Beiträge von H Hamburg

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    Am besten gehst Du mit der Abrechnung zu einem Fachanwalt.

    "... eine Sache für den Anwalt..."
    "Am besten... zu einem Fachanwalt."

    Was sind denn das für Ratschläge? Es geht hier um ein paar Euro und ihr ratet dem Fragesteller zum Anwalt zu gehen. Das ist teuer, versaut das Verhältnis zum Vermieter und kostet unendlich viel Zeit und Nerven.

    Gruß
    H H

    mach ich mich des rassismus schuldig, weil er aufgrund seines herkunfts abgelehnt wird?

    Den Mann aufgrund seiner Herkunft zu benachteiligen ist streng genommen nicht zwingend Rassismus, schließlich gehören viele Rumänen ebenfalls der kaukasischen Rasse an.

    Es ist aber auf jeden Fall eine Diskriminierung.

    Allerdings kann ich auch verstehen, dass du Zweifel hast, wenn soviel Mieter drohen, auszuziehen.
    Ist die Wohnungssituation bei dir im Ort denn so entspannt, dass die Leute so einfach eine neue Wohnung finden?

    Wenn ja, dann wäre mir das zu riskant. Das gibt am Ende nur Ärger. Hälfte der Mieter weg und die andere mobbt den Neuen.

    Ich würde aber auf keinen Fall mit der Herkunft argumentieren.

    Gruß
    H H

    . Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Wäre eine Sache für den Anwalt.

    Eine Sache für einen Anwalt????

    Aber nur wenn man nicht weiß wohin mit seinem Geld. Ich würde erst einmal ausrechen, um wie viel Geld es überhaupt geht, wenn die Berechnungsgrundlage geändert wird, bevor ich damit zu einem Anwalt laufe.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ist doch eine Schweinerei, was da gelaufen ist.

    Ich würde über den gegnerischen Anwalt nochmal deutlich die Rückzahlung der 350 Euro fordern. Wenn die nicht bezahlen würde ich eine eigenen Anwalt einschalten und direkt klagen. Wichtig ist dann allerdings, dass du dich auf keinen Vergleich einlässt, damit sämtliche Kosten von der Gegenseite zu zahlen sind.

    Gruß
    H H

    Wenn es wirklich so war, wie du sagst und du das belegen kannst, bist du völlig im Recht.

    Hallo toni74,

    Denkst du wirklich du könntest die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten umgehen, nur weil du dich mit deiner Freundin nicht mehr verstehst?

    Warum sollte der Vermieter mit sich reden lassen, es gibt ja nicht viel zu bereden. Wenn ihr heute kündigt seit ihr zum 30.11.2016 aus der Wohnung raus. Solange zahlt ihr beide euren Teil der Miete und fertig.

    Du kannst aber auch schreiend und nackt durch Treppenhals laufen und eine fristlose Kündigung provozieren. Dann zahlst du bis 30.11. zwar keine Miete mehr, sondern Schadenersatz. Kommt finanziell auf das Gleiche raus.

    Deine Wahl
    Gruß
    H H

    Hallo Berny,
    mit deinem Fachwissen sollst du doch wissen, dass die Vorgabe des Vermieters : nur xy Farbe zu verwenden eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist und damit unwirksam.

    Der VM hat hier einfach Pech.

    gruß

    Dein Forenlinksberater


    Hallo,

    die Verwendung von mineralischer Silikatfarbe ist in vielen Fällen sachlich begründet. Von daher gehe ich davon aus, dass sich dieses durchaus vereinbaren lässt ohne die Mieter zu benachteiligen.

    In diesem Fall ist die ehemals sachliche Begründung hinfällig, da bereits mit Dispersionsfarbe gestrichen wurde. Ich denke aber, dass der Vormieter sich durchaus schadenersatzpflichtig gemacht hatte, als er "einfach" mit Dispersionsfarbe übergestrichen hat.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    natürlich kann man feststellen, wie viele Farbschichten auf der Wand sind, welches Material das ist, und wann die Anstriche ausgeführt wurden. Ich würde allerdings davon ausgehen, dass eine derartige Analyse sehr teuer ist.

    Ich denke in so einem Fall würde eine solche Beweissicherung erst in Betracht kommen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann hat der unterliegende die Kosten zu tragen. Ich denke nicht, dass der Vermieter dieses Kostenrisiko tragen möchte, zumal er anscheinend weiß wie die Lage ist.

    Wäre schlauer gewesen, so etwas schriftlich festzuhalten.

    Warum erwartest du jetzt Ärger?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, kann sie durchaus Gültigkeit haben.

    Eine "Leihgebühr" von 49 Euro/Monat (600 Euro/Jahr) ist zwar für eine Küche, die 3.500 Euro gekostet gar nicht so hoch. Schließlich ist die reine Amortisation des Preises erst nach 6 Jahren. Viel länger hält so eine Billigküche sicher nicht. Wenn der Vermieter auch noch sämtliche Reparaturen bezahlen soll, halte ich die 600 Euro/Jahr sogar für zu wenig.

