Beiträge von H Hamburg

    Betonung liegt hier auf "fast".....

    was ist das schon wieder für ein toller Beitrag?

    Ich teile Leipzigers Ansicht, außer dem Punkt, dass die Mietpreisbremse 10% Aufschlag auf die Bestandsmiete zulässt. Aber man kann hier sicher nicht mit einer Kindergartenrechnung bezüglich des Mietspiegels kommen und von Rechtsverstößen sprechen. Vor allem, weil der Berliner Mietspiegel letztes Jahr seinen Status als qualifizierter Mietenspiegel verloren hat. Da wird es schwer ohne Anwalt und Gutachter eine Reduktion der Miete zu fordern. Und selbst wenn, sind die Aussichten eher ungewiss.

    Man sollte einen Mietvertrag am besten gar nicht erst unterschreiben, wenn einem die Wohnung zu teuer ist, statt nachträglich zu versuchen die Miete mit irgendwelchen winkeladvokatischen Tricks zu korrigieren.

    Gruß
    H H

    Gru

    Die Bodenkammer ist bestandteil des Mietvertrages und war mit ausschlaggebend die Wohnung anzumieten. Ich denke kaum, dass es da keine adäquate Alternatinve geben soll... ein Vermieter kann ja auch keine 5 Zimmerwohnung vermieten und dann erwarten, das wegen Umbaumaßnahmen der Mieter 6 Monate auf ein Zimmer verzichten muss.... so ein quatsch.
    Ich muss mich schon sehr wundern über dieses Forum. Ich habe angenommen hier kompetente und freundliche Hilfe zu bekommen...

    Hallo Charlotte,

    das hier ist ein Forum und keine kostenlose Rechtsberatung, hier bekommst du Meinungen und Ratschläge. Wenn diese dir nicht gefallen ist es kein Grund andere, die sich die Zeit genommen haben, sich mit deinem Problem zu beschäftigen blöd anzumachen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du für den Vermieter arbeitest ist, das arbeitsrechtlich in der Tat kritisch. Einfacher wäre es, wenn er es auf euch als Mieter überträgt (das geht gem. der üblichen Mietverträge) und euch dafür eine Mietrabatt gewährt.

    Das mit 300 Euro im Monat hast du sicher falsch verstanden. So etwas kostet je nach Fläche eher 300 Euro/Saison, meist weniger.

    Gruß
    H H

    Hallo Hamburger,

    da muss ich leider ausnahmsweise widersprechen, der Grund liegt sehr wohl vor, weil:

    Steht fest, dass die Räume mit Giftstoffen belastet sind (z. B. Schimmelbildung) und kann lediglich nicht aufgeklärt werden, ob und in welcher Konzentration sich die Schadstoffe in der Raumluft befinden, liegt der Kündigungstatbestand vor, wenn eine Gesundheitsschädlichkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, vgl. LG Berlin ZMR 2000, 532.

    Damit liegen die Voraussetzungen der §§ 543, 569 BGB vor, mit der Folge, dass Sie das Mietverhältnis grundsätzlich fristlos kündigen könnten. :


    Gruß

    BHShuber


    Hallo,

    dann könnte man ja nahezu jede Wohnung fristlos Kündigen.

    Ich habe gar keine Lust mir dieses Urteil rauszusuchen. Wahrscheinlich ging es nicht um Schimmel, sondern um echte Giftstoffe.

    Gruß
    H H

    Würde fast sagen das sollte reichen für eine fristlose bzw. AHV bzw. sehe gar fast Schadenersatz.

    .

    Hallo,

    eine weitere nicht fundierte Meinung von dir. Es ist wirklich unglaublich, dass du dich traust solche Tipps zu geben.

    Da sogar bei der Besichtigung Schimmel vorhanden war und inzwischen sogar eine Malerfirmer mit der Beseitigung des Schimmels beauftragt wurde, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich teile Bernies Ansicht. Wegen so einer Kleinigkeit einen solchen Aufwand zu machen ist doch völlig unverhältnismäßig. Da du aber tatsächlich überlegst, ob du die Hälfte der Miete einbehalten könntest, ist das wohl nicht das Einzige Unverhältnismäßige.

    Ich verstehe auch nicht, inwiefern es zur Sache tut, dass du in einen Haufen, der im Treppenhaus war, getreten bist. Hat man den nicht gesehen oder gerochen?

    Gruß
    H H

    Danke für die Antworten, ich muss mal die Übereinkunft raussuchen.
    Mir war die so ähnlich in Erinnerung.
    Kündigung bleibt bestehen zum Tag x und wenn alles erfüllt wurde dann kann ein neuer abgeschlossen werden.

    klingt für mich nach einer Kündigung da nie ein neuer abgeschlossen wurde.


    Hast du dir eigentlich durchgelesen, was bisher geantwortet wurde?
    Selbst wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, so ist diese inzwischen verwirkt und der Vertrag besteht ungekündigt fort.

    Gruß
    H H

    Ergänzend:
    Ich würde den Vermieter zur Rechenschaft ziehen. Immerhin hat er durch die Selbstvornahme von Arbeiten auch in Ihrer Wohnung Nebenkosten verursacht.
    Den Hausfriedensbruch, welcher nur bedingt erlaubt war, steht ebenfalls noch zu Buche.

    Und immer wieder das Gefasel vom Hausfriedensbruch. Was soll denn das bringen?

