Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    als dort lebender Familienangehöriger könntest du in das Mietverhältnis eintreten, wenn dein Opa sterben würde. Tut er zum Glück nicht, allerdings ist so ein Fall nicht explizit geregelt.

    Ihr könntet das Mietverhältnis ersteinmal weiterlaufen lassen, nach dem Motto "wenn er doch noch wiederkommt". Dann könntest du dort wohnen bleiben, bis du irgendwann komplett ins Mietvrhältnis eintrittst

    Das Einfachste wäre alleridngs mit dem Vermieter zu sprechen und den zu fragen, ob sie die Wohnung an dich vermieten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das Problem wirst du nicht mathematisch lösen und der Vermieter wird sich von dir kaum vorrechnen lassen, wie er welche Miete berechnen soll.

    So wie es aussieht, ist es kein Versehen, dass du 325 Euro bezahlt, so dass es sich wohl kaum lohnt ein Überzeugungsgespräch mit dem Vermieter zu führen. Rein rechtlich schätze ich deine Chancen eher gering ein, zumal selbst die "teuren" 325 Euro nicht allzu viel sind für Unterkunft.

    Was du machen kannst, ist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und dem Vermieter damit zu zeigen, dass er so etwas nicht mit jedem machen kann.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    neue Mieter unter dir, die dich als zu laut empfinden und du denkst darüber nach, Mühe und Geld dafür zu verschwenden, dass die dich nicht mehr wahrnehmen.

    Dich möchte ich auch als Nachbar haben.

    Mein Tipp: Lass es. Wenn du deine Wohnung normal nutzt und sogar Rücksicht auf die Nachbarn nimmst, dann liegt es nicht an dir, sondern an denen oder an der Wohnung. Es ist auf jeden Fall nicht dein Problem und lösen kannst du es auch nicht.

    Wenn du den Trittschall gedämpft hast, dann sind es die Wasserrohre, als nächstes, wie du durch Treppenhaus gehts usw. Einigen Menschen kann man es nie recht machen.

    Erkläre dem Vermieter die Situation. Das beste Argument ist immer, dass sich die Vormieter nie gestört gefühlt haben.

    Gruß
    H H


    B
    Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro

    C
    Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro

    Ein Freund meinte heute allerdings zu mir, meine Wohnung würde nicht zum Apartmentyp C passen, sie sähe viel kleiner aus.
    Daraufhin habe ich die Quadratmeterzahl nachgemessen, das Ergebnis: 15,6 m². Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C,
    sonder wäre unter Wohnungstyp B einzuordnen, und entsprechend 40 Euro billiger im Monat, genau der Preis den mir der Vormieter ursprünglich genannt hatte.

    Hallo,

    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Was dein Freund sagt, und was der Vormieter dachte spielt keine Rolle. Wichtig ist, was im Mietvertrag steht.
    Welche Beschaffenheiten sind dir vertraglich zugesichert?
    Ist im MV eine QM vermerkt?

    Ich denke, du solltest die Vermieterin kontaktieren und ihr deine Bedenken zur Miethöhe freundlich mitteilen. Falls Sie es auch so sieht, dass ein Fehler vorliegt, dann könnt ihr es in ein B-Appartment umändern, falls nicht, gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Gruß
    H H

    Er entlässt und nicht ohne Probleme wir hatten ja nicht grundlos Probleme mit ihm u.a Hausfriedensbruch ....

    Dann verbiete ihm halt den Zutritt. Wahrscheinlich macht er sowieso keine große Sache draus. Er könnte ja maximal eine Monatsmiete Schadenersatz fordern, weil er die Wohnung nicht im direkten Anschluss vermieten kann.

    Ein Anrecht auf eine Vorabnahme gibt es nicht. Die kannst du verweigern. Dann hast du den Tanz aber bei der Übergabe.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dein Vermieter entlässt euch scheinbar ohne große Probleme aus dem Mietvertrag. Jetzt willst du Ärger machen und ihm Wohnungsbesichtigungen verwähren. Ich wäre da vorsichtig. Der Vermieter könnte sich sonst darauf berufen, dass er euch im Vertrauen, dass ihr die Nachmietersuche unterstützt eine großzügig Auszugsregelung angeboten hat. Diese wäre hinfällig, wenn ihr ihn nicht unterstützt.

