Hallo,
in der Tat schwer zu sagen.
Ein mitbenutzter Garten ist kein Wohnraum.
Du kannst natürlich vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten beantragen, aber ob das Erfolgt haben wird ist fraglich.
Gruß
H H
Hallo,
in der Tat schwer zu sagen.
Ein mitbenutzter Garten ist kein Wohnraum.
Du kannst natürlich vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten beantragen, aber ob das Erfolgt haben wird ist fraglich.
Gruß
H H
Der Mieter sollte normalerweise nach Plan Mittwochs fegen und Samstags putzen.
Wie bitte, es soll jeden Mittwoch gefegt und jeden Samstag geputzt werden? Wohnst du in einem Krankenhaus???
Ich würde davon ausgehen, dass eine solche Regelung in einem Wohnhaus rechtlich nicht haltbar wäre.
Wie oft fegt/putzt der Mieter deiner Meinung nach?
Bis auf das Stöckchen und den Käfer sieht es auf den Fotos nicht soooo dreckig aus.
Gruß
H H
Hallo,
die Versicherungen schließen bereits anhängige Streitigkeiten aus. Diese müssen nicht unbedingt über Anwälte laufen sein, um bereits begonnen zu haben. Dazu kommen meist Wartezeiten von ein paar Monaten nach Vertragsabschluss, um genau so etwas, wie du vorhast, zu vermeiden. Geld sparen und wenn man eine Versicherung braucht, kurz vorher abschließen.
Gruß
H H
Nach 30 Jahren muss sie raus, die Therme. .
Ist das der 4 thermodynamische Hauptsatz, oder woher kommt dieser Blödsinn?
ich denke, dass es bei einer Gasetagenheizung mit Gasdurchlauferhitzer nun mal dauert, bis das ganze System in Wallung kommt. Durchflusssensor muss anschlagen, Zündung starten, System muss erwärmt werden usw. eine gewisse Wartezeit ist kaum zu vermeiden. Ich denke allerdings, dass der Vorlauf eher von der Zeit, als von der Wassermenge abhängt. Möglicherweise hilft es, wenn man beim kalten Vorlauf den Hahn nicht so aufreißt.
Deine Berechnung der verlorenen Lebenszeit kann ich nicht nachvollziehen. Das stimmt nur dann, wenn man bereits nackt vor der Dusche steht. Man hat vor dem Duschen genug zu tun, zu dass man das Wasser lediglich rechtzeitig anstellen muss.
Gruß
H H
Ich habe ihr zwei mal geschrieben das sie das nochmal überprüfen soll und hat darauf nicht reagiert.ich renne doch nicht gleich bei jeder mahnung zum Anwalt.Erst kam eine Mahnung...Ein paar Tage später der Brief vom Vollstrecker.Und natürlich habe ich das schriftlich das die Miete um 40 Euro gesenkt wurde.tut mir leid Freunde aber ich glaube nicht das alles so rechtens abgelaufen ist.Deswegen gebe ich mich mit "einfach bezahlen" nicht gleich geschlagen.
Hallo,
mir ist immer noch nicht klar, was du mit Vollstrecker meinst.
Wenn das der Gerichtsvollzieher ist, hat der sicher einen Vollstreckungstitel und du wirst bezahlen müssen.
Da du aber sagst, dass der "Vollstrecker" so kurz nach der Mahnung gekommen ist, gehe ich davon aus, du meinst ein Inkassobüro; die können gar nichts pfänden.
Dann ist es noch nicht zu spät. Wenn du deine Aussagen mit deinen Unterlagen belegen kannst, dann reicht es. Es spielt keine Rolle, was die Verwaltung alles nicht mehr hat. Wenn ich allerdings sehe, wie kompliziert es ist, von dir ein paar Fragen beantwortet zu bekommen, insbesondere die, ob die Miete oder die Nebenkosten gesenkt wurden, bezweifle ich, dass du wirklich verstanden hast, was da um dich herum wirklich passiert.
Am besten du wartest den Termin beim Mieterbund ab.
Gruß
H H
Hallo Patrizia,
du hast die Situation sehr gut erfasst und bist eigentlich im Recht.
Die Nebenkostenabrechnung 2014 ist verfristet und eine Nachzahlung brauchst du nicht mehr zu leisten.
Ebenso ist die Kaution größtenteils zurückzuzahlen. Der Vermieter darf höchstens eine Rückbehalt für evtl. Nachzahlungen für 2015 zurückbehalten (NK für ca. 2 Monate).