    Mieter erlaubt dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung, weil er (der Mieter) zu weit weg wohnt. Wo ist denn das Hausfriedensbruch?

    Gruß
    H H

    Danke. Sicher ist es die Wohnung des Vermieters, und wenn er auf 65 qm 10 Leute duldet liegt das wohl bei ihm. Aber die Nachbarn müssen sich dann unerwartet mit einer Situation abfinden, die bei Einzug so nicht gegeben war. Der Lärmpegel hat sich enorm erhöht, das heiße Wasser für eine Dusche reicht nicht mehr aus, und auch die Allgemeinen Nebenkosten wie z.B. Müll werden ansteigen.

    Hallo,

    als Mieter hast du immer das Recht, dir eine andere Wohnung zu suchen und die jetzige zu kündigen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    leider ist es in dieser Republik so, dass du deine Wohnung nicht einfach zurücknehmen darfst.

    Dein Mieter kann dir da richtig Ärger bereiten. Wenn ich das allerdings richtig verstehe, will er "nur" seine Sachen haben und das ist aus meiner Sicht durchaus verständlich. Lass ihn doch alles abholen, und gut ist. Besser als, dass du ihn dazu bringst zu einem Anwalt zu laufen. Wenn er das macht, dass kriegst du wohl das volle Programm inkl. Anzeige und Schadenersatz.

    Gruß
    H H

    Hallo Wuschel,

    das ist ein sehr komplexes Thema für ein Forum, dass keine Unterlagen vorliegen hat.

    Grundsätzlich ist es allerdings so, dass bei Sozialwohnungen bei den Betriebskosten und bei der Miete ein Ausfallwagnis eingerechnet wird. Das sind allerdings "nur" 2%. In der Miete sind diese allerdings von Anfang an eingerechnet, so dass du nichts "extra" bezahlen musst.

    Dass der Vermieter an euch etwas zurückbezahlt ist doch erst einmal gut. Warum er das macht, weiß hier natürlich auch keiner.

    Auskünfte müsste das Wohnungsamt erteilen können.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Forderung der Entrichtung der Parkgebühren gegen euch als WG wird nicht rechtens sein, da die WG das Auto dort nicht abgestellt hat, sondern die ausgezogene Mieterin. aber auch gegen diese dürfte es schwer werden das Geld einzutreiben. Weil sie niemals abgemahnt wurde, könnte sie die Unwissende spielen.

    Das erlöst euch natürlich nicht von dem Problem, das die Verwaltung die Zustimmung zu einem Mieterwechsel nicht erteilt. Ihr könntet allerdings so verfahren, dass ihr die jetzigen Hauptmieter im Vertrag belasst und um die Genehmigung einer weiteren Untervermietung bittet. Diese kann euch eigentlich nicht verwehrt werden, da ihr ja triftige Gründe habt (ein freies Zimmer und Bedarf an einen weiteren Zahler).

    Die "Dumme" wäre in diesem Fall nur die ausgezogene Hauptmieterin, da sie weiterhin Mieterin bleibt und gegenüber dem Vermieter in der Schuld stünde, wenn ihr Eure Miete nicht bezahlt.

    Gruß
    H H

    Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

    Hallo,

    das ist falsch. Die Mietzeit ist unbestimmt, kann aber frühestens am 30.06.2017 gekündigt werden. Da ist keinerlei Widerspruch.

    Ich denke der Kündigungsausschluss ist wirksam und die Wohnung kann erst am 30.06.2017 mit 3-Monatsfrist zum 30.09.2017 gekündigt werden.

    Um allerdings die Frage von MatthiasV83 zu beantworten:
    "Habe Ich wirklich keine andere Möglichkeit als bis zum 30.06.2017 in der Wohnung wohnen zu bleiben?"
    Nein musst du nicht, wenn du einen Nachmieter findest. Falls nicht musst du auch nicht dort bleiben, du musst lediglich die Miete zahlen.

    Das Angebot deines Vermieters ist durchaus fair und angemessen. Ihr habt einen beidseitigen Kündigungsverzicht vereinbart, dafür wird die Miete in der Zeit nicht erhöht. Du hast das seinerzeit unterschrieben und jetzt jammerst du, dass dein Vermieter dich nicht einfach so aus dem Vertrag lässt.

    Ich weiß nicht wie alt du bist oder aus welchen Verhältnissen du kommst, aber ich finde das ganz schön dreist.

    Gruß
    H H

    Oh Herr, wer hat das geschrieben?
    Geh zum Anwalt für Mietrecht und lass ihn machen.

    Naja, wenn man zu viel Geld hat, kann man wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt gehen.

    In diesem Fall ist es so, dass die Rückzahlung der Kaution noch gar nicht fällig ist. Nur weil ein Mieter diese zwei Wochen nach Mietende wieder haben möchte, muss der Vermieter erst nach angemessener Prüffrist zahlen. Das ist je nach Rechtsprechung bis zu 6 Monate.

    Ein Anwalt kann möglicherweise die feste Zusage, dass die Kaution zurückgezahlt wird, erwirken, mehr aber nicht. Die Anwaltskosten muss dann der Auftraggeber des Anwalts zahlen.

    Wenn ich Druck aufbauen wollte würde ich eher auf ein gerichtliches Mahnverfahren setzen. Das kosten relativ wenig, zeigt dem Gegenüber aber sehr deutlich, dass es ernst ist.

    Aber jeder wie er meint.

    Gruß
    H H

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