Fehlende Sachen in der Wohnung nach Auszug. Wieviel Kaution einbehalten?

  • Meine Mieterin ist gerade ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe fiel mir auf, das meine eigenen Funkfeuermelder durch die der Heizungsfirma ausgetauscht wurde (2014). Das war auch alles richtig, nur jetzt möchte ich die Melder natürlich wieder haben. Meine Mieterin behauptet, das der Mitarbeiter der Firma diese mitgenommen hat. Ich habe Rücksprache mit der Firma gehalten, die mir versichert, das die Melder generell nicht mitgenommen werden. Ich habe dies auch schriftlich erhalten. Meine Frage ist jetzt: Bin ich mit meiner Forderung im Recht? Darf ich einen Teil der Kaution damit verrechnen, falls ja, den Neupreis oder einen Zeitwert?
    Bitte um Hilfe.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    "Bei der Wohnungsübergabe fiel mir auf, das meine eigenen Funkfeuermelder durch die der Heizungsfirma ausgetauscht wurde (2014). Das war auch alles richtig, nur jetzt möchte ich die Melder natürlich wieder haben. Meine Mieterin behauptet, das der Mitarbeiter der Firma diese mitgenommen hat. Ich habe Rücksprache mit der Firma gehalten, die mir versichert, das die Melder generell nicht mitgenommen werden. Ich habe dies auch schriftlich erhalten. Meine Frage ist jetzt: Bin ich mit meiner Forderung im Recht? Darf ich einen Teil der Kaution damit verrechnen,"
    - Nein, denn einen Diebstahl durch die Mieterin wirst Du nicht beweisen können.

  • Hallo,

    deine eigenen Funkfeuermelder sind 2014 auf Veranlassung der Verwaltung gegen Feuermelder der Heizungsfirma ausgetauscht worden. Du hast dich seinerzeit nicht um den Verbleib der "kostbaren" Rauchmelder gekümmert und hast scheinbar erwartet, dass dein Mieter sie für dich aufbewahrt.

    Jetzt sind sie weg und du willst dass dein Mieter sie bezahlt? Das ist lächerlich!

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    deine eigenen Funkfeuermelder sind 2014 auf Veranlassung der Verwaltung gegen Feuermelder der Heizungsfirma ausgetauscht worden. Du hast dich seinerzeit nicht um den Verbleib der "kostbaren" Rauchmelder gekümmert und hast scheinbar erwartet, dass dein Mieter sie für dich aufbewahrt.

    Jetzt sind sie weg und du willst dass dein Mieter sie bezahlt? Das ist lächerlich!

    Gruß
    H H

    Hallo,

    genau meine Meinung, es ist immer wieder verwunderlich auf welche Auffassungen so mancher Mitbürger kommt, tztztztz

    Gruß

    BHShuber

  • Bei der Wohnungsübergabe fiel mir auf, das meine eigenen Funkfeuermelder durch die der Heizungsfirma ausgetauscht wurde (2014). Das war auch alles richtig, nur jetzt möchte ich die Melder natürlich wieder haben.


    Dann holen Sie sich von der Heizungsfirma die Melder wieder. Die können behaupten, was sie wollen.

    Ihre Schlußfolgerung daraus ist schon, ich sage mal: lustig, sich das bei den Mietern wiederzuholen.
    Ich würde diese Forderung schamhafter Weise ganz schnell vergessen.

  • Vielen Dank für die ganzen unqualifizen Antworten. Da sieht man wieder, das hier nur unwissende Menschen ihren Senf dazu geben.
    Ich habe mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und bin im Recht!!!
    Man sollte lieber seinen Mund halten, wenn man keine Ahnung hat. Das ist hier schließlich kein Forum um seinen Frust an Vermietern auszulassen.

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