    Zur Höhe des Preises lässt sich hier eher wenig sagen. Man kann nicht immer alles mit dem Monatsangebot von Poco oder Roller vergleichen. Die Küche aus dem Prospekt, ist weder geliefert und aufgebaut, noch ist sie installiert. Da kommt einiges an Zeit und Aufwand zusammen. Man kann nicht von seinem Vermieter erwarten, dass er eine Angebotsküche kauft, diese selbst abholt und aufbaut. Möglicherweise hat er sie bei jemanden bestellt, der ihm ein Bild der Küche gezeigt und ihm angeboten hat sie für 3500 Euro einzubauen.


    Grundsätzlich denke ich aber, dass man sich vorher überlegen sollte, ob man so einen Vertrag abschließt. Hinterher herum zu jammern, dass man möglicherweise zu viel bezahlt und sich bemüht die eigene Vereinbarung für ungültig zu erklären ist sicher nicht der richtige Weg.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich halte es für ausgeschlossen, dass es nicht möglich sein soll die Arbeitsplatte soweit anzuheben, dass man die alte Waschmaschine raus und die neu rein bekommt. Die Platte ist sicher von unten geschraubt und seitlich versiegelt. Wenn du die Schrauben löst und die Platte nicht mal diesen cm anheben kannst, musst du eben die Versiegelung schneiden und erneuern.

    Es sei denn es ist so, dass die Arbeitsplatte eingebaut und fest mit dem Haus verbunden wurde. Anschließend sind die Schränke und die Waschmasche untergeschoben worden und zum Schluss wurde das Laminat davor gelegt. Dann musst du wahrscheinlich die Außenwand aufbrechen und die Maschine von hinten tauschen.

    Gruß
    H H

    Ich bin der Meinung, dass ein M. nicht verpflichtet ist auf seine Kosten eine Wohnung auszutrocknen. Es kommt zudem auf evtl. Vereinarungen an.

    Kommt es nicht immer auf evtl. Vereinbarungen an?

    Grundsätzlich war Neospin sich darüber im Klaren, dass ein Neubau Restfeuchte hat und er Mehrkosten haben wird. Das ist heutzutage auch gängiges Wissen. Daher wird es einem Mieter schwer fallen, die Mehrkosten nicht zu bezahlen.

    Gruß
    H H

    Völlig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Es ist ein großer Unterschied, ob man "einfach" behauptet, man hätte es nicht gesagt, oder ob man als Zeuge einem Richter ins Gesicht lügt.

    Aber das weiß man vorher nie.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde auch nicht davon ausgehen, dass die Zusatzvereinbarung von vorn herein ungültig ist. Wenn es den Charakter einer Individualvereinbarung erfüllt, dürfte sie gültig sein.

    Geräte in einem funktionsfähigen Zustande zurückzugeben und bei endgültigem Verschleiß neue kaufen zu müssen, sind allerdings zwei unterschiedliche Sachen. Ein Austausch alt gegen neu, wird durch die Zusatzvereinbarung nicht abgedeckt.

    Was ist denn an der Spülmaschine kaputt, ist sie wirklich nicht zu reparieren?
    Ich habe das Gefühl, dass bisher noch nie irgendetwas an den Küchengeräten repariert werden musste und ihr jetzt das erste Mal vor dem Problem steht. Wenn sie wirklich irreparabel ist, würde ich es so sehen, dass der Vermieter eine funktionierende Maschine stellen müsst, bei der ihr die Funktionsfähigkeit erhalten müsst.

    Habt ihr mal darüber nachgedacht die defekte Spülmaschine mit einer gebrauchten zu ersetzen (Achtung Werbung ;) bei Ebay-Kleinanzeigen kriegt man so etwas für wirklich kleines Geld).

    Gruß
    H H

    der Vermieter ist die Baugesellschaft. Die wussten das. Es spricht auch gar nichts gegen einen Spielplatz, allerdings bin ih der Meinung dass man nicht den Interessenten falsche Tatsachen vorheucheln kann damit es zum Vertragsabschluss kommt. Wenn man Bescheid weiß, dass dort ein Spielplatz vorgesehen ist, dann kann man entscheiden ob man damit zurecht kommt oder nicht. Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags. Nachts werden dort keine Kinder spielen, da gebe ich dir recht. Aber morgens am Wochenende und abends wenn man in Ruhe seine Terrasse nutzen möchte.