Fordere die Kaution abzüglich dieser Position ein. Lass dich nicht darauf ein, dass er "fehlende" Miete und unberechtigte Nachzahlung abzieht. Das könnte als Eingeständnis gesehen werden.
Ein gerichtliches Mahnverfahren (lässt sich online stellen) ist eine gute Idee und baut immer Druck auf.
Gruß´
H H
Hallo,
du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.
Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?
Gruß
H H
Hallo Neospin,
ausschlaggebend für deine weitere Vorgehensweise sollten auch sein, wie du denn die Verbräuche siehst. Sind sie realistisch oder völlig unglaubwürdig. Weiterhin wäre interessant, ob du Miete für die Wasseruhren und Wärmezähler zahlst.
Wenn du keine gesonderten Kosten für Verbrauchszähler zahlen musst, kannst du froh sein. Diese Kosten inkl. Geräteabschreibung und Eichung sind weit höher, als kleine Ungenauigkeiten der Zähler.
Wenn du dafür zahlst, würde ich an deiner Stelle auf geeichte Geräte bestehen.
Was du mit der Mitteilungspflicht beim Austausch eines Zählers meinst, weiß ich nicht. Wenn es darum geht, ob der Vermieter Wartungen oder Reparaturen am Haus bei dir Anmelden muss, ist die Antwort: Nein (es sei denn in deiner Wohnung).
Gruß
H H
Hallo,
du mietest ein Haus von einer dorfbekannten Alkoholikerin und wunderst dich, dass sie ab und zu ihre "Phasen" hat.
Nur mal zur Veranschaulichung: Du kannst für 500 Euro Warmmiete in dem Haus wohnen bleiben, bis du etwas neues gefunden hast. Jetzt stand die Vermieterin vor deiner Tür und du beschließt nicht mit ihr zu sprechen. Statt dessen heulst du jetzt der Welt die Ohren voll, dass sie behauptet hätte, sie über ein offenes Küchenfenster in deine Wohnung eingestiegen zu sein (wer lässt sein Küchenfenster offen, wenn er nicht da ist).
Es tut mir leid, aber das ist doch kein schweres Schicksal.
-Rede mit deiner Vermieterin
Möglicherweise ist sie davon ausgegangen, dass die 500 Euro Regelung nur kurz gilt und nicht dass du es dir in dem Haus bequem machst, nur weil du durch die Mietreduktion um 61% keine Druck mehr hast.
-Schließ dein Fenster, wenn du nicht zu hause bist.
-Hör auf zu jammern und such dir eine Wohnung, die zu deinem Einkommen passt.
Gruß
H H
Seltsam? Aber so steht es geschrieben...
Hi Jenny,
du willst eine flexible Kündigung, nach dem Motto, "ich ziehe aus, sobald es mir in den Kram passt, weil meine Wohnung nach Urin stinkt - und das alles ohne Kündigungsfrist"
Kein Wunder dass du befürchtest, dass sich der Vermieter oder das Amt querstellen. Du hast bisher weder mit dem Vermieter gesprochen, noch einen Experten um Rat befragt.
Und dein Arzt will dir dafür eine Bescheinigung ausstellen??
Es tut mir leid, aber es sind immer wieder die gleichen Klischees, die von Leuten wie dir bedient werden.
-Werden von der Allgemeinheit versorgt.
-Haben irgendwelche "merkwürdigen" Probleme.
-Denken sie sind außerhalb der üblichen Regeln, weil sie ein schweres Schicksal haben.
-Werden von Ihren Ärzten noch in diesen merkwürdigen Auffassungen bestärkt.
-(kommt bei dir sicher auch noch) haben "ihre" Anwälte, die ebenfalls von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen.
Du solltest mal darüber nachdenken, was dir eine Kündigung und ein Umzug bringen würden. In der nächsten Wohnung hast du bestimmt auch irgendetwas, was dir das Wohnen dort unmöglich macht.
Gruß
H H
Hallo,
so wie ich deine Angelegenheit verstanden habe, gibt es zwei Verträge, die sich in einer Zusatzklausel (Aufhebung) unterscheiden. Diese beiden Verträge sind rechtsgültig unterschrieben.
Da wir eine sehr mieterfreundliche Rechtsprechung haben, gilt i.A. die für den Mieter günstigere Version. D.h. wenn sowohl du, als auch deine Ex wollen, dass die Ausstiegsklausel (wie auch immer sie lautet) gilt, dann gebt die entsprechende Erklärung ab und gut ist.
Problematischer wird es, wenn du und deine Ex euch nicht einig seid.