    Gruß
    H H

    Warum macht man so etwas? Was passiert, wenn ein Unwetter aufkommt und die Bude absäuft?
    Wenn die Ratte durch das Fenster gekommen ist, trifft sie hier eine Teilschuld.

    Da ist sie mit den 100 € gut bedient.

    Hallo,

    Teilschuld ist gut. 99% Prozent würden es aber schon sein.

    Deine Schwester sollte sich dankbar zeigen, dass sie nur 100 Euro zahlen muss. Normalerweise müsste sie den kompletten Betrag übernehmen.

    Gruß
    H H

    Das ist die sog. Quoten-/Abgeltungsklausel. Die wurde vom BGH 2015 (?) für unwirksam erklärt. Damit ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam.

    Sprich die Wohnung muß lediglich besenrein zurück gegeben werden.

    Hallo,

    das stimmt doch gar nicht. Auch wenn die Abgeltungsklausel ungültig ist, bleibt eine wirksam übertragene Pflicht für Schönheitsreparaturen bestehen.

    D.h. Mieterin 88 muss renovieren, wenn der Zustand der Wohnung es erfordert. Nach 6,5 Jahren Mietdauer und den Beschreibungen hier wird das in den meisten Räumen erforderlich sein.

    Noch klarer ist das bei Beschädigungen. Die sind in jedem Fall durch den Mieter zu beseitigen.

    Gruß
    H H

    [QUOTE=olive;95951. Aber wenn jetzt ein Gutachter vorbei kommt und sich das anschaut, wer trägt dafür die Kosten? Er müsste sich ja dann auch meine Wohnung anschauen oder.
    [/QUOTE]

    Hallo,

    den Gutachter zahlt erst einmal der, der ihn beauftragt hat. Das wird im Zweifel die Verwaltung sein. Die Kosten können im weiteren Verfahren an den "Schuldigen" berechnet werden.

    Wenn du es nicht absichtlich hast hineinregnen lassen und du nicht einmal einen Wasserschaden hast, dann sehe ich keinen Grund, warum du der Schuldige sein könntest.

    Ich würde allerdings davon ausgehen, dass die Verwaltung ersteinmal selber schaut. Man brauch schließlich keinen Gutachter, um zu sehen, dass in der "Verursacherwohnung" kein Wasserschaden zu sehen ist.

    Gruß
    H H

    Hab Hamburg und Bernd

    Seid ihr beiden eigentlich in meinen Schuhen durchs Leben gelaufen? Sicher nicht. Also unterlasst gefälligst Eure Meinung über mich. Hat einer von euch zwei Depressionen oder hat die Krankheit schon gehabt? Nein? Dann könnt ihr überhaupt nicht mitreden wie es einem da geht und was man fühlt. Tschüss

    Hallo,

    oh Gott, was habe ich getan....

    ... außer dir zu sagen, wie du ankommst. Ich habe mich weder über Depressionen geäußert, noch habe ich dich "fertig gemacht". Ich bin es allerdings leid mir von Leuten wie dir anzuhören, wie arm sie dran sind und dass jeder Einzelne in dieser Republik auf sie Rücksicht nehmen muss. Lebst auf unsere Kosten, wofür du selbst wahrscheinlich nichts dafür kannst, weil du krank bist, denkst allerdings für dich gilt das Gesetz nicht und du kannst dich darüber hinweg setzen.

    Ich habe dir sogar den Tipp mit der Wohnungsnothilfe gegeben. Aber die kann nicht helfen, weil dein kleiner Ort so etwas nicht hat. Ein anderer Ort kommt natürlich nicht in Frage, man hat ja eine Krankheit. Umzüge sind ja eher was für Leute die arbeiten und dahin ziehen, wo es bessere Arbeit gibt.

    Aber mach was du willst. Bestätige weiterhin jedes Vorurteil gegen Hartz-4 Empfänger.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du hast eine Bankbürgschaft bei der Verwaltung als Kaution hinterlegt und dein Vermieter kündigt dir, weil er keine Barkaution bekommen hast und bekommt in zwei Gerichtsverfahren auch noch recht.

