Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    sehe ich genauso. Eine Komplettrenovierung kann der Vermieter nicht fordern. Ich würde gröbere Gebrauchspuren so gut wie möglich beseitigen, entweder mit so einem Putzschwamm oder überpinseln. Dann hast du deine Pflicht auf jeden Fall erfüllt.

    Gruß

    H H

    Wenn Du nicht mehr in der Wohnung wohnst wird es auch keinen Verbrauch geben. Dies bezieht sich auf den messbaren Verbrauch wie Heizung, Allg.Strom Warmwasser etc.

    Andere NK wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer etc. werden ja nicht nach Verbrauch abgerechnet.

    Hallo,

    das ist so etwas irreführend. Auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst, gibt es noch Verbräuche, die du zahlen musst. Bei der Heizung werden gem. Heizkostenverordnung 30-50% über die Wohnfläche aufgeschlüsselt. Auch wenn in deiner Wohnung gar nicht mehr geheizt wird musst du deinen "qm-Anteil" tragen. Gleiches gilt für den Allgemeinstrom.

    Selbst für Strom und Wasser in deiner Wohnung musst du wenigstens die Grundgebühren zahlen.

    Gruß

    H H

    Im Mietvertrag gibt es KEINE Klausel, die besagt das ich den gegenwärtigen Zustand der Räume durch Vertragsabschluss akzeptiere.

    LG

    Ghostlight

    Hallo,

    es gibt viele Dinge, die in einem Mietvertrag nicht stehen. Wie z.B. "der Vermieter renoviert die Wohnung so lange, bis sie der einziehende Mieter nichts mehr daran auszusetzen hat."

    Was von den Dingen, die nicht drinstehen wird wohl gelten?

    Gruß

    H H

    Hallo,

    wenn die Regel ist, dass einmal pro Monat geputzt werden soll, ist das nicht sonderlich oft. Wenn es dann gemacht wird sollte es ordentlich sein und das ist sicher ein dehnbarer Begriff. Bei einem Treppenhaus sollte gefegt und gewischt reichen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ja, ihr hättet eurerseits früher kündigen können/müssen, wenn ihr früher aus dem Vertrag raus wolltet.

    Die Formulierung, dass die Wohnung spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist zurückzugeben ist, sollte eigentlich klar sein. Ablauf Kündigungsfrist 30.11.2017, bis dahin ist Miete zu zahlen. Rückgabe spätestens zu diesem Zeitpunkt. Von vorzeitigen Mietende steht dort nichts, allerdings habt ihr das Recht die Wohnung eher zu räumen, müsst aber die Miete bis zum Vertragsende zahlen.

    Dieses Missverständnis kostet euch jetzt leider viel Geld.

    Gruß

    H H

    Eine Anwaltsvollmacht dient in der Regel dazu, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in einer Sache zu vertreten. Die Anwaltsvollmacht legitimiert Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden, Verhandlungen zu führen, Geld zu empfangen und vieles mehr. Die Anwaltsvollmacht ist exakt umrissen, was die Befugnisse Ihres Anwalts

    Herr, wirf Hirn herunter!

    Es ging doch nicht darum, was eine Vollmacht ist (hast du übrigens schön aus dem Internet abgeschrieben und nur ein Wort am Ende vergessen, Note 2+).

    Es ging darum, dass man es oft nicht zielgerichtet ist, die Vollmacht zu früh zu fordern. Eine evtl. fehlende Vollmacht könnte in einem später einsetzenden, richtigen Richtstreit durchaus noch hilfreich sein.

    Nimm dir ein Beispiel an Akkarin, der gibt wenigstens vernüftige Hinweise und nicht nur irgendwelchen aus dem Internet abgetippten Rechtsphrasen.

    Gruß

    H H

    Hat der RA mit dem Schreiben auch eine Vollmacht mitgeschickt? Wenn nicht ist nach wie vor der VM Dein Ansprechpartner.

    Hallo,

    toller Tipp. Mit diesem Vollmachtsformalismus kann man die Gegenseite nochmal richtig auf die Zinne bringen. Das wird sicher helfen das Problem zu lösen.

