Ich habe vor gut 6 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag steht: bei Beendigung der Mietzeit sind die Räume vertragsgemäß in sauberem Zustand renoviert zurück zu geben. Außerdem wird auf die Fristen für Schönheitsreparaturen hingewiesen. Leider gab es kein Übernahmeprotokoll. Ich habe die bewohnten Räume während meiner Wohnzeit neu gestrichen, sie sind auch in sauberem ordentlichen Zustand. Die Türzargen, die bei Übernahme schon einige kleine Macken hatten habe ich allerdings so gelassen. Bei der Endabnahme verlangte der Vermieter nun, dass ich ihm einen Betrag für das Schleifen und Streichen der Türen zahle. Er hatte selbst auch schon ohne Absprache, in meiner Abwesenheit die klemmende Wohnungstür abgeschliffen, im Bad ein Fenster abgeschliffen, welches ich auch neu lackieren soll (innen). Im jetzigen Zustand hat er die Wohnung nicht abgenommen. Darf der Vermieter derartige Arbeiten in der Wohnung ohne Absprache vornehmen? Er durfte die Wohnung nach Absprache nur mit eventuellen Nachmietern betreten, um die Wohnung zu zeigen, da ich in 50km Entfernung arbeite. Muss ich die Renovierung wirklich übernehmen, oder bezahlen? Wer weiß, was er noch alles in meiner Abwesenheit inzwischen verändert und von mir dann dafür die Instandsetzung verlangt...
Vermieter arbeitet schon in meiner Wohnung obwohl noch keine Endabnahme erfolgte
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brana -
23. Dezember 2015 um 21:33 -
Erledigt
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Ebenfalls ohne Gruss:
brana,
ich denke, hier ist wohl einiges schief gelaufen:"Ich habe vor gut 6 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag steht: bei Beendigung der Mietzeit sind die Räume vertragsgemäß in sauberem Zustand renoviert zurück zu geben."
- Wieso hast Du sowas unterschrieben?"Außerdem wird auf die Fristen für Schönheitsreparaturen hingewiesen."
- Man kann auf alles mögliche "hinweisen"... Ausserdem hat der BGH Fristenregelungen gekippt."Leider gab es kein Übernahmeprotokoll."
- Dein "Fehler""Die Türzargen, die bei Übernahme schon einige kleine Macken hatten habe ich allerdings so gelassen. Bei der Endabnahme verlangte der Vermieter nun, dass ich ihm einen Betrag für das Schleifen und Streichen der Türen zahle."
- Das kann er erst, wenn Du die Gelegenheit der Selbstvornahme hast verstreichen lassen UND feststeht, dass die Beschädigungen Dir zuzurechnen sind."Er hatte selbst auch schon ohne Absprache, in meiner Abwesenheit die klemmende Wohnungstür ..."
- Ähem..., wie kam er denn in die noch vermietete Wohnung hinein??"... abgeschliffen, im Bad ein Fenster abgeschliffen, welches ich auch neu lackieren soll (innen). Im jetzigen Zustand hat er die Wohnung nicht abgenommen. Darf der Vermieter derartige Arbeiten in der Wohnung ohne Absprache vornehmen?"
- Hausfriedensbruch ist strafbar. Schon mal drüber nachgedacht? Sobald er an die Wohnung Hand anlegt, bist Du von der Entrichtung der Miete frei."Er durfte die Wohnung nach Absprache nur mit eventuellen Nachmietern betreten, um die Wohnung zu zeigen, da ich in 50km Entfernung arbeite."
- OK."Muss ich die Renovierung wirklich übernehmen, oder bezahlen?"
- Ich meine nein, denn zwischenzeitlich hat der VM dort eigenmächtig gearbeitet, ausserdem sind Regelungen zum Nachteil des Mieters ungültig."Wer weiß, was er noch alles in meiner Abwesenheit inzwischen verändert und von mir dann dafür die Instandsetzung verlangt..."
- Das kannst nur Du wissen... -
vielen Dank!
ich habe noch eine weitere Frage, da ich nicht weiß, ob es sich bei der Regelung der Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag um eine noch gültige Regelung handelt:
3. Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter. Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, sowie sämtliche Holzteile und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel in folgenden Abständen durchzuführen:
Küche, Bad: 3 Jahre
Wohn- und Schlafraum, Flur, Diele und Toilette: 5 Jahre
Nebenräume: 7 Jahre
Bei Auszug des Mieters vor Ablauf der Abstände, muss sich der Mieter gemäß der verlaufenen Zeit anteilsmäßig an den dann anfallenden Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligen.lieber Gruß
Brana -
vielen Dank!
ich habe noch eine weitere Frage, da ich nicht weiß, ob es sich bei der Regelung der Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag um eine noch gültige Regelung handelt:
3. Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter *). Der Mieter *) hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, sowie sämtliche Holzteile und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel in folgenden Abständen durchzuführen:
Küche, Bad: 3 Jahre
Wohn- und Schlafraum, Flur, Diele und Toilette: 5 Jahre
Nebenräume: 7 Jahre
Bei Auszug des Mieters vor Ablauf der Abstände, muss sich der Mieter gemäß der verlaufenen Zeit anteilsmäßig an den dann anfallenden Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligen.
lieber Gruß
Brana
Meines Wissens kannste den kompletten Abschnitt knicken.
