Beiträge von H Hamburg

    In diesem Zusammenhang habe ich heute von der Genossenschaft eine im Jahr 1991 von mir mitgezeichnete Kopie eines Schriftstücks erhalten, die besagt, dass "mit Wirkung vom 01.01.1991 die Verpflichtung des Vermieters, die malermäßige Instandhaltung meiner Wohnung durchzuführen, entfällt."

    Wäre diese Klausel zu beachten oder eher als ungültig anzusehen?


    Hallo,

    Vereinbarung von 1991! Und 1998 bist du umgezogen, schnallst du es nicht?

    Gruß
    H H

    Ich dusche heiß. Meine Freundin holt sich ein Glas kaltes Wasser in der Küche und der Druck des Kaltwassers fällt entsprechend ab, sodass ich in der Dusche zur Seite springen muss um mich nicht zu verbrennen. Gleiches gilt für die Toilettenspülung.

    roc

    Hallo,

    normal ist das nicht.

    Prüfe mal, ob der Hauptwasserhahn zu deiner Wohnung richtig aufgedreht ist. Dann kannst du noch die Eckventile für die Küche und für die Spülung reduzieren.

    Gruß
    H H

    Hallo, (darf man hier noch eine Gruß vorab verwenden?)

    ich denke, das kommt sehr drauf an, wie groß der Pool ist und wie dicht er an der Belastungsgrenze der Dachterasse ist. Wenn es mehr ein Plantschbecken ist, hätte ich wenig bedenken. Bei einen "richtigen" Pool sehr wohl.

    Du kannst ja nicht die Fläche der Terasse nehmen und diese mit der Traglast multiplizieren, sondern mußt hier pro qm schauen. Und 650 kg/qm ist dann nicht viel. Wir reden hier über eine Wassertiefe von 65 cm, dann ist das schon überschritten, sobald einer einsteigt, oder ein kräftiger Regen den Pool weiter auffüllt.

    Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich einen großen Pool auch verbieten. Bei einem kleinen hätte ich allerdings keine Probleme.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehr merkwürdige Geschichte.

    Wenn allerdings nicht einmal dein Vater auf deiner Seite ist, habe ich bedenken, dass du wirklich ein so unschuldiges Lämmchen bist, wie du behauptest.

    Auch dein Autismus, scheint nicht so ausgeprägt zu sein, dass es kritisch ist. Du bist zweifellos in der Lage mit deiner Umwelt zu kommunizieren, wohnst alleine und kannst Emails schreiben. Nur weil man kein Bock auf andere Leute hat, ist man noch kein Autist. Es würde in jedem Fall helfen, dir das, was immer du auch hast, von einem Arzt atestieren zu lassen.

    Rein rechtlich sehe ich auch eher schwarz für dich. Du bist nicht der Mieter. Du kannst natürlich abwarten, bis die Sache durch alle Instanzen gegangen ist und du letztendlich geräumt wirst. Aber das wird dir am Ende nur Zeit und keine Wohnung verschaffen.

    Bleibt für mich nur noch zu bemerken, dass Hartz-4 Empfänger leider das große Glück haben, ohne jegliches Kostenrisiko gegen alles und jeden zu klagen, weil wir alle das für sie bezahlen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das kommt drauf an. Bei einer Reparatur die vollen Reparaturkosten, bei Austausch der Geräte der Zeitwert. Wenn Kühlschrank und Spülmaschine 15 Jahre alt sind kommt es sicher auf den Allgemeinzustand an. Aber ich denke nicht mehr, als 20% vom Gesamtpreis.

    Wenn die Teile sonst noch gut sind und ich Vermieter wäre, würde ich reparieren lassen. Sonst mit dem Mieter eine Einigung finden.
    und neue Geräte kaufen.

    Gruß
    H H
    Gruß
    H H

    Hallo,

    nachdem ich mich jetzt nochmal durch die neun Seiten gelesen habe, muss ich nochmal eine Anmerkung machen.

