Mietminderung in einer 7er-WG

  • Guten Tag,

    ich wohne derzeit in einer WG mit 6 weiteren Personen und es gibt ein paar Umstände, die mich über eine Mietminderung nachdenken lassen. Folgendes unsere WG wurde mit einer Einbauküche vermietet und seit einiger Zeit ist die Kochplatte gesprungen und dadurch ist nur noch ein Kochfeld nutzbar. Das ist bei 7 Personen einfach nicht tragbar. Unser Vermieter weiß über diesen Mangel bescheid und hat seit 3 Monaten nichts dagegen getan. Des Weiteren haben wir keinen uneingeschränkten Zugang zu unserem Sicherungskasten, da dieser sich in einem Raum befindet, welcher an eine weitere Person vermietet wurde. Die Tür zu diesem Raum ist verschlossen und wir müssen erst diese Person anrufen, damit wir an unseren Sicherungskasten kommen. Außerdem kommt noch erschwerend hinzu, dass sich unsere WG eine Mülltonne mit einer anderen WG und einer Videothek teilen muss. Die Videothek befindet sich im Erdgeschoss, darüber befindet sich unser WG und auf demselben Grundstück ist noch die zweite WG. Der Vermieter weiß über alle Umstände bescheid, aber zeigt keinerlei Initiative diese zu ändern. Vielleicht nimmt er uns auch einfach nicht ernst, da wir alle Studenten sind.

    Nun zu meinen Fragen, ist eine Mietminderung möglich. Wenn ja, wie hoch darf sie sein.
    Wie geht das vonstatten, einfach dem Vermieter schriftlich bescheid geben und dann mindern?

    Ich bedanke mich gleich mal im voraus für die Antworten und wünsche allen einen schönen Tag.


    Mit freundlichen Grüßen
    Idrael

  • Hallo Idrael,

    - gesprungene Kochplatte: Das ist eine Beschaedigung, kein Verschleiss. Sprich, das habt Ihr als Verursacher selbst zu bezahlen

    - Sicherungskasten: der war sicherlich schon dort, als ihr die Wohnung gemietet habt. Heisst also gemietet wie gesehen. Dazu kommt, dass es eben ein Merkmal einer WG ist, dass man nicht zu allen Einrichtungen sofort Zugang hat.

    - Muelltonne: Das ist durchaus ueblich, es gibt nirgends ein Gesetz, das pro Wohnung eine Mueltonne vorschreibt. Ist die Tonne zu klein fuer alle Parteien, stellt Euch der Vermieter sicherlich eine groessere / zusaetzliche hin. Bezahlen muesst das naemlich Ihr als Mieter - ueber die Nebenkosten.

    Einen Grund fuer eine Mietminderung sehe ich in den von Dir genannten Punkten nicht.

    cu
    Guenni

  • Hallo Idreal,

    mit solchen Unzulänglichkeiten, welche Euch bereits vor/bei der Anmietung bekannt waren, musstet Ihr schon rechnen. Grund für MM sehe auch ich nicht.

  • Hallo,

    es ist erschreckend, dass in diesem Forum immer wieder Studenten mit den wildesten Vorstellungen kommen, was in einen Mietverhältnis richtig oder falsch läuft.

    Ihr schafft es euch in einem Forum anzumelden und eine Frage einzustellen, ihr schafft es aber nicht euch selbst im Internet schlau zu machen, wie sich die Welt dreht.

    Herdplatte kaputt gemacht --> muss sich der Vermieter kümmern
    Keinen direkten Zugang zum Stromverteiler --> Mietminderung
    Was ist das Nächste? Zimmer nicht aufgeräumt...

    Wahrscheinlich nimmt der Vermieter euch nicht ernst, weil ihr euch entsprechend unreif aufführt.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!