Beispiele aus Rechtsprechung kannst du dir selber raussuchen!
Gruß
H H
P.S. zwei Buchstaben großgeschrieben, alles andere aus Bequemlichkeit klein. Ich denke, man kann sich ruhig etwas mehr Mühe geben, wenn man Hilfestellungen erwartet.
Hallo,
ich denke das lässt sich nicht generell sagen. Grundsätzlich ist ein Herd ein Herd und du wirst keinen Anspruch auf bestimmte Ausstattungsmerkmale haben.
Sollte es sich allerdings um eine Wohnung mit allgemein hoher Ausstattung handelt, die sich auch in der Miete widerspiegelt, ist ein Umluftherd möglicherweise etwas, was man erwarten kann.
Gleiches gilt für das Ceranfeld.
Gruß
H H
... Die Schaltung sollte übrigens mit wenigen Handgriffen anzupassen sein. Unter der ersten Abdeckung solltest du einen Hinweis auf das Modell finden, danach dann die Bedienungsanleitung googeln...
Hi Leland,
was denn nun?
Bei dem Steckdosenthema meinst du, der Mieter könnten nicht einmal ein lose Steckdose festschrauben und hier macht du den Vorschlag, die Verschaltung eines Einbaulüfters zu verändern.
Gruß
H H
...es nicht wünschen, dass derart ungeschickte Mieter an der Elektroanlage herumbasteln. Ich habe da lieber jemanden dran, der weiß was er da tut. Lieber gehe ich da selbst bei. Bisher war nichts teurer als verpfuschte Reparaturen durch Mieter.
.
...nichts teurer, als verpfuschte Reparaturen durch Mieter.
Was ist denn das für ein blöder Spruch?
Es gibt nicht nur Grobmotoriker auf der Welt. Wenn du Leute in deine Wohnung lässt, die nicht einmal eine Kleinigkeit selbst machen können, dann hast du aber ein sehr unglückliches Händchen bei der Mieterauswahl. Es geht hier nicht um eine Änderung im Sicherungsverteiler, sondern um die Befestigung einer Steckdose. Selbst wenn der Mieter es nicht selber kann, wird er jemanden kennen, der jemanden kennst, der einen Schraubendreher hat und weiß wie man diesen einsetzt.
Gruß
H H
Hallo,
du willst keinen Streit vom Zaun brechen, aber machst ein Riesenfass auf, wegen 12,30 Euro.
Passt irgendwie nicht.
Gruß
H H
Ich werde auf jeden Fall morgen Anzeige erstatten. Vermieterin hin oder her,
....
Ich würde gerne wissen wie sich das rechtlich verhält, was die Garten Nutzung betrifft, wenn nichts im Mietvertrag steht, ?
Hallo,
mit der Anzeige wird bestimmt lustig. Was willst du denn anzeigen? "Meine Vermieterin erlaubt mir nicht in ihrem Garten...."
Insgesamt scheint es so zu sein, dass du dich so benimmst, als würde der Garten dir gehören. Hasenstall, Planschbecken, Sandkiste, Gemüsebeet - alles ohne zu fragen. Das ist doch echt dreist. Garten mitbenutzen und Garten vereinnahmen sind zwei Paar Schuhe.
Ich kann verstehen, dass die Vermieterin, da kein Verständnis hat. Mit Leuten vom Stamme Nimm (wie dir) ist eine Diskussion ohnehin nicht sinnvoll. Wenn ich schon sehe, wie voreingenommen du die Lage reflektierst, würde ich das mit dir auch nicht diskutieren.
Gruß
H H
Ganz einfacher Weg... .
Da hast du dich wohl verschrieben. Es muss heißen: "Ein völlig bescheuerter Weg wäre:"
Gruß
H H
Hallo,
wir haben auf der Terasse eine Steckdose. Diese Steckdose hat sich beim Ziehen eines Stromsteckers aus der Wand gelöst. Als wir den Vermieter darauf hingewiesen haben, drohte dieser damit die Kosten an uns weitereberechnen zu müssen? Habe ich etwas verpasst? Warum sollten wir diese Kosten übernehmen? Es handelt sich um einen Neubau, der 7 Monate alt ist. Die Steckdose wurde 3-4 Mal zum Grillen benutzt. Es hält sich mit der Nutzung nun wirklich im Rahmen...
Ich würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen!
Danke im Voraus!!
Das gibt es doch gar nicht, schlau genug zum Grillen, aber eine Steckdose festschrauben kannst du nicht???
Ich würde davon ausgehen, dass es sich um eine Kleinreparatur handelt und du die Kosten zu tragen hast.