    Die fristlose Kündigung wäre dadurch zu beheben, dass die ausstehende Miete komplett gezahlt wird.
    Bei der gleichzeitig ausgesprochenen fristgerechten Kündigung geht das nicht so einfach.

    Da der Kündigungsgrund allerdings lautet, dass die Miete nicht gezahlt wurde und dass "einfach" ein Handwerker bestellt wurde, möchte ich bezweifeln, dass der Vermieter vor Gericht damit durchkommt. Schließlich ist die Beauftragung eines Handwerkers um die Heizung zu reparieren kein Kündigungsgrund. Zudem kommt noch der Aspekt, dass eine fristgerechte gem Vertrag für eine gewisse Zeit ausgeschlossen wurde.


    Bei Rechtsprechung heutzutage würde es mich extrem wundern, wenn der Vermieter vor Gericht damit durchkäme. Auch wenn du den Zugang deiner Schreiben nicht belegen kannst, so kannst du auf jeden Fall deine Intention nachweisen.
    Zum Thema Mietverein habe ich mich hier schon öfter geäußert. Dort arbeiten i.d.R. Anwälte, die so schlecht sind, dass sie woanders keine Beschäftigung finden. Statt die Mieter vernünftig zu beraten, wird versucht eine Kluft zwischen Mieter und Vermieter zu treiben, indem nach dem Motto "immer voll drauf" so falsch gearbeitet wird, wie es schlechter nicht geht. Diese Anwälte begreifen nicht, dass im Miettecht, wie auch im Arbeitsrecht, die Parteienn hinterher noch lange miteinander zu tun haben und man nicht zuviel Porzellan zerschlagen darf.

    Gar nicht verstehen kann ich die Einschätzung deines Anwalts. Ich halte es für unvernünftig sich auf einen so schlechten Vergleich einzulassen. Der Vermieter hätte keine Chance einen Schadenersatz über die restliche Laufzeit des Vertrages zu verlangen. Erstens ist er zur Schadeninderung verpflichtet, d.h. er muss so schnell es geht (was auch immer das heißt) einen neuen Mieter suchen, zum anderen hat er die Kündigung ausgesprochen. Bei einer fristlosen könnte er wahrscheinlich noch etwas machen, bei einer fristgerechten nicht.

    Nach meiner Rechtsauffassung dürftest du wenig Möglichkeiten haben, den Betrag der Handwerkerrechnung zurückzubekommen. Zumindest nicht vollständig, maximal anteilig.

    Was ich an deiner Stelle machen würde ist:
    1.Die Mietrückstände vollständig ausgleichen
    2. Mich beim Vermieter schriftlich entschuldigen, dass du die Miete nicht bezahlt hast. Dazu kurz darlegen, dass der Mietverein dir dazu geraten hat und du nicht angenommen hast, dass die Schreiben möglicherweise nie zu seiner Kenntnis gelangten. Dass du aber einsiehst, dass der Vermieter natürlich keinen Schaden haben sollte und du als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten sowohl seine Anwaltskosten, als auch die Heizungsreparatur übernimmst, wenn er im Gegenzug die Kündigung fallen lässt.


    Wenn du starke Nerven hast, kannst du die Sache auch aussitzen, nachdem du die Mietschulden beglichen hast. Wie gesagt, ich denke nicht, dass der Vermieter dich wirklich kündigen kann und schon gar nicht, dass er eine so hohen Schaden geltend machen kann.

    Viel Erfolg
    H H

    Ich zitiere:
    "- Der Vermieter muss den Mieter immer darüber informieren, wenn ihm dieser Umstand bekannt ist.
    - Die schnelle Information des Mieters ist auch erforderlich, wenn der Vermieter erst während eines bestehenden Mietverhältnisses (später) über die Verwendung asbesthaltiger Baumaterialien in der Wohnung erfährt. "

    Die Vermieterin hat mir solche Informationen definitiv nicht mitgeteilt. Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag aufgrund dessen anzufechten?

