibt es bereits einen Zeugen.

    Du kannst es aber gerne ausschließen, du trägst ja nicht das Prozesskostenrisiko. Ist am Ende auch nicht unsere Aufgabe zu entscheiden, wie so etwas zu deuten ist. Das wird ein Richter machen, wenn es zum Verfahren kommt.

    Gruss
    H H

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    Zudem liegt ein berechtigtes Interesse vor, da meine Frau und ich im Juli geheiratet haben: Urteil des LG Hannover WM 88,12

    Daniel

    Ach Daniel,

    du gibst doch hier die Steilvorlagen.

    Lies dir das mal durch: "Meine Frau und ich haben im Juli geheiratet. Deshalb dürfen wir Ende August ohne Einhaltung der gesetzlichen 3-monatigen Frist kündigen, denn wir haben uns ein Haus gekauft"

    Klingt das für dich logisch?

    Auch dein BGB§242 Beispiel bezieht sich auf Verträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden. Was ist denn daran nicht zu verstehen?

    Gruss
    H H

    P.S. toll, dass du auch englischsprachige Foren besuchst. Bitte schreib dort nicht, woher du kommst.

    Hallo,

    ich wäre da nicht ganz so sicher. Man könnte man es auch als Aufhebungsvertrag bezeichnen und dieser wäre auch mündlich gültig. Denn für Aufhebungsverträge gibt es keine Schriftformerfordernis. Wie jeder Vertrag kommt auch der Mietaufhebungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag auch durch bloßes schlüssiges Verhalten der Parteien zustande kommen, ohne dass ausdrücklich von einer Mietvertragsaufhebung die Rede war.

    Wenn ich es richtig verstehe hast du den Nachmieter gebracht und der Vermieter hat mit diesem einen Vertrag geschlossen.
    Zu sagen, man wolle ausziehen und dann noch einen Nachmieter zu präsentieren, sieht für mich schon sehr schlüssig aus.

    Wie lief denn das Gespräch mit dem Vermieter ab? Gab es Zeugen? Was hast du denn den Nachmietern erzählt?

    Wenn du mit deiner Argumentation nicht durchkommst, dann bist du schadenersatzpflichtig. Mir persönlich wäre die Sache zu heiß.

    Gruss
    H H

    [QUOTE=Daniel T.;68755. Zudem habe ich währen meines Studiums gelernt, dss Antworten alleine nicht ausreichen, man muss eben auch eine Erklärung abliefern. ![/QUOTE]

    Was hast du denn studiert, wenn du dir eine so eindeutige Sache nicht selbst zusammenreinen kannst. Zur Not hätte eine einfach Recherche im Internet gereicht. Aber nein, der Herr macht es sich lieber einfach und will sich das von einem Forum haarklein erarbeiten lassen. Typen wie du kenne ich und weiß wie ihr tickt, aber so verstehe ich wenigstens den Ansatz, zu glauben, der Vermieter müßte nach deiner Pfeife tanzen.

    Gruss
    H H

    Over and Out!

    Hallo,

    es ist schon richtig, dass der Vermieter hier etwas versäumt hat. Aber ich denke, das größere Versäumnis war, dass du dich nicht gleich um den Strom gekümmert hast, schließlich war dir ja bekannt, dass kein Strom fließt. Für das jetzt herrschende Chaos kann dein Vermieter ja schließlich auch nichts. Du kannst es gerne glauben, so etwas ist normal echt keine Sache, die man unbedingt erwähnen muss, weil man bei dem Netzbetreiber anruft und die das kurz freischalten.

    Im übrigen verstehe ich den Netzbetreiber nicht. Auf welchen Kosten bleibt er denn sitzen? Keiner der jetzt Beteiligten wird die offene Rechnung zahlen. Und die Entsperrung geht auch nicht zu euren Lasten, schließlich habt ihr nichts gesperrt.

    Ich glaube die stellen sich absichtlich doof an. Ich würde mich mal an die Bundesnetzagentur wenden. Die können dir bestimmt sagen, ob der Netzbetreiber freischalten muss.

    Gruss
    H H

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