Hast du noch andere Probleme?
Fußmatte verschoben?
Glühbirne durchgebrannt?
Wende dich mit solchen Kleinigkeiten ruhig an den Vermieter. Dann weiß er wenigstens an wen er seine Wohnung vermietet hat.
Gruß
H H
Seltsam? Aber so steht es geschrieben...
-ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht? Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.
....
Denn ich habe wirklich Angst vor weiteren kosten, habe mir unwissentlich einen Anwalt zu der Sache zu Beginn geholt und durfte für 3 Briefeschreiben 1600 euro zahlen.
Lustig war die Bedingung ihrer Anwältin, wir sollen 1500 euro Umzugskosteb für sie zahlen, damit sie zum eigentlichen Termin ausziehen kann. Daraus kann man ja implizieren, dass sie bereits eine Unterkunft hat.
Wieso im himmelswillen zieht sie dann nicht aus.. das ist doch pure Gelsabzocke ach ja ihr Argument war, dass die Mieterin alleinerziehend mit 3 Kindern, sämtliche Krankheiten hat und deshalb unter "Schutz" steht.
Das kann doch alles nicht wahr sein ![]()
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Hallo,
damit reduziert sich euer Problem auf 1500 Euro, die ihr unberechtigter Weise für den Umzug bezahlen müsstet. Es tut mit leid, aber eine echte Notsituation sieht anders aus. Mach dich mal im Internet schlau, was andere Leute erlebt haben und freu dich, dass sich dein Problem, mit der Summe lösen lässt.
Du kannst jetzt entweder den Rest deines Lebens damit verbringen, darüber zu philosophieren, wie ungerecht die Welt ist, oder du zahlst das Geld und löst dein Problem.
Wenn du es nicht anders aushältst, kannst du deinen Mieter ja hinterher verklagen. Wenn alles so ist, wie du schreibst, ist es offensichtlich, dass deine Notsituation ausgenutzt wurde. Schwer zu sagen, ob der Richter es dann später auch so sieht. Einen toller Anwalt hast du ja scheinbar schon (wie mandatiert man denn unwissentlich einen Anwalt für 1600 Euro?).
Die Polizei zu rufen ist eine tolle Idee. Die bringen bestimmt gleich ein Sonderkommando mit, dass sich aus Hubschraubern über dem Haus abseilt. Bei Mieter, die nicht ausziehen, versteht die Polizei keine Spaß.
Gruß
H H
Hallo,
ich sehe da wenig Chancen. Selbst wenn ihr im Recht seid (wovon ich ausgehen würde), würde eine Klage nicht dazu führen, dass die Mieterin vor dem 30.07. raus ist. Ihr könnt sogar von Glück reden, dass sie "nur" einen Monat zu spät auszieht.
Es ist ehrlich gesagt schon etwas blauäugig, auf Eigenbedarf und gleichzeitig die eigene Wohnung zu kündigen. Da hätte eine kurze Recherche gereicht, um zu merken, dass das oft nicht so funktioniert, wie der Eigentümer es gerne hätte.
Ihr habe natürlich die Chance einen Riesendruck aufzubauen. Schließlich ist die Mieterin schadenersatzpflichtig, wenn Sie nicht rechtzeitig räumt. Das ist sicher ein wenig Pokerspiel, da ihr den Schadenersatz sicher einklagen müsstet. Da kommt es bestimmt auch darauf an, wer der Mieter ist. In erster Linie, ob er auf den Prozesskosten und dem Schadenersatz sitzenbleibt, oder nicht. Da müsste er auch euren Anwalt bezahlen, wenn es nicht auf irgendeinen müden Vergleich hinausläuft (was es meist tut).
Blöde Situation, aber leider nicht zu ändern. Ich an eurer Stelle würde (ohne Anwalt) mal eine kleine Aufstellung über die Kosten, die auf den Mieter zukommen machen (inkl. aller möglichen Dinge, wie Stornokosten für Umzugsunternehmen und Handwerker, die bereits bestellt sind, Hotelkosten, usw.), mach ihm ruhig ordentlich Angst. Gleichzeitig würde ich mich an meine Vermieter wenden und dem sagen, dass ich die Wohnung wohl erst später räumen kann. Dein Vermieter hat dann aber das gleiche Problem wie du.
Gruß
H H
P.S. ich finde Berny's Kommentar völlig unpassend. Gerade nach einem Hauskauf ist das Geld extrem knapp. Hat er wohl schon vergessen, nach all den Jahrzehnten, die es bei ihm schon her ist.
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