    Bei Asbestentfernungsarbeiten werden auch bei sachgerechter Anwendung sicherlich kleine Mengen des Staubes in die Luft freigesetzt. Da ich bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte/Vorbelastung mit Asbest habe, die mir zudem ärztlich bescheinigt vorliegt, stelle ich mir die Frage, ob ich den Vertrag aufgrund von Irrtum nach §119 BGB anfechten kann.
    Wäre mir der Umstand der unmittelbar im Anschluss meines Vertrages stattfindenden Asbestsarnierung bekannt gewesen, hätte ich den Vertrag aufgrund meiner Vorgeschichte niemals unterzeichnet.


    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe, ist die Asbestfassade außerhalb deiner Wohnung. Daher gibt es keine Offenbarungspflicht des Vermieters.

    Du kannst allerdings davon ausgehen, dass eine proffessionelle Asbestsanierung keine Fasern freisetzt. Das mit der Asbestvorgeschichte klingt relativ unglaubwürdig. Wenn du denkst, du kannst das Asbest riechen, hast du doch gar keine Ahnung von der Materie, geschweige denn eine Vorgeschichte.

    Kündige die Wohnung fristgerecht und gut ist.

    Gruß
    H H

    Kündigen kann der neue Eigentümer nur und ausschließlich nur bei begründeten Eigenbedarf, eine Mieterhöhung kann er gerne begehren, allerdings muss er sich an die Gesetzesvorgaben halten, umso mehr wenn sich die Wohnung im Bereich der sog. Mietpreisbremse befindet.

    Hallo,

    nur zum Klugscheißen ;-):

    Eine Mieterhöhung bei einem laufendem Mietverhältnis hat mit der Mietpreisbremse nichts zu tun. Diese gilt nur bei Neuvermietungen. In diesem Fall hier greift die Kappungsgrenze. D.h. Mieterhöhungen max 20% in drei Jahren, in einigen Bundesländern/Komunen max. 15% in drei Jahren.

    Ich würde AJ1900 allerdings recht geben, dass man sich in jedem Fall Gesprächsbereit zeigen sollte. Wenn die Miete seit 21 Jahren nicht erhöht wurde, dann könnte auch eine größere Erhöhung moralisch gerechtfertigt sein. Aber wir kennen hier keinerlei Fakten, so dass ich nicht sagen kann, ob es so sein könnte oder nicht.

    Gruß
    H H

    Auf jeden Fall das Eichdatum. Sollte da die Zahl 2022 eingraviert sein, weisst Du wann der Zähler eingebaut wurde, nämlich 2016. Nur ein Beispiel.
    .

    Hallo,

    es ist nicht das Ablaufdatum der Eichung graviert/etikettiert, sondern das Eindatum. Wäre bei "2010" und 6 Jahren Eichgültigkeit bis 2016 gültig.

    SkyWalker
    Ich kann mir gar keine Konstellation vorstellen, dass die Uhren so einbebaut sein könnten, dass sie falsch zählen. Es könnte höchstens sein, dass das falsche Wasser gezählt wird. Dafür brauchst du nur den Leitungsverlauf prüfen. Wenn der Zähler dann tatsächlich nut das Wasser zählt, dass deine Ex-Mieterin verbraucht hat, dann kannst du recht gelassen in den Prozess gehen. Das kannst du nur gewinnen, solange, du dich nicht auf einen Vergleich einlässt. Sollen die doch einen Gutachter schicken. Der wird nur feststellen, dass die Uhr geeicht war und das Wasser, welches durch diese Uhr fließt nur von der Mieterin verbraucht wurde.

    Gruß
    H H

    May the force be with you!

    Hallo,

    ich denke nicht, dass du dem Anwalt nachweisen musst, dass die Wasseruhren korrekt eingebaut sind. Du kannst es einfach behaupten, denn es wird ihm schwer fallen das Gegenteil zu beweisen. Lass dich bloß nicht von einem Anwalt verunsichern.

    Was für Wasseruhren sind es denn (Einbaukapseln)?
    Wo sind sie montiert (Wohnung/Keller)?