    Mal im Ernst, die Vollmachtskeule holt man raus, wenn man sich in einem Rechtsstreit befindet und nicht weil man sofort beweisen will, wie viel cleverer man ist, als die Gegenseite. In diesem Fall scheint klar zu sein, dass der Rechtsanwalt mit/für den Vermieter arbeitet, warum schon jetzt mit der Vollmacht kommen. Das Argument kann man später vielleicht noch brauchen, wenn es wirklich hart auf hart kommt.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du hast ein Übergabeprotokoll unterschrieben auf denen keine Mängel aufgeführt waren. Das ist doch gar nicht schlimm. Wenn du allerdings der Meinung bist, dein Vermieter hat genug kriminelle Energie jetzt eine Dokumentenfälschung zu betreiben, dann hättest du eine Kopie verlangen oder wenigstens ein Foto machen sollen.

    Waren die Zeugen bei der Übergabe dabei?

    Haben die gesehen, dass die Mängelliste weitgehend leer war?

    Gruß

    H H

    Hallo,

    was erwartest du für Antworten?

    Ja, der Vermieter darf Termin vorschlagen und dabei Donnerstag und Freitag ausklammern.

    Ja, er kann die Termine über seinen Rechtsanwalt machen lassen.

    Ja, du hast das Recht zu erfahren, wer kommt.

    Nein, du kannst nicht bestimmen, dass ein Handwerker dabei sein muss.

    Ja, du musst hinnehmen, dass Terminvorschläge von dir nicht angenommen werden.

    Wenn ich das richtig verstehe hattet ihr ja nach langer Suche einen Termin am 16.08. gefunden, den du dann kurzfristig abgesagt hast. Dann geht die Terminsuche eben von vorne los.

    Mir ist nicht klar, dass wegen so einer Kleinigkeit so ein Aufwand betrieben wird. Da kauft man eine Dose Wespenschaum für 10 Euro oder engagiert einen Kammerjäger für 80 Euro und dann ist die Sache erledigt. Wenn wegen so einer Sache schon ein Rechtsanwalt dabei ist, dann sind die Wespen sicher nicht euer einziges Problem.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    deine Situation ist sehr schwer zu beurteilen.

    Mit dem neuen Mietvertrag zwischen Vermieter und Nachmieterin bist du theoretisch aus der Wohnung. Allerdings hättest du sie an den Vermieter zurückgeben müssen und nicht an die Nachmieterin. Der Vermieter hätte dann an die Nachmieterin übergeben, dann wäre es sein Problem gewesen.

    Wenn der Vermieter es jetzt darauf anlegt, kann er sagen, es hätte noch keine Rückgabe an ihn stattgefunden. Somit stehst du in der Pflicht ihm die Wohnung zurückzugeben. Solange bist du schadenersatzpflichtig (zumindest theoretsich). Du hast sicher noch nicht einmal eine Kopie des Mietvertrages in Händen.

    Ich denke du solltest auf jeden Fall versuchen die Sache gütlich mit dem Vermieter zu lösen. Versuch die Wohnung zurückzukriegen und übergebe sie dem Vermieter. Wenn es dann nur die halbe Monatsmiete ist, kommst du noch gut raus.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich fürchte da hast du dich verlesen. "helle" Farben, nicht "grelle" Farben.

    Ich kenne die Farbintensität nicht, aber hellblau, orange, flieder und bordeauxrot sind sicher keine Farben, die in die Begriflichkeit der "hellen Farben" passen. Wie ist denn die Farbtiefe, ist das hellblau abgetönt oder wirklich hellblau?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter eine pauschale Zusage macht, farbige Wände zu übernehmen, wenn die Wohnung noch nicht einmal gestrichen wurde. Das war wohl eher ein Ausdruck dafür, dass er nicht auf weiß bestehen würde. Darauf kannst du ihn nicht festnageln.

    Wenn es problematisch die Wohnung so zu vermieten, dann wirst du wohl wrklich den Pinsel nochmal schwingen dürfen. Falls es so schön ist, wie du es siehst, werden viele Interessenten die Wohnung gerne so übernehmen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ein schriftlicher Mietvertrag ist üblich und es wird sicher schwer, aus der ehemaligen "Zusage" des Vermieters an deinen Kollegen zu vermieten,einen mündlichen Mietvertrag zu konstruieren. Selbst wenn der Vermieter so etwas gesagt hat, wie "Sie kriegen die Wohnung" ist das eher als Absichtserklärung zu verstehen, als dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Viele Leute hören aus solchen Aussagen immer gerne, das was sie hören wollen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    wenn die ganze Wohnung so ausieht und es wirklich Schimmel ist, solltest du dir schnellstens eine neue Wohnung suchen. Was nützt dir eine Vollsanierung oder eine Mietminderung. Vor allem wenn der Vermieter nicht auf deiner Seite ist.

