Eingangstreppe und Straße saubermachen

  • Hallo zusammen,

    wir haben folgendes Problem: wir mieten den Erdgeschoss in einem 2-Familienhaus. Zu uns gehört den Garten und die Gartenpflege (logisch). Außerdem müssen wir und unsere Nachbarin von oben im Winter die Straße von Schnee räumen (auch logisch).

    Jetzt kommt es: nur wir (im Erdgeschoss) sind für die Unkräuter am Straßenrand im Sommer zuständig. Außerdem müssen nur wir den gemeinsamen Hauseingang und Treppe saubermachen.

    Als wir den Vertrag unterschrieben haben, haben wir angenommen, dass die Pflichten fair, 50/50, verteilt werden. Erst als der Vermieter die Pflichten eingerahmt im Flur hängte, haben wir gesehen, dass wir deutlich mehr machen müssen.

    Wir haben schon mit unserem Vermieter dazu gesprochen. Seine Antwort: ja, er hat angenommen, dass im Erdgeschoss eine Familie mit mehreren Kindern (wie die vorherige Mieter) einzieht und deshalb sind die Verträge so gestaltet. Seine Logik: Kinder bringen mehr Dreck rein als Erwachsene. Außerdem wird die Nachbarin von oben keinen neuen Vertrag mit mehr Pflichten unterschreiben... Als wir eingezogen sind, hatten wir keine Kinder.

    Lässt sich etwas in dieser Situation machen?

    Danke und Grüße!

  • steht dazu etwas in eurem Mietvertrag. Wenn ja, ist es verbindlich.


    Das würde mich ebenfalls interessieren, und zwar wortwörtlich (bitte).

  • Zitat

    Jetzt kommt es: nur wir (im Erdgeschoss) sind für die Unkräuter am Straßenrand im Sommer zuständig. Außerdem müssen nur wir den gemeinsamen Hauseingang und Treppe saubermachen.

    Das kann durchaus so i.O.sein. Es ist gelegentlich mit der Treppenreinigung so geregelt, dass jeder Mieter bis zum nächsten Treppenabsatz zu reinigen hat. Der EG-Mieter hat so gesehen mehr zu putzen. Kommt drauf an was im MV steht, bzw. was vereinbart wurde.
    ...hatten wir keine Kinder, und jetzt habt ihr...? Ob dies nun berücksichtigt werden könnte, und ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, weiss ich nicht. Ich würde sagen: Peanuts.

  • Hallo,

    es gibt keine Verpflichtung des Vermieters die Arbeiten gerecht zu verteilen. Wenn er sie euch gem. Mietvertrag auferlegt habt, müsst ihr sie auch durchführen.

    Gruß
    H H

  • Was ist denn im Mietvertrag dazu geregelt? Habt ihr die ausgehängte Hausordnung als Teil des Mietvertrages unterschrieben? Oder hat der Vermieter einfach eine neue Hausordnung ausgehängt?

    Ansonsten: die Arbeiten müssen nicht gerecht verteilt werden. Was ist überhaupt gerecht oder 50/50 was? Nach Personen? Nach Wohnfläche? Nach Anzahl der Wege durch das Treppenhaus? Kamera zur Überwachung aufhängen?... Es gibt kein gerecht oder gleich aufgeteilt.

    An eurer Stelle würde ich auch überlegen, ob ich wegen dem Unkraut oder ein paar m² mehr putzen ein Fass aufmachen will oder nicht. Ende vom Lied kann dann nämlich sein, dass der Vermieter sagt, ok, ich habe keine Lust mehr auf das Theater und beauftragt einen Dienstleister damit. Wer die Kosten dafür i.d.R. trägt, ist klar, oder?

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