Hallo,
wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, kann sie durchaus Gültigkeit haben.
Eine "Leihgebühr" von 49 Euro/Monat (600 Euro/Jahr) ist zwar für eine Küche, die 3.500 Euro gekostet gar nicht so hoch. Schließlich ist die reine Amortisation des Preises erst nach 6 Jahren. Viel länger hält so eine Billigküche sicher nicht. Wenn der Vermieter auch noch sämtliche Reparaturen bezahlen soll, halte ich die 600 Euro/Jahr sogar für zu wenig.
Zur Höhe des Preises lässt sich hier eher wenig sagen. Man kann nicht immer alles mit dem Monatsangebot von Poco oder Roller vergleichen. Die Küche aus dem Prospekt, ist weder geliefert und aufgebaut, noch ist sie installiert. Da kommt einiges an Zeit und Aufwand zusammen. Man kann nicht von seinem Vermieter erwarten, dass er eine Angebotsküche kauft, diese selbst abholt und aufbaut. Möglicherweise hat er sie bei jemanden bestellt, der ihm ein Bild der Küche gezeigt und ihm angeboten hat sie für 3500 Euro einzubauen.
Grundsätzlich denke ich aber, dass man sich vorher überlegen sollte, ob man so einen Vertrag abschließt. Hinterher herum zu jammern, dass man möglicherweise zu viel bezahlt und sich bemüht die eigene Vereinbarung für ungültig zu erklären ist sicher nicht der richtige Weg.
Gruß
H H