    Da steckt doch mehr dahinter.
    Warum hast du die Kaution nicht einfach bar hinterlegt, als es so gefordert wurde? Das scheint deinem Vermieter scheinbar wichtig gewesen zu sein. Da beharrt man nicht auf die Bürgschaft. Vor allem, wenn man auf dei Wohnung angewiesen ist.

    Vor das BGH würde ich nicht gehen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du wurdest rechtswirksam gekündigt. Dies wurde dir in einem Räumungsverfahren von einem Richter nochmal bestätigt. Was willst du denn noch, damit du einsiehst, dass du hier nicht im Recht bist. Statt dessen wunderst du dich, dass deine Vermieterin schon umbaut und wenig Rücksicht auf ihre renitente Mieterin nimmt.

    Leider erfüllst du den Stereotypen des Harzt-4 Empfängers und Privatinsolventen:
    Alle anderen haben Schuld und du kannst nichts dafür.
    Es wird auf Kosten des Steuerzahlers geklagt.
    Die günstige Wohnung steht einem ja irgendwie zu, warum soll man dort ausziehen.

    Wende ich an dei Wohnungsnothilfe und schildere denen deine Lage. Dann kriegts du wahrscheinlich einen Dringlichkeitsschein, der dir helfen könnte. Allerdings werden Mietinteressenten mir so einem Hintergrund von den meisten Vermietern nicht genommen. Und da schließt sich der Kreis.

    Gruß
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben ...

    Schlimm wäre wirklich wenn die bald 3-Köpfige Meute in dem Zimmer ihr Baby großzieht. Wie sieht es da mit Jugendamt aus, falls der Vermieter immer noch keine Einsicht hat bzw ihr auch einfach ohne Grund nicht kündigen kann?

    Was soll das Jugendamt machen, dafür sorgen, dass sie rausfliegt?
    Die werden es alles nur noch schwieriger machen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ärgerlich, aber du hast den Strom verbraucht, also muss du ihn auch bezahlen. Dass du den Eingangszählerstand nicht kannstest ändern da nicht viel dran, solange der Netzbetreiben ihn hat.

    Schon merkwürdig, dass der Vermieter dich nicht darauf hingewiesen hat. Aber auch das hätte ja nichts grundsätzliches geändert, nur dass du es vorher gewusst hättest.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ihr seid alle drei Hauptmieter? Das kann so nicht sein. Möglichewrweise habe ihr jeder einen eigenen Mietvertrag für euren Teil, aber dass ihr drei gleichberechtigte Mieter für die gesamte Wohnuhng seid, ist nicht möglich, ohne dass du dem ausdrücklich zugestimmt hast.

    Dennoch macht das dein Problem nicht kleiner. Du wirst die Dame nicht rauskriegen. Deine Bemerkung, wer nach deiner Meinung nach Babies kriegen darf und wer nicht, möchte ich nicht kommentieren. Richte dich schonmal darauf ein, dass ihr bald einen neuen, die ganze Nacht schreienden Mitbewohner habt.

    Ich denke deine Zukunftspläne mir der Wohnung kannst du vergessen. Ist ja immer schön, wenn man eine günstige Mietwohnung so plant, als würde sie einem gehören, aber das funktioniert meist nicht.

    Lass dir aber nicht alle Probleme aufdrücken. Als erstes solltest du es ablehnen die Miete bei ihr einzusammeln. Soll sich doch der Vermieter darum kümmern und sehen, ob alle seine "Hauptmieter" die Miete auch zahlen.

    Da du den Rat, dir etwas anderes zu suchen nicht hören möchtest, bleibt leider nichts zu sagen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    grundsätzlich habt ihr eine Duldungspflicht bei derartigen Maßnahmen. Wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt, könnt ihr noch nicht einmal die Miete mindern.

    Inwiefern es euch zugemutet werden kann die Handwerker durch die Wohnung zu lassen (es wird von den Leuten teils viel Schlimmeres erwartet, z.B. 4 Wochen ohne Bad mit Campingtoilette) oder ob der Vermieter ein Gerüst stellen muss, kommt sicher auf den Einzelfall an. Das entgültige Urteil fällt dann oft ein Richter.

    Was sagt denn der Vermieter?

    Gruß
    H H

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