*) richtig?? -
oh nein, danke für den Hinweis! Das heißt natürlich beide Male Mieter!
lieber Gruß
Brana -
Ergänzend:
Ich würde den Vermieter zur Rechenschaft ziehen. Immerhin hat er durch die Selbstvornahme von Arbeiten auch in Ihrer Wohnung Nebenkosten verursacht.
Den Hausfriedensbruch, welcher nur bedingt erlaubt war, steht ebenfalls noch zu Buche.Formen Sie aus Ihrer Hand eine Pistole und setzen Sie ihm den Finger auf die Brust! Entweder oder!
Sind Sie auch mal pingelig und zeigen dem Vermieter wo der Hammer hängt -
Formen Sie aus Ihrer Hand eine Pistole und setzen Sie ihm den Finger auf die Brust! Entweder oder!
Sind Sie auch mal pingelig und zeigen dem Vermieter wo der Hammer hängt
... damit er weiterarbeiten kann.... und sowas zur Atzwentzkrantzkertzenzeit... ts ts ts
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ja wenn schon, denn schon....:D -
Ergänzend:
Ich würde den Vermieter zur Rechenschaft ziehen. Immerhin hat er durch die Selbstvornahme von Arbeiten auch in Ihrer Wohnung Nebenkosten verursacht.
Den Hausfriedensbruch, welcher nur bedingt erlaubt war, steht ebenfalls noch zu Buche.Und immer wieder das Gefasel vom Hausfriedensbruch. Was soll denn das bringen?
Mieter erlaubt dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung, weil er (der Mieter) zu weit weg wohnt. Wo ist denn das Hausfriedensbruch?
Gruß
H H -
der Zutritt zur Wohnung war aber nur erlaubt, um einem eventuellen Nachmieter die Räume zu zeigen. Und nicht um bereits Arbeiten für den Nachmieter durch zu führen, wie das Abschleifen der Haustür, eines Fensters, etc. was ich dann noch lackieren soll..
Allerdings werde ich trotzdem versuchen, mich auf vernünftige Weise mit dem Vermieter zu einigen. Weitere Renovierungen meinerseits in der Wohnung will ich nicht leisten, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe. Da der Vermieter selbst den Mietvertrag (7 Seiten) in aller Ausfühlichkeit was ich als Mieter zu leisten und zu beachten habe, geschrieben hat, plus zwei Seiten noch Hausordnung angehängt hat, denke ich dass er das Übergabeprotokoll bei Einzug absichtlich abgelehnt hat, um mir bei Auszug die Renovierung aufs Auge drücken zu können. Er schrieb, der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei der Übergabe. Bei der Pingeligkeit, wie der Vertrag verfasst ist, hätte er sicher "renoviert" dort dort eingefügt, wenn es so gewesen wäre. -
der Zutritt zur Wohnung war aber nur erlaubt, um einem eventuellen Nachmieter die Räume zu zeigen. Und nicht um bereits Arbeiten für den Nachmieter durch zu führen, wie das Abschleifen der Haustür, eines Fensters, etc. was ich dann noch lackieren soll..
Allerdings werde ich trotzdem versuchen, mich auf vernünftige Weise mit dem Vermieter zu einigen. Weitere Renovierungen meinerseits in der Wohnung will ich nicht leisten, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe. Da der Vermieter selbst den Mietvertrag (7 Seiten) in aller Ausfühlichkeit was ich als Mieter zu leisten und zu beachten habe, geschrieben hat, plus zwei Seiten noch Hausordnung angehängt hat, denke ich dass er das Übergabeprotokoll bei Einzug absichtlich abgelehnt hat, um mir bei Auszug die Renovierung aufs Auge drücken zu können. Er schrieb, der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei der Übergabe. Bei der Pingeligkeit, wie der Vertrag verfasst ist, hätte er sicher "renoviert" dort dort eingefügt, wenn es so gewesen wäre.
Kann ich nachvollziehen, und ich hätte es wohl auch so gehandhabt.
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