    Wichtig ist eher, dass die Uhren noch in der Eichung sind. Kaltwasseruhren sind 6 Jahre geeicht. D.h. bis 2016 würde hinhauen. Du müsstest die Uhren dieses Jahr tauschen, dann könnte dir der Einbauer, gleich bestätigten, dass die alte richtig drin war.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    "Kündigung per Whatsapp", klingt doch schon merkwürdig. Versuche es mal über Twitter.

    Unabhängig davon, dass die Kündigung unwirksam ist, hast du ihm doch gar keinen Nachmieter gebracht, sondern jemanden, der dann doch wieder abgesprungen ist. Ich verstehe den Vermieter da sehr gut, dass er auf so etwas gar keine Lust hat.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    es ist mir nicht ganz klar, warum hier keiner auf den offensichtlichen Fehler ausfmerksam macht.

    Die Betriebskosten für die Gewerbeeinheiten sind separat abzurechnen. Es kann nicht angehen, dass die Wohneinheiten, die verständlicherweise wesentlich höheren Heizkosten von Ladengeschäften mitzutragen haben.

    D.h. eine Verteilung der Heizkosten hat zu 100% nach Wohnen und Gewerbe zu erfolgen, anschließend wird der Wohnungsanteil unter den zwei Wohnungen verteilt (50%/50% bis zu 70%/30%).

    Gruß
    H H

    Hallo,


    das Kostenrisiko bei einer fristlosen Kündigung ist unglaublich hoch. Die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung sind sehr hoch.

    Gesetzt den Fall du kündigst fristlos, dann müsstest du auch umgehend ausziehen, um deine Argumentation, dass es nicht auszuhalten war zu unterstützen. Die Rechtswelle mit Anwalt, Mietforderung, Gutachten, Gercihtsverfahren kommt ja erst hinterher ins Rollen und lässt sich dann nicht mehr abwenden. Wenn du das dann verlierst, hast du alle Kosten.

    Ziehst du nicht sofort aus, beweist du, dass man durchaus dort wohnen konnte und hast direkt verloren.

    Ich an deiner Stelle würde unter Einhaltung der gestzlichen Frist (3 Monate) und Umgehung des Kündigungsverzichts kündigen. Diese Umgehung ist nicht ganz so schwer zu rechtfertigen.

    Da wir hier aber keinerlei Einzelheiten kennen, ist es sehr schwer zu sagen, welche Optionen man hat.

    Etwas mehr Details wären hilfreich (schon deshalb, weil du unsere Neugier geweckt hast).

    Gruß
    H H

    Immer an den Vermieter wenden. Ist das denn der geruch von kaltem Tabakrauch oder riecht es ehr nach feuchtem keller?

    So eine Generalaussage "immer an den Vermieter wenden" ist doch Schwachsinn. Wofür beauftragt der denn eine Verwaltung?

    An den Vermieter sollte man sich wenden, wenn man mit der Verwaltung nicht weiterkommt. Das ist hier allerdings noch nicht der Fall. Ich würde die Verwaltung auffordern jemanden zu schicken, der nicht der Hausmeister ist. Wenn die dann immer noch nichts machen, dann kann man den Vermieter einbeziehen.

    Rein rechtlich wird es allerdings schwer. Schließlich hat die Wohnung bereits bei der Besichtigung gerochen. Da ich davon ausgehe, dass Geruchsfreiheit keine zugesagte Eigenschaft ist, wird es schwer darauf Maßnahmen einzufordern. Es müsste schon extrem riechen, damit es wirklich als nicht geringfügiger Mangel durchgeht. Vor allem, weil der Geruch subjektiv ist.

    Da der Geruch scheinbar aus allen Ritzen kriecht und du es noch nicht einmal genau definieren kannst woher genau (durch die Wände wird er aber nicht ziehen), es ohnehin schwer das Problem zu beheben.

    Ich denke es wird Zeit sich über eine neue Wohnung Gedanken zu machen.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!