    Hallo,

    ich stehe hier wohl völlig einsam völlig auf deiner Seite. Wenn der Mitarbeiter euch die Frage, nach dem Spielplatz so beantwortet hat, wie ihr sagt, dann habt ihr das Recht den Vertrag aufzulösen. Ihr habt deutlich gemacht, dass die ruhige Lage eine Grundvoraussetzung für den Vertragsschluss ist und dies wurde euch zugesagt. Wichtig ist allerdings, dass der Mitarbeitet diese Aussage nicht vehement bestreitet.

    Habt ihr dann schon mit der Baugesellschaft gesprochen und versucht den Vertrag aufzulösen? Die werden kaum Interesse an dem ganzen Ärger haben.

    Gruß
    H H

    Sie haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten, damit ist diese Kündigung gegenstandslos geworden. Sie müssten also neu mit 3-Monatsfrist kündigen.

    .

    Hallo,

    du schreibst das so, als wüsstest du wovon du redest, ist aber Blödsinn. Ein falsche Frist in einer Kündigung macht die Kündigung nicht unwirksam, sie wird dann lediglich verspätet, mit Ablauf der richtigen Frist, wirksam.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    es ist erschreckend, dass in diesem Forum immer wieder Studenten mit den wildesten Vorstellungen kommen, was in einen Mietverhältnis richtig oder falsch läuft.

    Ihr schafft es euch in einem Forum anzumelden und eine Frage einzustellen, ihr schafft es aber nicht euch selbst im Internet schlau zu machen, wie sich die Welt dreht.

    Herdplatte kaputt gemacht --> muss sich der Vermieter kümmern
    Keinen direkten Zugang zum Stromverteiler --> Mietminderung
    Was ist das Nächste? Zimmer nicht aufgeräumt...

    Wahrscheinlich nimmt der Vermieter euch nicht ernst, weil ihr euch entsprechend unreif aufführt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da lässt du zu, dass deine Bude so stinkt, dass sich mehrere Nachbarn beschweren und wunderst dich, dass Ärger gibt???

    Wenn dein Mietverhältnis bisher nicht gekündigt wurde, dann hast du aber das Glück, dass du nicht gekündigt werden kannst, wenn die Geruchsbelästigung von jetzt an nicht mehr auftritt.

    Nur interessehalber, was hat denn so gerochen?

    Gruß
    H H

    Ich wollte mir lediglich Zustimmung holen und mir Mut machen lassen.
    Antworten wie: "Hi Sven, ja, das sieht noch vermodertem Holz aus, man muss das umgehen sanieren lassen, damit die Bausubstanz erhalten bleibt!"...
    Oder "Hi Sven, der Handwerker hat Recht, man kann die Sch... einfach zuspachteln."

    Scheinbar bin ich hier aber im falschen Forum gelandet...

    kannst du haben:

    Hi Sven,
    wenn man in eine Souterrainwohnung zieht, sollte man sich vorher schlau gemacht haben, dass derartige Wohnung sehr oft Feuchtigkeitsprobleme zeigen.

    Wenn der Handwerker sagt, man könne das zuspachteln, würde ich das erst einmal nicht bezweifeln. Wenn der Grund des Wassereinbruches beseitigt ist, wird die Wand auch wieder trocken (so gut das in einer Souterrainwohnung auch funktioniert).

    Ich persönlich würde mir eine andere Wohnung suchen, vor allem wenn ihr Kinder unterbringen wollte und dann noch bei der Miete.

    Gruß
    H H

    Hey,

    Meine Freundin und ich sind vor einem Jahr in unsere erste Gemeinsame Wohnung gezogen, wir sind noch ziemlich jung und haben vorher bei unseren Eltern gewohnt. Da wir Studenten sind und es mit diesem Status sehr schwer ist eine schöne und bezahlbare Wohnung zu bekommen waren wir ziemlich froh als wir nach einem halben Jahr suche endlich die Perfekte Wohnung für uns gefunden haben.

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    Naja, so perfekt scheint die Wohnung ja doch nicht zu sein, wenn ihr es jetzt schon so darauf anlegt, es euch mit dem Vermieter zu verscherzen.

    "Mietminderung", "Ungerechter Verteiler", "Miete wurde erhöht???".
    Jetzt lauft ihr schon bei den Nachbarn rum und diskutiert die Nebenkostenabrechnung. Am Ende müsst ihr euch darüber im Klaren sein, dass ihr bei der Abrechnung möglicherweise 200 Euro im Jahr sparen könnt, und dafür die "Lieblinge" des Vermieters werdet.

    Ich würde nicht so eine Welle machen. Warum sprecht ihr nicht mit dem Vermieter über falschen qm und bittet ihn das bei der nächsten Abrechnung mit 45 qm zu rechnen? Evtl. korrigiert er sogar die alte Abrechnung.

    Kein Wunder, dass junge Menschen so große Probleme haben Wohnungen zu finden. Viele Vermieter nehmen niemanden, der seine erste Wohnung bezieht. Aber jeder wie er meint.

    Gruß
    H H

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