    Gruß

    H H

    Hallo Guenni,

    "Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters," § 540 BGB.

    Derr Vermieter kann bei wichtigem Grund die Untermiete auch verweigern, z.B. bei Überbelegung einer Wohnung.

    Eine Banane in Hochform.

    Diese Aussage ist doch keine Antwort auf Guennis Bemerkung. Guenni hat doch völlig recht. Eine fehlende Erlaubnis zur Untervermietung sorgt nicht dafür, dass das (Unter)Mietverhältnis nichtig ist.

    In einem anderen Beitrag quälst du uns mit Aussagen wie "ich sage ja nur, was das Gesetz sagt" und hier faselst du munter drauf los. Macht den Eindruck, du wolltest nur Beiträge sammeln. Mach dir keine Hoffnung, Berny holst du nicht mehr ein.

    Gruß

    H H

    Hallo, H H, individuell können VM und M so gut wie alles vereinbaren. Hier im Forum wird halt überwiegend nach den gesetzlichen Möglichkeiten gefragt. Wenn ich im Sinne eines Gesetzes antworte ist es nicht so, dass dies auch meine Meinung, meine Vorgehensweise ist.

    Sehe ich nicht so. Hier im Forum geht es neben dem Recht auch um Meinungen. Wenn jemand fragt ob es seine Plicht ist, Fotos zu machen und nur Antworten kommen, wie "mache das bloß nicht" dann läuft hier doch irgendetwas falsch.

    Merkwürdig ist auch, dass Berny noch nichts geschrieben hat. Ohne seine Kommentar können wir das Thema ja nicht abschließen.

    Gruß

    H H

    Werde ich wohl machen müssen :/ Wie lasse ich sowas am besten prüfen und was kommt da kostenmäßig auf mich zu?

    Allerdings frage ich mich, wenn es die optionen gibt:

    - Alle Betriebskosten gem. §...

    - Folgende Betriebskosten gem. §...

    Wenn der Vermieter dann einfach neue Nebenkosten hinzufügen kann wäre die 2. Option ja nutzlos im Vertrag.

    Hallo,

    ich teile deine Ansicht, dass der Mietvertrag eindeutig sagt, dass nicht alle BK umgelegt werden, sondern nur die angekreuzten. Wenn BK-Positionen dazukommen sollen, dann muss dies vereinbart werden.

    Ich persönlich würde für so etwas keine Zeit und Geld mit einem Anwalt verschwenden.

    Gruß

    H H

    In diesem Fall kann die Mieterin die Wohnung fotografieren und Bilder liefern, muss sie aber nicht, und es gibt gelegentlich auch Gründe für die Verweigerung/Ablehnung. Sollte man akzeptieren.

    Bei der Wohnungssuche ist man froh, wenn die Anzeigen aussagekräftige Fotos haben. Bei der eigenen Wohnung ist man dann aber überkritisch.

    Ich persönlich finde es unverständlich, wenn man es nicht schafft wenigstens einige Fotos der Wohnung zu machen oder machen zu lassen. Es gibt sicher immer Gründe es nicht zu tun, aber hier im Forum wird so getan als sei es ganz normal, dass man es nicht zulässt.

    Aber soll halt jeder machen, wie er meint. Viele Leute haben eben wenig Verständnis, für andere. Dann kann man sich immer auch "ich muss das ja nicht machen" zurückziehen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ist das wirklich die einhellige Meinung hier?

    Bloß nicht dem Vermieter helfen die Wohnung schnell weiterzuvermieten. Man könnte einen Schaden davon nehmen.

    Hier noch ein solcher Tipp:

    Mach es ihm auch noch besonders schwer Besichtigungstermine zu organisieren. Sei unfreundlich, zu Interessenten. Soll der Vermieter doch sehen, wie er seine Bude vermietet bekommt.

    Du wirst dann deinen Spaß bei der Übergabe habe, oder wenn du eine Vermieterbestätigung brauchst.

    Jetzt im Ernst: Steiger dich da bloß nicht rein. Nur weil du irgendetwas nicht machen musst, heißt das nicht, dass du es nicht machen kannst. Was ist denn dabei, wenn es Fotos von deiner Wohnung gibt. Es wird eher helfen die Interessenten etwas zu bündeln, da nicht jeder in die Wohnung muss, um mal zu sehen, wie sie aussieht.

    Gruß

    H H

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