Lies bitte nochmal den Eingangsbeitrag: Dort steht geschrieben, dass santori gegenüber dem Vermieter erwähnt hat, dass er "vor hat" auszuziehen. Wie lässt sich denn aus einem Vorhaben eine Beendigung eines Vertragsverhältnisses ableiten?
Der Vermieter muss hier nachweisen, dass ein wirksamer mündlicher Nachtrag entstanden ist. Das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Du unterschlägst doch völlig, dass es der Mieter war, der die Nachmieter gesucht, gefunden und zum Vermieter geschickt hat. Tu doch nicht so, als ob das kein wesentlicher Punkt ist, nur damit du mit deinem "ich würde perönlichen ausschließen" nicht blöd dastehst. Da hiflft dir dein neues Beispiel auch nicht weiter. Es zeigt nur, dass du es nicht kapiert hast, dass der Ankündigung Taten gefolgt sind.
Nochmal:
Mieter sagt, dass sein Studium bald zu ende ist und er demnächst ausziehen möchte (wahrscheinlich zum 30.09.). Gleichzeitig bittet er darum einen Nachmieter suchen zu dürfen, findet einen (oder mehrere) und schickt diesen zum Vermieter. Das könnte als konkludentes Handeln angesehen werden.
Ich versuche hier nicht behaupten, dass der Vermieter im Recht ist. Ich möchte nur davor warnen, so zu tun, als ob hier alles ganz klar ist und man auszuschließen kann, dass ein Richter anders urteilen würde.
Und aus meiner Sicht ist dieses "wahrscheinlich" und "vorhaben" ohnehin vorgeschoben. Das klang möglicherweise nicht so unwahrscheinlich, als darüber gesprochen wurde. Der Vermieter hatte doch überhaupt kein persönliches Interesse, den Nachmieter, der ihm vom Vormieter geschickt wurde zu nehmen. Auch den Nachmietern wird santori gesagt haben, dass die Wohnung ab 01.10. zur Verfügung stünde. Jetzt so zu tun, als sei man von der Situation völlig überrascht ist doch lächerlich. Sucht Nachmieter, schickt diese zum Vermieter und wundert sich, dass ein Vertrag gemacht wird?
Wie gesagt, mir wäre das zu heiß. Ja nachdem, was ich zum Vermieter und zu den Nachmietern genau gesagt habe, würde ich keinen Prozess riskieren.
Gruss
H H