Betonung liegt hier auf "fast".....
was ist das schon wieder für ein toller Beitrag?
Ich teile Leipzigers Ansicht, außer dem Punkt, dass die Mietpreisbremse 10% Aufschlag auf die Bestandsmiete zulässt. Aber man kann hier sicher nicht mit einer Kindergartenrechnung bezüglich des Mietspiegels kommen und von Rechtsverstößen sprechen. Vor allem, weil der Berliner Mietspiegel letztes Jahr seinen Status als qualifizierter Mietenspiegel verloren hat. Da wird es schwer ohne Anwalt und Gutachter eine Reduktion der Miete zu fordern. Und selbst wenn, sind die Aussichten eher ungewiss.
Man sollte einen Mietvertrag am besten gar nicht erst unterschreiben, wenn einem die Wohnung zu teuer ist, statt nachträglich zu versuchen die Miete mit irgendwelchen winkeladvokatischen Tricks zu korrigieren.
Gruß
H H
Gru